Staatliche „Jugendschützer“ haben JusProg die, erst kürzlich verlängerte, Zulassung entzogen. Für Internetanbieter mit Sitz in Deutschland bedeutet dies: Sie müssten Altersverifikationssysteme einsetzen oder eine „Sendezeitbeschränkung“ 😀 einführen:
Der 26. April im Jahre 2002: Es herrscht Wahlkampf in Deutschland. Edmund Stoiber (CSU) ist Spitzenkandidat der CDU/CSU für die Bundestagswahl 2002. Herausforderer vom damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD). Am Vormittag dieses, milden und sonnigen Frühlingstages, schreitet Robert Steinhäuser (19) in Erfurt in seiner Schule, dem Gutenberg-Gymnasium, zur Tat: Er erschießt elf Lehrer, eine Sekretärin, eine Referendarin, zwei Schüler und einen Polizeibeamten. Nach dem 20minütigen Amoklauf richtete sich der Attentäter selbst.
Der Sportschütze führte bei der Tat eine Glock 17 mit mehreren Magazinen und eine Pumpgun des Typs Mossberg 500 bei sich.
Wie das halt so ist, bei einer Bundestagswahl: Man muss zeigen, dass man handelt. Hektischer Aktionismus, von Seiten der SPD, war die Folge. Mit immensen Kollateralschaden im, damals noch sehr jungen, World Wide Web. An vorderster Front dabei: Kurt Beck (SPD), damals Chef der Rundfunkkommission der Länder und somit auch automatisch Experte für alle Fragen zum Thema Internet.
Auswirkungen haben die damaligen Schnellschüsse, der konservativen und sozialdemokratischen Medienexperten, heute noch. Das Chaos, das durch die Inkompetenz von Kurt Beck (SPD) beim Thema Internet angerichtet wurde, wirkt heute noch nach.
Heuer gibt es Scharmützel zwischen Internetanbietern und der Zensur.
Just German Things:
Eine, etwas längere, Reise durch 20 Jahre Zensurwahnsinn und die aktuellen Folgen.
Der Wahnsinn der deutschen Regulierung im Internet, den Tobias Huch, ein renommierter Jugendschützer und ehemaliger Anbieter des früher größten deutschen Altersverifikationssystems, vor über 15 Jahren vorausgesagt hat, ist aktuell sehr greifbar: Es hat den Irrweg in Deutschland bereits 2003 (und davor) kritisiert
Die aktuelle Problematik
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat die Zulassung des Jugendschutzprogramms JusProg aufgehoben (Mitteilung der FSM).
Betroffen: Websites die „entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte“ haben, wie z.B. die Darstellung vom Gewagt und sexuelle Inhalte (Außer Pornografie). Interessant: Die Bedingungen haben sich seit der Zulassung des Programms nicht geändert. Die Software ist sogar verbessert worden. Die FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter) klagt gegen die Entscheidung.
Der Direktor der Landesanstalt für Medien in NRW bringt bereits Sperrung von Angeboten ins Spiel. Wegen geforderter Rundfunklizenzen für YouTuber, steht die LfM NRW und andere Landesmedienanstalten seit geraumer Zeit in der Kritik.
Unumstritten ist die KJM, eine Stelle der Landesmedienanstallten in Deutschland, nicht: Die Mischbehörde wird verfassungsrechtlich kontrovers diskutiert:
In der Rechtsliteratur wird vereinzelt die Meinung vertreten, dass die KJM eine verfassungswidrige Mischbehörde aus Vertretern des Bundes und der Länder sei und somit als juristisches Nullum anzusehen sei. (Quelle: Wikipedia)
Über die Gesetze hinweg, wird rumgepfuscht und versucht, Zensurstrukturen zu installieren.
Auf die Berichterstattung der Medien hatte die KJM es in der Vergangenheit abgesehen – und sich Ärger mit dem Chefredakteur der BILD, Julian Reichelt, eingehandelt.
Eine weitere Episode beim Kampf gegen eine unverhältnismäßige und, vom Effekt her, wirkungslose, Regulierung von Internetinhalten. Das Chaos ist perfekt.
Die Konsequenzen durch den Wegfall von JusProg
In Deutschland ist es mit dem Wegfall von JusProg nicht mehr möglich, entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte, konform nach der Regelungen des Jugendmedienschutzstaatsvertrages, zu kennzeichnen.
