Mein Supergrundrecht heißt Freiheit

freiheit

Eugène Delacroix: La liberté guidant le peuple (Die Freiheit führt das Volk)

Innenminister Hans-Peter Friedrichs (CSU)  „Supergrundrecht“ ist die Sicherheit – schön für ihn. Mein Supergrundrecht heißt Freiheit.

„Für Hans-Peter Friedrich“, schreibt die Welt, „ist Sicherheit ein „Supergrundrecht“, für das die Bürger Einschränkungen ihrer Freiheitsrechte in Kauf nehmen müssen.“ Nachdem ich dachte, mit Hannelore Krafts Satz  „Wir sind kein Volk von Individualisten“ sei der geistige  Tiefpunkt dieses Sommers bereits erreicht gewesen, setzt Friedrich noch einen drauf. Sicherheit? Was habe ich davon, wenn ich keine Freiheit habe? Die Freiheit ist das Recht, das mir am wichtigsten ist. Die meisten Diktaturen waren sehr sichere Gesellschaften – zumindest solange man kein Individualist war oder nicht die falschen Eltern hatte. Eine Gesellschaft, die sich gegen die Freiheit und für die Sicherheit als wichtigstes Recht entscheidet, ist eine Gesellschaft auf dem Weg ins Lager – das ist die zentrale Lehre aus dem 20. Jahrhundert.  Was ist das für ein ekelerregendes Denken, das für jedes Problem nur den Abbau von Freiheit und Individualität als Lösung hervorbringt?

 

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Max Adelmann
Max Adelmann
11 Jahre zuvor

Ich verlange von dem Staat in dem ich lebe, dem ich als Bürger angehöre, das dieser Staat mich vor der pauschalen Ausspähung durch fremde Staatsgeheimdienste schützt. Das er dafür sorgt das ich meine eigentlich geschützten (GG) Freiheiten auch ausleben kann.
Ich habe den Eindruck das führende Personen in der Regierung (IM Friedrich, BK Merkel) sich nur deshalb in Sachen Prism und Tempora so dumm stellen, damit man sie nicht meineidig gegenüber ihrem Amtseid nennen kann.
Ich sehe dies nicht so. Was diese Regierenden im Moment treiben ist Verrat am eigenen Volk. Die gehören am 22.9.2013 abgewählt und in die unverdiente Pension geschickt!
Wenn nicht bald Wahl wäre, sollte man über Revolution nachdenken!

TuxDerPinguin
TuxDerPinguin
11 Jahre zuvor

in seiner Allgemeinheit kann man Friedrichs Satz leicht widerlegen.
Wer Freiheit will, der muss damit leben nie zu 100% Sicherheit zu haben.
Wer 100% Sicherheit will, hat keine Freiheit mehr.

Leider ist Friedrich der Prototyp eines Innenministers. Ich kann mich an keinen Innenminister erinnern, der nicht diametral entgegen meinen Freiheits-Überzeugungen gearbeitet hat.

Im Detail kann es natürlich gute Gründe geben, Freiheiten abzuschaffen.. So ist das relative Verbot von Schusswaffen im Privatbesitz doch z.B. etwas, wo in der Abwägung der Sicherheits-Vorteil klar den Verzicht auf die Freiheit (zumal es Vereine gibt) überwiegt.

Vor dem europäischen Gerichtshof musste dagegen z.B. die österrische Regierung einräumen, dass die Vorratsdatenspeicherung nix gebracht hat. Kein einziger Fall, wo es im Bereich organisierte Kriminalität oder Terrorismus geholfen hätte… sowas ist eindeutig unverhältnismäßig.

Und erst recht das amerikanische Prism, britische Tempora und das deutsche Äquivalent, was es sehr sicher gibt… und natürlich weiß Merkel das, oder Pofalla, der als Chef des Bundeskanzleramtes für die Nachrichtendienste zuständig ist.

Man merkt aber, dass Geschichte von Siegern geschrieben wird… die Stasi wird verteufelt, weil sie aus der bösen sozialistischen DDR kam… dasselbe Prinzip, bloß heute technisch viel weiter in demokratischen Staaten ist legitim, denn es bränge uns ja Sicherheit gegen Terrorismus.
Bevor ich wegen einer Terrorattacke sterbe, erstick ich noch wahrscheinlicher an einer Erdnuss…

da aber die SPD die Ansichten der CDU teilt, kann man durch die Bundestags-Wahl wenig erhoffen.
man muss also auf Informatiker hoffen, die Tools zur Abwehr gegen die Überwachung bereitstellen und diese nutzen ( z.B. https://prism-break.org/ )
und darauf hoffen, dass die Wirtschaft es nicht so prickelnd findet, dass hier sicher auch im großen Stil Wirtschaftsspionage betrieben wird…

Robert
Robert
11 Jahre zuvor

Also ich hoffe, die Revolution lässt noch etwas auf sich warten.
Andererseits glaube ich kaum, dass die nächste Wahl einen adäquaten Ersatz darstellt.

philter
philter
11 Jahre zuvor

genau richtig erkannt, Max Adelmann und Stefan Laurin,
„doch ich bin nicht frei und ich kann nur wählen, welche diebe mich bestehlen, welche mörder mir befehlen“!
also: wie geht das mit der revolution?

rundertischdgf
11 Jahre zuvor

Auch wenn dieser, ansonsten eher politisch korrekte, Internetauftritt nicht jeden hier mag und seine Beiträge im Papierkorb verschwinden läßt, schauen wir doch des öfteren bei den Ruhrpiloten nach. Diesen Beitrag stimmen wir zu, denn wir sehen das Verhalten von Friedrich in dieser Affäre ebenso. Deshalb drücken wir auch die Twittertaste.

Walter Stach
Walter Stach
11 Jahre zuvor

Stefan,
ich denke, Deine Auffassung über Freiheit als Fundament unserer Staats- und Gesellschaftsordnung wird von vielen Menschen geteilt.

„Freiheit“,

-das Recht auf freie Entfalsung der Persönlichkeit-
(sh.dazu ua.das Gebot der Achtung der Intimsphäre des Menschen, sh. dazu vor allem auch die sog.informationsoriente Teilsesquenz des Rechtes auf Freiheit)
gehört bekanntlich auch nach Art.2(1)unserer Verfassung zu den Fundamenten unserer Staats- und Gesellschaftsordnung.

Aber……..

1.
Freiheit ist nicht gleich Willkür.
2.
Es gibt ethische Prinzipien und verfassungsrechtlich bestimmte bzw. mit der Verfassung in Einklang stehende gesetzliche Schranken individueller Freiheit.

Gesellschaft und Staat sind deshalb immer wieder und immer aus Neue gefordert, sich in einem demokratischen Prozeß mit dem Inhalt und den Schranken individueller Freiheit im Rahmen unserer Verfassung auseinanderzusetzen.

Solche Auseinandersetzungen bedingen a.) das Bewußtsein der „Mehrheitsgesellschaft“ über die fundamentale Bedeutung indiviuller Freiheit und b.) eine diesbezüglich streitfähige und streitbereite Gesellschaft einschließlich streitfähiger,streitbereiter Medien.

