Neuer Geldärger bei der AGR

 

Mich hat soeben ein Urteil erreicht. Vom Landgericht Trier. Zivilkammer. Aktenzeichen 5 O 270/07. Darin stellt die Kammer fest, dass die AGR-Tochter AVK rund 700.000 Euro zahlen muss. An einen Trierer Geschäftsmann. Ein entsprechender Pfändungsbeschluss, der der AGR zugestellt wurde, ist damit weiter vollstreckbar. Damit es jeder versteht: Die AGR ist die Abfallgesellschaft des Ruhrgebiets. Sie gehört dem Regionalverband Ruhr und hat eine bilanzielle Überschuldung in Millionenhöhe.

Und damit beginnen die Probleme. Ich hatte schon früher geschrieben, dass die AGR-Tochter in der Falle steckt. Daraufhin hatte die AGR rundherum, gegenüber den Fraktionen im Regionalverband Ruhr, dem Kreis Wesel gegenüber und sonst jedem, der es hören wollte, erzählt, dass die Pfändung Quatsch sei und Mumpitz und dass man sich dagegen rechtlich wehren würde.

Nun, das ist geschehen. Mit dem Ergebnis, dass die Zivilkammer Trier ein richtig peinliches Ding bescheinigt hat. Und zwar hat der Liquidator der AGR-Tochter behauptet, er habe keine Post mehr bekommen. Deswegen habe er den Pfändungsbeschluss und ein so genanntes Säumnisurteil nicht bekommen. Es habe zwar einen Briefkasten in Trier gegeben, aber den habe niemand geöffnet. Nur durch Zufall, habe der Liquidator (so nennt man einen Geschäftsführer, der eine Firma auslösen soll) das Urteil im Briefkasten gefunden. Zwar habe er keinen Schlüssel für den Briefkasten gehabt, sagte der Liquidator, aber er habe die Post halt so aus dem Briefkasten gefummelt.

Was ein behämmerter Spruch. Wer soll sowas glauben. Das Landgericht Trier tat es jedenfalls nicht. Und die AGR-Tochter muss zahlen.

Damit kommen wir zum zweiten Problem. Die AGR hat ihre Tochter erst vor wenigen Tagen/Wochen in die Insolvenz geschickt. Da die AGR-Tochter aber offensichtlich schon lange Pleite war und dies verschleiern wollte, steht jetzt ein Verfahren wegen Insolvenzverschleppung ins Haus.

Bei einer Schadenssumme von gut 700.000 Euro droht da Knast für den Liquidator.

Der Mann heißt übrigens Honorarprof. Dr. jur. Frank Z. und unterrichtet an der Uni Duisburg-Essen Wirtschaftswissenschaften. Spezialgebiet Insolvenzrecht.  Nebenbei ist Frank Z. so eine Art Prediger bei den Neuapostolen in Gelsenkirchen und Bochum. Ein negatives Urteil wegen Insolvenzverschleppung könnte in dem Umfeld kontraproduktiv für die Karriere sein.

Das waren aber wohl auch nicht die wichtigsten Qualifikationen um Chef der AGR-Tochter zu werden. Der Bruder von Honorarprof. Dr. jur. Frank Z. schafft bei der AGR. Kann sein, dass das wichtiger war.

Nachtrag: Mittlerweile hat die AGR eine Stellungnahme zu dem Urteil geschickt. Eine Sprecherin schreibt darin. "Es trifft zu, dass gegen die AVK GmbH ein Urteil des Landgerichtes Trier ergangen ist. Gegen dieses Urteil, das ausschließlich die AVK betrifft, wird die AVK Rechtsmittel einlegen. Die von Ihnen angesprochene Zahlungsverpflichtung der AGR mbH besteht nicht."

Nun ja, ich bin sehr gespannt, wie Honorarprof. Dr. jur. Frank Z.in der nächsten Instanz die Nummer mit dem Briefkasten erklären will. So recht fehlt mir der Glaube, dass die Argumentation zieht, keinen Zugang zum Briefkasten zu haben. Da liest sich der Gerichtsbeschluss schon sehr eindeutig.

