Der Bochumer SPD-Landtagsabgeordnete Serdar Yüksel hat schon wieder Ärger wegen seiner Facebookseite: Eine Pädagogin zeigte den Politiker an, weil dort gestern Vormittag ein Posting mit einer Israelflagge mit Hakenkreuz statt Davidstern zu sehen ist. Der hat auf den Vorfall mit einer Pressemitteilung und der Löschung des Hakenkreuzes reagiert. Mehr im Update unter dem Ursprungsartikel.
Eine Pädagogin hat heute Vormittag Strafanzeige gegen den Bochumer Landtagsabgeordneten Serdar Yüksel erstattet. Der Grund: Seit gestern Vormittag ist auf der Facebookseite des Politikers eine Israelflagge mit Hakenkreuz statt Davidstern zu sehen und obwohl die FB-Seite des Politikers seitdem mehrfach aktualisiert wurde, ist das Posting eines bislang unbekannten Dritten in den Kommentaren bis jetzt (11.54 Uhr) noch nicht gelöscht worden.
Die Strafanzeige, die sich sowohl gegen Yüksel als auch gegen jenen Facebook User richtet, wurde nach Informationen dieses Blogs an die zuständigen Behörden in NRW weitergeleitet:
„Auf dieser Facebookseite befindet sich die verfremdete Darstellung einer Israelflagge – statt des Magen David ist ein Hakenkreuz eingefügt. Es handelt sich um die Pinnwand von Serdar Yüksel- Abgeordneter im NRW Landtag und um einen ÖFFENTLICHEN Thread. Da Herr Y. seitdem mehrere Postings gesetzt hat und auch sonst durchaus seine Kommentatoren zur Ordnung ruft, wenn jemand beleidigend, oder ausfällig wird, ist davon auszugehen, dass ihm diese Verfremdung nicht unangenehm ins Auge fiel. ( Posting 4.8.“ eine offene Stellungnahme von Dieter und Johannes Hallervorden“) Screenshots zu dem Sachverhalt gingen per Mail an das LKA Niedersachsen. Die Veröffentlichung von Hakenkreuzen gehört aber m.E. zumindest zur Zeit (noch) NICHT zu den Aufgaben bundesdeutscher Politiker. Ich möchte Sie daher bitten, diesen Sachverhalt im Sinne der aktuell gültigen Gesetzeslage zu behandeln,
Mit freundlichem Gruß,“
Ob eine Strafanzeige gegen den stellvertretenden BILD am Sonntag -Chef Nicolaus Fest wegen Volksverhetzung oder Hasstiraden gegen die USA – der Bochumer Landtagsabgeordnete Serdar Yüksel schafft es immer wieder, Schlagzeilen zu machen, auch wenn die nur selten etwas mit seiner Tätigkeit im Landtag zu tun haben. Hier wirkt Serdar Yüksel eher unauffällig.
Update: Serdar Yüksel hat mit einer Pressemitteilung auf die Berichterstattung dieses Blogs reagiert:
Pressemitteilung
Auf der Facebookseite des Abgeordneten Serdar Yüksel (SPD) hat ein anderer Facebookuser versucht, ein antisemitisches Bild zu verbreiten. Zur Berichterstattung der Webseite www.ruhrbarone.de vertritt Serdar Yüksel folgende Position:
„In den vergangenen sieben Tagen wurden die Beiträge meiner Facebookseite über 6.000 Mal von anderen Personen kommentiert. Diese Meinungsäußerungen spiegeln ausdrücklich nicht meine Meinung, sondern die des Verfassers wieder.
Von diesen knapp 6.000 Kommentaren habe ich bis zu 1.500 unhaltbare Kommentare gelöscht. Bei dieser Fülle an Meinungsäußerungen ist es gut möglich, dass unsägliche Kommentare, die möglicherweise sogar strafrechtlich relevant sind, übersehen werden. Das Löschen dieser Kommentare findet in meiner Freizeit statt. Es handelt sich bei dem Facebook Account um meinen persönlichen und privaten Account. Das Profil wird weder durch mein Mitarbeiterteam, noch durch Dritte professionell redaktionell betreut.
