Das Oberverwaltungsgericht Münster hat das Verbot der für Samstag geplanten Nazi-Demo durch die Dortmunder Polizei bestätigt.
Die Begründung des Oberverwaltungsgerichts: "Die auf Erfahrungen von gleichartigen zurückliegenden Demonstrationen beruhende Prognose der Polizei, die angemeldete Versammlung werde im Ganzen mit Billigung des Veranstalters einen gewalttätigen Verlauf nehmen und falle damit nicht unter den Schutz der Versammlungsfreiheit, sei nicht zu beanstanden. Der Antragsteller habe im Laufe des gerichtlichen Verfahrens selbst eingeräumt, dass es in der Vergangenheit zu entsprechenden Übergriffen gekommen sei. Indem er versuche, insbesondere Angriffe auf seiner Meinung nach rechtswidrig handelnde Polizisten zu rechtfertigen, lasse er erkennen, dass mit vergleichbaren Gewaltakten künftig auch unter seiner Leitung zu rechnen sei."
Dortmund Polizeipräsident Hans Schulte in einer ersten Stellungnahme: "Ich fühle mich erneut in meiner Auffassung bestätigt, denn nach dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ist auch das Oberverwaltungsgericht in den entscheidenden Punkten der Argumentation des Polizeipräsidiums Dortmund gefolgt. "
Auch eine für den Freitag geplante Nazi-Demonstration gegen "Demonstrationsverbote" wurde mittlerweile verboten. Damit ist das Ende der juristischen Auseinandersetzungen noch nicht erreicht: Die Veranstalter können noch vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Das hat in der Vergangenheit häufig mit Verweis auf das Brokdorf-Urteil von früheren Instanzen ausgeprochene Demonstrationsverbote wieder aufgehoben.