NRW: Das sind die neuen Corona-Regeln


Die Landesregierung hat einen Nordrhein-Westfalen-Plan zur Lockerung der Corona-Regeln vorgestellt. Bei Schulen, Restaurants und Kultureinrichtungen gibt es vorsichtige Schritte Richtung Öffnung. Clubs und Bars bleiben geschlossen, kleine Open-Air-Konzerte sind unter Auflagen wieder erlaubt.

Kontaktverbot und Verhaltensregeln

Mit Zieldatum ab dem 11. Mai 2020 sollen die bestehenden Kontaktbeschränkungen so weiterentwickelt werden, dass es möglich ist, dass die Angehörigen zweier Haushalte sich im öffentlichen Raum treffen (in Anpassung an Bund-Länder-Regelung). Die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 Metern gilt fort, auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in bestimmten Bereichen.

Gastronomie, Hotels, Tourismus

Für die Gastronomie, Hotellerie und den Tourismus wird eine stufenweise Öffnung angestrebt.
Ab dem 11. Mai 2020 sollen wieder möglich sein:

  • Gastronomisches Angebot in Speisegaststätten, sofern im Innen- und/oder Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots gewährleistet ist und ein Infektionsschutz- und Hygiene-Konzept durch die Betriebe vorliegt.
    Buffet-Angebote mit offenen Lebensmitteln bleiben nicht zulässig.
  • Touristische Nutzung und Aufenthalt in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen (unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen).
  • Öffnung von Freizeitparks, Ausflugsschiffen (mit Hygienekonzept), Touristinformationen, Fahrrad- und Bootsverleihen.

An Christi Himmelfahrt werden Hotels auch für Touristen wieder geöffnet. Dafür gelten strenge Auflagen analog zur Gastronomie mit einem verpflichtenden Hygieneschutzkonzept sowie der Gewährleistung von Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen.

Mit Zieldatum ab Pfingsten (30. Mai 2020) sollen auch Thermen und Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen unter passgenauen Infektionsschutzkonzepten wieder öffnen.

Ausgenommen von den Öffnungen bleiben bis auf Weiteres Bars, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe.

Handel und Dienstleistungen

Geschäfte sollen unabhängig von ihrer Größe unter Auflagen zu Abstands- und Hygieneregeln (1 Person pro 10 qm Verkaufsfläche) ab 11. Mai 2020 wieder öffnen dürfen.
Für „körpernahe Dienstleistungen” wie Massagestudios, Kosmetiker und Tattoo-Studios werden passgenaue Infektionsschutzkonzepte im Austausch mit den Berufsvertretungen erarbeitet, um auch hier eine schrittweise Zulassung zu ermöglichen.

Großveranstaltungen und Versammlungen

Großveranstaltungen bleiben bis 31. August 2020 untersagt. Für Versammlungen gelten die bestehenden Abstandsregelungen.

Mit Zieldatum ab 30. Mai 2020 sollen Fachmessen und Fachkongresse mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen wieder stattfinden können.

Sport und Freizeit

Für den Sport- und Freizeitbereich gelten folgende Stufen:

Ab Donnerstag (7. Mai 2020) ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.
Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleitstet sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Zudem sind Zuschauerbesuche vorerst untersagt. Bei Kindern unter 12 Jahren ist jedoch das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.

Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.

Ab 11. Mai ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich.

Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder.

Ab 30. Mai soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern.
Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.

Kulturangebote

Ab 11. Mai sind kleinere Konzerte und andere öffentliche Aufführungen sind unter freiem Himmel zulässig – oder mit strengen Regelungen, Mund-Nase-Bedeckung und einem von der örtlichen Behörde abgestimmten Konzept auch in Gebäuden.
In Musikschulen sind auch Ensembles mit maximal sechs Teilnehmern möglich.
Der Probenbetrieb in Kultureinrichtungen ist unter Schutzauflagen zulässig, für Chöre und Orchester gelten erweiterte Abstandsregeln.