Ich bin mir nicht sicher, ob in der „Mehrheitsgesellschaft“ das Bewußtsein über die fundamentale Bedeutung von Freiheit so fest verankert ist, daß sich darauf bei substantiellen Eingriffen in die Freiheit des Menschen durch den Staat hinreichend wirksamer Widerstand der Menschen begründen läßt.

Auch deshalb ist stets zu bedenken, daß es bei Auseinandersetzungen über Freiheit, über ihre Inhalte und Schranken, in Deutschland eine juristisch letztentscheidende Instanz gibt, nämlich das BVerfG.

Das hat dazu mehrfach bedeutsame Entscheidungen getroffen.

U.a., und das ist hier durchaus interessant, hat das BVerfG in einer schon sehr frühen Urteilsbegründung -BVerfGE 34,238,249f-gesagt, daß durch Art.2(1)GG die „Unbefangenheit menschlicher Kommunikation“ geschützt wird und daß “ private Gespräche müssen geführt werden können, ohne den Argwohn und die Befürchtung, des deren heimlcihe Aufnahme ohne die Einwilligung des Sprechenden oder gegen dessen erklärten Willen“ verwertet wird –entommen dem Kommentar zum GG Bd.1,Artr.1-20, Reihe Alternativkommentar Luchterhand, 1984-.

Aus alldem ergibt sich für mich mit Blick auf die konkrete Problematik -Freiheit des Menschen einerseits und Sicherung seines Rechtes auf Leben und körperlichen Unversehrheit -sh.Art.2 (2) GG- gegen Terrorakte jeglicher Art-zwingend ein Abwägungsgebot für den Staat unter Beachtung des allgemeinen rechtsstaatlichen Prinzipes von der Verhältnisimäßigkeit der Mittel, hier der staatlichen Mittel, die einerseits freiheitseinschränkend sind, anderseits dazu dienen, Leben und körperliche Unversehrheit der Menschen zu gewährleisten.

Meine momentane persönliche Position:

1.
Für die bekannt gewordenen freiheitsgefährdenden staatlichen Überwachungs-/Kontrollmaßnahmen gegenüber den Bürgern in Deutschland gibt es m.W. keine hinreichende gesetzliche Grundlage, und ohne diese ist in einem demokratischen Rechtsstaat jede die Freiheit des Menschen einschränkende staatliche Aktivität verfassungswidrig.

2.
Ganz offensichtlich haben die staatlichen Behörden, die hier freiheitseinschränkend aktiv wurden und weiterhin aktiv sind, zudem das Prinzip von der Verhältnismäßigkeit der Mittel, das für jedes Handeln staatlicher Behörden gilt,vorsätzlich außer acht gelassen (Verstoß gegen das sog.Übermaßverbot.)

3.
Es ist allerdings nicht a priori ausgeschlossen, und daran sei erinnert, daß der Staat

-gestützt auf eine konkrete gesetzliche Ermächtigung und unter Beachtung des Grundsätzes von der Verhältnismäßigkeit der Mittel-

zur Sicherung des Lebens und der köperlichen Unversehrheit der Menschen frieheitsbeschränkend tätig werden kann bzw. tätig werden muß und so schon desöfteren -verfassungskonform- tätig geworden ist.

Ich hoffe, daß die jetzt begonnene öffentlichte Diskussion über Freiheit, über deren substantiellen Inhalt sowie über ihre Schranken angesichts der möglicherweise im Interesse der Sicherung von Leben und körperlicher Unversehrheit der Menschen gebotenen staatlicher Eingriffe nicht nur auf „staatlicher Ebene“ geführt wird, sondern vor allem umfassend und substantiell in unsere Gesellschaft.
Das würde unabhängig vom konkreten Sachproblem der Demokratie und dem Rechtsstaat “ gut tun“.
(Und -mit Verlaub Stefan-:
dann fühle ich mich viel mehr zur Teilnahme an ener solchen Diskussion angehalten als es beim Thema „freiheitsbeschränkendes Rauchverbot, freiheitsbeschränkendes Verbot des Alkoholkonsumes im sog. öffentlichen Raum der Fall ist).

Anmerkung:
Ich habe schon ‚mal hier bei den Ruhrbaronen meine Zwiefel darüber formuliert, ob die „Mehrheitsgesellschaft“ sich so selbstverständlich und so “ ohne Wenn und Aber“ wie gelegentlich angenommen auf die Seite derjenigen zu schlagen bereit ist, die sich im konkreten Streit ohne Wenn und Aber „für die Freiheit und gegen staatliche Überwachung“ engagieren; ich befürchte, daß ehe das Gegenteil zutreffend sein könnte.

Frau Merkel, die umfragengelenkte Kanzlerin, kennt auch diesbezüglich ihre „Pappenheimer“ bzw. Umfrageergebnisse und Tendenzen im öffentlichen Meinungsbild.
Damit erklärt sich m.E. auch ihre bemerkenswerte Zurückhaltung, ihre Vorsicht, wenn es darum geht, sich mit den Akitivitäten deutsche Geheimdienste bzw. ausländischer Geheimdienste in Deutschland bzw. mit ihren die Freiheit deutschen Staatsangehörige einschränkenden Maßnahmen kritisch auseinanderzusetzen.

Und „meine “ SPD?
Auch dazu habe ich hier bei den Rurhbaronen schon ‚mal angemerkt, daß „meine“ SPD m.E. auf das verkehrte Pferd setzt, wenn sie meint, diese Thematik sei für die Mehrheitsgesellschaft von außerordentlicher Relevanz oder wenn sie gar meint, mit einschlägigen Angriffen auf die geheimen Dienste bzw. auf die für sie verantworliche Kanzlerin (nebst Innenminsiter) Punkte im Wahlkampf machen zu können. „Der Schuß kann auch nach hinten losgehen.“

Nansy
Nansy
11 Jahre zuvor

@Walter Stach:

Zitat: „…habe ich hier bei den Rurhbaronen schon ‘mal angemerkt, daß “meine” SPD m.E. auf das verkehrte Pferd setzt, wenn sie meint, diese Thematik sei für die Mehrheitsgesellschaft von außerordentlicher Relevanz oder wenn sie gar meint, mit einschlägigen Angriffen auf die geheimen Dienste bzw. auf die für sie verantworliche Kanzlerin (nebst Innenminsiter) Punkte im Wahlkampf machen zu können.“

Also wenn man das Thema vermeidet, weil diese Thematik bei der Bevölkerung nicht genügend Resonanz findet, dann würde ich das als Populismus pur bezeichnen – ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das so meinen….

Thomas D.
Thomas D.
11 Jahre zuvor

Da wir Sicherheit mehr oder weniger haben, schätzen wir sie nicht mehr. Wenn ich die Wahl haben zwischen „no terror“ und „irgendein ausländischer Geheimdienst, der mich nicht interessiert hört mein Blabla ab“, schwierige Wahl.

