Am 6. Februar diesen Jahres zog eine Gruppe von mehr als 30 Neonazis in den späten Abendstunden vor eine Flüchtlingsunterkunft im Stadtteil Eving. Die Neonazis trugen Fackeln bei sich, vereinzelt sollen Böller geworfen worden sein. Damals reagierte die Dortmunder Polizei schnell, zog Kräfte aus umliegenden Städten zusammen und nahm 26 Rechte in Gewahrsam. Den Neonazis wurden Kleidung und Mobiltelefone abgenommen. Dieses Vorgehen wurde im Nachhinein gerichtlich als rechtswidrig eingestuft.
Trotzdem liefen noch Ermittlungsverfahren gegen Neonazis, die bei der Aktion gefasst worden waren: Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, Landfriedensbruch und Volksverhetzung standen im Raum. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat diese Verfahren nun, wie die Rechtsextremen in Szenemedien berichten, eingestellt. Bei der Staatsanwaltschaft hält man es anscheinend für völlig normal, wenn sich Nazis unangemeldet, mit Fackeln, vor eine Asylunterkunft stellen. Dass schon alleine das Mitführen der Fackeln ein gewisses Maß an Planung aufzeigt, ignoriert die Dortmunder Behörde. Die massive Einschüchterung, für die der Fackelmarsch bei den Bewohnern der Unterkunft gesorgt hat, fließt offensichtlich nicht in die Beurteilung der Staatsanwaltschaft mit ein. „Ausländer Raus!“ schreiende, mit Fackeln ausgestattete Nazis stellen also nach Ansicht der Staatsanwaltschaft keine Bedrohung dar.
Bei der Staatsanwaltschaft Dortmund war am Donnerstagnachmittag niemand für eine Stellungnahme zu erreichen. Wir haben unsere Anfrage schriftlich gestellt und berichten nach.
Update:
Wir haben heute ein längeres Telefonat mit der Staatsanwaltschaft geführt. Im Gespräch wurde ausführlich dargelegt, dass den Staatsanwälten in diesem Fall die Hände gebunden waren. Den 16 Beschuldigten Neonazis konnten individuell keine Verstöße gegen das Versammlungsgesetz oder volksverhetzende Rufe nachgewiesen werden. Für weitere Ermittlungen waren der Staatsanwaltschaft die Hände gebunden, unter anderem dadurch das Amts- und Landgericht die Beschlagnahmung der Mobiltelefone, der Beschuldigten, als Rechtswidrig einstuften. Im gestrigen Beitrag haben wir vermutlich zu scharf gegen die Staatsanwaltschaft geschossen und entschuldigen uns dafür.
Die Staatsanwaltschaften sind ja weisungsgebunden, wer hat die entsprechenden Weisungen zur Arbeitsverweigerung und Strafvereitelung im Amt denn erteilt ? Kann ein Klageerzwingungsverfahren Abhilfe schaffen und den unsäglichen Skandal öffentlicher machen ? Wenn die Strafverfolger schon zur Jagt getragen werden wollen, dann doch bitte mit breitesmöglicher Öffentlichkeit.
@#1: Vollste Zustimmung, ich wollte es auch grad fragen. Da hier anscheinend ein Strafverfolgungsauftrag grundsätzlich und nicht nur in diesen Fällen missachtet wird, ist dringend der Justizminister gefragt, was hier in seinem Laden alles schief läuft. Auch der NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags sollte diese Entwicklung mit durchleuchten, solange er noch an der Arbeit ist.
Es ist gut, dass hier auch über die Entwicklung von Vorgängen berichtet wird, die vor Monaten passiert sind. In vielen Bereichen wird nach der langen Zeit ja nicht mehr nachgefragt. Es gibt einen Artikel, in dem große Empörung zum Ausdruck gebracht wird. Danach wird es aber sehr ruhig und die Reaktion des Staates ist nicht mehr Bestandteil der Medien.
Insgesamt ist die Politik in der Verantwortung, wenn es nicht gelingt, Ermittlungsergebnisse und Verfahren in einem kurzen Zeitraum durchzuführen. Dies gilt bspw. auch beim Verfahren zur Loveparade.
In der schnellen, globalisierten Welt müssen auch die staatlichen Institutiionen schneller werden.