LKA versus Umweltminister Uhlenberg

NRW-Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU und auf dem Foto links) ist der Verantwortliche im Umweltministerium.

NRW-Umweltminuster Eckhard Uhlenberg gerät im U-Ausschuss im NRW-Landtag immer weiter unter Druck. Zwar versucht der CDU-Mann das zu ignorieren. Aber ich wette, das wird nicht mehr lange gut gehen. Zu stark ist die Verwicklung seiner Spitzenkräfte in die Kriminal-Affäre um einen Ex-Abteilungleiter im Umweltministerium.

Nachdem sich ein Abteilungsleiter selbst der Falschaussage bei seiner Zeugenvernehmung bezichtigte, scheint auch das Landeskriminalamt (LKA) in zentralen Punkten der Darstellung von Umweltstaatssekretär Alexander Schink (CDU) zu widersprechen, das Ministerium habe keine Korruptionsanzeige gegen den ehemaligen Mitarbeiter gestellt. Dies geht aus internen Unterlagen des LKA hervor, die mir vorliegen. Ab Montag sollen Mitarbeiter des LKA im Landtag verhört werden.

Im U-Auschuss geht es um die Frage, wer die strafrechtliche Verfolgung des Ex-Abteilungsleiters Harald F. nach dessen Entlassung aus dem Umweltministerium angestoßen und befeuert hat. Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) und dessen Staatssekretär Schink hatten vor dem
Landesparlament bisher hartnäckig versichert, Harald F. nicht unter Korruptionsverdacht gestellt zu haben.

Im Zuge der Ermittlungen durch das LKA und die Staatsanwaltschaft Wuppertal wurden über ein dutzend Personen beschuldigt. Mehrere Tausend Telefonate und Emails wurden belauscht. Eine Firma wurde in den Ruin getrieben, mehrere Personen verloren ihren Arbeitsplatz. Der Hauptbeschuldigte Harald F. wurde für mehrere Wochen in Haft gesteckt, bevor alle Ermittlungen in den Punkten eingestellt wurden, die im Haftbefehl standen.

Das Parlament prüft nun, ob es unter anderem politische Gründe gab, Harald F. zu verfolgen. Der Abteilungsleiter ist Mitglied der Grünen und wurde von Bärbel Höhn (Grüne) eingestellt. Das Umweltministerium steht nun unter CDU-Regiment. Harald F. gilt als einer der profiliertesten Kritiker von Umweltminister Uhlenberg in Abwasserfragen.

Nach Auskunft des für Personal und Organisation im NRW-Umweltministerium zuständige Abteilungsleiter Hans-Jürgen H. sei es bei seiner Vernehmung vor dem U-Ausschusses „zur falschen Wiedergabe von Sachverhalten gekommen", heißt es in einem achtseitigen Schreiben. Zunächst hatte Hans-Jürgen H. erklärt, er sei von dem Ausmaß der bundesweiten Strafermittlungen gegen seinen ehemaligen Abteilungsleiter-Kollegen Harald. F. wegen des Verdachts der banden- und gewerbsmäßigen Korruption überrascht worden. Später räumte er ein, die Korruptions-Vorwürfe seien bereits im Juli/August 2006 Gegenstand von Gesprächen und Vermerken im Umweltministerium gewesen.

Auch das LKA unterstützt die Darstellung, dass bereits von Anfang an das Umweltministerium die Korruptions-Vorwürfe befeuert hat. In einem so genannten „Non-Paper“, das von LKA-Präsident Wolfgang Gatzke unterzeichnet ist, geht es vor allem um den Beginn des Verfahrens. Nach übereinstimmenden Aussagen aus dem Ministerium und dem LKA trafen sich am 13. Juli 2006 hochrangige Mitarbeiter des LKA mit Juristen aus dem MUNLV. Dabei schilderte der Justitiar Jörg-Michael G. nach Aussagen einer Zeugin unter anderem, dass Friedrich im Rahmen einer angeblich dubiosen Vergabe einen Laptop erhalten hat. Staatssekretär Schink sei über die Vorwürfe und das Gespräch mit dem LKA informiert gewesen, sagte die Zeugin weiter. Diese Aussage wird durch vorliegende Dokumente unterstützt.

Die Schilderung eines korruptiven Sachverhaltes vor Ermittlungsbeamten ist nach der Strafprozessordnung eine Anzeige – dies weiß so ziemlich jeder Jurist. Jörg-Michael G. bestreitet allerdings, dass er in dem Gespräch eine Korruptionsanzeige gestellt habe. Er selbst habe den Vorgang nicht als Bestechung gewertet. Diese Aussage wird von der Zeugin unterstützt, die ebenfalls als Juristin für das Ministerium arbeitet.

Dagegen heißt es in dem Non-Paper des LKA, die Aussagen von Jörg-Michael G. seien als „Anzeige nach Paragraph 12 des Korruptionsgesetzes gewertet“ worden. Eine andere Bewertung sei „nicht sachgerecht“ gewesen. Eine "besondere Reaktion" auf die Bewertung durch die Ministeriums-Mitarbeiter sei "nicht erinnerlich." Zudem sei „nicht deutlich geworden“, dass vom Ministerium kein Korruptionsverdacht gesehen werde.

Das LKA fertigte einen Tag nach dem Gespräch eine Korruptionsanzeige. Das Ministerium wurde eindeutig als Anzeigenerstatter genannt. Neben der Aussage von Jörg-Michael G. stützt sich die Anzeige auf schriftliche Unterlagen, die vom Ministerium ans LKA überreicht wurden.<

LKA-Präsident Gatzke wollte sich mir gegenüber nicht zu dem „Non-Paper“ äußern. Er verwies auf seine anstehende Zeugenaussage vor dem U-Ausschuss.

