Landesmedienanstalten haben nicht unsere Arbeit zu kontrollieren

Tobias Schmid, Chef der Landesmedienanstalt NRW Foto: LMA Lizenz: Copyright

Der Paragraf 19 des neuen Medienstaatsvertrages kommt harmlos daher: „Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten“, heißt es da, „in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen.“ Und etwas weiter: „Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.“ Die Telemedien, gemeint sind zum Beispiel Online-Magazin, Blogs und Youtube-Channels, werden wie die TV- und Radiosender von den Landesmedienanstalten (LMA) beaufsichtigt.

Die wenigsten Betreiber solcher Seiten werden nicht einmal wissen, dass dem so ist, denn in der Regel haben sich die LMAs nicht einmal großartig um ihre traditionellen Aufgaben wie das Vorgehen gegen Schleichwerbung gekümmert. Das hat sich nun geändert. Die 14 Landesmedienanstalten, die wie ARD, ZDF und DLF über die Haushaltsabgabe finanziert werden, haben durch Paragraf 19 ein neues Betätigungsfeld für sich entdeckt, dem sie sich mit großer Begeisterung und viel Engagement angenommen haben: Die Kontrolle von digitalen Medien. PR technisch perfekt initiiert, widmete man sich erst den bekannten Schmuddelangeboten wie KenFM, einer verschwörungstheoretischen Dreckschleuder, die von dem ehemaligen RBB-Mitarbeiter Kayvan Soufi Siavash, Nom de guerre „Ken Jebsen“, betrieben wird und eine der erfolgreichsten Journalismussimulationen der Republik ist.

Bei Siavash geht es oft um angeblich bösartige jüdische Unternehmer, Schauergeschichten über Bill Gates und die Corona-Diktatur. Wer kann schon etwas dagegen haben, wenn solchen Gestalten jemand auf die Finger klopft? Wer glaubte, dass es bei Kontrollen von Angeboten wie KenFM bleibt, musste schnell einsehen, dass er naiv war. Nur wenige Tage später wurde das seriöse lokale Kölner Onlineangebot Report-K gleich dreifach abgemahnt: Wegen einer angeblich falschen Bildunterschrift und dem Impressum. Alle Vorwürfe stellten sich als ebenso banal wie unbegründet heraus. Das Impressum war korrekt und die angeblich falsche Bildunterschrift war ebenfalls passend. Das abgebildete Foto einer Pressekonferenz der nordrhein-westfälischen Landesregierung war aktuell und kein Symbolfoto, musste also auch nicht als solches gekennzeichnet werden.

Der Fall Report K zeigt, was passiert, wenn bislang eher unscheinbare Behörden sich zu Kontrollorganen aufschwingen: Viel Druck auf Betreiber kleiner Angebote, die im Zweifelsfall nicht wissen, wie sie sich gegen eine Behörde, die damit droht, ganze Seiten zu löschen, wehren können.

Die LMAs wollen nicht nur Formalien wie das Impressum begutachten, sie maßen sich auch an, die Arbeit von Journalisten zu beurteilen und gegebenenfalls zu sanktionieren: So wollen die Anstalten künftig die „gründliche Quellenprüfung“ kontrollieren. Aber was ist das, eine „gründliche Quellenprüfung“? Darüber streiten bis heute die Gerichte. Ist zum Beispiel eine privilegierte Quelle wie ein Ministerium akzeptabel oder müssen auch dessen Aussagen darüber, ob zum Beispiel eine Organisation rechtsradikal oder islamistisch ist, mehrfach hinterfragt werden? Juristen sind sich in dieser da nicht immer einig. Bei der Frage, ob das Geschlecht nur ein soziales Konstrukt ist, wird man von Biologen andere Antworten als von Genderexperten bekommen – reicht die Expertise zweier Biologinnen oder muss man so tun, als ob die Erzählungen von Queertheoretikern gleichwertig sind?

Und wie gründlich können Quellen geprüft werden, wenn man unter hohem Druck steht und aktuell berichtet? Was bedeutete gründlich, wenn man am Rand einer Nazidemo stehend live für einen Ticker berichtet? Bislang haben Redaktionen und im Zweifelsfall Gerichte darüber entschieden, was an Gründlichkeit angemessen war. Nun tun es Landesmedienanstalten, die von Parteien und Verbänden kontrolliert werden. Und sie tun es nicht transparent: Man weiß nicht, wer kontrolliert, was die Maßstäbe dieser Menschen sind und kennt auch ihre Qualifikation nicht.

