Lünen: Trianel-Kraftwerk verkauft auch ohne Vorbescheid bereits Strom

Das Trianel-Kraftwerk in Lünen. Quelle: Wikipedia; Foto: Possi88; Lizenz:
Das Trianel-Kraftwerk in Lünen. Quelle: Wikipedia; Foto: Possi88; Lizenz:CC-BY-3.0

Es gibt Dinge, die kann man als Beobachter einfach schlecht nachvollziehen. Da steht ein frisch errichtetes Kohlekraftwerk in Lünen nach jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen plötzlich wieder ohne Vorbescheid da, geht dann aber trotzdem bereits in einen offenbar unbefristeten Probebetrieb und verkauft den darin produzierten Strom auch bereits auf dem Markt.

Gibt es nicht? Gibt es doch! Denn genau dies läuft derzeit beim Trianel-Kraftwerk am Lüner Stummhafen ab.  Als Nicht-Jurist ist das wohl nur sehr schwer mit dem eigenen Rechtsempfinden zu vereinbaren…

Das neue Kraftwerk in Lünen läuft nun, nachdem ihm der erste Vorbescheid bereits Ende 2011 vom 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts in Münster entzogen worden war, schon seit Ende 2012 im ‚Probebetrieb‘ und verkauft auch bereits den dabei produzierten Strom. Überraschender Weise gibt es für den Probebetrieb offenbar auch gar keine zeitliche Befristung. Und wie ein Unternehmenssprecher unlängst bestätigte, läuft das Kraftwerk, zumindest zeitweise, auch bereits unter Volllast.

Trianel hatte nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts, mit dem Unternehmen der Vorbescheid entzogen worden war, umfassende Gutachten eingereicht, um einen neuen Vorbescheid zu bekommen. Bisher steht dieser aber noch immer aus. Wann und ob er überhaupt kommt, dazu halten sich die Beteiligten inzwischen bedeckt. Ursprünglich sollte die Entscheidung darüber bereits im August, also vor etlichen Wochen erfolgen.

Wenn der Probebetrieb eines Kraftwerkes ohne gültigen Vorbescheid jedoch unbegrenzt möglich ist, dann braucht man seitens der Betreiber ja auch nicht groß in Hektik zu verfallen. Man arbeitet einfach ohne zeitliche Begrenzung im Probebetrieb und unter Volllast weiter. Frei nach dem Motto: ‚Besser gar keine Entscheidung als eine negative!‘.

Wie gesagt, es gibt in diesem Lande (inzwischen?) Dinge, die kann man als Bürger so schlicht nicht nachvollziehen.

Der deutlich sichtbare 'Probebetrieb' des Trianel-Kraftwerks. Foto: Robin Patzwaldt
Der deutlich sichtbare ‚Probebetrieb‘ des Trianel-Kraftwerks. Foto: Robin Patzwaldt

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Stefan Laurin
Admin
11 Jahre zuvor

Hauptsache die Stadtwerke verdienen Geld und müssen keine Leute entlassen.

Thomas Krämerkämper
Thomas Krämerkämper
11 Jahre zuvor

Tja, die Stadtwerke wären wohl froh, wenn sie sich nie auf eine Beteiligung an dem Kraftwerk eingelassen hätten. Auf absehbare Zeit wird das Kraftwerk nur Verluste verursachen, die dann von den beteiligten Stadtwerken anteilig ausgeglichen werden müssen. Das kommt dabei raus, wenn man die Zeichen der Zeit nicht erkennen will. Die aktuelle Situation am Energiemarkt war schon vor vielen Jahren absehbar, selbst für nur mässig intelligente Menschen.

Leider wird der Probebetrieb von der Genehmigungsbehörde tatsächlich recht leichtfertig zugelassen, insbesondere nachdem ihr Vorbescheid für das Kraftwerk vom Gericht kassiert wurde – da sollte man bzgl. weiterer Genehmigungen wie die Probebetriebsgenehmigung mehr Demut erwarten können. Aber selbst der Bezirksregierung in Arnsberg, sicher einer der potentiellen Adressaten der Overbeck-Anklage, ist bewusst, dass der Spielraum für die Fortsetzung des Probebetriebs zunehmend schrumpft und gegen Jahresende weg ist. Leider ist auch klar, dass die Bezirksregierung SELBSTVERSTÄNDLICH vorher einen neuen Vorbescheid erteilen wird. Das ist nur eine Frage der Zeit, ein anderes Handeln lässt das Selbstverständnis der dortigen Verantwortlichen gar nicht zu.

Wir, d.h. der BUND, haben schon vor Jahren mit dem Argument gegen das Kraftwerk Stellung bezogen, dass eine solche Anlage, einmal in Betrieb gegangen, zwangsläufig zu weiterer politischer Protektion führen würde. Und so wird es auch kommen: eine schwarz-rote Bundesregierung wird die ganzen unwirtschaftlichen UND umweltschädlichen Kohlekraftwerke mit den Geldbörsen der Stromkunden und der Steuerzahler „retten“.

Stefan Laurin
Admin
11 Jahre zuvor

@Thomas Krämerkämper: Ohne die unwirtschaftlichen und hochsubventionierten Erneuerbaren hätte das Kraftwerk keine Probleme wirtschaftlich zu arbeiten. Wir müssen nur damit aufhören den Ökoquatsch zu peppeln und schon sparen wir alle eine Menge Geld und haben wieder günstigen Strom. Und wenn Sie jetzt sagen, die Erneuerbaren sind wirtschaftlich, können wir ja sofort wie bei der Steinkohle alle Subventionen abbauen. Wenn dann Sonne und Wind gewinne – fein. Wenn nicht haben die Ökozocker ihr Geld verloren. Auch fein 🙂

Thomas Krämerkämper
Thomas Krämerkämper
11 Jahre zuvor

@Stefan Laurin: Es erstaunt mich immer wieder, dass die Subventionen gerade jetzt bejammert werden, wo es nicht nur mehr um Kohle und Atom geht, aber sei es drum. Unter der Einschränkung einer Vollkostenbetrachtung: einverstanden!

Streichen wir für Kohle und Atom die 130 Mrd. € pro Jahr (europaweit betrachtet) an direkten und indirekten Subventionen (bzw. belasten sie mit den wahren Kosten) und streichen wir dann auch die Subventionen in Höhe von 30 Mrd. € für die EE. Das Ergebnis wird allerdings ein anderes sein, als Sie erwarten.

