Die Schulen in NRW sollen künftig selbst darüber entscheiden können, ob und in welchem Umfang zeitweise in den Distanzunterricht gewechselt wird. Dies sieht die neue „Distanzunterrichtsverordnung“ von Schulministerin Dorothee Feller (CDU) vor, die dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt. Demnach sollen die Schulleitungen nach Einschätzung der Lage vor Ort darüber beschließen und anschließend Eltern und Schulaufsichtsbehörde darüber informieren. Voraussetzung ist, dass wegen der epidemischen Lage vor Ort – etwa nach einem Corona-Großausbruch oder dem Ausfall eines größeren Teils des Kollegiums – Unterricht in Präsenz nicht oder nur eingeschränkt erteilt werden kann.
Angesichts der künftig vermehrt erwarteten Extremwetterlagen werden auch diese als Grund genannt, um zeitweise Distanzunterricht einzurichten. Fellers Vorlage ist derzeit in der Verbändeabstimmung, danach entscheidet der Schulausschuss darüber. Die Verordnung bedeutet einen Paradigmenwechsel: Zu Beginn der Pandemie wurde Schulen selbst bei sehr hohen Infektionszahlen im Kollegium ministeriell untersagt, in den Distanzunterricht zu wechseln. Zugleich gab es Schulen, die in einer anderen Phase der Pandemie in den Distanzunterricht mussten, obwohl es dort keinen einzigen Coronafall gab. Jetzt setzt das Schulministerium auf mehr Eigenverantwortung
Der schulpolitische Sprecher der SPD, Jochen Ott, begrüßte zwar den Ansatz zu mehr Eigenverantwortung. Er sieht die Schulleitungen jedoch allein gelassen, weil in der Verordnung jegliche Art von Kriterien fehlten. Es brauche Leitplanken wie etwa einen Prozentsatz, wie hoch der Ausfall im Kollegium sein sollte, ehe der Schritt gegangen werde. Sonst gerieten Schulleitungen unter Rechtfertigungsdruck.