Ein Beispiel: Hier im Blog erscheint ein Bericht über die Terrorherrschaft der Hamas. Praktizierte Hamas-Justiz wird bildlich dargestellt, z.B. ein Kritiker der Islamisten der hinter einem Auto hergeschleift wird.
So ein Inhalt könnte in Zukunft zur Sperrung führen: Außer, er wird innerhalb bestimmter „Sendezeiten ausgestrahlt“ (Das steht leider so alles im Jugendmedienschutzstaatsvertrag.).
Das, bisher existierende, kleine Stück an Rechtssicherheit, ist mit der Entscheidung der KJM Geschichte. Stefan Schellenberg, Gründer und Vorsitzender des Vereins JusProg kann die Entscheidung der KJM nicht nachvollziehen.
Stress ist vorprogrammiert.
Die Ruhrbarone haben, dem Aktivisten und früheren Internetunternehmer, Tobias Huch ein paar Fragen zu dieser Thematik gestellt.
Die Landesmedienanstalten und die KJM bedrohen mit ihrem Vorgehen unsere Freiheitsrechte. (Tobias Huch)
Tobias Huch ist, seit den Anfangstagen des deutschen Internets, in diesem Aktiv. Mediale Öffentlichkeit bekam er durch die Aufdeckung des T-Mobile-Datenskandals und durch eine Verfassungsklage gegen dem §184c. Ein eher zweifelhafter Prozess wegen angeblicher Steuervergehen, es ging um eine Firma in der Schweiz, an der er zeitweise beteiligt war, an dessen Ende sogar eine umstrittene Verurteilung stand, brachten Tobias Huch nicht zum schweigen. In NRW wurde dem Aktivisten 2012 Aufmerksamkeit zuteil: Nach Ermittlungen aufgrund einer satirischen Veränderung des NRW-Wappens.
Die Ruhrbarone haben Tobias Huch, der ab dem Jahre 2015, wegen seinen Engagement gegen islamistischen Extremismus und den IS und für die Flüchtlinge in Nordirak und Syrien, in den Fokus der Medien rückte, ein paar Fragen gestellt.
Ruhrbarone: Es gibt Zoff zwischen KJM und FSM. Bist Du überrascht?
Tobias Huch: Nein. Die KJM hat seit ihrem bestehen noch nie etwas Positives für den Jugendschutz im Internet erreicht. Viel mehr war und ist sie der Totengräber des Jugendschutzes und der Grundrechte im Internet.
Ruhrbarone: Du hast direkt nach Entstehung der KJM, gegen diese gekämpft. Seit 2004 gab es ja vermehrt Stress, durch Abmahnungen und einstweilige Verfügungen gegen Menschen die auf Dein System gesetzt haben. Wie hast Du diese Zeit in Erinnerung?
Tobias Huch: Ich habe mich ab dem Jahr 2001 darauf konzentriert gegen Zensur vorzugehen. Nahezu jeder Cent meiner Unternehmensgewinne investierte ich in Gerichtsprozesse. Dieses Vorgehen war teils mit Erfolg ausgestattet.Die Sperrverfügungen gegen Zugangsprovider wie Arcor habe ich so verhindert. Der Prozess vor dem OLG Frankfurt war spektakulär aber erfolgreich. Ohne mein damaliges Engagement sähe das deutsche Internet heute wahrscheinlich ganz anders, viel erschreckender, aus.
Ruhrbarone: Freunde macht man sich so nicht gerade.
Tobias Huch: Dieser Kampf für echten Jugendschutz und für die Bürger- und Freiheitsrechte in Deutschland machten mich schnell zur Zielscheibe diverser staatlicher Stellen und mächtiger Politiker. Ich wurde in all den Jahren mit diversen Prozessen überzogen. Die Versuche mich mundtot zu machen scheiterten.
Ruhrbarone: Nochmal zur aktuellen Lage. Die LfM hat im Zuge des aktuellen Streites Sperrverfügungen durch Provider ins Spiel gebracht. Müsste die Politik nicht eigentlich die Notbremse ziehen?
Tobias Huch: Ja. Hier ist ganz klar die Politik gefordert die Landesmedienanstalten und die KJM in ihre Schranken zu weisen. Die Landesmedienanstalten und die KJM bedrohen mit ihrem Vorgehen unsere Freiheitsrechte.
