Das Bundeskartellamt hat nach eigenen Angaben gegen das Druck- und Verlagshaus Frankfurt am Main (DuV) ein Bußgeld in Höhe von 4,13 Mio. Euro verhängt. Die DuV gibt die Frankfurter Rundschau heraus und verlegt verschiedene Anzeigenblättern im Rhein-Main-Gebiet. Die Gesellschaft gehörte ursprünglich der Karl-Gerold-Stiftung und wurde im Zuge der Existenzkrise der FR im Jahr 2004 an die SPD zu 90 Prozent verkauft. 2006 ging die Mehrheit an der DuV auf den Kölner Verleger M. DuMont Schauberg über.
Die Strafe sei wegen eines Verstoßes gegen das Vollzugsverbot verhängt worden, teilte das Kartellamt gerade mit. Die DuV hatte im Jahr 2001 den Verlag Frankfurter Stadtanzeiger GmbH (FSG) erworben. Dieser Kauf hätte beim Bundeskartellamt angemeldet werden müssen, hieß es. Die beteiligten Unternehmen hätten den Erwerb erst nach Prüfung und Freigabe durch das Bundeskartellamt vollziehen dürfen. Diese Anmeldung habe DuV bewusst unterlassen, teilte das Kartellamt mit.
Der Deal kam nach Angaben der Wettbewerbshüter nur zufällig im Januar 2008 während der "Prüfung eines anderen Zusammenschlussvorhabens" heraus.
Nach Erkenntnissen des Amtes habe sich die DuV bewusst über die Bestimmungen des deutschen Kartellrechts hinweggesetzt. Verstöße gegen die Anmeldepflicht von Zusammenschlüssen würden als Ordnungswidrigkeiten geahndet.
Nach Angaben der Kartellbehörde ist der Bußgeldbescheid noch nicht rechtskräftig, die DuV hat Einspruch eingelegt.
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