Der Dortmunder OB Gerhard Langemeyer (SPD) hat Glück gehabt. Die Staatsanwaltschaft seines Sprengels hat die Strafermittlungen gegen ihn wegen des Verdachts auf Untreue eingestellt. Die zuständige Sprecherin der Behörde sagte, nur in "krassen Fällen", etwa wenn Steuergelder "voll zweckentfremdet werden" könne über das Haushatsrecht hinaus durch das Strafrecht sanktioniert werden.
Gerhard Langemeyer. Foto: Stadt Dortmund
Langemeyer hatte das Klinikum in Dortmund mit einer Bürgschaft der Stadt vor der drohenden Pleite bewahrt. Damit der Haushalt nicht allzusehr belastet wird, hatte er im nächsten Schritt städtische Tochtergesellschaften, vor allem die Entsorgung Dortmund – EDG, dazu gezwungen, erhöhte Gewinausschüttungen an die Stadt zu tätigen. Dieses Geld wurde dann an das Klinikum weitergereicht.
Regierungspräsident Helmut Diegel (CDU) läßt nun prüfen, ob diese Übereckfinanzierung mit dem Haushaltsrecht vereinbar ist. Im schlimmsten Fall droht Dortmund eine Haushaltssperre. Gerade weil Dortmund seit kurzem die Stadt in NRW mit den meisten Arbeitslosen geworden ist, könnte das fatal werden. Die Sozialkosten drücken auf die Handlungsfähigkeit der Stadt. Freiwillige Ausgaben müssten rigeros zusammengestrichen werden.
Denkwürdig ist das Langemeyer Vorgehen auch deshalb, weil gerade die EDG Müllgebühren nur kostendeckend abrechnen darf. Wenn jetzt also die Müllgebühren angehoben werden müssten, um das Klinikum zu finanzieren, wäre das ein Problem. Es wäre auch ein Problem, wenn die EDG einen Kredit aufnehmen müsste, um das Klinikum zu finanzieren. Oder wenn Gewinne, die zur Absenkung der Müllgebühren hätten herangezogen werden können, in das Klinikum gesteckt worden wären.
Das wird jetzt geprüft.
Mir fehlen in dem Artikel zwei Fakten:
1.) RP Diegel (CDU) wird immer wieder von interessierten Kreisen als CDU-OB-Kandidat für DO ins Spiel gebracht. Dahingehend kann man seine – von der StA abgelehnte – Initiative schon als Geschmäckle bezeichnen.
2.) Im Artikel heißt es: Denkwürdig ist das Langemeyer Vorgehen auch deshalb, weil gerade die EDG Müllgebühren nur kostendeckend abrechnen darf.
Es gibt ein Interview mit OB Gerhard Langemeyer, in dem klargestellt wurde, dass die EDG-Gelder nicht aus den Müllgebühren stammen. Wurde auf einer Seite namens Ruhrbarone, genauer gesagt hier veröffentlicht… 😉
@Jens: Diegel liebäugelt, was man so hört, eher mit einem Job in der Landesregierung und will nicht in Dortmund antreten. Wenn daraus nix wird wäre er meiner Meinung nach ein guter „Regierungspräsident“ oder wie immer das dann heißen wird für das Ruhrgebiet.
Hi Jens,
kurz zu den Fakten.
1) Diegel wird nicht als OB antreten. Das ist ein Gerücht, das ich auch überprüft habe. Aber, da ist nix dran. Diegel wird eher nach Düsseldorf wechseln um Minister zu werden. Das Gerücht wird immer wieder von der SPD gestreut. Es ist auch unlogisch. Zuerst reite ich einen Stadt in die Krise und dann komm ich als OB-Kandidat? Das kann sich nur ein irrer Wahlkämpfer ausdenken.
2) Der Wortlaut ist ein anderer: Langemyer hat gesagt, es sind keine Gelder aus Müllgebühren geflossen. Und ich habe geschrieben, es dürfen keine Gelder aus Müllgebühren fließen.
Was Langemeyer gesagt hat, kann richtig sein, was ich geschrieben habe, ist richtig.
In dem Haushaltsverfahren wird nun überprüft, ob Langemeyer wahr gesprochen hat.
Im Kern geht es dabei um eine Frage: Wenn es Gewinne gab, wie hätten diese eingesetzt werden müssen? Durfte damit das Klinikum finanziert werden? Oder hätte damit der städtische Haushalt saniert – oder die Müllgebühren gesenkt werden müssen. Zuletzt muss überprüft werden, ob die EDG Schulden machen musste, um die Bedürfnisse zu befriedigen. Auch das verdeckte Schuldenmachen kann ernste Konsequenzen haben. Etwa indem der Haushalt unter Kuratel gestellt wird.
Grüße David
zu 1) OK. Geschmäckle könnte dennoch bleiben. Kann man dies (und andere Aktionen Diegels) schon auch parteipolitisch motiviert nennen.
zu 2) Hmm… formal hast Du recht. Wobei man Langemeyers Aussage, dass das aus anderen Bereichen kommt durchaus hätte einbauen können.