Mit diesem letzten Statement von Tobias Huch, ist eigentlich alles gesagt.
Die Hintergründe zur aktuellen Problematik sind nur schwer in wenigen Sätzen zu beschreiben.
Weil die Wurzeln des Problems im Jahre 2002 zu finden sind.
Wieso gibt es diese besondere Lage in Deutschland?
Wer die Problematik komplett verstehen will, muss sich in die Vergangenheit begeben – und weiterlesen.
Erfurt: Die Folgen
Neben einer Verschärfung des Waffenrechts, waren Verschärfungen beim Jugendschutz die Folge des Amoklaufs von Erfurt.
Hintergrund: Robert Steinhäuser, der Schütze in Erfurt, spielte in seiner Freizeit gerne Egoshooter.
Im Jahre 2003, einem Jahr nach der Bluttat, nahm deshalb in Erfurt die sogenannte Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ihre „Arbeit“ auf. Schnell gerieten instinktorientierte Webseiten ins Visier der Jugendmedienwächter.
Der deutsche Alleingang im Jugendmedienschutz
In Deutschland regelt der §184 des Strafgesetzbuches die Verbreitung expliziter Inhalte. Deren Verbreitung ist, wenn Kinder oder Jugendliche Zugang zu diesen bekommen, unter Strafe gestellt: Im jungen Internet war dies für die deutschen Erotik-Pioniere der ersten Stunde ein Problem. Schnell war eine Lösung vorhanden: 1998 starte die Firma Coolspot in Düsseldorf ein sogenanntes AVS (Altersverifikationssystem).
Just German Things
Wer im Jahre 1998 auf Lycos oder Altavista nach einschlägigen Inhalten suchte, hatte es bei Anbietern im Ausland leicht. Eine einfache Frage „Bist Du 18? Ja / Nein“ war der einzige „Schutz“ vor dem gefährlichen Inhalten.
Für Deutschland reichte dieses Art der Sicherung nicht aus. Bereits seit dem Jahre 1997, durchsuchte die Jugendschutz.net gGmbH, gegründet von den Jugendministerien der Länder, als gemeinsame Zentralstelle Webseiten, das Internet nach jugendgefährdenden Inhalten.
Kritisiert wurde diese Stelle in der Vergangenheit nicht nur wegen ihrer Ineffizienz.
Die durch jugendschutz.net, von bezahlten Mitarbeitern, jährlich gesichteten deutschen Angebote, entsprechen der Anzahl von Websites, die ein durchschnittlicher Webmaster im Bereich Erotik im Jahre 2001 innerhalb einer Woche ins Netz gesellt hat. Effektivität ist anders.
Der Fakt, dass eine Firma quasi hoheitliche Aufgaben des Staates übernimmt und, im Sinne der Akquisition von Projekten, ein Interesse daran hat, das Internet als gefährlich für Kinder und Jugendliche darzustellen, ist ein anderer Kritikpunkt.
Jugendschutz.net fiel in der Vergangenheit auch durch schlechte Witze über Juden und, nennen wir es mal, bizarre Ermahnungen auf.
Stress mit Jugendschutz.net konnte man entgehen, indem man Inhalte mit einem Altersverifikationssystem sicherte. Das Procedere, um Zugang zu einschlägigen Inhalten auf deutschen Webseiten zu gelangen, war umständlich. Wurde aber in Deutschland angenommen: Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses wurde eingescannt und an die Betreiber von z.B. X-Check – das erste deutsche AVS – gesendet. Dieser Vorgang, zusammen mit einem Bezahlvorgang, ermöglichte den Zugriff auf abertausende von deutschen Inhalten.
Ein Problem bei diesem Verfahren: Der Medienbruch. Faxe versenden und zum Briefkasten rennen, war ja bereits im Jahre 2001 nicht mehr so richtig zeitgemäß, wenn man sich im WWW bewegt hat.
Die Lösung kam aus Mainz. Tobias Huch, heute liberaler Aktivist im Bereich der Menschenrechte und Autor, startete irgendwann – ich glaube im Jahre 1999 oder 2000 – mit dem System ueber18.de. Funktionsweise (damals): Über die Nummer des Personalausweises wurde das Alter „errechnet“. Ohne Systembruch war ein Zugriff möglich.