Nicht falsch verstehen:
Wehret den Anfängen! Allerdings nüchtern betrachtet finde ich genrell die Prioritäten (schwarz/weiß, an/aus, 0|1) teils ziemlich ungewöhnlich verteilt. Ich persönlich habe bisher nicht mal gemerkt, dass ich abgehört werde und auch sonst keine PRAKTISCHE Einschränkung meiner Freiheit erfahren, ich habe aber auch schon mal erlebt, was alleine schon ein einfacher Wohnungseinbruch oder Taschendiebstahl für psychische Langzeitschäden hervorrufen kann. Das es da so gar kein Verständnis oder Problembewusstsein für gibt, ist mir etwas unverständlich. Menschen müssen es wohl immer auf die harte Tour haben. Vielleicht mal drüber nachdenken …

Volker Steude
11 Jahre zuvor

Es gibt in Deutschland kein Grundrecht auf Sicherheit.

Grundrechte sind regelmäßig Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, Rechte die der Bürger ggü. dem Staat hat, beständig, dauerhaft und einklagbar.

Da hat Hr. Friedrichs wohl was missverstanden.

Die Grundrechte die das Grundgesetz garantiert, kann er hier nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte_(Deutschland)

Sicherheit zählt nicht dazu.

Nansy
Nansy
11 Jahre zuvor

„Jene, die grundlegende Freiheit aufgeben würden, um eine geringe vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.“
Das Zitat wird Benjamin Franklin zugeschrieben – sicher ist das aber wohl nicht!

Das Zitat zeigt, dass die beiden Ziele letztlich gar nicht miteinander vergleichbar sind – sie funktionieren nicht nach dem Muster „entweder mehr von dem oder mehr vom andern“. Wer die Freiheit wählt, begibt sich in frei gewählte Abhängigkeiten auf Zeit, kann aber flexibel darauf reagieren. Wer Sichereit wählt, wird von jenen abhängig, die ihm Sicherheit zusichern. Da es keine Da es keine 100 prozentige Sicherheit gibt, ist Sicherheit immer unsicher und vorgetäuscht.

BioBlubb
BioBlubb
11 Jahre zuvor

@Thomas D.:
Erstens: Sie werden nie die Wahl zwischen „No Terror“ und etwas anderem haben – wenn, dann höchstens „less terror“. Es kann und wird nie 100 %ige Sicherheit geben. Siehe Boston: Weder hunderte Kameras, noch PRISM, noch die totale Paranoia der US-Amerikaner konnten den Anschlag verhindern.

Zweitens: „irgendein ausländischer Geheimdienst, der mich nicht interessiert hört mein Blabla ab“ – Das klingt schwer nach „ich hab nichts zu verbergen“. Und dieses Argument ist leider ungültig. (https://www.heise.de/tp/artikel/23/23625/1.html , https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/fuenf-schlechte-argumente-fuer-mehr-ueberwachung-a-911202.html).

Drittens: “ Ich persönlich habe bisher nicht mal gemerkt, dass ich abgehört werde“ ACH WAS? Das sind GEHEIMdienste. Glauben Sie, die sagen Ihnen Bescheid?

Viertens: „… und auch sonst keine PRAKTISCHE Einschränkung meiner Freiheit erfahren“. Dann versuchen sie doch mal folgendes: Schreiben Sie in einem sozialen Netzwerk Ihrer Wahl sowas wie „Bin nächste Woche in [hier US-Stadt einsetzen]! Das wird bombig!“. Dann versuchen Sie mal, in die USA einzureisen. Ach, sie sind nicht unter ihrem Klarnamen angemeldet? Kein Problem, anhand diverser Metadaten kann man ihren Post schon zuordnen.

Fünftens: “ ich habe aber auch schon mal erlebt, was alleine schon ein einfacher Wohnungseinbruch oder Taschendiebstahl für psychische Langzeitschäden hervorrufen kann. Das es da so gar kein Verständnis oder Problembewusstsein für gibt, ist mir etwas unverständlich. Menschen müssen es wohl immer auf die harte Tour haben.“ Hier weiß ich gerade nicht, ob das ein Argument für oder gegen Überwachung ist. Was meinen sie mit der „harten Tour“ die Langzeitschäden hervorruft? Ein weiteren Terroranschlag? Oder wie psychisch belastend es sein kann, als Terrorverdächtiger oder Krimineller zu gelten (und auch erstmal so behandelt zu werden)? Sagt Ihnen der Name Andrej Holm etwas? Der Mann ist über mehrere Jahre beobachtet und schließlich sogar wegen Terrorverdachts festgenommen worden. Er hatte das Wort „Gentrifizierung“ benutzt.

Walter Stach
Walter Stach
11 Jahre zuvor

Nansy -7-

Ich habe versucht darzulegen, warum die Kanzlerin sich mutmaßlich mit einer klaren Positionierung „pro Freiheit“ und folglich mit einer klaren Positionierung gegen die m.E. verfassungswidrigen Abhörpraktiken zurückhält. Das hat in der Tat mit Populismus in Wahlkampfzeiten zu tun.

Ich habe zudem angemerkt, daß nach meiner Einschätzung der Relevanz des Themas im Wahlkampf und nach meiner Annahme über das Denken einer Mehrheit im Lande zu der hier anstehenden Problematik die SPD wahltaktisch nicht darauf bauen sollte, mit diesem Thema und mit einer klaren Positionierung contra Abhörpraxis Wählerstimmen zu gewinnen. Das hat in der Tat -so oder so-auch mit Populismus in Wahlkampfzeiten zu tun.

Beide Anmerkungen -zu Merkel, zu „meiner“ SPD- haben nichts damit zu tun, welche persönliche Auffassung ich vertrete.
Meinen persönlichen Standpunkt habe ich anzudeuten versucht. Und der ist nicht verengt auf „entweder Freiheit oder Sicherheit“, weil ich diesen Gegensatz im Sinne eines Entweder- Oder für einen konstruierten halte.

Volker Steude -9-,
ich habe unbestritten kein Grundrecht im Sinne eines subjektiv-öffentlichen Rechtes auf „Sicherheit“.

Würde allerdings der Staat seine Aufgabe, für die Sicherheit der Staatsangehörigen gegenüber Gefährdungen von Außen und von Innen zu sorgen, nicht wahrnehmen, hätte er sich als Staat selbst aufgeben.
Unstrittig gehört es zu dem substantiellen Zwecken eines jeden Staates -zu seinem Wesen als Staat- die Sicherheit seiner Angehörigen als unverzichtbare Aufgabe anzuerkennen und ihr mit seinen Mitteln und Möglichkeiten nachzukommen. Wäre das erklärte Maßen oder nachweislich per konkludentem Handeln z.B. des Bundestages,der Bundesregierung zu begründen, wäre das Bundesverfassungsgericht gefordert!!!

