Unser Gastautor Ilias Uyar ist Rechtsanwalt aus Köln und vertritt die Rechte von Hartz4-Empfängern gegen das Jobcenter. Mit der Plattform hartz4control.de bietet RA Uyar bundesweit die kostenlose Überprüfung von Hartz4-Bescheiden an. Er gibt außerdem Fortbildungen und hält Vorträge zu den Themen Hartz4, Sozialrecht, Schuldnerberatung und Datenschutzrecht.
In dem zweiten Teil der Goldenen Regeln gebe ich Tipps, wie Sie sich bei verschwundenen Unterlagen gegenüber dem Jobcenter unangreifbar machen und wie Sie sich vor Sanktionen des Jobcenters effektiv schützen können.
Dass eingereichte Unterlagen beim Jobcenter verschwinden, kommt sehr häufig vor. Die Jobcenter befinden sich noch in der Umstellung auf die sogenannten E-Akte, so dass mit Papierakten und der elektronischen Akte parallel gearbeitet wird. Das macht die Arbeitsprozesse kompliziert und die Gefahr, dass Unterlagen nicht auffindbar sind, wird dadurch nicht geringer.
Regel 3: Anträge bitte nur schriftlich!
Zunächst sollten alle Anträge die beim Jobcenter gestellt werden, schriftlich erfolgen. Nur wer schreibt, der bleibt. Was dabei häufig vergessen wird: Behalten Sie unbedingt eine Kopie des eingereichten Antrages und heften dies in Ihrem persönlichen Jobcenter-Ordner Zuhause ab! So kann vermieden werden, dass man später nicht mehr feststellen kann, wann, was, wofür beantragt wurde. Geben Sie wichtige Unterlagen wie Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Kontoauszüge nicht im Original aus der Hand, sondern reichen Sie Kopien ein.
Regel 4: Eingereichte Unterlagen nur gegen Eingangsbestätigung.
Der Nachweis des Zugangs der Unterlagen beim Jobcenter ist von großer (rechtlicher) Bedeutung. Nicht selten fordert das Jobcenter unter Fristsetzung auf, Unterlagen einzureichen. Kann man nicht nachweisen, dass man innerhalb der Frist Unterlagen eingereicht hat, kann das zu Sanktionen führen oder die Bearbeitung des Vorgangs stoppen. Praktisch ist es die Unterlagen per Fax zu senden. Mit dem Faxsendungsnachweis hat man den erforderlichen Zugang beim Jobcenter dokumentiert. Doch dies wäre zu schön, um wahr zu sein. Die Praxis zeigt nämlich, dass die Jobcenter zwar eine Faxnummer im Briefkopf angeben, diese Leitung jedoch ständig belegt ist und die Faxe nicht durchgehen. Das faxen von Unterlagen an das Jobcenter ist somit häufig ein aussichtsloses Unterfangen.
Der Einwurf der Unterlagen in den Haus-Briefkasten des Jobcenters birgt die Gefahr, dass Sie ebenfalls keinen Beleg des Zugangs in der Hand haben, wenn Unterlagen nicht auffindbar sind. Mit Aufwand ist es verbunden, einen Zeugen zum Hausbriefkasten mitzunehmen, der später bezeugen müsste, dass Sie die Unterlagen tatsächlich auch eingeworfen haben. Das ist keine optimale Vorgehensweise.
Deshalb: Auf die neue Weisungslage pochen!
Ich empfehle Ihnen die Unterlagen persönlich gegen eine Eingangsbestätigung beim Jobcenter einzureichen. So kommen Sie Ihrer Nachweispflicht problemlos nach.
Eine gesetzliche Grundlage, das die Jobcenter zur Ausstellung einer Eingangsbestätigung verpflichtet, gibt es leider nicht – das führt dazu, dass es weiterhin Jobcenter gibt, die eine Eingangsbestätigung der Unterlagen verweigern.
Die Bundesagentur für Arbeit hat allerdings endlich auf diesen Missstand reagiert. In der kürzlich erschienenen Weisung „Eingangsbestätigungen im Bereich SGB II“ an alle Jobcenter wird klargestellt: „Die Bundesagentur für Arbeit befürwortet die Ausstellung von Eingangsbestätigungen durch Jobcenter trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung auf ausdrücklichen Wunsch der Leistungsberechtigten sowie für fristwahrende Schreiben wie Widersprüche und Anträge.“
Wenn sich der Mitarbeiter im Jobcenter weigern sollte, Ihnen die gewünschte Eingangsbestätigung auszustellen, sollten Sie auf diese Weisung der Bundesagentur hinweisen, die seit dem 20. Juli 2018 gilt.
Auch wenn das Jobcenter Ihre Unterlagen verschlampen sollte, sind Sie auf der sicheren Seite. Zumindest droht Ihnen keine Sanktionen.
Regel 5: Sanktionen vermeiden, Rechte kennen, gegen Sanktionen vorgehen.
Sanktionen werden häufig und oft auch leichtfertig verhängt. Im ersten Halbjahr 2018 haben die Jobcenter fast eine halbe Million Hartz4-Empfänger mit Sanktionen belegt und so Leistungen entweder gekürzt oder ganz gestrichen.