Stefan Laurin
Admin
11 Jahre zuvor

@Thomas Krämerkämper. Ich war auch immer gegen die Kohlesubventionen. Ich will gar keine Subventionen – weder für Kohle noch für Atom noch für Solar noch für Wind. Und für Bauern auch nicht. Jemand produziert etwas und bietet es an – wird es abgenommen, verdient er Geld. Wenn nicht, verliert er welches.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
11 Jahre zuvor

Ich darf nochmal daran erinnern, dass auch die PCB-Skandalbude Envio über Jahre ihren hochgiftigen Dreck an Mitarbeiter und Umwelt emissieren durfte, weil Arnsberg, „überwältigt“ von Einzelanträgen auf Anlagengenehmigungen, dort ebenso eine Art „Probebetrieb“ geduldet hatte. Die Genehmigungsauflagen wurden regelmäßig durch neue Änderungsanträge ausgehebelt, so dass aus dem Probe- quasi ein Regelbetrieb wurde.

Thomas Krämerkämper
Thomas Krämerkämper
11 Jahre zuvor

@Stefan Laurin: Mh. Gar keine Subventionen? Also auch keine Subventionen für Arme, Kranke, Familien, Flüchtlinge? Was bieten Bundeswehr, Polizei und Gerichtsbarkeit als Produkt, dass ich als Bürger direkt kaufen würde, also nicht von der Gemeinschaft finanziert werden müsste? Und selbst die Politik – auch wenn man sich das Elend oft genug nicht anschauen möchte – bietet kein Produkt, finanziert sich nicht selbst, sondern bietet eine allgemeine Leistung, die subventioniert wird. In keinem wesentlichen Lebensbereich werden Staaten jemals ohne Subventionen auskommen, schon da es keine Märkte ohne äußeren Rahmen geben kann. Zu jedem Markt gehören Rechtsstaat, soziale Leistungen etc. als unverzichtbare Rahmenbedingungen, die subventioniert werden müssen. Das ist auch beim Umweltschutz der Fall.

Es ist wäre aber sehr vernünftig, Subventionen effizient zu geben und ja, man muss laufend Gegengewichte zur Subventionspolitik aufbauen, Subventionen immer wieder neu in Frage stellen, um diese nicht unendlich ausufern zu lassen, sondern sie in einem gesunden Mass und mit einem gesunden Ziel anzuwenden. Und da ist es allemal sinnvoller Subventionen in einen Bereich zu investieren, für den ich ein existentielles Problem der Menschheit endgültig (nach menschlichen Massstäben) lösen kann, als in uralte Dinosaurierstrukturen, die das Problem verursacht haben und selbstverständlich, weil die Menschheit ja so doof nun auch wieder nicht ist, recht bald Geschichte sein werden. Wie schon Overbeck sagte, schaltet die politische und ökonomische Mehrheit im Ruhrgebiet leider nur besonders langsam und fehlinvestiert viel lieber in auslaufende Geschäftsmodelle, als in neue.

Stefan Laurin
Admin
11 Jahre zuvor

@6Thomas Krämerkämper: Gehts billger? Wir reden über den Energiebereich. Und nein – der Rechtsstaat gehört zum Beispiel nicht zum Markt, er setzt den Rahmen. Bitte lernen sie erst die Begriffe richtig zu verwenden, danach machen wir weiter. Ich weiß auch nicht was „Dinosaurierstrukturen“ sind und maße mir ebenfalls nicht an zu sagen, was ein „gesundes Ziel“ ist.

Thomas Krämerkämper
Thomas Krämerkämper
11 Jahre zuvor

@Klaus Lohmann: Die Behörde in Arnsberg soll zwar eigentlich Immissionsschutzbehörde sein, d.h. nach §1 (1) Bundesimmissionsschutzgesetz Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorbeugen. Praktisch ist sie meiner einigermaßen gefestigten Erfahrung nach stattdessen leider nur Emissionsgenehmigungsbehörde. Die anderen Bezirksregierung sind wohl etwas besser, aber leiden grundsätzlich unter der gleichen Krankheit.

Gründe gibt es da mehrere, die zusammenspielen. Dazu zählt vermutlich der hohe Druck seitens der Politik auf Genehmigungs- und Überwachungsbehörden ab Mitte der 90er Jahre, im Zweifel Gift mal Gift sein zu lassen und beide Augen zuzudrücken, wenn ein Anlagenbetreiber „Arbeitsplätze“ ruft. Das formuliert ein gewiefter FDP-SPD-CDU-Politiker natürlich nie so explizit, sondern stattdessen schafft er über allgemeine Willensbekundungen a la „EON Datteln IV muss an Netz“ die nötige Atmosphäre für weitere Grenzüberschreitungen bei den Genehmigungsbehörden. Selbstverständlich ohne dass sich solche Politiker jemals selbst in der Verantwortung für irgendetwas sehen. Wird dann der Rechtsverstoss vor Gericht aufgedeckt, war es von denen keiner. Die gleichen Politiker übrigens, die gerne auch die gerichtlichen Kontrollmöglichkeiten (Wutbürger!) und die Überwachungsmöglichkeiten (Verwaltungskosten!) solcher Genehmigungen einschränken wollen.
Unter anderem – aber nicht nur – deswegen ist schon einiges an Rückrat erforderlich, bei einer größeren Anlage eines namhaften Unternehmens nein zu sagen und eine Genehmigung zu verwehren. Durchwinken ist viel einfacher, da sich die Behörden in der Masse der Verfahren ja nur mit der einen Partei beschäftigen müssen, ohne Gegengewicht auf der anderen Seite. Und leider ist es auch nicht nur ein reines Vorurteil, dass Rückrat im Behördenapparat auch mal gerne durch Abwesenheit glänzt. Gute Behördenvertreter, von denen ich eine Menge kenne (auch solche guten, die trotzdem zu oft ja sagen), sollen sich bitte hier nicht in einen Topf geworfen fühlen. Ich weiss da schon sehr gut zu unterscheiden. Aber ihr kennt ja eure hier gemeinten Kollegen selbst.
Tja, und sicher gibt es in manchen Fällen auch ungute Verbindungen zw. Behörden und Unternehmen.

