Krolzig: Urteil trotz absurder Versuche der Prozessverzögerung

Sascha Krolzig (Die Rechte), Foto: Ulrike Märkel 2015


Der Bielefelder Neonazi und Gründer der Partei „die Rechte OWL“ Sascha Krolzig wurde vom Amtsgericht Bielefeld wegen Volksverhetzung zu 6 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

Sascha Krolzig hat am 19. August 2016 den Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde Herford/ Detmold Matijahu Kellig auf der Website der Rechten OWL als „frechen Judenfunktionär“ bezeichnet, woraufhin Kellig ihn wegen Beleidigung und Volksverhetzung angezeigte.
Bereits zu Beginn des Prozesses gestand der Angeklagte umfassend besagten Artikel geschrieben zu haben und bekräftigte noch einmal, dass er jedes Wort noch einmal so schreiben würde. Den antisemitischen Gehalt seiner Aussage versuchte er damit zu relativieren, dass er Kellig in seiner Funktion als Vorsitzender der jüdischen Gemeinde angegriffen habe und bspw einen Gewerkschafter als frechen Gewerkschaftsfunktionär bezeichnet hätte.

Noch absurder wurden dann seine Ausführungen, darüber warum das Wort frech im allgemeinen Sprachgebrauch ist und deswegen nicht den Straftatbestand der Beleidigung erfüllt, unfähig zu erkennen, dass das Wort frech das am wenigsten problematische an Krolzigs Aussagen ist.

Noch einmal absurder waren die Versuche des Verteidigers, Björn Clemens, seines Zeichens Staranwalt der rechtsextremen Szene, den Prozess zu verzögern und in die Länge zu ziehen. So beantragte er unter anderem Kelligs Adresse zu erfahren, da er diese für seine Verteidigungsstrategie brauche, oder aber ein Fernsehinterview von Kellig zu zeigen, indem er die Stadt Preußisch Oldendorf dazu auffordert die Zusammenarbeit mit einer rechtsextremen Druckerei zu beenden, da Krolzig in seinem Text auf dieses Interview Bezug nimmt und es dessen Aussagen in ein ganz anderes Licht rücken würden. Oder aber eben den Besitzer besagter Druckerei, die Kellig angeblich mit dem Interview in den Ruin getrieben habe in den Zeugenstand aufzunehmen. Nachdem die Richterin sämtliche Anträge als irrelevant für den Prozess abgewiesen hat, stellte Clemens zudem einen Antrag auf Befangenheit.

Nachdem der Antrag schließlich als unbegründet zurückgewiesen wurde, ging die rechte Selbstdarstellung auch recht schnell zu Ende.

Der Staatsanwalt stellte in seinem Abschlussplädoyer noch einmal klar, warum der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt ist, da Krolzig sich sowohl Begrifflichkeiten aus dem dritten Reich bediente, als auch die antisemitischen Stereotype des rachsüchtigen Juden, als auch der jüdischen Weltverschwörung bedient hat.

Dafür dass er eigentlich eigentlich nicht viel zu einem, in seiner Sicht, Schauprozess, bei dem das Urteil von vornherein feststeht sagen wollte, hörte Nazianwalt Clemens gar nicht mehr auf zu blubbern. So schwadroniert er davon, dass seine Worte keinen Einfluss auf den Prozess haben, von der Unterdrückung nationaler Dissidenten, vorbildlichen Männern in der Waffen-SS und phantasiert zu guter letzt noch von Geheimvorträgen, die Kellig im Hinterzimmer vor seiner Gemeinde halten würde. Großspurig verkündete er dann noch in Hamm oder Karlsruhe in Berufung zu gehen und damit das Urteil zu kippen.

Sascha Krolzig bat abschließend die Richterin das Urteil juristisch zu fällen und nicht politisch, woraufhin er wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die aufgrund einschlägiger Vorstrafen, mangelnder Reue, ja eher noch Wiederholungsgefahr  und einer bereits laufenden Bewährung nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann, verurteilt wurde.
Seine Bewährung wird ausgesetzt und summiert sich auf das Strafmaß.

Kellig selbst zeigte sich sichtlich zufrieden mit dem Urteil, da er der Ansicht ist, dass solche Aussagen in der Bundesrepublik nicht salonfähig werden dürfen.

Anmerkung: Die Texte auf Krolzigs Website sind immer noch mehr oder minder unverändert, lediglich der Topos „frecher Judenfunktionär“ wurde in ein ironisches „liebenswerter Judenfunktionär“ geändert. Am antisemitischen Gehalt seiner Aussagen ändert sich durch diese kleine Änderung nichts und diese lassen sich nach wie vor so nachlesen.

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[…] Wort abschreiben könnte, erspare ich mir weitere Worte und verweise hiermit lediglich auf meinen alten Artikel. Lediglich einen Befangenheitsantrag hat man sich diesmal […]

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