Volker Steude,
ich habe in meinem Beitrag alleridngs das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrheit angesprochen -sh.Art.2(2)GG.
Wenn durch schuldhaft staatliches Unterlassen Dritten die Möglichkeit gegeben wird -z.B.Terroristen-mein Leben und meine körperliche Unversehrheit zu gefährden, dann würde der Staat seine Pflicht nach Art.1(1)(2), nämlich auch diese Grundrechte (zu achten) und zu s c h ü t z e n, verletzten.

Ich denke, es ließen sich ggfls. so durchaus Zuässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde beim BVerfG “ im Prinzip“ begründen.

Volker Steude
11 Jahre zuvor

@Walter Stach: Klar, der Staat muss für die Sicherheit seiner Bürger sorgen, dass ist sein Zweck, seine Aufgabe und Staatsziel unserer Republik.

Das Grundrecht auf auf Leben und körperliche Unversehrheit besteht dagegen gegenüber dem Staat. Der Staat darf z.B. nicht Foltern. Eigentlich steht ja auch dahinter das Freiheitsrecht:

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Bei diesem Grundrecht geht es aber um Schutz des Bürgers ggü. dem Staat, jedoch nicht um den Schutz, den der Staat ggü. dem Bürger ggü. Dritten gewährleisten soll.

Sicherheit zählt dagegen zu den Staatszielen, die im GG festgelegt werden (in Bezug nach außen z.B. Art. 24 GG).

In Konkurrenz steht hier also eigentlich das (Super?)staatsziel Sicherheit mit dem Grundrecht auf Freiheit.

Ein Staatsziel hat die Allgemeinheit, während ein Grundrecht jeder Einzelne hat. Insbesondere ist der Eindruck den Friedrich erwecken will falsch. Es konkurrieren hier nicht zwei Grundrechte. Tatsächlich konkurriert das Grundrecht des Einzelnen mit dem Ziel des Staate.

Dazu hier ein lesenswerter Artikel von Jutta Limbach zum Thema vom 02.02.07:
https://www.zeit.de/reden/deutsche_innenpolitik/200221_limbach_sicherheit

David Schraven
11 Jahre zuvor

Der Schwur der Mainzer Republik von 1792 lautete: „Frei leben oder sterben“

Der Wahlspruch des Staates New Hempshire von 1945 lautet „Live free or die“

Das sind doch Mottos, die dem IM gar nicht passen können. 🙂

Walter Stach
Walter Stach
11 Jahre zuvor

-13-Volker Steude

Danke für den HInweis auf Jutta Limbachs einschlägigen Beitrag.

Wir stimmen offensichlich darin überein, daß es hier durchaus eine Konkurrenz-, besser eine Konfliktsituation gibt -Substantielle Staatsziel-Staatszweckbestimmung hier und subjektives Recht eines Einzelnen -in Grundrechtsqualität-dort.

Unbestritten ist selbstverständlich zwischen usn auch,daß Grundrechte in der Regel Abwehrrechte des Einzelen gegenüber dem Staat sind, aber das sind sie bekanntlich nicht nur -sh. Drittwirkung von Grundrechten.Darum geht es jedoch hier unmittelbar nicht.

Es geht mir darum zu fragen, ob und wie die S c h u t z pflicht des Staates gem.Art.1(1)(2) gegenüber allen Grundrechten zu gelten und zu wirken hat , also sowohl gegenüber dem allgem.Freiheitsrecht nach Art.2(1)GG als auch auch gegenüber den Rechten gemäß Art.2(2)GG ( Recht auf Leben und körperlichen Unversehrheit), also ob und inwieweit diese S c h u t z pflicht den Staat zu einem bestimmen Tun oder Unterlassen in Legislative,Exekutive, Judikative verpflichtet, wenn Grundrechte und damit die von ihnen getragene Wertordnung der Verfassung durch Dritte bedroht sind und der Staat dabei . zur Lösung des Problems miteinander konkurrierenden Grundrechte gezwungen ist.

Dabei ist zudem Art.1 (3)zu beachten, der die unmittelbare Bindung der Staatsgewalt an die Grundrechte festlegt, dh., für den Staat kann es wegen seiner Schutzpflicht gegenüber allen Grundrechten und wegen seiner unmittelbaren Bindung an alle Grundrechte sehr wohl die Konkurrenzsituation zwischen dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit -dem „allgemeinen Freiheitsrecht“ nach Art.2(1)GG- und dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrheit nach Art.2(2) GG geben.

Läßt sich daraus ggfls.die subjektive Rechtsverletzung seitens eines Grundrechtsträgers begründen und damit die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde?
Ich schließe das nicht aus, wenn der Beschwerdeführer geltend macht, wegen der Wirkung einer rechtsfehlerhaften Abwägung in der Grundrechtskonkurrenzsituation seitens des Geseztgebers in enem seiner Grundrechte – z.B. dem Recht auf Leben,den Recht auf körperliche Unversehrheit- staatlicherseits substantiell verletzt worden zu sein.

Unabhängig davon,ob diese Konkurrenzsituation mittels einer Verfassungsbeschwerde dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgetragen werden kann, ließe sich eine solche Meinungsverschiedenheit über die Schutzpflicht des Staates bzw. über dessen Bindung an die Grundrechte,z.B. bei einem Akt der Legislaitive, und die damit einhergehende Fragenach einer verfassungskonformen Lösung einer Grundrechtskonkurenzsituation per „abstraktem Normenkontrollverfahren“, z.B. nach Art.93(1)(2) GG, dem Verfassungsgericht vortragen.

Mein Resümee:

„So ganz abwegig“ erscheinen mir die Überlegungen von Innenmin. Friedrich in Sachen Grundrechtsabwägung nicht.

Naheliegender, da stimme ich zu, wäre es gewesen, wenn Friedrich die Konfliktsituation von substantieller Staatsziel-/Staatszweckbestimmung einerseits und einzelnen Grundrechten anderseits aufgegriffen hätte.

Generell:
Ich halte es unabhängig von den Wertentscheidungen der Verfassung, unabhängig von konkreten Rechtsnormen der Verfassung, unabhängig davon, ob, wann und durch wenn das Bundesverfassungsgericht angerufen werden kann, z.B. dann wenn das Verfassungsrecht eine Konkurrenzsituation zwischen Staatszielen/Staatszwecken und individuellen Grundrechten oder zwischen einzlenen Grundrechten eröffnet, unabhängig von Streitereien über verfassungsrechtliche Fragen, hier und jetzt für bedeutsamer, für gewichtiger, daß die Gesellschaft offen und öffentlich über die hier aufgeworfenen Grundsatzfragen diskutiert -Inhalt und Schranken individueller Freiheit, Recht auf Leben und körperliche Unversehrheit, Pflicht des Staates, die Sicherheit seiner Staatsbürger gegenüber einer existenziellen Bedrohung von Innen und Außen zu gewährleisten.
Es führt zu nichts, wenn wir allesamt stets nur ad hoc und entsprechend kurzfristig,oberflächlich, oftmals von Sympathien persönlicher Natur geleitet, Grundsatzfragen eines friedlichen Miteinander in Staat und Gesellschaft diskutieren.
Mir scheint zudem, daß durch den weltweiten Terrorismus islamistischer Fanatiker diese Diskussion um ein bis vor wenigen Jahren unbekanntes Element belastet ist, das uns zwingt, über Vieles, das für das Miteinander in Staat und Gesellschaft der Bundesrepublik und für das Verhältnis der Staaten zueinander bis dato selbstverständlcih und weitgehend unbestritten war,eine Grundsatzdebatte zu führen .
(Auch für Jutta Limbach gab es diese existentielle Bedrohung des Lebens und der körperlichen Unversehrheit der Menschen in vielen Staaten dieser Welt, konkret auch in Deutschland, durch weltweit agierende agressive islamistische Fanatiker noch nicht. Eine Diskussion über ihre Position wäre insofern eine Diskussion unter nicht mehr gleichen Bedingungen/Gegebenheiten.)

