Das Land Nordrhein-Westfalen weitet den Ankauf von Belegungsrechten zur Absicherung von preisgebundenem Wohnraum auf 67 Städte und Gemeinden aus, darunter auch auf Bochum, Dortmund, Essen, Mülheim an der Ruhr und Haltern. Die Zuschusshöhe im Rahmen der Landesförderung kann für den Vermieter bis zu drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen. Das Modellvorhaben galt bisher nur für Münster, Köln, Düsseldorf und Bonn.
Im Rahmen des Förderprogramms hat die jeweilige Stadt gegenüber dem Vermieter ein Benennungs- und Besetzungsrecht für die Wohnung für den Zeitraum von fünf beziehungsweise zehn Jahren. Grundsätzlich ist eine Förderung bei freien oder in Kürze freiwerdenden Wohnungen möglich, für die nach Einschätzung der jeweiligen Stadt ein Bedarf auf dem Wohnungsmarkt besteht. Es können aber auch Wohnungen gefördert werden, in denen ein Mieter wohnt, der einen Wohnberechtigungsschein beantragen kann.
Daß die Förderung nun auch nicht nur in den Spitzenlagen für Wohnungseigentum mit häufig akademischen Mietern, sondern nun auch in sozial benachteiligten Städten zum Tragen kommt, ist sehr erfreulich.
Bochum gehört längst nicht zu den sozial benachteiligten Städten. In den noch bewohnbaren Stadtteilen liegen die Mieten mittllerweile bei 10
Euro und höher. Die Durchschnittsverdiener ziehen jetzt schon in die umliegenden Städte – nur bekommen das die (noch ) nicht mit, die
ihr klein Häuschen erben oder schon drin leben.
Wenn man das Tafelsilber verscherbelt hat, wie viele Gebietkörperschaften, muß man wohl zu solchenLösungen greifen, der Steuerzahler wirds schon richten.