Ich dulde ausdrücklich keine ausländerfeindlichen, rechtsradikalen, antisemitischen und judenfeindlichen Kommentare und Äußerungen auf meinem Facebook – Profil. Sobald ich solche Kommentare in den Beiträgen gefunden habe, werden sie von mir gelöscht und die Verfasser geblockt. Der betreffende Eintrag , über den www.ruhrbarone.de einen Artikel verfasst hat, ist natürlich gelöscht worden. Ich behalte mir außerdem ausdrücklich vor, strafrechtlich relevante Äußerungen an den Staatsschutz oder andere behördliche Stellen weiterzugeben. Auf diese Weise möchte ich darum bitten, Hinweise auf solche Kommentare an mich weiterzuleiten oder mich zu informieren.“
Juristisch gesehen ist die Anzeige total absurd. Strafrechtlich verantwortlich ist ausschließlich der Urheber dieses antisemitischen Bildes. Das „Nicht-löschen“ und die Interpretation als Zustimmung mag der politischen Welt der Anzeige-Erstellerin passen. Zum Glück wird man in diesem Land aber nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen für das Handeln anderer. Im Dritten Reich gab es das, nannte sich Sippenhaft.
Nein, ein Betreiber einer Facebookseite haftet für die eingestellten Inhalte der Nutze, wenn er „trotz Kenntnis der Rechtswidrigkeit den verstoßenden Inhalt nicht löscht.“
Siehe unter Punkt 7 hier:
http://allfacebook.de/policy/haftung-fur-inhalte-der-seite-links-werbeanzeigen-und-fanbeitrage-rechtliche-stolperfallen-beim-facebookmarketing-teil-13
Das ist keine Sippenhaft, wenn man die Möglichkeit hat es zu löschen. Was auf der eigenen Pinnwand steht lässt sich für den Inhaber der Seite durchaus kontrollieren. Sippenhaft wäre es, wenn er eine Anzeige dafür bekäme, dass er mit jemandem befreundet ist, der solchen Mist postet, sobald es auf seiner Pinnwand passiert, ist er aber, wenn es stehen bleibt, zumindest an der Verbreitung mit beteiligt.
Was „Friedhelm Kaimann“ gewürzt mit einem stark NS-verniedlichenden und historisch außerdem falschen Vergleich hier zum Besten gibt, stimmt so nicht. Wer zum Beispiel ein Internetforum bzw. ein Blog betreibt, kann durchaus für rechtswidrige Inhalte in Kommentaren oder Foren-Posts von anderen zur Rechenschaft gezogen werden, sobald er/sie Kenntnis von ihnen erlangt und nichts dagegen unternommen hat. Diese Haftung von Anbieterinnen und Anbietern ist zwar höchst problematisch und kritikwürdig, aber geltendes Recht. Also: Lieber mal beides stecken lassen, „Friedhelm Kaimann“ – sowohl die juristischen Bewertungen als auch die NS-Verharmlosungen. Danke.
Falsch, Friedhelm Kaimann. Jeder FB-Nutzer ist für die Inhalte unter seinem Namen verantwortlich. Nicht ohne Grund besteht die Möglichkeit, nur befreundete User für Postings zuzulassen. Das verhindert, dass irgend jemand etwas wie in diesem Fall veröffentlicht.
Hinzu kommt, dass ich als FB-User verpflichtet bin, die Inhalte der jeweiligen Kommentare zu kontrollieren, strafrechtlich relevante zu löschen und gegebenenfalls anzuzeigen.
Im Artikel steht dazu unmissverständlich:
„Seit gestern Vormittag ist auf der Facebookseite des Politikers eine Israelflagge mit Hakenkreuz statt Davidstern zu sehen und obwohl die FB-Seite des Politikers seitdem mehrfach aktualisiert wurde, ist das Posting eines seiner FB-Freunde bis jetzt (11.54 Uhr) noch nicht gelöscht worden.“
Der Sachverhalt ist damit eindeutig und die Strafanzeige absolut legitim.
Mich würd ja interessieren, was Frau Kraft dazu sagt.
Bisher dachte ich die SPD toleriert „nur“ meiner Meinung nach antisemitische Parteien wie meines Erachtens linke und grüne! Sollte Herr Yüksel nun in der SPD verbleiben dürfen, muss ich meine Meinung revidieren und die SPD als offen antisemitische Partei ansehen.
wundert mich, dass man da so schnell eine strafanzeige kriegt. natürlich muss das bild entfernt werden, was facebook auch sicherlich selber übernimmt, insofern man die melden funktion benutzt. aber gesetzt den fall, dass ich kein facebooksüchtiger bin und nur alle 3 tage reinschaue, laufe ich ja gefahr, dass ein bekannter unfug postet und ich ärger kriege.
gefällt mir nicht.
