Die Linkspartei will die beiden Landschaftsverbände erhalten. Ihr Gutachter beruft sich dabei auf ein Lobby-Gutachten der Kammer in Duisburg.
Mit der Linkspartei ist eine Modernisierung des Verwaltungsstrukturen in NRW nicht zu machen: Das geht aus einem Gutachten hervor, dass der Bonner Leichtjurist Michael Faber im Auftrag der Linkspartei in NRW erstellt hat. Sein Fazit: "Höhere Kommunalverbände haben sich auf der Mittelebene in NRW bewährt. Sie sind zu erhalten und auszubauen."
Die Linkspartei wendet sich damit gegen das Vorhaben der Landesregierung aus den zwei Landschaftsverbänden und fünf Bezirksregierungen drei neue Institutionen zu bilden. Dabei sieht Faber durchaus die Berechtigung des Reviers auf Selbsverwaltung – allerdings glaubt er nicht, dass das Ruhrgebiet dazu in der Lage ist, diese Aufgaben zu erfüllen. Faber bezieht sich dabei vor allem auf ein Gutachten des Instituts der Deutschen Wirtschaft (DIW) aus dem vergangenen Jahr – in Auftrag gegeben wurde es von der Duisburger Industrie- und Handelskammer, die im Gegensatz zu den Kammern in Bochum und Essen gegen eine Neustrukturierung des Landes ist. Den Ansatz, für einen Ruhrbezirk eine vernünftige finanzielle Ausstattung zu fordern, wie er im Gutachten immer wieder aufkommt, folgt Faber nicht – er setzt auf Strukturkonservatismus.
Liest man das Vorwort ahnt man warum: Unterschrieben wurde es von Jörg Detjen, Roland Busche und Pitt Müller: Allesamt Mitglieder der Landschaftsversammlung Rheinland und alle wohl daran interessiert, ihre Pöstchen auch in Zukunft zu behalten.
Die regionale Bewältigung einiger Problemstellung hat ihre Berechtigung. Angesichts der Größe von NRW macht es auch Sinn, wenn dies in einigen Bereichen unterhalb der Landesebene erfolgt. Hierfür gibt es die höheren Kommunalverbände – unter anderem. Dabei sind kreisfreie Städte und Kreise mit den ihnen angehörigen Kommunen in einem (oder zwei) höheren Verbänden organisiert – den beiden Landschaftsverbänden. Jetzt leistet sich NRW aber auch noch eine niedere staatliche Ebene mit den Regierungspräsidien, die über die Regionalräte mit der kommunalen Eben verschränkt sind. Da sich Regionalverband Ruhr, die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe sowie die fünf Regierungsbezirke samt Regionalräten überlappen, bleibt mir nur eine Feststellung: NRW ist auf der Mittelinstanz – mit einem Doppel aus niederen staatlicher Institutionen und höheren Kommunalverbänden – stark übermöbliert.
Eine Reduktion ist möglich und sinnvoll. Eine zweite Frage ist die räumliche Abgrenzung einer neuen Mittelinstanz. Mit Blick auf die Metropole Ruhr sollte diese in einer liegen. Gerade die Aufteilung auf drei Regierungsbezirke (Genehmigungen, Ansprachpartner) scheint mir problematisch. Bei den sozialen und kulturelle Aufgaben, die durch die Landschaftsverbände wahrgenommen werden, scheint mir die Abgrenzung nicht so relevant.
Ergo sollte eine Reform die Übermöblierung beenden und die Aufgaben der drei Institutionstypen auf einen Typ vereinen. Das wäre z.B. ein „Regionalpräsidium“ Ruhr, sowie eines für das Rheinland und eines für Westfalen.
Eine (zukünftig staatliche und zugleich höhere kommunale) Mittelinstanz ist schon richtig, das Nebeneinander verschiedener Mittelinstanzen (in den vorhandenen Grenzen) ist schlecht.
Auch eine neue Mittelinstanz wird „Pöstchen“ zu vergeben haben, aber insgesamt werden das sicher weniger sein: „Wer einen Sumpf trocken legen will, darf die Frösche nicht fragen.“
(Mich nährt mehr oder weniger auch eine Mittelinstanz.)
Leider komme ich erst jetzt dazu, auf diesen Artikel zu antworten. Und, um es vorwegzunehmen: Da hat wohl ein „Leichtjournalist“ zugeschlagen! Denn gelesen hat der Autor das Gutachten offensichtlich nicht.
Der Autor des Gutachtens spricht sich nämlich f ü r eine Verwaltungsstrukturreform in NRW aus. Er ist also f ü r eine „Modernisierung der Verwaltungsstrukturen“ und will die Aufgaben der bisherigen Regierungspräsidien, also der „Mittelebene“, unter dem Dach von Kommunalverbänden zusammenzufassen. Dabei bevorzugt er eine Dreiteilung des Landes NRW, damit das Ruhrgebiet zusammengefaßt wird.
Sicherlich, das Gutachten tritt für den Erhalt der Landschaftsverbände ein. Bei dieser Forderung nach „Erhalt“ geht es allerdings nur darum, die Aufgaben der Landschaftsverbände weder auf die Kommunen, noch dem Land zu übertragen. Wenn die Landschaftsverbände einer Dreiteilung der „Mittelebene“ angepasst werden, ist allerdings eine neue Finanzierungsstruktur notwendig, damit die Mitgliedskommunen gerade im Ruhrgebiet durch eine alleinige Umlagefinanzierung nicht weiter geschröpft werden.
Das von der Fraktion DIE LINKE im Landschaftsverband Rheinland in Auftrag gegebene Gutachten vertritt eine andere Aussage, als behauptet. Es entspricht weitgehend den Positionen, die auch die Fraktion DIE LINKE im RVR vertreten hat. Lesen hilft, kann man da nur sagen!
@Freye: DIE Verwaltungsstrukturreform – ob unter Clement oder Rüttgers – beinhaltete immer auch die Landschaftsverbände und die will die Linkspartei behalten. Das widerspricht der Logik des Gutachtens, der viel eher eine Forderung nach Dreiteilung der Aufgaben der Landschaftsverbänden und einem neuen Finanzierungskonzept entsprochen hätte, aber genau dies war NICHT die abschließende Forderung. Mit ihr würde man ja auch keinen so schönen Wahlkampf unter den zahlreichen Beschäftigten der Landschaftsverbände machen können. Ich kann mir vorstellen, dass es für die Linkspartei schwierig ist allen alles zu versprechen, den Beschäftigten in den Verbänden den Erhalt der Strukturen, den Menschen im Ruhrgebiet die Modernisierung der Strukturen, aber das ist nicht wirklich mein Problem sondern dass der Politik der Linkspartei.