Im Kommunal- und Europawahlwahlkampf dieses Frühjahrs wurde im Kreis Recklinghausen viel und intensiv über die politisch rechts angesiedelte UBP diskutiert.
Allerdings wohl so gar nicht im Sinne der ‚Unabhängigen-Bürger-Partei‘. Denn es häuften sich damals bei dieser doch auffällig die Unregelmäßigkeiten bei der Kandidaten-Kür und -Findung.
Auch hier bei den Ruhrbaronen haben wir das damals schon thematisiert.
Und auch ganz aktuell ist die UBP wieder im Gespräch. Und wieder ist es für sie nicht gerade schmeichelhaft. Man hat den nächsten, großen Fettnapf erwischt.
Im Kommunalwahlkampf klebten die Dattelner Jusos Plakate für die örtliche SPD auf denen sie, einen Gartenzwerg mit Hitler-Gesicht zeigend, die allgemeine Forderung „Nazis stoppen!“ verbreiteten.
Dattelns damaliger UBP-Bürgermeisterkandidat Hartmud Ose fühlte sich und seine Partei durch diese Plakate nach eigener Aussage allerdings so diffamiert, zumal er beobachtet zu haben glaubte, dass diese Plakate auffällig häufig direkt neben Plakaten seiner Partei zu finden gewesen seien, dass er dies öffentlich reklamierte und in der Bevölkerung damit eher selber für Aufsehen und fiel Unverständnis seiner Partei gegenüber sorgte.
Der UBP-Mann erstattete daraufhin damals sogar Anzeigen bei der Bochumer Staatsanwaltschaft gegen einige SPD-Mitglieder, u.a. gegen Dattelns Juso-Vorsitzenden Felix Pascal Joswig und den Ratsherrn Benjamin Tjardes, welche sich auf einem Foto in der Lokalpresse öffentlich im Zusammenhang mit diesem SPD-Wahlplakat hatten ablichten lassen und damit aus Sicht von Ose belegten, dass sie „politische Brandstifter“ seien, „die sich anmaßen, unbescholtene Bürger als Nazis zu diffamieren“.
Joswig konterte in einer Stellungnahme dazu jedenfalls damals schon recht gelassen: . „Wieso sich Herr Ose durch ein Plakat gegen Nazis verunglimpft fühlte, bleibt sein Geheimnis.“
Die Staatsanwaltschaft hat das von Ose angestrengte Verfahren nun, wie wohl auch nicht anders zu erwarten war, eingestellt.
Und zum zweiten Mal in diesem Zusammenhang wird damit aktuell in der Region über die UBP diskutiert, welche sich durch diese Aktion von Ose selber aktiv in den Kontext dieser allgemein formulierten ‚Anti-Nazi‘-Plakate gestellt hat und nun am Ende als doppelter Verlierer in der selbst hervorgerufenen Diskussion dasteht.
Geschickt geht irgendwie anders….
Passend zum Thema:
http://www.ruhrbarone.de/die-ubp-sorgt-aktuell-fuer-viel-zoff-im-kreis-recklinghausen/77659
Robin,
ich kante die Storry Ose-UBP-Nazi Plakat aus der Nachbarstadt Datteln noch nicht.
Ein Fettnapf?
Eine Lächerlichkeit, die von O.gestellte -erfolglolse – Strafanzeige.
„Eine Lächerlichkeit charakterisert nur eine schlecht Eigenschaft von Menschen, nämlich deren Eitelkeikt“!!!!
Zitat -t;sinngemäß- von wem, weiß ich nicht mehr.
Walter, ‚Fettnapf‘ aus meiner Sicht u.a. deshalb, weil nur die aufgeregte Reaktion der UBP die ganze Geschichte überhaupt hat entstehen lassen. Ohne die öffentliche Aufregung und die Anzeige(n) durch Herrn Ose vermutlich gar keine (oder so gut wie keine) öffentliche Diskussion und nun wohl auch keine ‚Schadenfreude‘ beim politischen Gegner. Klassisches Eigentor der UBP…
Robin,
wir diskutieren doch bitte nicht darüber, ob Ose in einen Fettnapf getreten ist oder sich der Lächerlichkeit preisgegeben hat.
Es gab jedenfalls für mich, ‚mal wieder Anlaß, über Politik, über einen Komm.Politiker zu lachen.
Lassen wir die UBP und den Herrn Ose da wo sie sind und machen hier „den Deckel ‚drauf“.
Wie beide brauchen darüber eh nicht zu diskutieren, Walter. Unsere Standpunkte sind dafür garantiert zu ähnlich, um nicht zu sagen quasi deckungsgleich. Wollte hier vorhin nur kurz noch erläutern wie ich auf den Begriff ‚Fettnapf‘ in der Überschrift kam. 🙂
Ein kleiner Hinweis zur Situation in Waltrop:
Der Rat der Stadt Waltrop kann in seiner morgigen Sitzung (30. Oktober 2014) die Wahl des Rates am 25. Mai 2014 noch nicht für gültig erklären, weil nach wie vor von der Staatsanwaltschaft wegen Wahlbetrug ermittelt wird.
So heißt es in der Beschlussvorlage für den Rat ( Siehe Vorlag zu TOP 1 ):
„Die Gültigkeitserklärung der Wahl des Rates im Sinne des § 40 Kommunalwahlgesetz kann wegen
einer noch laufenden staatsanwaltlichen Ermittlung noch nicht erfolgen.“
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