Thomas Krämerkämper
Thomas Krämerkämper
11 Jahre zuvor

@Stefan Laurin: Ich habe jetzt Ihren Kommentar #5 nochmals gelesen. Meines Erachtens steht da immer noch „Ich will gar keine Subventionen“ und „Und für Bauern auch nicht.“ Eine Einschränkung auf den Energiebereich sehe ich in Ihrem Kommentar nicht.
Außerdem kennen Sie das bestimmt auch, dass man sich nicht so gerne sagen lässt, über was „wir“ denn gerade reden. Das möchte ich bei allem Respekt auch hier auf den Ruhrbaronen weiterhin gerne selbst entscheiden dürfen, sonst petze ich Edward Snowden, dass er Ruhrbarone in seiner Zielliste mit aufnehmen muss.
Ihre Unwissenheit nehme ich zur Kenntnis. Ist OK für mich 🙂

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
11 Jahre zuvor

@#9 | Thomas Krämerkämper: Nach unseren umfangreichen Envio-Recherchen und dem prognos-Gutachten gibt es neben Ihren geschilderten Politikausprägungen einen herausragenden Hauptgrund: private Zertifizierung. Lt. Clementschem NRW-Ministerialerlass aus 2001 sollten Entsorgungsfachbetriebe, die entspr. DIN/ISO-Zertifikate vorweisen konnten (wobei deren Erlangung ein industrieinternes „Gibst Du mir, geb ich Dir“-Spielchen ist), weniger streng kontrolliert werden.

Stefan Laurin
Admin
11 Jahre zuvor

@Thomas Krämerkämper: Die Erwähnung der Bauern sollte Andeuten, dass ich generell gegen Subventionen in der Wirtschaft bin. Sie können schon sagen was sie wollen – es wäre nur spannender, wenn sie die Begriffe richtig verwenden würden. Aber fragen sie ruhig… Wenn ich Zeit habe helfe ich gerne 🙂

Thomas Krämerkämper
Thomas Krämerkämper
11 Jahre zuvor

@Klaus Lohmann: Da kann ich Ihnen nur zustimmen, solcherlei „Erleichterungen“ sind leider auch üblich geworden, stammen aber nicht von Clement (der allerdings unbestritten ein ganz Großer darin war). Es gibt generell eine Vielzahl von Aufweichungen ehemals strengerer Regelungen, alle mit dem Ziel, den Genehmigungsbehörden Spielraum FÜR eine Genehmigung zu verschaffen. In dem ganzen Rechtsbereich findet sich kaum noch eine Vorschrift mit glasklaren Verboten, stattdessen Ausnahmeregelungen noch und nöcher. Und selbst die unabhängige Kontrolle dieser weichen Vorschriften wird in Deutschland mit aller Macht unterlaufen. Darum hat auch gestern die EU-Kommission beschlossen, Deutschland mal wieder vor dem EuGH zu verklagen, da hierzulande der Zugang zu Gerichten im Umweltschutzbereich nicht den massgeblichen europäischen Standards entspricht.

Robin Patzwaldt
11 Jahre zuvor

@Thomas: Ich habe in letzter Zeit mehrfach Spekulationen darüber gelesen, dass sich die jüngsten Vorgänge bei Trianel negativ auf ‚Datteln 4‘ auswirken könnten/würden. Kannst Du da bitte mal Deine Sicht der Dinge schildern? Das fände ich spannend!

Walter Stach
Walter Stach
11 Jahre zuvor

Völlig unabhängig von der Sache „neues Kohlekraftwerk TRIANEL“ bin ich immer wieder überrascht und erstaunt darüber, wie selbstverständlich es mittlerweile in NRW zu sein scheint, gegen geltendes Recht verstoßendes Tun oder Unterlassen von Unternehmen nicht nur „stillschweigend“ zu dulden, sondern sogar zu versuchen, es nachträglich zu legalisieren. TRIANEL und E.ON-Datteln IV sind dafür typisch.

Stefan,
kannst Du Dir einen Einzelhändler vorstellen, der z.B. Klamotten verkauft ohne gewerbliche Genehmigung, ohne zumindest eine „Vorbescheid“ zu haben beispielsweise mit dem Inhalt: „Geht in Ordnung! Endgültige Genehmigung kommt in den nächsten Tagen“ ?

Was der Einzelhändler nicht darf, was unverzüglich zu Sanktionen gegen ihn führen würde, gilt für TRIANEL nicht;ganz im Gegenteil, die dürfen und die dürfen schon mächtig Geld verdienen;aus deren Sicht allerdings viel zu wenig!

Wenn das Gelten von Recht, wenn dessen Durchsetzung, wenn das Sanktionieren von Rechtsverstößen davon abhängt, ob das Gelten, das Durchsetzen, das Sanktionieren den Interessen von Unternehmen dienlich ist oder nicht, und das können durchaus berechtigte Interessen aus unternehmerischer Sicht sein, sogar aus gesamtwirtschaftlicher Sicht berechtigte, dann ist Recht kein Recht mehr. Dann sind wir irgend ‚was („Bananenrepublik o.ä.), aber kein Rechtsstaat.
Mir ist unerklärlich, daß es diesbezüglich gegenteiligen Meinungen geben kann.

Zu den Subventionen:
Mittlerweile ist es unstrittig, daß die EU jeweils mit höheren Beträgen die Atom-(Energie) und die Kohle (Engergie-)industrie subventioniert als die sog. erneubaren Energien.
Daß die EU-Kommission vorsätzlich in ihren Szenarien bezüglich der Kosten der Atomenergie von zu niedrigen Kostenannahmen ausgeht, erscheint mir mittlerweile ebenfallsl weitehendunbestritten.Vermutlich deshalb hat die EU-Kommsion ja eine „Aktualisierung“ ihrer „Annahmen“ verkündet.

Wir können selbstverständlich in Fragen zukünftiger Energiegewinnung aus ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkte unterschiedliciher Meinung sein, nur kann diese sich nicht stützen auf Prinzipien und Regeln des Wettbewerbs auf einem freien Markt.
Wir können uns angesichts der Realitäten in der EU im Energiebereich nicht ‚mal mehr über das OB von Suventionen streiten, sondern nur noch über ihre „angemessene Höhe“ für den jeweiligen Energiesektor.

Und EU-Subventionen für die Bauern?
Alle diejenigen, die noch dem Traum von einem freien Markt nachhängen, sollten sich dieses Themas nicht annehmen, denn dann hat ’s sich ausgeträumt.

