Nach dem Anschlag auf die Synagoge in Bochum reicht es nicht aus, die Revolutionsgarden auf die Terrorliste zu setzen

Synagoge Bochum. Foto (Detail) Frank Vincentz CC BY-SA 3.0

Im November 2022 wurde ein Anschlag auf die Synagoge in Bochum verübt. Am Dienstag verurteilte der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf einen 36-jährigen Deutsch-Iraner wegen Verabredens schwerer Brandstiftung und versuchter Brandstiftung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Das Gericht stellte fest, dass die Anschlagsplanung auf eine staatliche iranische Stelle zurückgeht. Gemeint waren die Revolutionsgarden (IRGC). Diese stellen nicht nur eine Armee und Wirtschaftsmacht dar, sondern auch eine international tätige Terrororganisation.

Die Bundesregierung hat nach dem Urteil den iranischen Botschafter einbestellt. Doch bislang weigert sich die Bundesregierung, die Revolutionsgarden auf die EU-Terrorliste zu setzen, und beruft sich dabei auf ein angebliches Gutachten, das die Unmöglichkeit dieses Vorhabens belegen soll. In einer Recherche verweist die taz jedoch auf Matthew Levitt, einen ehemaligen Analysten für Terrorismusbekämpfung beim FBI. Levitt argumentiert in einer Veröffentlichung im Februar mit dem Titel „Die EU kann und sollte die IRGC als terroristische Vereinigung bezeichnen“, dass dies sehr wohl möglich und angebracht sei. In den letzten fünf Jahren habe es in Europa allein 33 Anschläge gegeben, die dem Iran zuzuordnen sind, oft mit Verbindung zur Revolutionsgarde.

Im Visier der Terror-Mullahs sind nicht nur Juden, proisraelische und jüdische Ziele sondern, folgt man dem Verfassungsschutzbericht des Landes NRW, auch die in Deutschland lebenden Anhänger der  iranischen Opposition: „Das nachrichtendienstliche Vorgehen erfolgt dabei teilweise unabhängig von Organisationsgröße, Reichweite oder tatsächlichen Einflussmöglichkeiten der betroffenen Akteure (…) Schon niederschwelliges oppositionelles Agieren, beispielsweise in sozialen Netzwerken, kann ausreichen, um selbst hier in Deutschland in den Fokus zu geraten.“

Volker Beck, der Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, fordert nach dem Düsseldorfer Urteil, dass der Antrag auf EU-Listung der Iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation unverzüglich gestellt werden müsse. Er appelliert an die Bundesregierung, in Brüssel die Initiative zu ergreifen.

Beck bezeichnet den Iran als terroristischen Staat und die Revolutionsgarden als Instrument, um den Terrorismus weltweit zu verbreiten. Er betont, dass der demokratische Rechtsstaat nicht die Augen verschließen dürfe und im Sinne der Gefahrenabwehr handeln müsse.

Allerdings reicht es nicht aus, allein die Revolutionsgarden auf die Terrorliste zu setzen. Das iranische Regime hat auch andere gewalttätige Verbündete in Deutschland, wie zum Beispiel Clans, die mit vom Iran unterstützten Terrorgruppen wie der Hamas und der Hizb Allah zusammenarbeiten. Recherchen des Tagesspiegel belegen Verbindungen von Clans im Ruhrgebiet, insbesondere in Essen, zu diesen Terrorgruppen. Die Sicherheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen sind sich dieser Verbindungen bewusst. Die Hizb Allah finanziert sich laut dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz durch Spenden der Anhänger und mutmaßliche Erlöse aus kriminellen Aktivitäten.

Das Clan- und Rockermilieu ist auch bei Anschlägen wie dem auf das ehemalige Rabbinerhaus in Essen 2022 involviert. Es zeigt sich, dass der Kampf gegen den iranischen Terror in Deutschland nicht nur gegen die Revolutionsgarden und den iranischen Geheimdienst geführt wird, sondern auch gegen Teile der Organisierten Kriminalität, die eng mit dem Regime und seinen Verbündeten verknüpft sind.

 

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