Also: In den Büros des Homöodingsbums-Ärzte Verein pogen die Globulikügelchen zur Zeit wohl wie betrunkene Punks in den 80ern durch den Ratinger-Hof. In einem Bericht der Eso-Ärzte in ihrem Blog zur Entscheidung des Presserates gegen die Ruhrbarone glühen die kleinen Leuchten ganz helle:
„Der Beschwerdeausschuss hält den Verstoß gegen die Ziffer 1 desPressekodex für so schwerwiegend, dass er gemäß § 12 Beschwerdeordnung die Maßnahme der Missbilligung wählt. Nach § 15 Beschwerdeordnung besteht zwar keine Pflicht, Missbilligungen in den betroffenen Publikationsorganen abzudrucken. Als Ausdruck fairer Berichterstattung empfiehlt der Beschwerdeausschuss jedoch eine solche redaktionelle Entscheidung“, so der Deutsche Presserat in seiner Entscheidung.
Anlass für die DZVhÄ-Beschwerde war die Berichterstattung von Ruhrbarone.de über den Selbstmord des Journalisten und Befürworters der Alternativ- und Komplementärmedizin Claus Fritzsche. Dabei ging es insbesondere um durch die Redaktion freigeschaltete Kommentare, die schlicht als mediales Nachtreten nach einem Selbstmord – und damit als Verstoß gegen die Achtung der Menschenwürde – zu charaktarisieren sind.
Kein Ahnung, ob der Autor des Textes in der Schule nicht aufgepasst hat, weil er immer Engelchen in seine Schulhefte gekritzelt hat, aber der Presserat hat nicht „insbesondere (…) die Redaktion freigeschaltete Kommentare“ missbilligt, sondern ausschließlich. Wer lesen kann, hat mehr vom Leben. Zum Artikel von Sebastian Bartoschek selbst schrieb der Presserat in einem Brief an uns: „Im Hinblick auf den Artikel sieht der Beschwerdeausschuss keine Verletzung der Ziffer 8 und hier speziell der Richtlinie 8.7 des Pressekodex“ Es geht also nur um die Kommentare.
So einen hat Sebastian Bartoschek auch dem Blog dem Homöodingsbums-Ärzte Verein geschickt. Er ist noch nicht freigeschaltet, aber warum Perlen vor die Esoteriker werfen? Hier ist er:
„Zunächst: seit Monaten ärgert mich hier eins (unter anderem): es heisst Bartoschek
– mit einem „c“ – nach dem „s“ und keinem vor dem „k“. Mit minimimalster journalistischer Sorgfalt („Googlen“) wäre dieser Fehler zu verhindern gewesen – statt dessen wird er über mehrere Artikel hier tradiert.
Schade finde ich übrigens auch, dass der DZVhÄ seine Leser nicht darüber informiert, wie die „Recherche“ seitens des DZVhÄ gelaufen ist: es gab einen Anruf eines Schreiberlings (Björn Bendig), der sich nicht als das zu erkennen gab was er ist – Redakteur des DZVhÄ. Dieses Vorgehen entspricht nicht den Vorgaben des Presserates – man nennt so etwas eine „nicht zulässige verdeckte Recherche“. Ich nenne so etwas darüber hinaus „feige“.
Ebenso schade, dass Herr Bendig nicht in der Lage war, den Lesern des DZVhÄ-Blogs oder dem Presserat das wiederzugeben, was wir tatsächlich über den Artikel zum Tod von Hr. Fritzsche und die benannten Kommentare gesprochen haben. Ich nenne sowas „unehrlich“ (wie der Presserat das nennt ist an einer Stelle nachlesbar, die Herrn Bendig wohl bekannt sein dürfte).
Schade ist schließlich, dass Bendig (DZVhÄ) nicht davon berichtet, dass er auch jenen Teil meines Berichts zum od Fritzsches moniert hat, der sich explizit ebenso bei Prof. Harald Walach findet – oder der hier beliebten Joycline Lopez, allerdings ohne dass diese vom DZVhÄ dem Presserat gemeldet worden sind. Etwa weil Sie eben nicht Mitglied von GWUP und GfA sind, wie ich?“
Was für eine Scheinheiligkeit des DZVHÄ, Fritzsches Suizid im Kampf gegen die Homöopathie-Kritiker zu instrumentalisieren.
Und was ein Glück für den Globulisten-Verein, dass sich die Betroffenen des Fritzschen Vigilantismus, bei der Entscheidung, ob sie einer kläffenden Fußhupe mittels der Justiz einen Tritt verpassen oder das Gelärm einfach ignorieren sollten, durchweg dazu entschlossen haben, den verblichenen Claus (aka „Hans Dampf“, „Rajiv Singh“, „Hare Krishna“, „Louis de Funes“) und seine im Grunde nur schwer zu ertragende Initiierung als Kläger, Richter und Henker in Personalunion, hinzunehmen wie dreiwöchiges Schmuddelwetter – es kommt, es nervt, aber es geht auch wieder.
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