Robin Patzwaldt
11 Jahre zuvor

@Walter:
„Völlig unabhängig von der Sache “neues Kohlekraftwerk TRIANEL” bin ich immer wieder überrascht und erstaunt darüber, wie selbstverständlich es mittlerweile in NRW zu sein scheint, gegen geltendes Recht verstoßendes Tun oder Unterlassen von Unternehmen nicht nur “stillschweigend” zu dulden, sondern sogar zu versuchen, es nachträglich zu legalisieren.“

Da hast Du, aus meiner Sicht, genau den Nagel auf den Kopf getroffen! Das beschäftigt mich auch sehr, inzwischen quasi tagtäglich.

Stefan Laurin
Admin
11 Jahre zuvor

@Robin @Walter: Vielleicht taugen ja auch die Gesetze nicht und der ganze Regulierungswahn wurde längst übertrieben. Ein Beispiel dafür ist das Tariftreuegesetz NRW:
https://www.rp-online.de/wirtschaft/nrw-tariftreuegesetz-droht-aus-vor-eu-gericht-1.3754474

Thomas Krämerkämper
Thomas Krämerkämper
11 Jahre zuvor

@Stefan Laurin: Die Frage ist ja leider nicht ernst gemeint, denn Ihre erwartete Antwort „Regulierungswahn“ geben Sie sich ja schon selbst. Schade. Genau mit dieser Polemik werden alle möglichen Regelungen in Deutschland unterlaufen oder soweit relativiert, dass auch Behörden sie nicht mehr ernst nehmen.

Walter Stach
Walter Stach
11 Jahre zuvor

-17-Stefan
in “ Deinem Sinne“?:
Die Quandts und Co. , also auch die Bosse der Kohle- und Atomstromkonzerne schaffen es ja immer wieder, daß das geltende Recht auf Bundes- und EU-Ebene ihren Interessen entsprechend „gestaltet“ wird. Und weder sie noch die Gewählten auf allen nationalen und internationalen Ebenen haben irgend welche Skrupel, das zu leugnen. Im Gegenteil: Dafür werden Geldgeschenke gegeben und genommen, das wird öffentlich bekannt gemacht und kaum jemanden erscheint das fragwürdig.
„So ist datt mit unsere Demokratie; und watt heißt hier überhaupt Rechtsstaat.“
So pflegt man im Revier zu denken und zu reden -ett iss wie ett is-.

Stefan Laurin
Admin
11 Jahre zuvor
Reply to  Walter Stach

œWalter Stach: Ehrlich gesagt lebe ich lieber in einem Land das sich an den Interessen der Industrie orientiert als in einem, dass sich an den Träumereien von Ökos orientiert. Als relativ reiches Land scheinen wir damit nicht schlecht gefahren zu sein. Ich habe Welzer und Paechs Öko- und ANti-Wachstumsbücher gelesen. In so einer Gesellschaft möchte ich nicht leben und ich bin mir sehr sicher, den meisten geht es ähnlich. Wohlstand und technischer Fortschritt sind die Grundlagen jeder sozial auch nur halbwegs gerechten Gesellschaft. Die Kritik von Teilen eines übersättigten Öko-Bürgertums ist kaum mehr als Dekadenz oder verkappter Egoismus: Zum Beispiel wenn Bauvorhaben aus Gründen des Wertsteigerung von Immobilien abgelehnt werden, man sich aber hinter Öko-ARgumenten versteckt weil es sich besser in der Öffentlichkeit verkaufen lässt. Sorry, aber auf so einen Unsinn fall ich nicht rein. Der BDI und die IGBCE sind mir lieber als der BUND.

Thomas Krämerkämper
Thomas Krämerkämper
11 Jahre zuvor

@Robin: das ist leider nicht so einfach darzustellen, daher kann ich es nur kurz anreissen: Hauptschwierigkeit für Trianel ist bislang die Beeinträchtigung der benachbarten FFH-Gebiete, z.B. der Cappenberger Wälder. Die FFH-Gebiete sind europaweit auf etwa 10% der Fläche eingerichtet worden, um die verbliebenen Rückzugsräume seltener Tiere und Pflanzen zu schützen. Wie so oft im Naturschutzbereich musste Deutschland mal wieder von der EU zur Ausweisung gezwungen werden. Auf dieser sehr beschränkten Teilfläche gilt ein vergleichsweiser strenger Schutz, da es dort im Wesentlichen nicht mehr auf Abwägungen verschiedener Interessen ankommt, sondern die Natur eindeutig Vorrang hat. Beeinträchtigungen sind grundsätzlich nicht zulässig.
Nun sind die Cappenberger Wälder durch bestehende Anlagen bereits stark belastet. So liegen z.B. die Einträge versauernder Schadstoffe immer noch deutlich über dem, was nach heutigem Kenntnisstand auf lange Sicht tragbar wäre. Der entsprechende Grenzwert ist in vielen Bereichen des Waldes um 50 – 80% überschritten. Auf lange Sicht führt das dazu, dass der Boden in immer tiefere Schichten versauert, d.h. die natürlichen Basenvorkommen des Kalkbodens durch den Säureeintrag aufgebraucht werden und der pH-Wert des Bodens sinkt. Die Versauerungsfront ist bereits bis in eine Tiefe von etwa einem halben bis einen Meter fortgeschritten, der pH-Wert liegt dort bei Werten von 3 – 4, obwohl es sich eigentlich aufgrund des Kalkbodens um einen basengeprägten Lebensraum handelt. Im versauerten Bereich werden für Pflanzen giftige Metallionen freigesetzt. Die seltenen Pflanzengesellschaften dort, entgegen der landläufigen Meinung auch die Bäume, die im Wesentlichen bis etwa nur einen Meter tief wurzeln, sind schon stark beeinträchtigt. Der Schaden ist ab einem gewissen Punkt im übrigen irreversibel, d.h. der Boden kann sich auch später bei einer Verminderung des Säureeintrags nicht mehr von alleine regenerieren. Er müsste großflächig abgeschoben und entsorgt werden, um wieder Wälder gedeihen zu lassen.
Aufgrund dieser Ausgangssituation sind weitere große Emittenten im Umfeld nach EU-Recht grundsätzlich nicht mehr zulässig, die Genehmigungen für Trianel Lünen und EON Datteln IV hätten nie erteilt werden dürfen. Stört in Deutschland aber wenige.
Erst wenn zukünftig die Gesamtbelastung wieder unter den zulässigen Grenzwert gesenkt werden würde, könnte es grundsätzlich neue Genehmigungen geben. Für die Absenkung der bestehenden Belastung ist eigentlich die Bezirksregierung Arnsberg zuständig. Die kümmert sich aber lieber mit voller Kraft um die Genehmigung weiterer Anlagen.
Nun gibt es ein klitzekleines Hintertürchen für Trianel und EON: ab irgendeinem sehr kleinen Zusatzbeitrag durch neue Anlagen sagt man, dass der dann auch nichts mehr ausmacht. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat diesen maximal zulässigen Zusatzbeitrag bei 3% des sogenannten Critical Loads festgelegt. Also: im Ausgangszustand schon unzulässige 160% des Critical Loads an Belastung heisst, dass ein neuer Emittent, der die Gesamtbelastung auf 163% anhebt, auch nichts mehr verschlimmert. Allerdings gelten diese 3% seit der Ausweisung der Schutzgebiete, also seit Ende 2004, und für alle neuen Anlagen seitdem in Summe. Trianel und EON hatten von Beginn an vor, nur über diese Ausnahmegenehmigung ihre Kraftwerksgenehmigungen durchzubekommen. Ihre eigenen Berechnungen der Zusatzbelastung waren allerdings, vorsichtig formuliert, sehr optimistisch bis nicht sachgerecht. In Summe liegen EON Datteln IV, Steag Herne 5 und Trianel Lünen deutlich über 3%. Dazu kommt im übrigen noch der von Datteln ebenfalls geplante NewPark, der auf bis zu 300ha weitere Industrieansiedlungen (da ist wieder das übliche Ruhrgebietsthema) ermöglichen soll. Und zwischenzeitlich gibt es auch noch Erweiterungsgenehmigungen z.B. für die Firma Aurubis in Lünen, die schon für sich alleine die 3%-Hürde reisst. Alle diese Vorhaben sind aber in Summe zu betrachten. Es ist also eigentlich ziemlich aussichtslos und eigentlich sollte man meinen, dass die Situation geradezu nach einer politischen Lösung schreit, da offenkundig nicht alle Planungen machbar sind. Aber Ruhrgebietspolitik… ach Gott, da träume ich lieber von was anderem.

