Hätte das BKA die Festnahme Dogan Akhanlis durch eine Warnung an ihn verhindern können? Akhanlis Anwalt Ilias Uyar erhebt schwere Vorwürfe.
Der Kölner Schriftsteller Dogan Akhanli sitzt immer noch in Spanien fest. Die Löschung der Red Notice hat keine Auswirkungen auf Dogan Akhanlis Auslieferungsverfahren, er darf weiterhin nicht nach Deutschland ausreisen. Akhanlis Anwalt Ilias Uyar ist sich mittlerweile sicher, dass die Festnahme in Spanien hätte verhindert werden könne, wenn das Bundeskriminalamt den Schriftsteller mitgeteilt hätte, dass die Türkei ihn über Europol zur Fahndung ausgeschrieben hatte: „Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand hatte die Türkei das Bundeskriminalamt (BKA) sowohl im Jahr 2014 als auch im Jahr 2015 an die Red Notice und damit auch an das Auslieferungsbegehren erinnert. Es wäre unseres Erachtens richtig gewesen, wenn die zuständigen deutschen Stellen die Löschung der Red Notice gegenüber Interpol bereits zu diesem Zeitpunkt, nämlich vor zwei Jahren, initiiert hätten. Die Gefahr einer Verhaftung im europäischen Ausland wäre dann verhindert worden. Dass diese Gefahr konkret und nicht lediglich theoretischer Natur war, hat die Verhaftung von Dogan Akhanli im Urlaub gezeigt. Das BKA hat weder die Löschung der Red Notice initiiert noch unseren Mandanten über das zweimalige Auslieferungsgesuch der Türkei aus 2014 und 2015 informiert.“
Gegenüber diesem Blog bezeichnete Uyar das Verhalten des BKA als „verantwortungslos“ Uyar erwartet nun vom BKA, dass sämtliche Haftbefehle aus der Türkei gegen Deutsche und andere EU-Bürger überprüft werden müssen: „Staatsbürger der EU und anerkannte Flüchtlinge müssen zumindest innerhalb der EU reisen können, ohne sich der Gefahr einer Verhaftung und Auslieferung an die Türkei aussetzen zu müssen.“
Wie viele Haftbefehle gibt es denn in diesen Listen?