Erfreulich, daß wir bei den Ruhrbaronen ein Forum haben, das uns im Alltäglichen miteinander eine Diskussion über nicht Alltägliches erlaubt, gelegentlich sogar über ad hoc Beiträge hinausgehend.

,

68er
68er
11 Jahre zuvor

Sorry Herr Steude,

ich widerspreche Ihnen ungern, aber Sicherheit ist auch in der BRD ein Grundrecht. Es steht zwar nicht explizit im Grundgesetz, aber es ergibt sich für mich und wohl auch für die allermeisten Verfassungsrechtler aus der Menschenwürde, dem Rechtsstaatsprinzip dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, dem Eigentumsrecht und allen anderen Grundrechten, die nur dann gesichert werden können, wenn der Staat für die Sicherheit der Bürger sorgt.

Nicht daneben, sondern darüber steht zudem die EU-Charta für Menschenrechte, die als oberste Verfassung auch in Deutschland verbindlich ist, in deren Art. 6 klar bestimmt wird:

Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit.

Hier IM Friedrich vorzuhalten, der deutsche Bürger hätte kein Grundrecht auf Sicherheit, wäre falsch und lenkt zudem vom Kern der Debatte ab.

PRISM schützt nicht die Sicherheit der Bürger in der BRD. Es nützt der US-Wirtschaft, den US-Geheimdiensten und den Angestellten der NSA, weil sie sich so ein schönes Leben auf Hawaii machen können.

Die Zahlen, die IM Friedrich angibt, sind mehr als lächerlich.

Allein im Jahr 2011 wurden nach offiziellen amerikanischen Statistiken ca. 10.000 Terroranschläge weltweit verübt mit ca. 45.000 Opfern, von denen ca. 12.500 starben.

https://www.fas.org/irp/threat/nctc2011.pdf

In der Zeit zwischen 2005 und 2011 waren es ca. 80.000 Terroranschläge mit ca. 350.000 Opfern, von denen ca. 108.000 starben.

Davon haben die USA ganz geheim und mutmaßlich… vielleicht… wenn man nicht so genau hinsieht… 45 verhindert.

Dagegen sollte man sich folgende Zahlen anschauen:

Jährlich sterben ca. 1 Millionen Menschen weltweit im Straßenverkehr und ca. 40 Millionen werden verletzt. Die Opfer des Straßenverkehrs weltweit übersteigen nach Angaben von Wikipedia deutlich die Opferzahlen von Krieg, Genozid und Terrorismus zusammen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrstod

Das ist ein Risiko, mit dem kann ich leben, wenn ich dafür die Freiheit der Mobilität genießen kann.
Wenn der Berliner Verkehrssenator, der jährlich auch mit ca. 40 Verkehrstoten zu kämpfen hat, die selben Überprüfungsmittel fordern würde, käme er sicherlich schnell in die Karl-Bonnhoeffer-Nervenklinik.

https://www.berlin.de/polizei/v…..istik.html

Wenn man z.B. in den USA die Todesstrafe abschaffen würde:

ca. 500 Tote seit 2001

Den Waffenbesitz in den USA mehr kontrollieren oder verbieten würde:

Ca. 350.000 Tote seit 2001

abzüglich Selbsttötungen immer noch

ca. 150.000 Tote.

Allein eine Null-Prozent Alkoholgrenze in Deutschland würde geschätzt jährlich 400 Menschen im Straßenverkehr das leben retten, das sind seit 2001 auch ca. 5.000 Menschenleben.

Die USA sind sicherlich nicht so paranoid, dass sie meinen so viel Geld für eine so offensichtlich uneffektive Terrorabwehr zu bezahlen.

Wenn man die Effektivität der NSA und den vielen anderen Geheimdienstorganisationen anschaut und wie weit sie in unsere Rechte eingreifen, sollte man sich die Zahlen wirklich noch einmal durch den Kopf gehen lassen.

Hier geht es nicht um unsere Sicherheit sondern um die Interessen Amerikas. Und die müssen nicht unbedingt immer mit unseren Interessen im Einklang stehen.

discipulussenecae
discipulussenecae
11 Jahre zuvor

„Eine Gesellschaft, die sich gegen die Freiheit und für die Sicherheit als wichtigstes Recht entscheidet, ist eine Gesellschaft auf dem Weg ins Lager – das ist die zentrale Lehre aus dem 20. Jahrhundert.“

Ich kann Stefan Laurins kurzer Analyse nur in aller Kürze Recht geben. Lager hatten wir genug …

trackback

[…] Mein Supergrundrecht heißt Freiheit (Ruhrbarone) – […]

Arnold Voss
11 Jahre zuvor

Das Recht auf Sicherheit wird einem geboten, das auf Freiheit muss man sich nehmen. Aber dazu muss man Freiheit auch wollen, bzw. muss man bereit sein den Preis dafür zu bezahlen. Das sind aber nicht alle. Nach meiner Einschätzung ist es nur eine Minderheit (nicht nur) der deutsche Bevölkerung, und das ist das eigentliche Problem.

Volker Steude
11 Jahre zuvor

Der Gedanke von 68er scheint mir ganz allgemein wichtig. Die Gesellschaft muss sich auf ein Sicherheitsniveau einigen. Totale Sicherheit gibt es nicht. Das Sicherheitsniveau, für das ein gesellschaftlicher Konsens besteht, muss dann auf alle Lebensbereiche angewendet werden.

Wenn 3.600 Verkehrstote für uns pro Jahr akzeptabel sind. Und Konsens ist, dass aus freiheitlichen Erwägungen z.B. kein Tempolimit eingeführt wird, um dadurch einige Verkehrstote zu haben, dann muss ich diesen Maßstab auch in der Terrorbekämpfung, dem Brandschutz, dem Amokschutz an Schulen usw. anwenden.

15.000 Tote gibt es in Deutschland durch Krankenhauskeime. Auch das akzeptiert die Gesellschaft und scheut die hohen Kosten, die Keime aus den Krankenhäusern zu eliminieren.