Nun geht es nach Meinung des OVG möglicherweise darum, welche Reihenfolge zu betrachten wäre. Aurubis war das letzte Vorhaben, ist aber rechtskräftig. D.h. wir, der BUND, können nicht mehr dagegen klagen. Natürlich wäre Arnsberg von Amts wegen verpflichtet, die rechtswidrige Situation bei Aurubis zu beenden. Sie wissen das seit 2011 und sind vom OVG ausdrücklich darauf hingewiesen worden. Aber zu Arnsberg ist hier eigentlich schon alles gesagt, ohne Zwang von außen reagieren die auf rechtswidrige Situationen nicht.
Trianel Lünen ist als vorletztes beantragt worden und damit nach OVG-Meinung das vorletzte Ende in der Kette und die potentielle Verliererin. Diese ganze Rangfolgediskussion ist aber noch nicht wirklich abgeschlossen, das bleibt den kommenden Verfahren vorbehalten (unter der festen Erwartungshaltung, das Arnsberg das macht, was es immer macht, nämlich neu genehmigen). Hier besteht jedoch der klare Zusammenhang mit Datteln.

Es gibt zudem noch eine ganze Reihe weiterer kritischer Punkte, z.B. die zu hohe Feinstaubbelastung. Das ist von Trianel so „gelöst“ worden, in dem die Kohleverladung in Lünen an eine externe Firma ausgegliedert wurde und damit nicht mehr in den Genehmigungsantrag von Trianel selbst fällt. Das verringert zwar nicht die Feinstaubbelastung, aber das OVG ist mit diesem formalen Trick leider zufrieden.
Interessanter dürfte noch die Belastung der Lippe werden, u.a. durch Quecksilber. Das starke Nervengift Quecksilber darf eigentlich ab 2028 EU-weit nicht mehr in die Umwelt gebracht werden. Die größten Quecksilberquellen sind dummerweise Steinkohlekraftwerke. Damit hat Arnsberg aber auch kein Problem. Im ersten Vorbescheid hatten sie Trianel bedenkenlos zugestanden, satte 9 kg Quecksilber pro Jahr direkt in die Lippe einleiten zu dürfen – unbefristet. Inzwischen ist aufgrund unserer Klagen versprochen worden, den Wert auf 300g pro Jahr abzusenken, was allerdings der Hersteller des betreffenden Anlagenteils der Trianel nicht garantieren mag. Kümmert Arnsberg auch nicht. 300g entsprechen einigen hunderttausend weggeworfenen sogenannten Energiesparlampen pro Jahr.

Das ist nur ein Abriss einiger Themen, es gibt weitere. Deren Darstellung würde den Rahmen hier vollends sprengen.

Walter Stach
Walter Stach
11 Jahre zuvor

Stefa 21-,
lieb(er) ist mir von den von Dir Genannten niemand.

Das von Dir „geliebte“ Gespannt BDI und IGBC hat schon ‚was; ist ja schon fast sexy!!

Stefan,
kannst Du Dir wirlich ein lebenwertes Land vorstellen, das ausschließlich nach der Interessenslage von BDI und IGBC und nach ihrem „Diktat“gelenkt und geleitet würde?
Mir wird allein bei dem Gedanken daran schon übel.

Wolfgang Wendland
11 Jahre zuvor

Vielleicht kann das Kraftwerk ja genehmigt werden wenn man einen Krötentunnel undeine Fledermausbrücke einbaut.

Walter Stach
Walter Stach
11 Jahre zuvor

-26-Wolfgang Wendland

Ja, so argumentiert man, wenn einem ansonsten zur Sach- und zur Rechtslage
nichts Anderes (mehr) einfällt.

Vielleicht kann das Krafterk ja genehmigt werden, wenn demnächst in Deutschlan das Prinzip gilt: „Recht gilt dann nicht, wenn es den Interessen von Großunternehmen, vor allem der Engergiewirtschaft, entgegen steht“.
Wir sind ja derzeit bereits nahe daran, nach diesem Prinzip zu verfahren.

Wolfgang Wendland
11 Jahre zuvor

Lieber Walter Stach #27,

Du hast meinen Beitrag falsch verstanden. Also möchte ich klarstellen:
– ich argumentiere gar nicht.
– ich habe von der Sach- und Rechtslage nicht die geringste Ahnung.
– mein Beitrag hatte nur den Sinn, festzustellen, dass ich den Inhalt des Artikels belustigt zur Kenntnis genommen habe.
– ich freue mich für die Grünen, dass dort der Streit zwischen „Fundis“ und „Realos“ endlich aufgelöst wurde.

