Jetzt wird es turbulent. Die Pressemitteilung kam gerade rein:
Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport teilt mit:
Das Ministerium hat heute beim Landgericht Köln eine Einstweilige Verfügung gegen die aktuelle Berichterstattung des Magazins STERN zu angeblichen Zusammenhängen zwischen dem Blog „Wir in NRW“ und Auftragsvergaben des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen erwirkt (Landgericht Köln 28 O 201/12).
Damit darf das Magazin STERN nicht mehr den Verdacht erwecken, die Erteilung von fünf Aufträgen des Familienministeriums an Karl-Heinz Steinkühler und das Unternehmen steinkuehler-com stehe im Zusammenhang mit der unter dem Pseudonymen „Theobald Tiger“ und „Leo Loewe“ in dem Blog „Wir in NRW“ veröffentlichten Berichterstattung. Das Verbot bezieht sich auf die Berichterstattung im Stern Nr. 20/2012 vom 10.05.2012, Seite 52.
„In der Konsequenz bedeutet das, dass die Berichterstattung rechtswidrig war. Der Artikel hätte so nicht geschrieben werden dürfen. Wir fühlen uns in dem bestätigt, was wir von Anfang an gesagt haben“, erklärte Pressesprecherin Stephanie Paeleke-Kuhlmann.
Was das Land schreibt ist Unsinn. Eine einstweilige Verfügung sagt noch nichts darüber aus, ob ein Text rechtswidrig war oder nicht.
Update: Dem Stern liegt die Einstweilige Verfügung der Landesregierung bislang nicht vor.
[…] die Ruhrbarone hier schreiben (“Unsinn”) halte ich für etwas gewagt. Jedenfalls muss es der […]
https://blog.handelsblatt.com/diewahl/2012/05/09/in-dusseldorf-wird-es-schmutzig/
In Düsseldorf wird es schmutzig
Bislang war der sogenannte „Turbo-Wahlkampf“ in Nordrhein-Westfalen eine ziemlich lahme Angelegenheit: Keine Themen, keine Aufreger, und selbst die gegenseitigen Attacken der politischen Kontrahenten waren erstaunlich zahm. Die gute Nachricht: Das ist jetzt vorbei. Auf den letzten Metern gewinnt die politische Auseinandersetzung im bevölkerungsreichsten Bundesland plötzlich an Fahrt – und an Giftigkeit.
Getroffene Hunde bellen. Es scheint wohl doch etwas wahres an der Berichterstattung dran gewesen zu sein, wenn die Landesregierung extra für das Zensurgericht Nr. 3 (nach Hamburg und Berlin) zieht.
[…] als Hinweis zur Berichterstattung des […]
Kleine Verbesserung. (..) extra vor das (..) 🙂
Mit der 28. Kammer des LG Köln hat sich das LAND NRW bereits schonmal in Sachen Kaykin angerufen, um die Kritiker mundtot machen zu wollen. Wer steckt hinter der Kammer? Wieso wurde nicht in Düsseldorf oder in Hamburg (Sitz Sternverlag), sondern genau in Köln die Einstweilige erwirkt, zudem musste es doch auch eine Abmahnung oder ähnliches beim Stern gegeben haben, ansonsten ist doch eigentlich eine Verfügung im Normalfall so nicht einfach möglich. Irre ich?
Es gibt halt Zivilgerichte insbesondere in Hamburg, Berlin und Köln, die eine sehr eigentümliche Einstellung zum Grundgesetz haben (sollten es die entsprechenden Richter überhaupt gelesen bzw. verstanden haben). Sie fangen sich da regelmäßig Klatschen von den höheren Instanzen in Karlsruhe (BVerfG bzw. BGH) ein. Zum Teil wird die mittelalterliche Rechtsprechung (positiv (!) und geschönt ausgedrückt) schon von den OLG einkassiert bzw. relativiert.
Dies ist möglich, da es den fliegenden Gerichtsstand in Deutschland gibt. Somit haben wir in Deutschland NUR die Pressefreiheit, die der presse-feindlichste Richter vertritt. Das ist schon abenteuerlich. Es gibt dazu tausende Beispiele. Da wurde schon mal jemand von diesen *zensiert* Gerichten verurteilt, weil er über die Zukunft (also das Karriereende) von Michael Ballack spekuliert hatte. So eine abenteuerliche Rechtsprechung ist eine Gefährdung für die freiheitlich, demokratische Grundordnung in Deutschland, da nur ein Bruchteil dieser Fehlurteile von den nächsthöheren Instanzen gekippt werden können (Kapazitätsprobleme der Gerichte, finanzielle Ressourcen der Zensuropfer).
@ #6 Weil ein guter RA seinen Mandaten empfiehlt, dort zu klagen, wo die Erfolgschancen besonders hoch sind. Und weil ein Kläger üblicherweise gewinnen will, klagt er dort, wo er am ehesten gewinnt; und das ist im Presserecht Hamburg.
So oder so ist es fragwürdig, wenn eine Richterin oder ein Richter des Landes NRW über einen Antrag der NRW-Landesregierung entscheidet, die diese Richterin bzw. diesen Richter jederzeit ohne Angabe von Gründen versetzen kann, die für ihre / seine Beförderung/Nichtbeförderung zuständig usw. Soviel mal nebenbei zur „Gewaltenteilung“.
ist das jetzt wulffen für fortgeschrittene?
Was der STERN gemacht, was er versucht hat, ist doch -bei beliebigen Inhalten- weder für die Medien im allgemeinen noch für den STERN im besonderen, vor allem, aber nicht nur in Wahlkampfzeiten irgend etwas Neues oder Sensationelles. Das gilt auch für die sich anschließenden Spekulationen -Gründe für……? Auswirkungen auf…….?
