Rund jeder Sechste (15,9 Prozent) in Nordrhein-Westfalen war im Jahr 2023 aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, sich jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit, d. h. eine Mahlzeit mit Fleisch, Geflügel oder Fisch oder eine entsprechende vegetarische Mahlzeit, zu leisten. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren Alleinerziehende und Arbeitslose besonders häufig betroffen.
Alleinerziehenden fehlen häufig die finanziellen Mittel für vollwertige Mahlzeiten
Drei von zehn Alleinerziehenden mit ihren Kindern (30,7 Prozent) konnten sich aus finanziellen Gründen nicht jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit leisten. Überdurchschnittlich hoch war der Anteil auch bei den Einpersonenhaushalten: Jeder fünften alleinlebenden Personin NRW (21,2 Prozent) fehlten die finanziellen Mittel für vollwertige Mahlzeiten.
Ergebnisse zu diesen und weiteren Fragen rund um das Thema „materielle und soziale Entbehrung” finden Sie in unserem Schwerpunktartikel auf der Themenseite Armut.
In dieser Auswertung sind Kinder als Personen im Alter von unter 18 Jahren sowie Personen im Alter von 18 bis einschließlich 24 Jahren, sofern sie ökonomisch abhängig sind, definiert. Der Erwerbsstatus bezieht sich auf den überwiegenden Erwerbsstatus im Vorjahr der Erhebung.