Walter Stach
Walter Stach
11 Jahre zuvor

-28-Wolfgang Wendland,
„alles klar“!!

Wenn es um die Bindung aller (!!)an das geltende Recht geht und ich den Eindruck gewinne, daß wirtschaftlich Mächtige -einzelne Personen, große Konzerne-davon ausgenommen sind, dann reagiere ich zornig und wütend. Und so dann eben auch auf Anmerkungen wie die von Ihnen – und dann manchmal eben auch „überzogen“. Ich hoffe auf Verständnis.

Wolfgang Wendland
11 Jahre zuvor

Die Bindung aller an geltendes recht ist aber jetzt sehr pathetisch, die wenigsten werden Großkraftwerke bauen.
Und ich bin sicher unter einem solchen politischen Druck würden die meisten noch nicht mal ein Garage gebaut bekommen. Ganz abgesehen davon, dass mir aus der kommunalpolitik durchaus der Vorfall nachträglicher legalisierung von Bauten bekannt ist.
Das lustige ist doch dass im Energielnd NRW noch nicht einmal Großkonzerne etwas mehr fertig bekommen und trozdem wartet jede Stadt auf den seegenbringenden Investor, der die Gemeinde nach vorne bringt. Gott sei dank arbeite ich in der Kulturwirtschaft und brauch mir über sowas keine Gedanken zu machen.

keineEigenverantwortung
keineEigenverantwortung
11 Jahre zuvor

Wir sind bei den Verfahren für Großanlagen doch schon lange in Bereiche angekommen, in denen die Vorschriften/Entscheidungswege so komplex sind, dass sie nicht mehr anwendbar sind (in #23 ist ein Einzelaspekt dargestellt worden).

Deshalb ist auch jede juristische Entscheidung „ungerecht“ und wenig hilfreich.

Warum soll man nicht die gewählten Vertreter des Volks entscheiden lassen? Das würde viele Bereiche beschleunigen und auch nicht zu mehr/weniger Gerechtigkeit führen.

Dass selbst Großprojekte (>500 Mio), die in später Bauphasen sind, immer noch nicht wasserdicht sind, kann sich eine Gesellschaft im Wettbewerb nicht lange leisten.

Walter Stach
Walter Stach
11 Jahre zuvor

-31-
Wenn in Deutschland, z.B.bei Großprojekten, anstelle der Bindung an geltendes Recht die Mehrheitsmeinung der Bevölkerung treten würde, wäre das der Anfang vom Ende oder schon das Ende unseres Rechtstaates. Dem stehen-noch?- unserer Verfassung und die „Verfassungshüter bei BVerfG“ im Wege!

(Zweckmäßigkeitserwägungen anstelle geltenden Rechtes, z.B.dann, wenn per Bürgerentscheid, per Volksentscheid darüber befunden wird, was der Mehrheit opportun erscheint und was nicht?
„Heute“ wird dann per Bürger-/per Volksentscheid wider geltendes Recht ein industriellen Großprojekt realisiert, weil das der Mehrheit der Menschen opportun erscheint und morgen wird wider geltendes Recht, weil der Mehrheit der Menschen es für opportun erscheint, durchgesetzt, daß…………?
Auch der Kanzlerin scheinen allerdings solche Ideen nicht fremd zu sein, wenn sie von einer marktkonformen Demokratie spricht und vermutlich damit auch den marktkonformen Rechtsstaat meint, was mich bei ihr angesichts ihrer Sozialisierung in der DDR nicht überrascht, wo Gesellschaft und Staat dem Diktat einer Partei bedinungslosen unterworfen waren und sich alles und jedes, jede und jeder danach zu richten hatte, was die SED für opportun hielt und Recht war das, was die SED für opportun hielt. )

Für mich gibt es Grundprinzipien des Rechtstaates, u.a.die Bindung der vollziehenden Gewalt an geltendes Recht, deren Infragestellung micht auf- bzw. erschreckt, egal ln welchen Zusammenhang, z.B. hier im Zusammenhang im Genehmigungsverfahren iindustrieller Großprojekte.

Walter Stach
Walter Stach
11 Jahre zuvor

Nachtrag zu – 32-
-mit Bezug auf Wolfgang Wendland 30-

„Die Bindung aller an das geltende Recht ist aber jetzt sehr pathetisch, die ……“

Nein, es ist nicht pathetisch, wenn ich die Bindung a l l e r an das geltende Recht anspreche.
Seit den Anfängen rechtsstaatlichen Denkens gehört die Gleichheit a l l e r vor dem Gesetz (vor dem geltenden Recht)zu den essentiellen Bestandteilen dieses Denkens.
Wenn das in Frage gestellt wird, weil es opportun erscheint, z.B.der Mehrheit in der Bürgerschaft, dannn……..sh.bereits dazu meine Anmerkungen unter 32-.

Mich machen Ideen zum Wesen des Rechtes, zum kritischen Hinterfragen der Bindung a l l e r an geltendes Recht, wie ich sie in den Beiträgen 3o,31-erkenne, sehr sehr nachdenklich.

keineEigenverantwortung
keineEigenverantwortung
11 Jahre zuvor

#32:
Ihre Ausführungen sind nachvollziehbar.

Es ist aber sicherlich auch interessant, die Rolle der Justiz in der Gewaltenteilung näher zu betrachten.

Im Endeffekt sind es doch wenige Richter, die Gesetze, die wenig präzise sind, interpretieren. Hierbei lassen sie sich von Gutachtern helfen, d.h. sie delegieren. Welcher Richter kann sich in die Details vertiefen?

D.h. von der Interpretation weniger Richter hängt sehr viel ab.

Wenn ich dann an die Verfahrensdauer denke, …….

Die Frage bei solchen komplexen Themen und vielen Gesetzen ist doch:
Was ist geltendes Recht?

Ist ein Münzwurf evtl. nicht sogar gerechter?

Wolfgang Wendland
11 Jahre zuvor

Ach Walter Stach,
wenn deine Ausführungen dazu dienen würden z. B. die Anwendung des Arbeitszeitgesetzes in einem Mittelstandsbetrieb durchzusetzen würde ich dir zustimmen. Im Vorliegende Fall ist das aber Blödsinn. Ein Klassiker als Beispiel in früherer Zeit für Probleme im Baurecht war die Fleischerei, die aus gründen der Hygiene einen glatten Boden haben musste aus Gründen der Arbeissicherheit einen geriffelten. Wenn irgendwelche BIs ein Großprojekt Verfahrenstechnisch verzögern ist und bleibt dein Hinweis auf das einzuhaltene Recht einfach pathetisch. Es ist vielleicht der Kampf Kapital gegen Penetranz aber hat rein gar nicht mit Rechtsstaatlichkeit zu tun.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
11 Jahre zuvor

@#35 | Wolfgang Wendland: Oh ja, der „Riffel-Hygiene-Konflikt“ von 18drölf. Hatte damals fast die gesamte teutsche Lebensmittelindustrie lahmgelegt, Hungersnöte drohten, Expansionskriege wurden vorbereitet….bla.