Jugendschutz.net mahnte regelmäßig Webmaster ab, die auf dieses System setzten. Weil Kinder ja illegalerweise den Ausweis ihrer Eltern nutzen könnten. Aber man konnte trotz dieses Stresses leben.
Die Tatsache, dass tonnenweise an „gefährlichen“ Content auf US-Servern oder sonstwo im Ausland frei zur Verfügung stand, zähle nicht. Der Wettbewerbsnachteil für Deutschland war gravierend.
Es geht um Posten und Geld für „Jugendschützer“
Die Frage, ob dieser Schutz Überhaut nötig ist, wurde leider nie diskutiert. Wenn man z.B. nach einer Studie der BzgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) aus dem Jahre 1998 (!) geht: Die Diskussion um den Schutz von pubertierenden Kids vor instinktorientierten Content, ist eine Scheindiskussion. Eine Gefährdung findet nicht statt.
Diese Situation im „deutschen Internet“ ändere sich allerdings schlagartig nach dem Amoklauf von Erfurt.
Totengräber eines kompletten Geschäftszweigs im WWW: Kurt Beck
Im Jahre 2003 hatte Kurt Beck (SPD, damals noch Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, aktuell wieder in den Medien im Zuge der Nachwehen zur Nürburgringaffäre) den Grund für alles Schlechte der Welt und den Amoklauf von Erfurt ausgemacht: Erotikangebote im WWW. Der Umstand, dass diese Angebote nichts mit dem Amoklauf zu tun hatten, störten ihn dabei nicht.
Wieso fiel der Bereich des Internets in Kurt Becks Einflussbereich?
Kurt Beck war zu dieser Zeit Vorsitzender der Rundfunk-Kommission der Länder – und da das Internet ja irgendwie mit Rundfunk zu tun hat, meldete sich der SPD-Internetexperte regelmäßig zu Wort.
Kurt Beck brachte im Jahre 2003 generelle Verbote und eine „Sendezeitbegrenzung“ ins Spiel.
Das es zwischen Internet und Rundfunk Unterschiede gibt, hat der spätere SPD-Vorsitzende (Auch hierbei scheiterte er.) nie verstanden.
Die andere Seite
Im Jahre 2003 trafen sich die Anbieter von einschlägigen Inhalten und Websitebetreiber im – inzwischen deaktivierten – Jaginforum. Verbandsmäßig war man im Interessenverband neue Medien e.V. (IVNM) organisiert. Für Jugendschutz.net, eine Vereinigung von sinistren Gestalten, die nur die Verunreinig jugendlicher Seelen im Sinn hatte. Was natürlich Quatsch war. Vom Verband aus wurden, wenige und erfolglose, Versuche unternommen, Einfluss zu nehmen und das „deutsche Biz“ auch global spielen zu lassen. Es wurde aber alles schlimmer.
2004: Die KjM schlägt zu
Weitere Restriktionen für das deutsche Online-Erotik-Business waren im Jahre 2004 die einzige Agenda der KJM (Kommission für Jugendmedienschutz). Altersverifikationssysteme und Jugendschutzsysteme.
Letztgenanntes bezeichnen eine Filterlösung und sind Thema des aktuellen Streits zwischen FSM und KJM.
Was ist ein Jugendschutzsystem?
Der Betreiber der Website klassifiziert seinen Inhalt auf einem Portal (Für alle Altersstufen unbedenklich / Für Kinder nicht geeignet / Für Jugendliche nicht geeignet / enthält „harte“ Sprache oder Schimpfwörter / enthält Nacktheit / enthält Gewalt), erhält einem Code und fügt diesen in die Website ein.
Wenn im Browser des Nutzers nun ein Jugendschutzfilter aktiv ist, werden dementsprechend diese Inhalte gefiltert. Seinerzeit war ICRA (Internet Content Rating Association) hierbei die größte Filter-Lösung. Es entstanden aber auch schnell deutsche Alternativen.
Für Belustigung sorgten damals die Pressemitteilungen der KJM, die wöchentlich von ihren „Prüfberichte über Jugendschutzsysteme im Prüflabor der KJM“ berichteten.
Ich glaube, die meisten Webmaster, die diese Mitteilungen verfolgten, hatten dabei immer Menschen mit Laborkitteln und Reagenzgläsern vor ihrem geistigen Auge.