 

Ich habe schon öfter über den Skandal berichtet. Hier gibt es mehr zum Thema:

Uhlenberg-Untersuchungsausschuss: Spuren einer Intrige

Uhlenberg-Untersuchungsausschuss: Justiziar verwickelt sich in Widersprüche

Anfrage-Email wird im Uhlenberg-Untersuchungausschuss verteilt

LKA-Vermerk aus dem Uhlenberg-Ausschuss: “Hat Frau Delpino die Ermittlungen geführt?”

Uhlenberg-Skandal wird richtig übel

Dubiose Belastungszeugin präsentiert dubiose Belege

Der Untersuchungsausschuss “Uhlenberg” hat viel zu tun

Die Akte F – wie das NRW-Umweltministerium einen Ex-Mitarbeiter verfolgt

Berichte aus dem Sumpf, in dem Uhlenberg und das LKA sitzen

Abhörskandal im PFT-Fall

Mega-Lauschangriff in NRW

Der Fall F. – Ministerium erhält Einblick in Ermittlungsakte

Offene Akten für die Belastungszeugin

Verfahren Harald F – Pleite für die Staatsanwaltschaft dräut

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Hans Czinzoll
Hans Czinzoll
15 Jahre zuvor

Nachdem die christlich gesinnte Bürokratengemeinschaft aus der Anzeigennummer wohl nicht mehr herauskommt, bietet § 164 SrGB eine gesunde Grundlage für Harald F.:
§ 164
Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

Matthias Schulte-Huermann
15 Jahre zuvor

Hallo

§164 (1)käme doch vermutlich erst dann zu tragen, wenn der Korruptionsverdacht *wieder besseren Wissens* weitergegeben wird. Ob das so ist dürfte faktisch schwierig sein zu beweisen.
Und eine Anzeige wird doch von den Ermittlern geprüft. Ergibt sich ein Anfangsverdacht oder läßt mann die Anzeige im Papierkorb verschwinden. Von daher wäre doch dann die entscheidende Frage: Gab es nach der Anzeige Einwirkungen/Anordnungen irgendeines Ministeriums auf die Ermittler das , trotz der Ansicht im Ermittlerbereich, das die Anzeige substanzlos, bzw. auf Intrige zurückzuführen ist die Anzeige trotzdem weiter verfolgt wurde.
Oder seh ich da was falsch?

Kassandra
Kassandra
15 Jahre zuvor

Jeder begabter juristischer Laie weiss, dass Dr. Guenther in Zusammenarbeit mit Frau M.-M. eine Anzeige gegen Herrn Dr. Friedrich im Sinne der Strafprozessordnung an das LKA gestellt hat. Welchen Zweck sollte denn sonst dieses konspirative Treffen von Guenther nebst Anhang im MUNLV mit Vertretern des LKA denn sonst haben ?

Herr Dr. Guenther recherchierte zuvor Monate seinem ehemaligen Vorgesetzten Dr. Friedrich wie ein Schnueffler jeder Spur hinterher, um halbseidene Klatschgeschichten und aehnliche nicht stichhaltige Altlasten gegen Herrn Dr. Friedrich zusammenzutragen, um diesen unausgegorenen Geruechte-Auflauf dem LKA aufzutragen. Dabei spielten Frau Delpino und Frau Frotscher-Hof hierbei die von ihm gewuenschten Buechsenspannerdienste.

Leider ist die Rechnung fuer Herrn Dr. Guenther in seinem Sinne nicht aufgegangen, denn aus dem juristischen Gesellenstueck entwich nach und nach die ueble Luft der Greuchtekueche. Es muss Herrn Dr. Guenther hart treffen, dass seine Selbstwahrnehmung als selbsternannter Spitzen-Jurist des MUNLV von eingen Gnaden so gar niemand teilen moechte. Nicht die professionell arbeitenden Kollegen im LKA, kein Staatsanwalt, noch nicht mal sein Vorgesetzter Henrich.

Aber viel wichtiger als diese Nebenfigur Dr. Guenther in diesem Zusammenhang die politische Verantwortung von Minister Uhlenberg und Dr. Schink, die wirklich Verantwortlichen in dieser Schmierenkomoedie.

Meines Wissens stellt die Tatsache, dass ein ehemaliger Abteilungsleiter aus politischen Gruenden von der Hausspitze des MUNLV zuerst ausserordentlich gekuendigt und danach mit diesem ein arbeitsrechtlicher Vergleich geschlossen worden ist, und danach als Kroenung noch die Staatsanwaltschaft gegen diesen unbescholtenen Kollegen von Uhlenberg und Dr. Schink ins Feld gefuehrt worden ist, mit der Folge, dass dieser in Untersuchungshaft einruecken musste, ein absolutes Novum dar.

Was muss darf sich denn die Hausspitze im MUNLV denn noch alles herausnehmen, damit diese endlich zur Verantwortung gezogen wird ?

Koerperverletzung gegen unbotmaessiges Verhalten im Dienst ? Oder gar noch Schlimmers ?

Ich kenne oberste Landesbehoerden seit ueber 20 Jahren. Durch den Kontakt mit anderen Bundeslaendern kenne ich keinen vergleichbaren Fall, der es mit dem im MUNLV vorgefallenen Skandal aufnehmen koennte.

Um der demokratischen Kultur in NRW wenigstens ein klein wenig zu dienen, muestte Herr Uhlenberg und Herr Dr. Schink eher gestern als heute ihren Ruecktritt erklaeren.

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