Was glauben Sie wohl, warum es ganze Industriebereiche jenseits der Ihnen bekannten gibt, die Lösungen für gesetzliche Vorgaben entwickeln und für gutes Geld sogar exportieren???

Wolfgang Wendland
11 Jahre zuvor

@Klaus Lohmann. Das Beispiel sollte etwas verdeutlichen, nicht belegen. Deshalb läuft die Kritik daran ins Leere.

Walter Stach
Walter Stach
11 Jahre zuvor

-34-
Nur ganz kurz, oberlächlich,evtl.als Anregung, sich mit dem Thema „Recht“ bezogen auf unsere Diskussion etwas näher zu befassen, das Folgende:

(Um Grundlegendes und Grundsätzliches hinreichend zu erfassen bedarf es nicht zwingend eines Studiums der Rechtswissenschaft.)

1.
„Recht ist die Summe aller Normen, die das Zusammenleben der Menschen regeln“.
-eine mögliche, eine (vereinfachte) Definition.
2.
„Das Setzen von Rechtsnomrmen ist Ausfluß von Staatsgewalt, dh. die Normensetzung ist nur dem Staat überlassen oder kraft abgeleiteter Hoheitsgewalt anderen, dem Staat nachgeordneten Trägern von Hoheitsgewalt, z.B. den Kommunen.

3.
In einem demokratischen Staat werden Rechsnormen in Form von Gesetzen grundsätzlich durch die gewählten Volksvertreter geschaffen oder nach den von ihnen in Gesetzen gemachten Vorgaben und Grenzen, z.B. durch Organe der Legislative mittels sog. Rechtsverordnungen.
4.
In einem verfaßten Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland ist der Gesetzgeber „gebunden“, also nicht absolut frei. Jedes Gesetz muß mit der Verfassung, unserem GG, vereinbar sein.
Im Art 1.(3)GG wird ganz speziell und ganz ausdrücklich die unmittelbare Bindung des Gesetzgebers an die Grundrechte festgeschrieben.
Ob der Gesetzgeber sich verfassungskonform verhält, wird im Streifalle durch das Bundesverfassungsgericht geprüft und verbindlich -auch für das Parlament-entschieden.

5.
Und ich will hier noch einmal an das von mir in meinen letzten Beiträgen „strapaziertes“ Rechtsstaats- Prinzip erinnern, nämlich an das von der „Die Gleichheit a l l e r vor dem Gesetz“.

Also auch für TRIANEL -sh.Kraftwerk-Neubau in Lünen-, für E.ON -sh.Kraftwerkneubau in Datteln , für andere Großkonzerne, Groß-Banken gilt :
„Gleiches Recht für Alle“.

Wenn in der Bevölkerung zunehmend der Eindruck entsteht, dieses Prinzip werde mißachtet zu Gunsten z.B. von Trianel, von E.ON, egal aus welchen Gründen, dann kann das für einen demokratischen Rechtsstaat auf Dauer fatale Folgen haben!

5.
In Bezug auf unsere Diskussion noch kurz und konkret das Folgende:

5.1
Im Rahmen demokratischer Prozesse wird darüber gestritten und letztlich per Mehrheit im Parlament entschieden, ob und wie -im Rahmen der Verfassung-sh.4- seitens des Staates mittels einer Rechtsnorm etwas zu regeln ist.

Und ganz selbstverständlich ist, daß Minderheiten immer wieder in der
politischen Diskussion das Ob und das Wie der vom Staat gesetzten Normen heftig kritisieren. Und wenn diese Kritik sich nicht nur auf „politische Zweckmäßigkeits-, politische Nützlichkeitserwägungen bezieht“, sondern letztlich darauf, daß der Gesetzgeber seine Bindund an die Verfassung mißachtet hat, dann ist der Weg zum Bundesverfassungsgericht zu beschreiten.

Also ist z.B. in Sachen „Präventivstaat“, über den wir in den letzten Tagen hier bei den Ruhrbaronen diskutiert haben, zu unterscheiden, ob wir einschlägiges staatliches Handeln im politischen Diskurs „beklagen“ und es im politischen Prozess zu ändern versuchen, letztendlich durch unsere Wahlentscheidung, oder ob wir einschlägiges staatliches Handeln für unvereinbar halten mit der Verfassung und uns dann auf den Weg zum Bundesverfassungsgericht begeben.
„Wir“ machen bekanntlich regelmäßig von beiden Möglichkeiten Gebrauch quantitativ mehr von der ersten als von der zweiten. Das gilt so eben auch dann, wenn es um das Ob und das Wie von Normen geht, die der „Präventivstaat“ geschaffen hat.

5.2
Selbstverständlich sind die meisten Rechtsnormen „unbestimmt“ gefaßt, denn sie sollen ja keinen Einzelfall regeln, sondern eine Vielzahl ähnlicher, vergleichbarer Lebenssachverhalte umfassen. Rechtsnormen sind folgllich in jdem konkreten Einzelfall und auslegungsfähig und auslegungsbedürftig und können in ihrer jeweiligen Auslegung strittig sein.

„Auslegung“ einer Rechtsnorm hat nichts mit einer willkürlichen Interpretation geltenden Rechtes zu tun. Die Rechtsauslegung erfolgt nach feststehenden Regeln, die „man“ mittels eines einschlägigen Studiums zu lernen hat.

Ob im Streitfalle die Rechtsauslegung d.X oder durch Y, „die Richtige“ ist, entscheidet im Streitfalle ein unabhängies Gericht.

Und wenn das letztinstanzlich zuständige Gericht entschieden hat, ist das dann „geltendes Recht“, auch wenn die im Rechtsstreit unterlegende Partei das weiterhin in Frage stellt.

