Wie 2012 die Neonazis des Nationalen Widerstands Dortmund wollen nun auch Mitglieder der verbotenen Palästina Solidarität Duisburg vor Gericht ziehen.
Noch vor ein paar Jahren wurde Sylvia Brennemann auf der Seite der Brost-Stiftung wegen ihres Engagements im Duisburger Stadtteil als „Heldin des Alltags“ gefeiert. Heute gehört Brennemann zu einem Kreis von Aktivisten, die eine Klage gegen das Verbot der Palästina Solidarität Duisburg (PSD) unterstützen. Bis NRW-Innenminister Herbert Reul Mitte Mai die PSD verbot, war sie eine der übelsten antisemitischen Gangs Deutschlands. Noch während palästinensische Terroristen in Israel mordeten, vergewaltigten und Menschen verschleppten, organisierten ihre Kader am 9. Oktober eine antiisraelische Demonstration in Duisburg. Über hundert Demonstranten zogen damals durch Duisburg-Hochfeld, forderten die Vernichtung Israels und die Solidarität mit den Terroristen. Wenn in den vergangenen Monaten in Nordrhein-Westfalen gegen Israel demonstriert und gehetzt wurde, war die kleine Kadertruppe dabei. Im Selbstverständnis der Gruppierung hieß es: „Wir sind solidarisch mit dem palästinensischen Widerstand in all seinen Formen.“ Das Innenministerium begründete im Mai auch mit dieser Einstellung zum Terrorismus das Verbot der Truppe: „…solidarisiert sich die Gruppierung ausdrücklich mit dem palästinensischen Widerstand in allen Formen, womit auch der bewaffnete Kampf der Terrororganisation Hamas gegen Israel einbezogen wird.“
Gegen das Verbot wollen nun Mitglieder der Gruppe klagen. Mit dabei ist Leon Wystrychowski, der als Gesicht der Gruppe galt. Im April verurteilte ihn das Amtsgericht Duisburg wegen der Billigung von Straftaten. Ein Komitee unterstützt ihn und ein anderes Mitglied der Gruppe. Mit dabei an vorderster Front ist Sylvia Brennemann. „Hier wird eine Gruppe, die lautstark die anhaltenden Menschen- und Völkerrechtsverletzungen in Palästina angeprangert hat, als „Antisemiten“ und „Terrorunterstützer“ abgestempelt“, verkündet das Komitee in einer Pressemitteilung. Seine Arbeit sieht die Gruppe als „Kampf um demokratische Rechte – für Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit – in Deutschland.“ Die Palästina-Solidaritätsbewegung werde in diesen Grundfreiheiten aktuell massiv durch Exekutivakte von Polizei und Ministerien eingeschränkt. „Hier seien beispielhaft nur die Räumung des Berliner Palästina-Kongresses oder das Verbot der Parole „From the River to the Sea“ angeführt.“
Dass Mitglieder der ehemaligen Palästina Solidarität Duisburg gegen das nach Vereinsrecht ausgesprochene Verbot klagen, ist nicht überraschend. Schon 2012 klagten Dortmunder Neonazis gegen das durch den damaligen NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) erlassene Verbot der Kameradschaft „Nationaler Widerstand Dortmund“. Sie scheiterten damit drei Jahre nach dem Verbot 2015 vor dem Oberverwaltungsgericht Münster.
Eine Anfrage dieses Blogs, ob das nordrhein-westfälische Innenministerium die Klage bestätigen kann, wurde bislang nicht beantwortet. Sie wird nach Eingang dem Text hinzugefügt.
Mitarbeit: Thomas Meiser