Ich gehe davon aus, dass die Ermittlungen von der zuständigen Staatsanwaltschaft eingestellt werden. Offenkundig will die Anzeigenstellerin auf Par. 86a (Verwenden von Kennz. verfassungsw. Org.) hinaus. Selbstverständlich ist das übelster Antisemitismus, aber: Höchstrichterlich wurde festgestellt, dass das Zeugen von dem „mit Hakenkreuz verwobenen Davidstern“ (Hakenkreuz in Davidstern gemalt) nicht unter 86a StGB fällt. Gehe davon aus, dass es sich dann beim Weglassen des Davidsterns ebenfalls um „freie Meinungsäußerung“ handelt.
— Bei Par. 130 StGB bin ich mir nicht ganz sicher, dazu liegt m.I.z. noch keine höchstrichterliche Entscheidung vor.
Da das LKA Niedersachsen wohl kaum zuständig sein wird, könnte man gar davon ausgehen, dass das gar nicht weitergeleitet wird oder?
Und zu #7: Offen antisemitische Partei? Ich glaube, Sie verharmlosen damit Antisemitismus total.
§ 86a
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
————————
Verbreitung reicht aus.
So einfach ist es dann doch nicht:
Wenn ich auf meinem Blog Kenntnis von Inhalten habe, die andere in ihren Rechten verletzen, bin ich ggf. als „Störer“ Schadenersatzpflichtig. (=Zivilrecht!)
Mir ist kein Fall bekannt, wo jemand in der Konstellation strafrechtlich (!) Probleme bekommen hat. Und genau darum geht’s ja hier, es ist ja keiner persönlich in seinen Rechten verletzt worden und könnte Schadensersatz geltend machen.
@10,Martin: Ich glaube nicht, dass §86a hier einschlägig ist: Ein fremdes Posting auf der eigenen FB-Wall ist sicher kein „Verbreiten“ im strafrechtlichen Sinne, auch wenn es nicht unmittelbar „wegmoderiert“ wird.
Sonst wäre ja jeder Hausbesitzer als „Verbreiter“ dran, der Hakenkreuzschmierereien nicht unmittelbar beseitigt.
Trotzdem natürlich sehr bedenktlich, dass der Politiker nicht moderiert hat.
wo ist das Problem, ist Israel nicht wie nazi deutschland
@12
Also selbst Gästebücher die wohl weit weniger besucht werden als eine FB Seite müssen überprüft werden,sonst ist man dran!
Das die Hamas das Ziel der Nazis verfolgt darauf kommt von diesen Deppen keiner drauf bzw. sie finde das ja richtig…
http://homment.com/israel
@ #6 Locke:
Mich auch. Aber schon nach dem Qudstag brauchte die Berlin SPD fast eine Woche, um festzustellen, dass sie eigentlich gegen Antisemitismus ist (wohl unter Abwägung aller Für und Wider bei kommenden Wahlen).
Bin gespannt, wie lange die NRW SPD Spitze zum Abwägen braucht.
Sobald man Kenntnis bekommt, muss man löschen. Hat er gemacht.
Wieso die Aufregung?
Soll man jetzt im Internet nur noch was machen dürfen, wenn man ein professionelles Betreuerteam hat, das sich 24/7 darum kümmert.
@#16 Egghat: Jemand wie Yüksel, der einerseits selbst gern polemisiert und andererseits auch zugibt, ein Viertel seiner Kommentare löschen zu müssen, hat mit nicht eigenen Rechtsverstößen in den Kommentaren zu rechnen und dürfte nach den Urteil des LG Hamburg aus 2007 sogar die Pflicht haben, alle Kommentare vor einer Veröffentlichung zu prüfen.
Dieses selbstgerechte „Schaff ich nicht alleine!“ zieht vor Gericht eben nicht.
@Jake Nöö, in Israel herrscht besseres Wetter. Und wenn das Wetter mal schlecht ist, siehe Link von @ Marek O.
@Klaus Lohmann #16:
Das hat dieses eine Gericht so gesagt. Es gibt (ziemlich sicher aus dem Kopf) Fälle, in denen anders geurteilt wurde. Diese Regel „man muss alles und zwar vorher kontrollieren“ gibt es so nicht.