Ab dem 30. Mai ist die Öffnung von Kinos, Theatern, Opern und Konzerthäusern zu ermöglichen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet ist und es ein Zutrittskonzept gibt. Durch den verstärkten Einsatz von Ordnern sind Ansammlungen im Warte- und Pausenbereich zu verhindern.

Kinderbetreuung

Auf Basis der heutigen Beschlüsse wird Familienminister Dr. Joachim Stamp den von seinem Ministerium bereits vorbereiteten Fahrplan zur schrittweisen Öffnung von KiTas und Tagespflege mit den Trägern und Kommunen final abstimmen und noch in dieser Woche vorstellen.

Schulen
Für die Viertklässlerinnen und Viertklässler gibt es ab dem morgigen Donnerstag, 7. Mai, bereits wieder Präsenzunterricht.

Ab Montag, 11. Mai, werden die Jahrgangsstufen 1 bis 4 im tageweisen Wechsel wieder unterrichtet.

Ebenfalls ab Montag, 11. Mai, kehren zunächst die Schülerinnen und Schüler an die Schulen zurück, die im nächsten Schuljahr 2020/21 ihr Abitur ablegen. An den Schulformen der Sekundarstufe I (z.B. Haupt-, Real-, Sekundar-, PRIMUS- und Gemeinschaftsschulen) kehren zudem die Jahrgänge 5 bis 9 in einem tageweise rollierenden System zurück.

An Gesamtschulen und Gymnasien beginnt der Präsenzunterricht für die Jahrgänge 5 bis hin zu den Schülerinnen und Schülern der Einführungsphase nach dem Haupttermin der Abiturprüfungen ab dem 26. Mai ebenfalls in einem tageweise rollierenden System.

Hochschulen

Für den Lehr- und Prüfungsbetrieb wird ab dem 11. Mai die Einschränkung der Zulässigkeit von Präsenzveranstaltungen „auf besondere Räumlichkeiten, Ausstattungen oder sonstige besondere Rahmenbedingungen“ aufgehoben.

Der Lehr- und Prüfungsbetrieb an den Schulen des Gesundheitswesens und an den der Berufsausbildung im Öffentlichen Dienst dienenden Schulen, Instituten und ähnlichen Einrichtungen ist weiter unter Auflagen zulässig.
Die Hochschulen führen den Vorlesungsbetrieb im Sommersemester prinizipiell digital durch.

Außerschulische Bildungseinrichtungen

Ab 11. Mai sind Veranstaltungen in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungs-einrichtungen inkl. Prüfungswesen auch in großen Räumen zulässig, wenn es zusätzlich zu Abstands- und Hygieneauflagen unter 100 Teilnehmer gibt.
Ebenfalls wieder möglich sind sportliche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit.

Ab dem 30. Mai sind auch Angebote der Gesundheitsbildung in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen zulässig. Ebenso sind ein einschränkter Regelbetrieb der Jugendarbeit, Jugendkulturarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz möglich.
Ferienmaßnahmen können vornehmlich ortsnah aufgenommen werden, ebenso Gruppenfahrten (z.B. der Jugendverbände).

Stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen

Ab Muttertag (10. Mai 2020) sind Besuche in Seniorenheimen unter strengen Hygienevorgaben wieder möglich. Ab dem 11. Mai gilt dies auch in Krankenhäusern und Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe. Über mögliche weitere Öffnungen zum 30. Mai wird im Lichte der ersten Erfahrungen mit den nun eingeführten Erleichterungen beraten.

 

Dir gefällt vielleicht auch:

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
6 Comments
Oldest
Newest
Inline Feedbacks
View all comments
ke
ke
4 Jahre zuvor

Da war wohl sehr viel Druck auf dem Kessel.
Mir fehlt jede Logik bei den Entscheidungen.
Bis heute gibt es die absurdesten Verbote, jetzt ist plötzlich auch der nahe Kontakt beim Sport bald wieder möglich.

Wer soll das verstehen?

Der Aufenthalt im Restaurant ist bestimmt toll, wenn man überall die Maskenmenschen sieht, die ständig an die Virengefahr erinnern.

