In einer Presseerklärung des Parlamentarischen Kontrollgremiums zum Bericht des Sachverständigen Jerzy Montag wurde gerade bekannt gegeben, dass die Pressekonferenz abgesagt wird. Das Pressegespräch mit den Journalisten in Berlin soll durch die vorliegende Presseerklärung ersetzt werden. Ob diese Entscheidung den Eindruck erweckt, dass man für Transparenz und Öffentlichkeit im Fall von Corelli sorgen will, kann bezweifelt werden. Ob dieser Eindruck bestehen bleibt, wird vor allem davon abhängen, wie umfassend die in Aussicht gestellte öffentlich verfügbare Fassung des Corelli-Berichts sein wird.
Die Ruhrbarone berichteten ausführlich zum Fall „CORELLI“:
Pressemitteilung: In November 2014 wurde vom Parlamentarischen Kontrollgremium der ehemalige Bundestagsabgeordnete und Rechtspolitiker Jerzy Montag mit den Untersuchungen zum V-Mann „Corelli“ beauftragt. Das Gremium hat damit von seiner Befugnis nach
§ 7 PKGr-Gesetz Gebrauch gemacht, in Einzelfällen Sachverhalte durch Sachverständige untersuchen zu lassen. Ein Sachverständiger kann sich dabei auf die weiterreichenden Befugnisse des Gremiums bei der Akteneinsicht oder der Befragung von Mitarbeitern der Nachrichtendienste berufen.
Das Parlamentarische Kontrollgremium hat am Mittwoch den Bericht des Sachverständigen Jerzy Montag zum V-Mann „Corelli“ entgegengenommen und sich ausführlich zum Thema unterrichten lassen. In dem rund 300 Seiten umfassenden, geheim eingestuften Bericht stellt der Sachverständige die Ergebnisse seiner mehrmonatigen Untersuchungen zu Thomas R. dar, der bis 2012 unter dem Namen „Corelli“ V-Mann für das Bundesamt für Verfassungsschutz war.
In seinem Bericht stellt der Sachverständige unter anderem seine Erkenntnisse zu den Todesumständen von Thomas R. und den darauf folgenden Ermittlungen dar. Der Sachverständige ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Thomas R. im Jahr 2014 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eines natürlichen Todes ohne Fremdeinwirkung gestorben ist.
Von zentraler Bedeutung war für das PKGr die Frage, ob Thomas R. Kenntnisse oder Beziehungen zum sog. NSU-Trio Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe an das Bundesamt für Verfassungsschutz mitgeteilt hat. Hierzu stellte der Sachverständige fest, dass diesbezüglich in den Akten bis auf eine bereits bekannte Meldung zu Mundlos im Jahr 1995 keine entsprechenden Hinweise oder Informationen enthalten sind.
Das Parlamentarische Kontrollgremium hat beschlossen, gemäß § 7 Absatz 2 PKGr-Gesetz zeitnah eine öffentlich verfügbare Fassung des Berichts zu erstellen und diesen dann in einem Pressegespräch vorzustellen.