Hart gesprochen, um ein paar wenige Tote durch Terror, Amokläufe, Brände, u.a. zu verhindern werden Millionen in Bewegung gesetzt und meint man die Freiheitsrechte einzuschränken, während anderswo Tote selbstverständlich in Kauf genommen werden.

Wenn man den heutigen Maßstab von Sicherheit im Brandschutz an Schulen allgemein anwenden würde, dürfte man keine Kinder mehr zum Schwimmen mit dem Bus fahren. Zu gefährlich. Wenn man das Geld, was da in übermäßige Brandschutzsanierung investiert wird, in die Schüler investieren würde, könnte man auch da vermutlich mehr Leben retten, denn die dadurch erreichte höhere Bildung rettet auch Menschenleben.

Aber klingt halt gut, wenn man sich für Sicherheit einsetzt. Wie viel Sicherheit das tatsächlich bringt, ob sich das lohnt, ob die Gefahr wirklich so groß ist, wie dargestellt, da fragen halt nur wenige kritisch nach.

Und wird eine Behörde, die für Sicherheit zuständig ist, irgendwann mal sagen, das angestrebte Sicherheitsniveau ist erreicht, mehr Geld brauchen wir nicht ausgeben… ? Es kann immer noch mehr Sicherheit geben.

PS: Auch in Frankreich ist Sicherheit ein Grundrecht, in der EU-Charta ein Menschenrecht. Ich würde aber Jutta Limbach folgen wollen, dass wir Sicherheit in Deutschland als Staatsziel definieren ;-). Ein gewisses Niveau an Sicherheit beim Verfassungsgericht einklagen, kann ich am Ende nicht.

Julain
Julain
11 Jahre zuvor

Unsere Freiheit ist doch der letzte stichhaltige Grund noch in einer Demokratie zu leben. Jahrzehntelang wurde uns vorgelogen, dass eine demokratische Gesellschaft der einzige Weg zu wirtschaftlichen Wohlstand sei. Dies wurde Widerlegt. Autokratische Staaten spielen eine immer größere Rolle im wirtschaftlichen Fragen und werden in absehbarer Zeit die Wirtschaftskrat der alten Demokratien überschatten. Das einzige was uns trösten sollte, ist die Gewissheit, dass trotz der wirtschaftlichen Marginalisierung uns eines bleibt: Die individuelle Freiheit. Der Moment, in dem wir diese verlieren, wird der Moment sein, in der es sich nicht mehr rechnet in einer Demokratie zu leben.

Walter Stach
Walter Stach
11 Jahre zuvor

-16-
68er

Gut und wichtig an die EU-Menschenrechts-Charta zu erinnern!

(Vom Staats – und Verfassungsrecht Mitte der 5oer bis Mitte 6oer Jahre geprägt, bin ich auch heute noch unbewußt dem Staats- und Verfassungsrecht der Bundesrepublik verhaftet und muß oftmals an höherrangiges internationales Recht -hier an die EU-Menschenrechtscharter- erinner werrden.)

-19-Arnold Voss
„….das ist das eigentliche Problem.“

So ist es.

Aus der Einschätzung“….nur eine Minderheit“ resultieren meine Annahmen zum wahltaktisch bestimmten Verhalten der Kanzlerin und der SPD -sh.mein Beitrag 6 in den beiden letzten Absätzen.

Zudem habe ich unter -15-„Generell“ die Meinung vertreten, daß die aktullle internationale und nationale Staatsaffäre, so sollte das benannt werden, dazu beitragen könnte, umfassend -z.B.in allen Bildungsseinrichtungen, in den Medien, in allen gesellschaftlichen Organisationen über „Freiheit“ nachzudenken, über ihre Inhalte, über ihre Schranken, und zwar grundsätzlich und -zumindest im ersten Schritt- losgelöst von den Verfassungsnormen des GG.

Eine wohl ehe utopische als realistische Vorstellung meinerseits.
D.h., es wird auch weiterhin nur eine Minderheit sein, die bereit und in der Lage ist, Freiheit als ein dem Wesen des Menschen gemäßen Zustand zu verstehen, unabdingbar für die Entfaltung der Persönlichkeit eines jeden Einzelnen und die bereit ist, wenn diese Freiheit substantiell bedroht ist, Widerstand zu leisten.

(Wenn es heute eine Volksabstimmung geben würde zu der Frage:

„Darf der Staat alle(!!) Mitteln einsetzen, wenn sie dem Zweck dienen, die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten, vor allem gegen terroristische Bedrohungen“?

Ich befürchte, daß nur eine Minderheit mit NEIN stimmen würde.
Und das wird leider in der Diskussion oftmals ausgeblendet, dh., „man“ macht sich der guten Sache wegen etwas vor.

thegurkenkaiser
thegurkenkaiser
11 Jahre zuvor

herr gauck sind sie’s?

der fehler in dem text liegt darin, dass er das spielchen von friedrich ganz brac mitspielt. entweder Freiheit oder sicherheit. dabei wäre es mal interessant, den sicherheitsbegriff von leuten wie Friedrich zu hinterfragen: wovor haben wir den angst? Dass irgendwer in einer afghanischen höhle ausheckt, mir in meiner wohnung in klosterdipoldswalde einen wolkenkratzer auf den kopf fallen zu lassen? oder dass ich meinen job verliere, damit meine wohnung, aldi-dreck fressen muss und beim amt zu kreuze kriechen muss für ein paar kröten. Das erste ist so unwahrschrinlich wie unverhinderbar: irgendwer kann immer durchdrehen und ein massaker veranstalten. Das zweite wäre sehr leicht vermeidbar, indem man sicherheiten schafft, was wohnen, ernährung usw. angeht. das wäre eine SICHERHEIT gegen die niemand ernsthaft was haben könnte. mit dieser SICHERHEIT – der ökonomischen – wäre auch eine neue FREIHEIT hergestellt: ich könnte frei meine meinung äußern ohne – wie es jetzt ist – fürchten zu müssen, dass künftige Vermieter_innen, Chefs, Behördenmenschen und andere, die nunmal über mein schicksal bestimmen, das lesen und mich künftig schikanieren. Diese SICHERHEIT ist das „Supergrundrecht“ das wir einfordern müssen, denn damit wären auch neue FREIHEITEN geschaffen.
und, wenn der materielle mangel beseitigt ist geht den terrororganisationen auch bald der nachwuchs aus.

Das problem, wenn man freiht gegenüber sicherheit betont ist, dass man die polarisierung, die friedrich aufmacht, mitspielt. und man spielt den neoliberalen ideologen in die hände die sagen, dass das risiko des ökonomischen absturzes zur freiheit dazu gehört. das istdie große lüge. wer dieses risiko unbediingt braucht soll bitte monopoly spielen.

Walter Stach
Walter Stach
11 Jahre zuvor

-23-Thegurkenkaiser

„Freiheit“ im Sinne unseres GG ist mehr als nur Freiheit v o m Staat,wie sie primär über die rechtsstaatlichen Prinzipien der Verfassung gewährleistet wird und wie sie Gegenstand der jetzigen Diskussion ist.

