Nach den Waffenfunden um Umfeld der beiden verbotenen Nazi-Kameradschaften Hamm und Nationaler Widerstand Dortmund hat das Land NRW die Szene überprüft: 99 Nazis haben in NRW legalen Zugang zu Waffen. Das will Innenminister Ralf Jäger jetzt ändern.
Nach den NSU-Morden und den Verbot der Nazi-Kameradschaften Hamm und Nationaler Widerstand hat das Innenministerium überprüft, wie viele Nazis in NRW legal Waffen besitzen. Das Ergebnis teilte das Innenminister Ralf Jäger (SPD) heute mit: 99 Nazis haben legalen Zugang zu Waffen. Jäger will das nun ändern:
„Wir wollen keine Waffen in den Händen von Neonazis. Wer sich aktiv gegen unsere Verfassung stellt, darf keine Schusswaffe legal besitzen.“ Die Waffenbehörden prüften derzeit in jedem Einzelfall, ob die Waffenerlaubnisse nach geltendem Recht wieder entzogen werden können.
In Bremen ist das heute schon Praxis: Dort dürfen NPD-Mitglieder keine Waffen besitzen, es kam zu Beschlagnahmungen.
Und wieviel Nazis besitzen illegal Waffen?
Eine sehr merkwürdige Rechtsauffassung.
Es genügt also eine „falsche“politische Meinung zu vertreten, in der falschen Partei zu sein und schon darf man, obwohl man vollkommen unbescholten ist, keine Waffen mehr besitzen?
Die Betroffenen sollten sich mit allen rechtlichen Mitteln gegen diese Willkür, die eines demokratischen Rechtsstaates unwürdig ist zur Wehr setzen.
Dass ein Innenminister, der von Amts wegen die Verfassung zu schützen hat, so etwas äußert zeigt, dass doch einiges „faul ist im Staate BRD“.
Ein kleiner Auszug aus der Verfassung des Landes NRW, auf die Herr Jäger vereidigt ist, ist vielleicht auch hilfreich.
Zitat.
Der Artikel 80 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalens lautet:
Die Beamten und sonstigen Verwaltungsangehörigen sind Diener des ganzen Volkes, nicht einer Partei oder sonstigen Gruppe. Sie haben ihr Amt und ihre Aufgaben unparteiisch und ohne Rücksicht auf die Person nur nach sachlichen Gesichtspunkten wahrzunehmen.
Jeder Beamte leistet folgenden Amtseid:
„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
Zitat Ende
@Geiserich: ich stimme zu, was den Umgang des Landes Bremen mit der NPD angeht. Die sind – zumindest noch – nicht als verfassungsfeindlich eingestuft. Also dürfte es eigentlich schwer sein, hier einen guten und rechtlich sicheren Grund zu finden.
Nur bei diesem Satzteil musste ich fast lachen, wenns nicht so eklig wäre:
Ich denke, bei Neonazis, die vermutlich nicht ohne Grund aktenkundig sind, kann man wohl kaum von ‚ungescholten‘ sprechen.
Wenn sie schon dabei sind, sollen sie gleich alle Nazis durchsuchen und das gesamte Waffenarenal
Die Frage ist doch eher, wie diese Leute legal an Waffen gekommen sind.
[…] 99 Nazis mit Knarren (Ruhrbarone) – Siehe auch: NRW prüft Entzug von […]
@Geiserich: Sie nennen den wesentlichen Unterschied bereits in Ihrem Beitrag. Herr Jäger hat darauf geschworen die Landesverfassung zu schützen und zwar indem er die geltenden Gesetz beachtet. Deswegen wird gerade GEPRÜFT, ob diese Maßnahme in NRW überhaupt möglich ist.
Der sachliche Gesichtspunkt, der über der Person (also dem Bürger) steht, kann z.B. sein, dass jemand, der die demokratische Grundordnung nicht anerkennt, nicht zum Führen einer Waffe befähigt sein darf. Ich kann keine Willkür erkennen – nur unüberlegte Wutbürgerempörung Ihrerseits.