Nicht nur der Kreis Gütersloh, auch im benachbarte Kreis Warendorf hat das Land den Lockdown ausgerufen. Demnach dürfen im öffentlichen Raum nur zwei Menschen oder Menschen aus einem Familien- oder Haushaltsverbund zusammentreffen. Zudem muss – über die landesweit gültigen Regelungen der Coronaschutzverordnung hinaus – eine Reihe von Freizeitaktivitäten unterbleiben. So müssen zum Beispiel Museen, Kinos, Fitnessstudios, Hallenschwimmbäder und Bars geschlossen werden. Die entsprechenden Vorschriften finden sich in der neuen Coronaregionalverordnung, die um Mitternacht zunächst für eine Woche bis zum zum 30. Juni in Kraft tritt.
„Mit der vollständigen Schließung des Schlachtbetriebs, der Quarantäne der rund 7.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Schließung aller Kindertagesstätten und Schulen im Kreis Gütersloh haben wir bereits letzte Woche ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Bislang lässt sich das Infektionsgeschehen zwar auf den Schlachtbetrieb in Rheda-Wiedenbrück zurückführen. Angesichts der hohen Infektionszahlen ist allerdings Vorsicht geboten. Daher bringen wir nun zum Schutz der Bevölkerung ein weiteres Sicherheits- und Schutzpaket auf den Weg, um die Ausbreitung des Virus wirksam zu bekämpfen. Uns ist bewusst, dass dies für die Bevölkerung eine große Belastung ist. Doch ohne die Maßnahmen wären die Belastungen am Ende womöglich um ein Vielfaches höher – in den Kreisen Gütersloh und Warendorf, in den benachbarten Kreisen und Städten sowie in den anderen Teilen unseres Landes“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Über die Kontakt- und Freizeitbeschränkungen hinaus ist die Einhaltung der angeordneten Quarantänemaßnahmen ein wesentlicher Schlüssel, um Infektionsketten wirksam zu unterbrechen. Die Landesregierung unterstützt die Behörden vor Ort in diesem Zusammenhang mit Polizeikräften und Dolmetschern. Mobile Teams aus Ordnungsbehörden, Polizei und Dolmetschern suchen verstärkt die betroffenen Wohneinrichtungen auf. Gesundheitsminister Laumann fordert die Kommunen zudem auf, Infizierte, Kontaktpersonen von Infizierten und Nichtinfizierte getrennt unterzubringen. Die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold und Münster sollen hier helfen, geeignete Unterbringungsmöglichkeiten zu organisieren etwa in Rehakliniken oder Hotels.
Darüber hinaus werden auf Veranlassung der Landesregierung die Testungen auf das Coronavirus in der betroffenen Region deutlich ausgeweitet, um eine Eintragung des Coronavirus in die Bevölkerung abschätzen zu können. Die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten in den Pflegeeinrichtungen in den Kreisen Gütersloh und Warendorf werden in den kommenden Tagen durchgetestet. Gleiches gilt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser, die Beschäftigten im Lebensmitteleinzelhandel, Kioskpersonal sowie die Beschäftigten von Unternehmen und Subunternehmen, die zentrale Gemeinschaftsunterkünfte betreiben oder in einem nennenswerten Umfang Werkvertragsarbeitnehmer beschäftigen. Alle Bürgerinnen und Bürger der Kreise Gütersloh und Warendorf erhalten zudem die Möglichkeit, kostenlos einen Test durchführen zu lassen. Die Bevölkerung wird durch Lautsprecherdurchsagen zur Testung aufgerufen.