Kriterien für Veranstaltungen unter 1000 Besuchern: Aus ab 13 Punkten

Saint Vitus live im Dortmunder Club Junkyard – Foto: Peter Hesse

Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern sind mittlerweile in Nordrhein-Westfalen verboten. Damit fallen viele größere Konzerte und zum, Beispiel die Fußballspiele der höheren liegen aus. Auch mehrere Schauspiel- und Konzerthäuser haben ihren Betrieb erst einmal eingestellt. Das öffentliche Leben kommt langsam zum Erliegen.

Doch was ist mit Partys und kleinen Konzerten? Finden die weiterhin statt? Wegen der hohen Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus ist eigentlich klar, dass man seine sozialen Kontakte auf das absolut notwendige Minimum beschränken sollte. Kneipen-, Clubbesuche, aber auch Privatpartys zu meiden, kann das Leben vor allem von Älteren und Vorerkrankten schützen, die besser Chancen haben die Epidemie zu überleben, wenn die Infektion sich in der Gesellschaft so langsam ausbreitet, dass das Gesundheitssystem nicht zusammenbricht. Jeder hat die Verantwortung dazu beizutragen, unabhängig von seinem persönlichen Risiko.

Viele Veranstaltungen in den kleinen Clubs, die viele von uns  so lieben, werden gerade freiwillig abgesagt. So findet das Bernd Begemann-Konzert in der Trompete in Bochum am Freitag nicht statt. Doch die Städte haben einen Kriterienkatalog erarbeitet, den Veranstalter ausfüllen müssen und nach dem sie entscheiden, ob Veranstaltungen mit weniger als 1000 Besuchern stattfinden dürfen oder nicht – und die für uns alle auch gute Leitfäden zu Beurteilung der Gefahr sind, denn die Kriterienkataloge beruhen auf den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts.

Bochum hat, auch in Absprache mit anderen Städten, seinen Kriterienkatalog veröffentlicht, den es so ähnlich in allen Städten gibt. Dabei werden Punkte vergeben – und ab 13 Punkten muss die Veranstaltung abgesagt werden.

So werden bis 299 Besucher mit einem Punkt bewertet, 700-999 mit drei Punkten. Sind wahrscheinlich mehr als zehn Prozent der Besucher älter als 60 Jahre, gibt es fünf Punkte. Findet die Veranstaltung in geschlossenen Räumen statt, gibt es zwei Punkte. Ist die Lüftung nur mäßig, kommen fünf dazu. Und wenn der Veranstalter nicht weiß, wer bei ihm war, kostet das zehn Punkte. Stehen die Gäste nah beieinander? Fünf Punkte. Bietet ein Veranstalter nicht Flüssigseife und Einmalhandtücher?  Fünf Punkte. Bei 10-12 Punkten kann nachgearbeitet werden, zum Beispiel indem Flüssigseife und Einmalhandtücher angeschafft werden. Aber ob die Veranstaltung dann stattfinden darf, entscheidet die Stadt im Einzelfall.

Wer ein wenig rechnen kann und sich die Kriterien anschaut wird schnell erkennen: Das Nachtleben fällt in den kommenden Monaten aus. Da müssen wir jetzt durch. Ist die ganze Coronascheiße dann irgendwann vorbei, wird nachgefeiert!

Bleibt gesund!

Mehr zu dem Thema:
Der Kriterienkatalog der Stadt Bochum

 

 

 

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