Neben diesen Filtersystemen hatte die KJM ein anderes „Problem“ im Fokus: Die unsicheren Altersverifikationssysteme. Fax und Email mit einem abgelichteten Ausweis plus Bezahlvorgang waren nicht mehr genug als Schutz. Face-to-Face-Protection war plötzlich Thema der berufsmäßigen Jugendmedienschützer.
Erklärung: User möchte einen Inhalt sehen. User registriert sich als Kunde beim Alersverifikationssystem. Druckt dann zwei A4-Bögen aus und identifiziert sich bei der nächsten Postfiliale als „erwachsene Person“. Der Brief geht mit dem Formular an den Betreiber – und Tage später erhält man eine CD oder einen USB-Stick (Dongle) um online auf die Inhalte des von diesem System geschützten Inhalts zugreifen zu können. Die Firma Coolspot hat dieses System schnell – im vorauseilenden Gehorsam – umgesetzt: Und schnell landeten bei Webmastern, die noch das alte Verfahren nutzen, Abmahnungen und einstweilige Verfügungen. Tobias Huch, der damals mit seiner Firma den alten Weg verfolgte, stand damals „seinen Webmastern“ zur Seite: Mit Anwälten und finanzieller Hilfe in Gerichtsangelegenheiten.
Face2Face wurde irgendwann zur Pflicht. Einige Systeme wurden umgestellt, viele wurden eingestellt. Es herrschte wieder Frieden. Tobias Huch zog – stellvertretend für die ganze Branche – vor Gericht. Viele Anbieter machen ihren Laden zu. Einige gehen ins Ausland und setzten ihr Geschäft, frei von Beschränkungen, von Mallorca, der dominikanischen Republik oder Osteuropa aus fort. Einige nutzen Briefkastenfirmen und Scheinadressen im Ausland um Stress zu entgehen. Und sparten nebenbei sehr viel an Steuern.
Seit diesem Zeitpunkt ist der Jugendmedienschutz in Deutschland faktisch wirkungslos:
Ungeschützte Angebote wie YouPorn sind der Beweis.
Es wird schlimmer
Im September 2009 wies das Bundesverfassungsgericht die Klage von Tobias Huch gegen den §184 StGB ab.
im Jahre 2010 stand der Neuentwurf des Jugendmedienschutzstaatsvertrages in der Diskussion. Inhalt: „Sendezeitbegrenzungen“ für Internetangebote, die Pflicht Jugendschutzbeauftragte einzusetzen und Regelungen zu „entwicklungsbeeinträchtigenden“ Inhalten. Tobias Huch startet die Initiative „Zensurin.de“ und weist auf die Absurditäten des Entwurfs hin: Regelungen des Rundfunks wurden Eins zu eins auf das Internet übertragen.
Unbekannte Kommunikationsguerrilleros „unterstützten“, über das anonym gehostete Angebot jugendschutzstaffel.net (Eine Anspielung auf Jugendschutz.net), die abstrusen Forderungen der Medienwächter mit noch abstruseren Forderungen. Und sammelt sogar einige Unterschriften um Kurt Beck, Architekten des neuen Medienschutzwerkes, zu ermuntern als Bundespräsident zu kandidieren.
Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag ist in der Kritik. Kurt Beck (SPD) droht bei einem Scheitern mit Netzsperren. Die Drohungen wirken aber nicht.
Am 15. Dezember 2010 gibt die rot-grüne Regierungskoalition in Düsseldorf bekannt, den Entwurf nicht novellieren zu wollen.
Zuvor hatte sich bereits die Opposition im NRW-Landtag gegen den Entwurf gestellt.
Und heute so: Die KJM stellt sich stur!
Was man heute sagen kann: Seit 2011 dümpelt alles vor sich hin. Alle deutschsprachigen Anbieter sitzen im Ausland. Fabian Thylmann ist beispielsweise diesen Weg gegangen. Abmahnungen wegen entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten, haben den Rest der Branche zur Aufgabe oder
Der deutsche Alleingang im Bereich Jugendmedienschutz ist grandios gescheitert.
Der deutsche Weg war und ist teuer: Zensoren und Zensurstrukturen kosten Geld.
Der deutsche Weg ist ineffektiv: Suche nach einschlägigen Begriffen bei Google, auch in deutscher Sprache, bringen den Suchenden schnell auf entsprechende Angebote.