Was daraufhin die Landesregierung NRW gemacht hat -Erwirken einer einstweiligen Verfügung- ist ebenfalls weder im allgemeinen noch im besonderen Fall, vor allem, aber nicht nur in Wahlkampfzeiten, irgend etwas Neues oder Sensationelles. Das gilt auch für die Spekulationen, Mutmaßungen -sh.zur Frage des Gerichtsstandes, zur Unabhängigkeit der Richter -, die u.a. hier bei den Ruhrbaronen zu lesen sind..
Also insgesamt:
Noch ein wenig Getöse, mehr ist das doch nicht, vor dem Wahlsonntag. Bringt es was? Vielleicht wird -minimal-noch der eine oder der andere potentielle Nichtwähler bewegt, doch zur Wahl zu gehen.Dann hätten sich alle Akteure verdient gemacht.Vermutet jemand allen Ernstes, daß das Alles die Entscheidung der Wähler am 13.5.beeinflußt?
PS
Ich habe -vorgestern- zur Sache selbst hier bei den Ruhrbaronen vorgetragen, daß ich mir nach dem 13.5.eine weitere Sachaufklärung wünsche, weil die bisherige für mich nicht reicht -kann aber an mangelnder Auffassungsgabe meinerseits liegen.
@#11 | Walter Stach
Voll ack, bis auf:
Bringt es was? ff
Verdruss und weiter gesteigertes Desinteresse am Fortbestand dieser Besten aller Demokratien ever!
Trotz aller immer weiter zunehmenden Mängel.
[…] einer Einstweiligen Verfügung ging gestern die rot-grüne Landesregierung gegen das Magazin Stern vor: Das Ministerium hat heute […]
Eine „Einstweilige Verfügung ist kein Erzwingungs- und kein Wahrheitsinstrument!
Sie kann beantragt werden, wenn die Sachlage glaubhaft gemacht wurde und wenn „Verzug“ besteht, dass das Recht des Betroffenen in Gefahr sein könnte.
Es ist also keine Vorwegnahme einer Entscheidung, zumal der Stern Widerspruch einlegen kann. Er nimmt auch nichts zurück, denn die Verfügung liegt offenbar nicht vor.
Wenn eine Einstweilige Verfügung zu Unrecht erteilt wurde, ist der Antragsgegner sogar nach § 945 ZPO berechtigt zu Schadensersatz:
„Erweist sich die Anordnung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung als von Anfang an ungerechtfertigt oder wird die angeordnete Maßregel auf Grund des § 926 Abs. 2 oder des § 942 Abs. 3 aufgehoben, so ist die Partei, welche die Anordnung erwirkt hat, verpflichtet, dem Gegner den Schaden zu ersetzen, der ihm aus der Vollziehung der angeordneten Maßregel oder dadurch entsteht, dass er Sicherheit leistet, um die Vollziehung abzuwenden oder die Aufhebung der Maßregel zu erwirken“.
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__945.html
Fazit: Will sich Hannelore Kraft ähnlich wie Bärbel Dieckmann (SPD) über die Wahlhürden hinwegmogeln?
Das kam nicht gut an! https://bonner-presseblog.de/2010/05/07/bonn-wccb-nrw-landtagswahlbetrug-2010-die-spd-marchenfrau-und-ihre-helfershelfer/
[…] https://www.ruhrbarone.de/landesregierung-erwirkt-einstweilige-verfuegung-gegen-den-stern/ […]
Frauen ticken anders, meinen „Kümmerin“ Hannelore Kraft
https://www.cicero.de/berliner-republik/hannelore-kraft-wahl-nrw-frauen-ticken-anders/49198
und WHH Präsidentin Bärbel Dieckmann
https://rheinraum-online.de/2010/03/09/frauen-hatten-vielleicht-die-richtigen-fragen-gestellt/
Ticken erinnert an Uhren, manche gehen richtig, manche falsch.
„Frauen haben einen anderen Erfahrungshorizont“ sagte Ministerpräsidentin Kraft (im Hinblick auf den NRW-Haushalt?)
Bärbel tickt auf jeden Fall anders als Hannelore meint: sie „veränderte“ ein Kündigungsschreiben…das einer Frau!
https://www.general-anzeiger-bonn.de/lokales/bonn/Zwieblers-Kuendigungsschreiben-article753215.html
Die war zwar „nur“ CDU-Mitglied , aber die Projektkoordinatorin des bedeutenden Bonner WCCB-Strukturprojekts. Verantwortunglos wird sie nun vor Gericht im Regen stehen gelassen, während die Frau des ehemaligen Justizministers Jochen Dieckmann sich aus der Verantwortung schlawinerte:
„Ich bin erleichtert und froh, dass das Verfahren (zunächst, mangels Beweise, Anm.d.Verf.) gegen mich eingestellt worden ist. Dass es offenbar eine Anklage gegen Herrn Hübner und Frau Zwiebler gibt, überrascht mich. Ich habe beide – ebenso wie die anderen beteiligten städtischen Bediensteten – stets, auch bei dem Projekt WCCB, als verantwortlich handelnde Mitarbeiter erlebt…
[…] Autoren. Das Land erwirkte damals eine einstweilige Verfügung gegen den Stern, der die Geschichte gebracht […]
[…] die Ruhrbarone hier schreiben („Unsinn“) halte ich für etwas gewagt. Jedenfalls muss es der […]