Lafontaine und die Pressefreiheit

Trotz vollmundiger Bekundungen zum Presserecht: Die Linke hat, wie der Fall Heilmann zeigt, ein gespaltenes Verhältnis zu Informationsfreiheit. Allen voran ihr Vorsitzender Oskar Lafontaine.

Lafontaine. Foto: Die Linke

 

Es ist 14 Jahre her, da setzte Oskar Lafontaine im Saarland mit den Stimmen der damals mit absoluter Mehrheit regierenden Sozialdemokraten eine der massivsten Änderungen des Presserechtes in der Nachkriegszeit durch. Im Jahr zuvor war Ministerpräsident Lafontaine durch die sogenannte Rotlicht-Affäre belastet  worden. Das TV-Magazin Panorama und der Spiegel hatten recherchiert, das Lafontaine häufiger Rotlichtlokale in Saarbrücken besucht hatte und die Behauptung aufgestellt, Lafontaine hätte Gestalten aus dem Millieu Gefälligkeiten erwiesen. Lafontaine bestritt dies, sprach von Schweinejournalismus und schlug mit einer Änderung des saarlänischen Presserechtes zurück. Der Spiegel in dem Artikel "Letztes Wort für Lügner" über die Pläne Lafontaines : "Vier gravierende Einschränkungen der im Grundgesetz verbürgten Pressefreiheit wollte Lafontaine durchpeitschen: Gegendarstellungen müssen unkommentiert erscheinen, obwohl deren Wahrheitsgehalt von niemandem überprüft wird. Anmerkungen der Redaktion ("Redaktionsschwanz")  dürfen erst in einer späteren Ausgabe der Zeitung gedruckt werden und müssen sich auf "tatsächliche" Angaben beschränken. Die Kommentierung auch falscher Gegendarstellungen wird generell verboten. Gegen Fotos können Betroffene Gegendarstellungen erwirken. Richter, die über Gegendarstellungen entscheiden, sollen die Antragsteller bei der Abfassung des Textes beraten."

In leicht entschärfter Form wurden Lafontaines Pläne im Saarland Gesetz. 1999 wurde das Gesetz von der damals neuen CDU-Mehrheit im Landtag gekippt.

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13 Jahre zuvor

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