„Netanjahu ist boshafter als Hitler“: Volker Beck legt Beschwerde ein, weil die Duisburger Staatsanwaltschaft nicht ermitteln will

 

Volker Beck. Foto: Thomas Vogt
Volker Beck. Foto: Thomas Vogt [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons

Volker Beck, der Bundesvorsitzender der Deutsch Israelischen Gesellschaft (DIG) legt Beschwerde gegen eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft Duisburg ein. Nachdem die Ruhrbarone darüber berichteten, dass der Duisburger Ratsherr Levent Önder „Netanjahu ist boshafter als Hitler“ auf Facebook gepostet hatte, stellte Beck Strafanzeige gegen den Lokalpolitiker. Die Staatsanwaltschaft Duisburg lehnte die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens ab. Grund: Bei der Aussage handele es sich um eine Beleidigung und nur der Betroffene, in diesem Fall der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanyahu, könne  Anzeige erstatten. Gegen diese Entscheidung legt Beck nun Beschwerde ein:

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
Gegen die Einstellung nach § 170 StPO lege ich Beschwerde ein.
 
1. 
Tatsächlich handelt es sich bei der Aussage „Netanjahu ist boshafter als Hitler“ um eine Volksverhetzung nach § 130 StGB. Es wird dadurch der Holocaust verharmlost. Außerdem wird damit gegen Israelis, auch Israelis in Deutschland gehetzt.
Mit dieser Norm haben Sie sich in Ihrem Bescheid nicht auseinandergesetzt. Das ist rechtsfehlerhaft.
2. 
Die Staatsanwaltschaft hat nicht die mindesten Anstrengungen unternommen, um den Geschädigten Netanjahu über die Tat und seine rechtlichen Möglichkeiten Strafantrag zu unterrichten. Jenseits des förmlichen Rechtshilfeverfahrens wäre ein einfacher Brief an die israelische Botschaft zumutbar:
Botschaft des Staates Israel in Berlin
Auguste-Viktoria-Straße 74-76
14193 Berlin
Karte anzeigen
Telefonnummer:  030/8904 5511
Fax:  030/8904 5309
 
Bitte unterrichten Sie mich über den Fortgang der Ermittlungen.
Viele Grüße 
 
 
Volker Beck 

 

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der der auszog
der der auszog
1 Jahr zuvor

„Ein Hetzer ist er. Seit Goebbels der schlimmste Hetzer in diesem Land!“

So äußerte sich im Mai 1985 in der sogenannten Kanzlerrunde Willy Brandt gegenüber Helmut Kohl zu dessen damaligen CDU Generalsekretär Heiner Geißler. 

„Ach Herr Brandt. Lassen Sie doch bitte solche Vergleiche weg, die stehen Ihnen doch gar nicht an. Lassen Sie bitte solche Vergleiche zwischen Geißler und Goebbels weg. Sie sollten sich schämen, hier eine solche Aufführung zu machen.“ entgegnete darauf Kohl. 

Verbale Entgleisungen mit schrägen Nazivergleichen gab es immer schon in Deutschland und und das Beispiel zeigt, selbst Bundeskanzler sind nicht frei davon. Das, was für Brand gilt, nämlich dass er sich gefälligst schämen solle, gilt natürlich auch für den Duisburger Ratsherr Levent Önder. Ein Vergleich Benjamin Netanjahus mit Adolf Hitler ist schäbig und gehört sich nicht. 

Ich bezweifele allerdings dass Volker Beck mit seiner Initiative Erfolg haben wird, denn nicht der Grünen Politiker ist es, der hier beleidigt wird, sondern der israelische Ministerpräsident. Das heißt Netanjahu müsste schon selber klagen. Das weiß auch Beck. Die Causa jetzt als „Volksverhetzung“ nach StGB §130 hochzujazzen um doch irgendwo einen Ansatzpunkt für die juristische Brechstange zu finden, halte ich ehrlich gesagt für sehr gewagt und ebenfalls für aussichtslos. 

Wenn Volker Beck dem israelischen Ministerpräsidenten etwas Gutes tun möchte, sollte er mit seiner Parteikollegin und Aussenministerin Annalena Baerbock reden und darauf hinarbeiten, dass Deutschland sich nicht wieder enthält, wenn es darum geht die Hamas zu verurteilen wie jüngst bei der Gaza Resolution. 

Auch dafür sollte man sich durchaus schämen. 

Das Problem bei den Grünen: sie sind in Sachen Israel und Palästina in alle Richtungen anschlussfähig. Da ist diese großartige Rede von Robert Habeck zum Antisemitismus in Deutschland und dann diese peinliche Enthaltung von Baerbock bei den UN…. Da ist Volker Beck mit seinem jahrelangen Engagement für Israel auf der einen Seite Claudia Roth, Ex-BDS-Versteherin, die erst dann zur Vernunft kommt, wenn 1200 Menschen abgemetzelt werden…. 

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