Viel Spaß! Ohne mich!

Peter Ansmann
Admin
4 Jahre zuvor

@ke: Ich sehe das genau wie Du und teile Deine Einschätzung was den "Druck auf den Kessel" betrifft. Vor drei Wochen war die Stimmung anders. Viele haben das so gesehen wie ich. Also: "Immerhin haben wir dafür keinen Krieg erlebt. Mit ein paar Tagen auf dem Sofa, da kann man mit Leben."

Das ist aber, leider, extrem schnell umgeschlagen. Wir haben eine Minderheit an Irren (Corona-Rebellen, "Widerstand2020") die leider sehr laut ist. In meiner Schlange vor der Bank habe ich üble Szenen erlebt, inklusive einer Schlägerei, weil die Menschen die Gefahr gar nicht sehen.

Meine Hoffnungist, wenn die Vernünftigen ihre Linie weiter fahren und vorsichtig sind, während einige Aluhutträger auf Widerstand machen, indem sie auf Masken und Vorsichtsmaßnahmen verzichten: Die Evolution regelt.

Leider wird es, wenn zu viele unvernünftig sind, auch Kollateralschaden geben.

Ali Mente
Ali Mente
4 Jahre zuvor

Ich bestelle auch nur noch online. Mir doch egal, wenn die Läden Pleite gehen. Ich mache lieber Jeff Bezos noch ein bischen reicher, damit der dann zusammen mit Bill Gates die Welt retten kann.

Uns ist das Gras auch noch so grün #wirbleibenimstall

Robert Müser
Robert Müser
4 Jahre zuvor

Einfach mal abwarten, was da so passieren wird – wenn die Fallzahlen wieder hochgehen, dann haben die Länderfürsten ein etwas größeres Problem …

Wolfram Obermanns
Wolfram Obermanns
4 Jahre zuvor

Wir kommen zu Regelungen, die erwartbar, sinnvoll und nachvollziehbar sind. Da dies ein Erstdurchgang ist, ist vieles noch improvisiert und nicht unbedingt so abgestimmt, daß jeder erfasst, was einzelne Regelungen sollen. Tatsächlich sind bestimmte Regelungen mit Sicherheit auch eher politisch motiviert als epidemiologisch sinnvoll, aber so ist das in einer Demokratie.

So wie es war, konnte nicht weiter gemacht werden. Hier in EN finden sich z.B bei 324000 Einwohnern 14 nachgewiesen Infizierte. Wenn das Krankheitsbild in etwa der Statistik entspricht, haben davon 13 Schnupfen. In dieser Konstellation ist Beibehaltung des Stillstands nicht nachvollziehbar, überzogen und nicht vermittelbar. Werden Sicherheitsregeln überwiegend als Schikane oder überzogen verstanden werden, häufen sich Regelübertritte auch bei sonst akzeptablen Bestimmungen. Was das für die Entwicklung einer Seuche bedeutet, kann sich jeder leicht ausmahlen, der z.B. die Bilder aus Italien im Kopf hat.

Wo wir noch hin müssen, ist zu einer Alltagskultur mit der Seuche. Die aber wird nur im Ausprobieren gefunden. Ein Lösungsangebot des großen Zampano auf einem Ministersessel oder Laborhocker wird es nicht geben. Wer Drosten gut zugehört hat, konnte dies bei ihm schon vor Wochen so heraushören.

Gerd
Gerd
4 Jahre zuvor

#1: "Mir fehlt jede Logik bei den Entscheidungen."

Diese Entscheidungen wurden von Politikern/Bürokraten getroffen, weswegen sie für nicht-Politiker/Bürokraten unlogisch erscheinen. 😉

#2: D.h. jede Kritik am Ausmaß des Lockdown ist rechts/irre? So eine 'Haltung' ist mehr als ein wenig 'pauschal'.

https://www.theeuropean.de/wolfram-weimer/corona-krise-schweden-verhindert-wohl-die-zweite-welle/

Werbung