Der aktuelle Konflikt um das einzige deutsche Filtersystem bietet aber eine Chance:
Jetzt ist die Chance da, Nägel mit Köpfen machen!
Eine klare Lösung muss her, angepasst die die Realität. Ohne eine verfassungsmäßig umstrittene Mischbehörde, wie der KJM.
Ohne privatwirtschaftlich agierende Jugendschützer, wie z.B. Jugendschutz.net, die immer neue Gefahrenquellen brauchen um ihre Legitimation zu rechtfertigen.
Richten wir uns am europäischen Ausland aus und schauen halt wie Frankreich, die Niederlande, oder Spanien diese Angelegenheit handhaben.
Scheint ja so schlecht nicht zu funktionieren.
Die deutsche Medienaufsicht ist seit dem Jahre 2000 ein purer Anachronismus – der außerdem Geld kostet. Im Jahre 20+ von „Neuland“ in Deutschland, ist die Politik gefragt, endlich für Rechtssicherheit zu sorgen und eine europäische Lösung zu finden.
Auch wenn einige, überbezahlte und ineffektive, Berufszensoren und Jugendschützer dann eventuell auf Jobsuche gehen können.
Jugendschutz muss sein. Der ganze Dreck im Internet muss weg.
Soll dafür nicht bald die Zwangsregistrierung mit Klarnamen kommen?
Dann noch Mathematik, äh Verschlüsselung , verbieten und Inhalte, die nicht gefallen , sind sowieso Fake News und können gelöscht werden.
Innovative Firme spionieren, und dürfen nicht genutzt werden.
Dann können unsere Sicherheitsbehörden auch endlich effizient arbeiten.
Wie dumm muss man sein , wenn man daran glaubt, dass das die Lösungen sind?
Morgen ist Wahl, und die Koalition hat gezeigt, was sie von Bürgerrechten und Meinungsfreiheit im Internet hält.
Barley und Weber waren immer ganz weit vorne dabei.
Ja, Jugendschutz ist ein Problem in einer freien Welt das war er schon immer.
@Ke:
Das Schlimmer ist, wer da jetzt alles diese Ideen unterstützt: Anstatt auf eine Liberalisierung der Regelungen in Deutschland zu drängen, will man lieber den russischen Weg gehen.
https://fckaf.de/YUZ
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Zu den diskutierten Maßnahmen gehören Netzsperren. Internetprovider wie die Telekom könnten verpflichtet werden, Portale für ihre Kunden zu sperren, wenn diese sich nicht an deutsche Jugendschutzvorschriften halten. So hatte Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen, vergangene Woche ein vereinfachtes Verfahren gefordert, unzulässige Angebote über deutsche Provider sperren zu lassen.
Unterstützung bekommt ein solcher Schritt vom Bundesverband Erotik Handel, zu dessen Mitgliedern unter anderem das deutsche Erotikunternehmen Beate Uhse gehört. Erst im April hatte der Verband eine Kampagne gegen die Konkurrenz durch YouPorn und Co. gestartet. "Nach wie vor ist die kostenlose und völlig uneingeschränkte Verbreitung von Pornografie über das Internet das Hauptproblem für den legalen Handel in Deutschland", heißt es auf der Website des Verbandes. Dies könne nur durch die Durchsetzung von Netzsperren erreicht werden, argumentieren die Erotikanbieter.
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Für die Altersprüfung war eigentlich mal der Personalausweis vorgesehen.
Leider sind diese Funktionen fast nirgendwo nutzbar.
https://www.personalausweisportal.de/DE/Wirtschaft/Diensteanbieter-werden/Einsatzmoeglichkeiten/Altersbestaetigung/Altersbestaetigung_node.html
Unsere Gesetze sind einfach nicht für die globale digitalisierte Welt ausgelegt. Wenn sie geändert werden, kommt so ein Chaos dabei heraus wie die Urheberrechtsgesetze in der EU.
Mal sehen, wann der Handel am Sonntag verboten wird.
Eine Sperrung von illegalen Inhalten durch Filterung bei den Providern ist sinnvoll, wenn es Gerichte anordnen. Hier muss einfach eine viel schnellere Struktur in der Justiz geschaffen werden.