„Freiheit“ im Sinne unseres GG ist auch die Freiheit der Menschen z u m Staat, zu i h r e m Staat.

Wir haben die Freiheit, das staatliche Tun oder Unterlassen durch Wahlen, durch Volksentscheide zu bestimmen.
(Verbindung von die Freiheit sichernden rechtsstaatlichen Prinzipien mit denen der Demokratie.)

„Freiheit“ im Sinne unseres GG impliziert aber auch die Pflicht des Staates zur Gewährleistung r e a l e r Freiheit für möglichst alle Menschen.

Was nutzt es dem Migranten-kind, sich gegenüber dem Staat darauf berufen zu können, Ausbildung und Beruf frei von staatlichen Zwängen frei wählen zu können, wenn es dazu mangels Chancengleicheit r e a l gar nicht in der Lage ist?

Was nutzt es der Rentnerin mit einer Mini-rente, wenn sie sich gegenüber dem Staat darauf berufen kann, etwas zur Entfaltung ihre Persönlichkeit frei von staatlichen Zwängen tun zu können, indem sie sich in das kulturelle Leben in der Kommune/der Region einbringen darf, aber dazu r e a l aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist (vermutlich während des gesamten Lebens nie in der Lage war).

Was nutzt es dem Niedriglohn-Empfänger, daß der Staat seine Freiheit, nach Art.14 GG Eigentum bilden und über das Eigentum frei verfügen zu können, garanitert, er real nie in die Lage kommt, von diesem Freiheitsrecht Gebrauch machen zu können?
(Hier wird deutlich, daß das Sozialstaatsprinzip des GG ein gleichwertiges Prinzip ist mit dem die Freiheit vom Staat garantierenden Rechtsstaatsprinip.)

Das und Vieles mehr wäre in der von mir gewünschten umfassenden, nachhaltigen gesellschaftspolitischen Diskussion über Freiheit, über ihre Inhalte und Schranken aufzugreifen und zu diskutieren; aber…….-das ist eine utopische Vorstellung meinerseits-.

Harald
Harald
11 Jahre zuvor

Ich für meinen Teil habe ganz individuelle Konsequenzen daraus gezogen, nachdem ich erfahren habe wie umfassend die Überwachung ist.

Ich werde mir 5 mal überlegen, was ich im Netz schreibe. Mein Tagebuch liegt nicht mehr auf dem Laptop sondern wird wieder auf Papier geschrieben, genau wie alle anderen „unkonventionellen“ Gedanken. Und ein freier Austausch von Gedanken und Ideen findet nur noch in einer persönlichen Runde statt.

Und noch eines: Wer glaubt durch Wahlen in Deutschland könne er was an der Situation ändern, ist echt Naiv. Die Technologie ist da und wird genutzt. Auch (indirekt oder direkt) von der deutschen Regierung/oder dessen Geheimdienst (egal welche Partei an der Macht ist). Und die nächste Regierung wird Amiland auch nicht daran hindern können die Aktionen einzustellen.

Der Mythos vom freien Internet und einem darüber laufenden freien Gedankenaustausch ist endlich entlarvt und die Bürger hoffentlich ent-täuscht.

Nach „Kunde 2.0“ kommt nun „der Abgehörte 2.0“. Er gibt seine Daten frei ins Netz ein und liefert sein Profil freiwillig ab.

thegurkenkaiser
thegurkenkaiser
11 Jahre zuvor

@Walter Stach:
sollte das ein einwand gegen meinen kommentar sein? dann habe ich ihn nicht verstanden.
ich kann nur sagen: wenn ich freiheit und sicherheit diskutiere interessiert mich erstmal kein grundgesetz und kein staatsapparat. ultimativ sind das die größten sicherheits- und freiheitshindernisse.

Walter Stach
Walter Stach
11 Jahre zuvor

-26-THEGURKENKAISER

Sie haben meinen Beitrag richtig verstanden, der lediglich als Ergänzung zu ihrem Beitrag gedacht war, nicht als Einwand.
Ich habe versucht, und das schien mir auch eine Intention bei Ihnen zu sein, mit meinem Worten daran zu erinnern, daß die Grundrechte nach dem GG mehr sind als nur Abwehrrechte des Individums gegen freiheitsbeschränkte Akte der Staatsgewalt.

-25-Harald
Ich bin mir sehr sicher, daß Information und Kommunikation via Internet weltweit nicht zurückgehen werden, auch nicht in Deutschland. Ich bin mir zudem sehr sicher, daß Ihrem Vorsatz, vorsichtiger zu sein mit dem, was man via Internet informativ,kommunikativ von sich gibt, nur Wenige folgen werden.

Warum wird das so sein?
Ich denke, jeder von uns kennt Gründe für dieses Verhalten;einige sind in den vorangegangen Beiträgen angesprochen worden;ich kann dazu substantiell nichts Neues beitragen.

Ich habe nachwievor den Eindruck, daß eine sehr große Mehrheit der Menschen in Deutschland weder die Aufgeregtheit in den Medien noch die unsere in Sachen „Datenüberwachung,Datenauswertung durch die Geheimdienste weltweit“ teilt;sh.in diesem Sinne bereits Arnold Voss unter -19-.

Arnold Voss
11 Jahre zuvor

@ thegurkenkaiser

Nichts gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen als ökonomische Sicherheitsvoraussetzung der Freiheit, aber genau das setzt natürlich einen aktiven Staatsapparat voraus, der für eben dieses Grundeinkommen sorgt. Dieser handelt dabei, sofern er ein demokratisch kontrollierter ist,natürlich nach Maßgabe von Gesetzen.Und da beißt sich dann die Katze in den Schwanz.

Walter Stach
Walter Stach
11 Jahre zuvor

-28-Arnold, ich denke, wir sind uns einig, wenn ich feststelle:

Das Fundament unserer Staatsordnung, das GG, basiert auf der Erkenntniss, daß die Verfasungsprinzipien des Rechtstaates und des Sozialstaates sich gegenseitig bedingen und im Einzelfall miteinander konkurieren. Die dann nach einem Abwägungsprozess fällige Entscheidung trifft das gewählte Parlament mit Mehrheit gemäßt dem Demokratieprinzip der Verfassung.

Die jeweilige Entscheidung ist nicht mit richtig oder falsch bewertbar.

Sie ist zu respektieren, ggfls.zu kritisieren, nicht weil sie objektiv falsch wäre, sondern weil sie der eigenen Meinung oder erkennbar der Meinung vieler anderer Menschen zuwiderläuft, z.B. dann wenn es um die Rechte/Pflichten der geheimen Dienste geht.

Und für den Fall, daß die mehrheitlich getroffene Entscheidung ausnahmsweise Prinzipien der Verfassung zuwiderlaufen scheint, z.B. wenn es um das Wie der Maßnahmen der geheimen Dienste geht, ist das Bundesverfassungsgericht gefragt.

