Die Nachricht war schon vor Wochen durchgesickert – nun ist es offiziell: NRW-Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann darf seinen Doktortitel behalten:
Verfahren Dr. Marc Jan Eumann
Der Fakultätsrat der Fakultät Kulturwissenschaften der TU Dortmund hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 9. April, beschlossen, dass der Doktorgrad von Dr. Marc Jan Eumann nicht aberkannt wird. Ende 2013 hatte der für das vorliegende Aberkennungsverfahren zuständige Fakultätsrat ein Verfahren zur Aberkennung des Doktortitels aufgrund festgestellten wissenschaftlichen Fehlverhaltens eingeleitet.
Damit ist klar: Eumann wird weiterhin Staatssekretär in NRW bleiben und die Medienpoilitik maßgeblich mitentscheiden.
Wenn ich den Fall Eumann richtig beobachtet habe, dann ist hier erstmalig der Fakultätsrat einer Universität nicht dem von ihr beauftragten Gutachter gefolgt, der empfohlen hatte, Eumann den Doktortitel abzuerkennen. Mit anderen Worten ist es für einen Plagiator durchaus möglich, seinen Titel zu behalten, wenn die beteiligte Universität für ihn eigene Maßstäbe gelten lässt.
Die Geschichte um Eumanns Doktortitel stinkt gewaltig und lässt an der Seriosität der Technische Universität Dortmund zweifeln. Welchen Sinn machte es da überhaupt, einen Gutachter einzuschalten?
Neben der FH Gelsenkirchen ist die TU Dortmund die zweite Hochschule, die den Bildungsstandort Ruhrgebiet in Frage stellt.
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