Ich kann dann auch nicht eine Aktion von Internet Providern wie in Schweden verstehen:
https://www.golem.de/news/sci-hub-schwedischer-isp-blockt-elsevier-nach-blockieraufforderung-1811-137508.html
Jein: Die Begründung der KJM beim Kampf gegen die reine Persoroutine war damals, dass halt die Kids den Ausweis an sich bringen können. Face2Face ist daher immer noch Pflicht (Sprich: PostIdent). Wobei das Thema eigentlich eh gestorben ist. Ich kann mich nicht erinnern, irgendwann in den letzten Jahren so etwas wie ein AVS-Tor gesehen zu haben.
Aktuell ist das Thema aber JusProg: Und DAS ist ein ganz heißes Thema.
Der Ausweis benötigt doch einen PIN um auf den Chip zuzugreifen, der dann bestätigen kann ob ein Alter überschritten wurde, oder liege ich hier falsch?
Genau das war eine hohe Stufe der Sicherheit. Das man alles umgehen kann, ist auch klar.
Vielleicht sollten wir in unserem schönen Land zuerst klären, wer alles im Land ist, und wie oft eine Person registriert ist. Das war ja ein riesiges Problem und ist es wohl immer noch.
Die Lösung sieht man bei der Einreise nach China oder USA. Danach ist man biometrisch gescannt.
@ke: Damals war halt das Argument "Kids können sich den Ausweis nehmen, daher Bezahlvoqrgang PLUS Face2Face.
Wobei die Diskussion am eigentlichen Thema vorbeigeht. Diese Problematik habe ich nur mit aufgeführt, weil sonst der Sinn des Filters (JusProg) nicht klar wird. Der geht ja ohne Ausweis und ist aktuell Streitpunkt. -> Mit eventuell heftigen Auswirkungen. Diese "Sendezeit" für Internetseiten war ja bereits in 2003 eine Lachnummer. Die "Bots" die jetzt noch. vor Wochen gegen Uploadfilter auf die Straße gingen, werden sich verwundert und ungläubig die Augen reiben, wenn auf irgendwelchen Seiten die Meldung kommt "Nur zwischen 23.00 und 3.00 Uhr erreichbar. Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte".
Was mich bei der ganzen "Recherche" wäre übertrieben, ich hab das aus der Erinnerung geschrieben, aber, sagen wir mal "Nacharbeit" am meisten überrascht hat, war eh die Tatsache, dass AVS wie X-Check noch existieren. Sowas ist in 2019, in Zeiten von YouDuweißtwasichmeine.com ein kompletter Anachronismus.
"Der Präsident der Bayerischen Landesmedienanstalt, Schneider, plädiert dafür, die Einhaltung der Sorgfaltspflicht auf Plattformen wie YouTube strenger zu überwachen und Verstöße härter zu sanktionieren."
Meinungsäußerungen im Web. Medienwächter schalten sich ein!
Wieso will er denn jetzt wieder eingreifen? Müssen Genossen versorgt werden?
Es gibt wirklich genung für den Staat zu überwachen. Wer den einfachen Pass nicht spielen kann, sollte üben und nicht den Schwierigkeitsgrad erhöhen.
@Ke:
Kurt Beck will aktuell nicht eingreifen. Der ist ja auch raus der dem Thema, in dem er noch nie drin war.
Aber wenn es um Regulierung von YouTube und Medien geht, sind die Landesmedienanstalten natürlich mit dabei. Siehe das Zitat vom Präsidenten der LfM Bayern.
Weshalb sich Deutschland den Luxus leistet sowas zu finanzieren – das ist die Frage.
Datenschutztechnisch hat der Laden auch einen zweifelhaften Ruf:
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Im November 2008 wurde eine datenschutzrechtlichen Panne aufgedeckt, nach der sämtliche Programmbeschwerden inklusive persönlicher Daten der Absender über ein eigens angebotenes Portal sichtbar waren, in dem die Weitergabe der Personalien ausdrücklich untersagt werden konnte.[5] Dies wurde seitens der Landesmedienanstalten mit einem „Hackerangriff“ begründet. Über den Cache von Suchmaschinen waren diese Personendaten weiterhin wochenlang abrufbar.
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Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Landesmedienanstalt#Kritik
Es gibt jetzt viele Jobs, die wegfallen, weil der Bürgee anders wählt. Da müssen viele versorgt werden.
Solche Papiertiger sind dafür bestens geeignet.
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