Der Presserat, das Gremium, dem sich zahlreichen Medienunternehmen freiwillig angeschlossen haben, wird nur auf Antrag aktiv, ermahnt bei Verfehlungen und bezieht öffentlich Position. Die Landesmedien ermitteln, wann sie es für nötig halten, sprechen der Einfachheit halber auch gleich das Urteil und können verlangen, Beiträgen zu löschen.

Dass sie all dies, wie in einer Pressemitteilung geschrieben, tun, um die „Meinungsvielfalt zu schützen“, hat Unterhaltungswert. Rechte werden in einer Demokratie von Gerichten geschützt, nicht von irgendwelchen Anstalten.

Wenn der Staat oder ihm nahe Institutionen, und nichts anderes sind die Landesmedienanstalten, sich anschicken, Medien zu kontrollieren, muss man aufmerksam werden. Seit Bestehen der Bundesrepublik hat es sich bewährt, dass es keine staatliche Kontrolle der Presse gibt. Und die pro-forma staatsferne der Landesmedienanstalten, bei denen die Besetzung der Spitze regelmäßig ein Politikum ist und Länder wie NRW schon Gesetze geändert haben, um die Wiederwahl eines politisch nicht genehmen Anstaltsleiter zu verhindern, reicht nicht aus, um diese Sorge unbegründet erscheinen zu lassen.

Der Artikel erschien in einer ähnlichen Version bereits beim Zentrum Liberale Moderne 

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ccarlton
ccarlton
3 years ago

Vorsichtig mit Kritik. Das sind die Geister, die ihr selbst gerufen habt.

Helmut Junge
Helmut Junge
3 years ago

Ich habe grundsächlich etwas gegen anonyme Kontrolleure. Und das sogar, wenn die keine Macht ausüben können. Hier aber sind sie nicht nur anonyme Kontroleure,, sondern direkt auch anonyme Richter. Das darf m.E. vom Grundgesetz aus, überhaupt nicht sein. Nach dem Motto könnte ein Polizist auch direkt das Strafurteil aussprechen. Ist das wenigstens noch ausgeschlossen?

Jürgen
Jürgen
3 years ago

Tja, typisches Verhalten einer Behörde, die auf ihrem eigentlichen Aufgabenfeld versagt. Man schafft es nicht seiner eigentlichen Zweckbestimmung nachvollziehbar und konsequent nachzukommen. Was macht man stattdessen: Man sucht sich ein weiteres Aufgabenfeld, dass irgendwie schwammig ist. Bloß nichts eindeutiges, in dem man auf klar ersichtliche Belege bauen muss. Da könnte man ja richtig arbeiten müssen und eventuell sogar mal jemand wichtiges wirklich belangen müssen (z.B. bezüglich Schleichwerbung). Auf diesem neuen Aufgabenfeld kann man wunderbar seine Bedeutung beweisen. Der ursprüngliche Sinn und Zweck einer solchen Behörde geht immer mehr verloren.

ccarlton
ccarlton
3 years ago

@2: Ich hatte nicht an Sie persönlich, sondern den Blog gedacht. Erst gestern durfte Herr Memmler unwidersprochen fordern, man möge Hendrik Streeck gefälligst den Mund verbieten.

Spanier Eckhard
Spanier Eckhard
3 years ago

Auch wenn der Tenor des Kommentars nachvollziehbar ist, und einen sehr seltsamen Sachverhalt kritisch beleuchtet, stelle ich doch infrage, ob Meinungsvielfalt ein Recht ist, wie behauptet, zu dessen Schutz einzig die Gerichte da sind. Ich bin kein Jurist, aber ist Meinungsvielfalt ein Recht? Wessen denn? Meinungsfreiheit ist ein Recht des Einzelnen, aber das ist ja hier nicht berührt, oder?

yohak
yohak
3 years ago

Vom Gang nach Karlsruhe ist manchmal recht kleichtfertig die Rede. Aber in diesem Fall wäre er angemessen. Ein Gesetz, daß eine staatliche Behörde ermächtigt, journalistische Inhalte zu kontrollieren, und bei Mißfallen Bußgelder zu verhängen oder Inhalte zu sperren, ist ein offensichtlich verfassungswidriger und antidemokratischer Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit, also ein Fall für das Bundesverfassungsgericht und/oder den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof.

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