Das sind Trivialitäten,
meine ich;
ich muß aber tagtäglich , wenn es um einschlägige Sachkenntnisse und um das Bewußtstein über diese Grundprinzipien unserer Verfassung und damit um die Grundregeln für das Miteinander der Menschen in Staat und Gesellschaft geht, registrieren daß hier nichts, gar nichts trivial ist. Und das führt dann gelegentlich zu Diskussionen, die unsinnig sind.

Arnold,
wir sind uns zudem wohl einig, daß auch ein Staat, dessen Verfassung als wesentliche und gleichwertige Staatszielbestimmungen die Demokratie,den Rechtstaat und den Sozialstaat festlegt, damit keine konfliktfreie, keine widerspruchsfreie, keine ideale Ordnung des menschlichen Miteinander gewährleisten kann. Auch in einem solchen Staat beißt sich folglich dann und wann ‚mal die Katze in den Schwanz; das ist doch systemimmanent.

Ich gewinne allerdings immer wieder den Eindruck, auch aus konkretem Anlaß, daß viele gutwillige Menschen -immer noch-meinen, Menschen heranbilden/erziehen und eine dazu passende Staats- und Gesellschaftsordnungen schaffen zu können, die gänzlich frei ist von Konflikten, von Widersprüchenm „von Katzen, die…..“., eben auch frei sein würde von dem permanenten Konflikt zwischen „Sicherheit und individueller Freiheit“.

Das hat so noch nie und das wird nach menschlichem Ermessen auch so nie funktionieren.

Mein Bekenntnis zu den Grundprizipien unserer Verfassung schließt alltägliche Kritik an staatlichem Tun oder Unterlassen nicht aus, sondern ein, z.B. dann, wenn ich erhebliche Zweifel daran habe, ob die Maßnahmen der geheimen Dienste in Deutschland bzw. Maßnahmen, die uns Deutsche betreffen mit unserer Verfassung zu vereinbaren sind.

Meine Kritik im Einzelfall führt zudem dazu, und zwar immer öfter, substantielle Defizite anzusprechen, wenn es um Demokratie/Rechtsstaat/Sozialstaat geht, Defizite, die durchaus das Potential haben könnten, daß das (demokratisch-rechts- und sozialstaatliche) System irgend wann insgesamt ins Wanken geraten könnte.

Ob das Ausmaß der Überwachung/Kontrolle unseres alltäglichen Informationsaustausches, unserer alltäglichen Kommunikation seitens des Staates mittels seiner geheimen Dienste das Potential hat, das System insgesamt ins Wanken zu bringen, weiß ich nicht. Ist das gänzlich ausgeschlossen?

Ich habe im aktuellen Streit noch zweierlei zu fragen:

1.
Wenn Vieles dafür spricht, daß das WIE der Maßnahmen der geheimen Dienste in Deutschland, uns Deutsche betreffend verfassungswidrig sein kann:

Wer ruft wann, wie und mit welcher konkreten Begründung das Bundesverfassungsgericht an?

2.
Gibt es nicht zudem bereits jetzt einen „hinreichenden Tatverdacht“, daß das geheimdienstliche Tun -nicht das OB, sondern das WIE- in Deutschland Straftatbestände erfüllen könnte?
Ist nicht bereits jetzt der Generalbundesanwalt gefordert?

Dazu habe ich bisher weder etwas gehört noch gelesen -habe ich ‚was verpaßt?

Arnold Voss
Arnold Voss
11 Jahre zuvor

Walter, wer will schon die Regierung der USA verklagen? Und vor welchem Gericht? Vor allem aber, selbst wenn das geschehen und die USA für schuldig befunden würden, wer will, ja wer könnte sie denn überhaupt betrafen?

68er
68er
11 Jahre zuvor

@ Arnold Voss

„Walter, wer will schon die Regierung der USA verklagen? Und vor welchem Gericht?“

Die Bundesregierung könnte z. B. die Zusatzabkommen zum NATO-Gruppenstatut wegen der Grundrechtsverletzungen aufkündigen:

https://www.n-tv.de/politik/Das-bringt-mich-auf-die-Palme-article11006091.html

Der Generalbundesanwalt könnte z. B. beim Bundesgerichtshof einen Durchsuchungsbefehl für die NSA-Schnüffelbasen in Bad Aibling oder Wiesbaden beantragen und dort mal nach dem Rechten schauen.

Das zuständige Gericht für den Prozess gegen die CIA-Mitarbeiter in Bad Aibling wäre der Staatsschutzsenat beim OLG München, vor dem derzeit gerade das Verfahren gegen Frau Zschäpe und Co. läuft.

Die Schließung der NSA-Basen und langjährige Gefängnisstrafen für die NSA-Mitarbeiter, wie sie auch Snowden und Manning drohen, würde bei unseren Freunden wohl schon einen Effekt machen.

Das Problem ist nicht, dass es keine Möglichkeiten gäbe, gerichtlich vorzugehen. Die von den meisten Bürgern gewählten Politiker und ihre politischen Staatsanwälte haben aber entweder nicht den Willen, das Treiben zu beenden oder aber nicht den notwendigen Mut.

trackback

[…] – von einigen mehr oder weniger “linken” Blogs fast schon reflexartig aufgenommen. Mustergültig exerziert Stefan Laurin von den “Ruhrbaronen” den Reflex vor: Er sieht den Gegensatz wie Friedrich, ist aber für mehr Freiheit und weniger Sicherheit, den […]

thegurkenkaiser
thegurkenkaiser
11 Jahre zuvor

nur ganz kurz: ich bin nicht für ein BGE. das wird einen ähnlichen effekt haben wie der kommende mindestlohn: steigende arbeitslosigkeit.

trackback

[…] Innenminister Hans-Peter Friedrichs (CSU)  ”Supergrundrecht” ist die Sicherheit – schön für ihn. Mein Supergrundrecht heißt Freiheit. Kommentar von Stefan Laurin vom 17 Juli 2013 bei den Ruhrbaronen […]

Walter Stach
Walter Stach
11 Jahre zuvor

-31-68 er

Interessante Hinweise, für mich wichtige Anmerkungen.

Ich wundere mich darüber, daß diesbezüglich bisher weder etwas von der Oppostion zu hören noch in den Printmedien zu lesen ist.

Ergänzend zum letzten Absatz Ihres Beitrages:
„…..Politiker,Staatsanwälte……“
Deren Desinteresse kann ich nachvollziehen, da sie wie ich registrieren werden, daß das verfassungswidrige (strafrechtliche relevante?) Tun der geheimen Dienste in ihrer Internetüberwachungs- und Kontrolltätigkeiten für die große Mehrheit der Bürger keine so große Relevanz hat, daß sie sich deshalt bemüßigt fühlen könnten, daß es sich´vor allem für „sie lohnen“ könnte, in diese Richtung nachzudenken, zu beraten und ggfls.aktiv zu werden.

Dem steht nicht entgegen, daß lt.einer Umfrage, von der ich so eben irgendwo gelesen habe,70% der Befragten mit dem , was die Bundesregierung diesbezüglich tut oder unterläßt, nicht zufrieden sind.

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