Wie im ersten Teil der Goldenen Regeln beschrieben, gehört ein Terminkalender in jeden Jobcenter-Ordner.
Die häufigste Ursache für die Leistungskürzungen sind Versäumnisse der allgemeinen Meldepflicht. Sind Sie beispielsweise nicht zu einem Beratungsgespräch beim Jobcenter erschienen, stellt dieses Nichterscheinen bei wirksamer Ladung eine Verletzung der Meldepflicht dar, die in der Regel mit einer 10%-Leistungskürzung für 3 Monate geahndet wird.
Daher sollten Sie, bevor Sie unentschuldigt fehlen, eine E-Mail an das Jobcenter schreiben und erläutern, den Termin aus persönlichen, gesundheitlichen oder einem anderen wichtigen Grund nicht wahrnehmen zu können. Die Nachweise können Sie später nachreichen.
Nachweispflicht umgekehrt: Das Jobcenter ist jetzt dran.
In diesem Zusammenhang kann es auch vorkommen, dass das Aufforderungsschreiben der Jobcenter nicht bei Ihnen angekommen ist. Hier ist nun das Jobcenter in der Nachweispflicht und muss Ihnen gegenüber positiv den Zugang des Schreibens nachweisen. Kann das Jobcenter dies nicht, wäre eine nachfolgende Sanktion, die wegen des Nichterscheinens verfügt wird, rechtswidrig.
Eine Mandantin erhielt eine Sanktion, weil Sie zum Termin nicht erschienen war, um über die berufliche Situation zu sprechen. Dem Jobcenter fiel dabei nicht auf, dass meine Mandantin bereits verrentet war und deswegen seit Monaten keine Hartz4-Leistungen vom Jobcenter bezog. Anhand solcher Fälle können Sie erkennen, wie schnell mit Sanktionen gearbeitet wird. Daher ist an einen Widerspruch zu denken!
- Wenn die Schule von Ihrem Kind für die Hausaufgaben oder den Unterricht ein Tablet oder einen Computer verlangt, können Sie sich gerne bei mir melden (info@hartz4control.de). Nach jüngsten Urteilen einiger Sozialgerichte besteht die aussichtsreiche Chance, dass das Jobcenter die Kosten für das Tablet oder den Computer für Ihr Kind übernehmen muss!
[…] Ruhrbarone: Nachweispflicht umgekehrt: Das Jobcenter ist jetzt dran! (via […]
Hallo Sozialrechtsanwalt,
da ja inzwischen Corona ist, ich Arbeitsmarktrentnerin bin und man zum Quittieren vermutlich keinen Termin in der Behörde bekommt, kann man auch eine Online-Quittierung verlangen!?
Vor allem, in Jobs wie Hauswirtschaft und Betreuung (ohne vollständigen Abschluss) gibt es kaum Jobs.
Ich bekomme häufig Reinigungsjobs, die ich nur eingeschränkt machen kann.
Bei Corona: "Z.B. ergänzend soll das Jobcenter nach Eingang meiner Unterlagen die Firma anschreiben, wenn die Kündigungsbestätigung der Firma nicht ok ist!?
Bei den knappen Fristen, die man bei Mitwirkungsbescheiden als "Arbeitsmarktrentner-Zeitrentner hat, ist die Zeit echt knapp, um ständig Unterlagen zu kopieren…,einreichen.
Bei Corona und ich habe kein Fax, bleibt nur der Briefkasten und das Jobcenter soll per E-mail Quittieren…?
Mit freundlichen Grüßen,
Dagmar Schneider
Hallo Sozialrechtanwalt,
mein Partner hat seit Dezember 2021 keine Leistungen vom Jobcenter bekommen.
Wir haben immer alle angeforderten Unterlagen eingereicht, die letzten Unterlagen haben wir persönlich im Briefkasten eingeworfen und ein beweisbild gemacht dass es eingeworfen wurde.
Jetzt kam die woche bescheid dass immernoch Unterlagen fehlen würde wovon vorher nicht die rede war da man mir eine email gesendet hatte ob die Leistungsberechnung gemeinsam erfolgt von mir und meinem Partner und jetzt sollen immernoch Unterlagen fehlen.
Wie kann man dagegen vorgehen?
Mit freundlichen Grüßen
Lara Isabell Seiffert
Jobcenter fordert n
Nachweis der Umlagen Rückzahlung.
Die Rückzahlung ging auf ein Konto einer Bekannten.
Diese gab mir allerdings nicht das Geld.
Mein Anwalt schickte dem jobcenter den Konto Auszug der Bekannten.
Allerdings reagiert das jobcenter nicht auf den Nachweis.
Es fordert jetzt zum 3 Mal die Unterlagen an ansonsten sektion da gegen Mitteilungspflicht verstoßen.
Wie soll ich jetzt vorgehen????
@4: Arbeit suchen und eigenes Geld verdienen. Dann muss man sich auch nicht mit dem Jobcenter auseinandersetzen.