Maas-Gesetz: Im Zweifel löschen

Heiko Maas Foto: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Online ist das Risiko beschimpft oder beleidigt zu werden meist höher als außerhalb der sozialen Netzwerke. Verleumdungen, Beleidigungen und Volksverhetzung sind nicht selten und im Umfeld selbsternannter besorgter Bürger oder offen auftretender rechtsradikaler Gruppen gehört das Vortäuschen von Straftaten, die den öffentlichen Frieden gefährden können, zum Alltag. Initiativen wie Mimikama sind den ganzen Tag damit beschäftigt, Fake-Meldungen über angebliche Straftaten von Flüchtlingen zu entlarven. Und sicher ist: Diese Fake-Meldungen werden gezielt für die rechtsradikale Propaganda eingesetzt. Wenn in der Problembeschreibung des Gesetzes zum Umgang sozialer Netzwerke mit solchen Delikten steht, dass „die Selbstverpflichtungen der Unternehmen haben zu ersten Verbesserungen geführt. Diese reichen aber noch nicht aus. Noch immer werden zu wenige strafbare Inhalte gelöscht.“, beschreibt dies schlicht die Wirklichkeit. Und da soziale Netzwerke längst ein fester Bestandteil unseres Alltags sind, wir uns über sie informieren, in ihnen diskutieren und streiten, sind sie schlicht Räume unseres Lebens geworden, in denen wir uns so selbstverständlich und sicher bewegen sollten, wie überall: Das heißt, dass es auch dort Risiken gibt, denen man nicht aus dem Weg gehen kann und die zum Leben dazugehören. Aber auf Facebook und Twitter sollte das Leben nicht unsicherer sein als am frühen Morgen im Club oder in der Kneipe und ein Gesetz, das Facebook und Twitter dazu zwingt, hinzuschauen, wenn es kracht, ist allemal ok.

Doch die entscheidende Frage ist, wie hingeschaut wird. Allein im deutschsprachigen Bereich haben die großen sozialen Netzwerke Nutzerzahlen im zweistelligen Millionenbereich. Um beim Beispiel der Kneipe zu bleiben: Facebook kann nicht die Aufgabe des Wirtes übernehmen, einzugreifen, wenn einer beginnt, mit Biergläsern zu werfen. Das wird das Unternehmen seinen Nutzern überlassen. Sie werden melden, wenn sie Straftaten erkennen. Facebook muss dann die Meldungen überprüfen und den entsprechenden Beitrag innerhalb von 24 Stunden löschen, wenn der Inhalt offensichtlich rechtswidrig ist. Ist er nicht offensichtlich rechtswidrig, bleibt zum löschen eine Woche Zeit.

Und damit beginnen die Probleme. Eine Anzeige außerhalb der sozialen Netzwerke zu erstatten ist zeitaufwendig. Man überlegt sich, ob es sich wirklich lohnt. Auf Facebook reicht ein Klick. Das Risiko, das Beiträge gemeldet werden, auch wenn sie nicht strafbar sind, nur in der Hoffnung, dass Facebook ihn löscht und dafür sorgt, dass der Autor gesperrt wird, ist hoch. So etwas ist heute schon Alltag in Online-Auseinandersetzungen. Es gibt ganze Kampagnen gegen freie Geister wie den FDP-Politiker Tobias Huch oder Gerd Buurmann – und sie hatten Erfolg.  Zu glauben, dass dies weniger wird, wenn es um Straftatbestände geht, wäre naiv. Zumal die wenigsten auch nur eine grobe Ahnung davon haben, was eine Straftat ist und was nicht. Zwischen dem geschriebenen Recht und dem gefühlten Recht liegen Welten.

Es wird also viel angezeigt werden. Und Facebook und Twitter werden sehr viel löschen. Man kann es ihnen nicht verdenken, denn die Strafen können von wenigen Euro bis zu Millionenbeträgen gehen und sie haben nur wenige Stunden Zeit. Die Netzwerke werden viel löschen, um auf Nummer sicher zu gehen. Und das werden die Mitarbeiter, welche die Meldungen überprüfen müssen, wissen. 2000 Beiträge, schrieb das Magazin der Süddeutschen im Dezember, muss jeder Mitarbeiter von Arvato am Tag überprüfen. Die Bertelsmanntochter geht schon heute Meldungen als Dienstleister für Facebook nach. Da bleiben nur ganz wenige Sekunden zum überprüfen – und dabei ging es bislang nur um die Facebook Richtlinien. Das Strafgesetzbuch ist deutlich komplexer. Die Gefahr besteht, dass künftig fast alles, was angezeigt wird, auch gelöscht wird. Facebook und Twitter drohen zu öden Orten zu werden. Ein Gesetz, dass die Bürger schützen will, darf nicht die Räume, in denen sie sich aufhalten zerstören. Es darf nicht die Gefahr eingehen, dass jede Debatte durch Meldungen vermeintlicher Straftaten beendet wird. Bei dem aktuellen Gesetzentwurf besteht diese Gefahr. Sicher, es ist eine anspruchsvolle Aufgabe, den Konflikt zwischen Schutz und Freiheit zu lösen. Aber auch im Wahljahr hätte das Bundesjustizministerium eine solche Aufgabe lösen müssen. Es hat es nicht getan. Und dieses schlechte Gesetz wird heute vom Bundestag verabschiedet. Es läuft auf nichts anderes hinaus, als die Einschränkung der Meinungsfreiheit. Die Staatsradikalen haben sich durchgesetzt. Wie so oft bleibt nur die Hoffnung auf das Bundesverfassungsgericht.