Also wenn es letztendlich bezüglich der bei der Genehmigung der Kraftwerke Trianel Lünen und E.ON Datteln zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen bei der Auslegung von Rechtsnormen bleiben wird, dann haben die Gerichte das letzte Wort, und bei sog.öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten z.B. in solchen Genehmigunsverfahren sind das sie Verwaltungsgerichte -nicht die Zivil- oder Strafgerichtsbarkeit-.
In Sachen E.ON-Datteln gibt es diese Letztentscheidung des OVG Münster im Jahre 2009, die die planungsrechtliche Ausweisung des Standortes in Datteln für rechtswidrig erklärt hat.
Und hier erleben wir zur Zeit, wie E.ON, die Stadt Datteln, die Region, die Landesregierung versuchen, „den Sachverhalt“ -Standort des größten Monoblick-Kohlekraftwerkes nebst all seiner Auwirkungen auf Menschen, Fauna und Flora-anders darzustellen als er seinerzeit vom OVG MÜnster gesehen und verstanden worden ist, ohne daß E.ON an dem bisherigen Zustand de facto Nennenswertes ändert. Und zugleich versuchen E.ON, die Stadt Datteln, die Region, die Landesregierung zudem , durch ein sog.Zielabweichungsverfahen, also durch ein Verfahren, das ein Abweichen von staatlichen Normen gestattet, die Voraussetzungen zu schaffen,daß im nächsten Verfahren vor dem OVG Münster letztendlich das Gericht den „Standort E.ON-Datteln IV n Datteln“ für rechtskonform hält.

Politisch abenteuerlich?
Ja,aus der Sicht vieler Kraftwerkgegner ist das so.

Rechtlich außerordentlich bedenklich?
Ja, aus der Sicht vieler Kraftwerksgegner ist das so.
Und darüber zu befinden hat letztlich wieder ein Gericht, hier das OVG Münster.

Und in Sachen „Kraftwerksbetrieb TRIANEL“, wo ohne Genehmigung, ohne Vorbescheid, schon jetzt „betrieben“ wird……?

Poltisch abenteuerlich?
Ja, aus der Sicht vieler Kraftwerkgegner ist das so .

Rechtlich außerordentlich bedenklich?
Ja, aus der Sicht vieler Kraftwerkgegner ist das so.
Bis heute aber von ihnen ohne Erfolg „beklagt“ -sh.dazu u.a.die längeren Ausführungen von Thomas Krämerkämper.-

Etwas Grundsätzliches zum Schluß:

„Recht“ ist nicht (nicht immer und nicht zwangsläufig) gleich „Gerechtigkeit“.

Deshalb ist es zu empfehlen,im Regelfall bei Diskussionen -sh. beispielsweise Präventivstaat, sh.Kraftwerksprobleme- sich diesbezüglich mit dem „geltenden Recht“ zu befassen und nicht mit dem Ideal der „Gerechtigkeit“,

Dieser Beitrag ist der Versuch, etwas Grundsätzliches vorzutragen, um zu vermeiden, daß wir wieder einmal und immer wieder“an einander vorbei reden“.

Wolfgang Wendland
11 Jahre zuvor

Ich kann nur jedem Wirtschaftsförderer, der im Ruhrgebiet Investoren für saubere Jobs in der Kulturwirtschaft sucht, raten die Geschichte dieser beiden Kraftwerke einer entsprchenden Image-Broschüre beizufügen.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
11 Jahre zuvor

@#37 | Wolfgang Wendland: Richtig, Ihr „Beispiel“ hat sehr plastisch verdeutlicht, dass solche Beipiele überhaupt nix taugen.

Wenn Ihnen der Envio-Skandal nicht genügend Denkanreize geboten hatte, warum gesetzliche Vorgaben (und natürlich deren Kontrolle) im Anlagenbau absolut unverzichtbar sind, kann Ihnen hier sowieso Keiner weiterhelfen.

Thomas Krämerkämper
Thomas Krämerkämper
11 Jahre zuvor

@KeineEigenverantwortung: Mit Verlaub, Ihre Beiträge sind offenkundig frei von jeder Sachkenntnis und voller Vorurteile. Die materiellen Rechtsfragen sind hier nicht besonders kompliziert. Die Belastungsgrenzen sind schon weit überschritten und weitere Planungen sind nicht mehr zulässig. Punkt, aus. Kompliziert wird es nur dadurch, dass Trianel und EON das nicht akzeptieren wollen und wollten. Sie konnten sich buchstäblich seit Beginn des Verfahrens nicht vorstellen, dass diese Gesetze auch für so große Unternehmen in Deutschland gelten sollen und das es ein Nein zu ihren Absichten geben könnte. Stattdessen erstellen sie Gutachten mit vielen tausend Seiten Umfang, die belegen sollen, warum Trianels und EONs Meinung nach in ihrem Fall das Recht nicht angewendet werden soll. Erst dadurch wird die materielle Betrachtung kompliziert und die Gerichte gezwungen, sich mit Gutachtern auseinanderzusetzen. Die Gerichte selbst haben in dieser Sache kein einziges Gutachten beauftragt. Im übrigen sind es nicht einzelne, sondern eine Vielzahl von Richtern vom 8. und 10. Senat des OVG (schon auf dieser Ebene alleine 6 hauptamtliche und 4 ehrenamtliche), vom Bundesverwaltungsgericht und vom EuGH, in Summe also über 20.

Kompliziert ist nur die formale Ebene. Und dies nur deswegen, weil eine starke Allianz in Deutschland ganz in Ihrem Sinne, Herr oder Frau KeineEigenverantwortung, versucht, die gerichtliche Kontrolle von einschlägigen Gesetzen zu verhindern. D.h. es soll nach deren Meinung möglichst keine Klagemöglichkeit mehr geben. Das ihm zustehende Klagerecht zu erstreiten hat den BUND im Trianelverfahren einen Riesenaufwand gekostet, inkl. Umweg über den Europäischen Gerichtshof, der in der streitentscheidenden Frage dem BUND Recht gegeben hat. Erst dadurch wurde der Rechtsweg so lang, während Trianel und EON fleissig weitergebaut haben. Rechtsschutz sieht anders aus!

Ihre Aufforderung den Rechtsstaat mit einer unabhängigen Justiz auszusetzen, finde ich atemberaubend – atemberaubend naiv und gefährlich.

Stefan Laurin
Admin
11 Jahre zuvor

@Thomas Krämerkämper:Ich bin sicher das zumindest zwei der Kunden ihres Unternehmens ganz begeistert von ihrem Engagement gegen Trianel und Eon sein werden – Konkurrenz ist doch immer was störendes 🙂
https://www.getit.de/referenzen
https://www.getit.de/impressum

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