Und zur Zahlungsverpflichtung der AGR: Ich habe geschrieben, die AGR-Tochter muss zahlen. Der Pfändungsbeschluss, der an die AGR gegangen ist, bedeutet, dass die AGR ihrer Tochter kein Geld mehr geben darf, sondern dieses, bis zur Summe von gut 700.000 Euro, an den Trierer Geschäftsmann ausschütten muss. Insofern besteht durchaus eine "Zahlungsverpflichtung der AGR mb".

Nachtrag II: Ich habe mir gedacht, es wäre vielleicht klug, das Urteil in seinen wesentlichen Punkten hier einzustellen, damit sich jeder selbst eine Meinung zu der Stichhaltigkeit der Argumentation des Honorarprofessors machen kann.

 

 

Für die weitere Lektüre ist es wichtig zu wissen, dass die AGR-Tochter AVK über den Honorarprofessor Frank Z. Widerspruch gegen das vorangegangene Säumnisurteil eingelegt hatte. Deswegen ist die Beklagte die AGR-Tochter AVK ist. Und der Kläger der Trierer Geschäftsmann. Es geht um ausstehende Mieten. Hier der Beschluss. Ich habe das insgesamt ein wenig gerafft. Das ganz unwesentliche hab ich weggelassen. Die Qualität der Scans tut mir leid. Das habe ich nicht besser hingekriegt.

Lustig ist die Beschreibung des Sachverhaltes durch den Liquidator Honorarprofessor Frank Z.

 

 

Naja, wer die Argumentation von Frank Z. glaubt. Ich formuliere mal frei um: "Zufällig habe ich, ohne Schlüssel vom Briefkasten zu haben, das war ja auch nicht mein Briefkasten, den hat da irgendeiner so hingehängt, jedenfalls habe ich nach einem Jahr , ein paar Briefe – zufällig zufällig – aus dem Briefkasten, der irgendwem gehört, rausgefummelt und dabei – zufällig – vom Versäumnisurteil gegen mich gehört."

Mann sind die Beine kurz.

Es folgen die Entscheidungsgründe des Urteils. Ich habe das insgesamt ein wenig gerafft. Das ganz unwesentliche hab ich weggelassen.

 

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Jens König
16 Jahre zuvor

Also ersmal habbich jetz Augenkrebs. Die Schrift hier in diesem Kästchen ist ja schon winzig, mein Laptop der letzte Kernschrott was die Darstellung angeht, meine Brille alt (ich auch, und weitsichtig sowieso) aber der Scan, oh mannomann.

Ansonsten sehr schöne Geschichte.
Denn einerseits ists ja lustig, zu lesen, wie ein Professor sich so um Kopf und Kragen redet. Ich frage mich wirklich, ob der Mann allen Ernstes allein lebensfähig ist, vielleicht spekuliert er auf Klageabweisung wegen geistiger Umnachtung.

Andererseits werden wir hier Zeuge, wie jemand, der in einem Job, den er dem Anschein nach zugeschustert bekommmen hat („Der Bruder (…) schafft bei der AGR. Kann sein, dass das wichtiger war.“) auf einmal verantwortlich gemacht wird. Bisher kennen wir das Zuschustern aus der Politik, Versorgungspöstchen sind gang und gäbe, ungefährlich und ein sicheres Einkommen garantierend. Da wird man Kreditanstalt-für-Irgendwasanderesalsgeplant-Chef oder Oberhoschi bei irgendeinem olympischen Sportbund, meistens aber Aufsichtsrat. Im Zeitungsverlag z.B, aus purer Dankbarkeit vielleicht auch Institutsvorsitzender bei einem Personaldienstleister.
Wirklich klassisch der AR einer Bank. Die sich zwar verspekuliert oder anderen Pleitebanken das Geld hinterherwirft. Aber verantwortlich ist keiner und wird keiner gemacht.
Das ist scheinbar nicht immer so und das ist das interessante, neue an dieser Geschichte. Aber es dürfte einmalig bleiben.

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