Ab 9 Uhr steht auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestags unter anderem das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Dabei geht es (verkürzt dargestellt) darum, dass die Presseverleger Geld von Suchmaschinen bzw. Anbietern im Internet haben wollen, wenn auf deren Seiten, die zu den Verlagen verlinken, Textauszüge der jeweils verlinkten Seiten zu lesen sind.
Das ehemals als anscheinend vor allem gegen Google gerichtete Gesetz wurde zwar in letzter Sekunde noch an einer Stelle deutlich entschärft, trifft jedoch noch immer auf deutliche Kritik bei den Gegnern des Gesetzentwurfes.
So wird beispielsweise kritisiert, dass zwar jetzt kurze Textauszüge (die so genannten „Snippets“) erlaubt sein sollen, aber die Länge dieser Snippets wird nicht gesetzlich festgelegt, so dass das LSR – so es in Kraft treten würde – sicherlich für rechtliche Auseinandersetzungen führen könnte.
Wer nicht vor Ort im Bundestag sein kann oder aber der TV-Übertragung (z.B. auf Phoenix) nicht beiwohnen kann – es gibt einen Live-Ticker zur Bundestags-Debatte zum #LSR – über den Twitter-Account @PottblogLive.