Der Artikel erschien in einer ähnlichen Version bereits in der Jungle World.

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Tilleulenspiegel
Tilleulenspiegel
7 Jahre zuvor

Entschuldigung, Herr Lsurin,aber bei den Ruhbaronen wird doch auch kräftig gelöscht undd – im Rahmen der technischen Möglichkeiten – gesperrt,

Arnold Voss
7 Jahre zuvor

Till, sie halten uns in ihren eigenen Worten für einen "ekelhaften Arsch Blog". Wir haben sie hier trotzdem noch mal frei geschaltet. Also halten sie bitte den Ball flach.

Gerd
Gerd
7 Jahre zuvor

"Ein Gesetz, dass die Bürger schützen will, darf nicht die Räume, in denen sie sich aufhalten zerstören."

Das ist der fundamentale Irrtum des Autors. Das Gesetz soll nicht die Bürger vor Propaganda schützen, sondern die Möglichkeiten der Bürger sich auszutauschen einschränken. Rechtzeitig vor der Wahl.

Nansy
Nansy
7 Jahre zuvor

Zitat: "Und Facebook und Twitter werden sehr viel löschen……….Die Netzwerke werden viel löschen, um auf Nummer sicher zu gehen."
Und ich bin mir nicht sicher, ob dieser Effekt nicht von den politisch Verantwortlichen insgeheim gerne hingenommen wird? Das wird so manche politische Diskussion abwürgen, denn wer möchte schon eine Debatte unter dem ständigen Druck einer drohenden Löschung seines Beitrages führen? Und ich meine damit nicht strafbare, sondern kontroverse Inhalte.
Das kommt dabei raus, wenn man die "Überprüfung" in privatwirtschaftliche Hände gibt, anstatt Richter an erster Stelle darüber urteilen zu lassen.
Womit wir bei Herrn Maas angekommen sind – eine SPD, die so einen Justizminister stützt, ist einfach nicht wählbar….

Helmut Junge
Helmut Junge
7 Jahre zuvor

, wahrscheinlich fällt auch dein letzter Satz unter Maas 4. Da wird schöießlich eine staatstragende Partei verunglimpft.

Sebastian Bartoschek
Admin
7 Jahre zuvor

Ich baue auf Karlsruhe, oder Lindner, und Ende des Jahres ist dieses unwürdige Gesetz dann Geschichte.

ke
ke
7 Jahre zuvor

Es bleibt zu hoffen, dass zumindest das Verfassungsgericht, wie so oft in letzter Zeit, den Drang der herrschenden Politik zu überwachen/Kritik zu bekämpfen stoppt.

Wie kann ein Parlament zu so einem Gesetz nur zustimmen? Die Folgen sind doch offensichtlich.

Die Presse scheint dies auch weitgehend zu ignorieren. Ich habe überwiegend positive Berichte gesehen.
Dann gab es noch das WLAN Gesetz, dass auch wieder viele offene PUnkte lässt, damit Gerichte sich in den nächsten Jahren beschäftigen können.

Was ist eigentlich beim Gesetzgeber los? Gefühlt schaffen die Gesetze mehr Probleme als sie lösen.

Gerd
Gerd
7 Jahre zuvor

#7: Zu spät. Gewählt wird im September, nicht am Jahresende.

#8: Die Presse wird mit dem Gesetz wieder zum Filter für Informationen und Meinungen bzw hofft das.

Thorsten Stumm
7 Jahre zuvor

Gerd Buurman wurde übrigens wieder gesperrt…..
https://tapferimnirgendwo.com/2017/07/01/gerd-buurmann-wieder-gesperrt/

Helmut Junge
Helmut Junge
7 Jahre zuvor

Die mir bekannten Antisemiten sind allesamt hochempfindlich, wenn es gegen sie persönlich oder ihre Ideologie, Religion etc. geht. Das Gesetz von Maas ist (wie) für sie gemacht.

Thomas Weigle
Thomas Weigle
7 Jahre zuvor

Ja Helmut, so sind sie. Austeilen ohne Ende, aber wenn wer in annähernd gleicher Münze wechselt, bricht ihre Welt zusammen und sie stehen in ihrer ganzen Erbärmlichkeit für alle sichtbar da.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
7 Jahre zuvor

Fratzenbuch wird auch weiterhin das löschen, was es löschen will, und den Dreck stehenlassen, der für Reichweite, Clickraten und mögliche Werbeumsätze "gut" ist – Maas hin oder her.
Letztlich kommuniziert der FB-Nutzer garnicht direkt mit seinen "Freunden" und "Likes", sondern in erster Linie mit einem Unternehmen, welches völlig losgelöst von "irdischer" Rechtsstaatlichkeit über die Nutzbarkeit seiner Posts entscheidet.

Ke
Ke
7 Jahre zuvor

#13:
"Irdische Rechtsstaatlichkeit" kann natürlich agieren, wenn sie sich bemüht und auch mal dahin geht, wo es weh tut.

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