Aktueller Stand ist IMHO „Kenntnis erlangen“ …
Denunzieren und Anzeige erstatten scheint sich in Deutschland wieder als Volkssport zu etablieren, seit neustem auch gerne wegen Volksverhetzung. An der Person Serdar Yüksels zeigt sich die ganze Dimmension dieses Anzeigewahns. In der einen Woche zeigt er einen Bild Journalisten an, in der nächsten wir er selbst zum Angezeigten.
Aber egal, wer da da wen gerade versucht in die Pfanne zu hauen: Weder Pädagogen noch Politiker sollten sich einbilden, mit dem Erstatten von Anzeigen den Antisemitismus und die Fremdenfenidlichkeit in Deutschland in den Griff zu bekommen.
@#19 | egghat: Ich hatte nirgendswo geschrieben, dass Jeder Alles vorab kontrollieren muss und dass dies eine allgemeingültige Regel wäre. Ich bezog mich klar und konkret auf die Person Serdar Yüksel, genauso wie das LG Hamburg sich damals auch konkret auf Stefan Niggemeyer bezog.
Es gibt zum Thema Kommentarhaftung eben immer noch keine end- und allgemeingültige Rechtssprechung.
@ Jake # 13
Wenn Israel wie Nazideutschland wäre gäbe es dort keine Juden, sie Schwachkopf.
Ich bin einigermaßen verwirrt, wie viele hier krampfhaft wohlwollende Relativierungen formulieren.
Fakt ist, dass der Herr Serdar Yüksel über einen Tag Zeit hatte, den entsprechenden Kommentar vom 5.August um 8.37 Uhr zu löschen.
Stattdessen hat er neue Beiträge eingestellt und Hinweise auf den relevanten Beitrag schlicht und einfach ignoriert.
Selbst heute Mittag um 12.45 Uhr war der noch zu finden und erst der Artikel hier und mehrere Verlinkungen auf FB führte offenbar dazu, dass er sich genötigt sah, den Beitrag zu entfernen.
Hätte der Mann ein ernsthaftes Bedürfnis gehabt, das ihm wohl bekannte- da mehrfach zugetragene Pamphlet zu entfernen hätte er nicht so lange gewartet.
Hier sind wohl Pseudo-Juristen unterwegs! Mein Post oben bezog sich auf die Sinnhaftigkeit einer Strafanzeige. Für eine Straftat muss eine EIGENE Handlung der Person stattfinden. Lernt man im 1.Semester Jura. Wenn jemand ANDERES etwas rechtswidriges Postet, ist man strafrechtlich relevant in keiner Pflicht. Unterlassen ist nur nach § 13 StGB strafbar und setzt eine Garantenstellung voraus. Die wird hier nicht einschlägig sein. Die andere Sache ist die ZIVILRECHTLICHE Haftung. Die kann durchaus gegeben sein. Das hat aber dann nix mit einer Strafanzeige zu tun. Bitte bitte liebe Laien-Juristen: Schaut mindestens mal in Vorlesungsunterlagen des 1.Semesters Jura und es würde ein wenig auf die Sprünge helfen.
@ Arnold Ich habe das als eher satirisch verortet, sonst hätte ich nicht so geantwortet, wie ich geantwortet habe.
@Friedhelm Kaimann, daß man Jura studiert haben muß, um ein gefühl für Gerechtigkeit zu entwickeln haben Sie zwar nicht gesagt, aber sich so ganz auf einen Juristen zu verlassen, geht auch oft in die Hose. Wer zweiJuristen fragt, kriegt oft genug auch zwei Antworten.
@Alerta, ich kann mir vorstellen, daß Sie mit Ihrer Fallunterscheidung zwischen eigener Seite und Freundesseite richtig liegen. Die eigene Seite könnte man ja sonst auch selbst unter fremdem Nicknamen mit verbotenem Zeugs zupflastern
und wäre nie verantwortlich.
@26 Helmut J. Es heißt sicherlich nicht zu Unrecht, dass man vor Gericht keine Gerechtigkeit bekommt, sondern ein Urteil. Dafür spricht auch, dass es bei unseren höchsten Gerichten immer wieder Mehrheitsentscheidungen gibt.
Noch ein Fernsehtipp für den späten Abend. Antisemitismus heute, HR 23.15
Das Internet Recht sieht vor, dass Inhalte, die rechtswidrig sind, unverzüglich nach Kenntnis derer gelöscht werden müssen.
Da dies anscheinend nicht geschehen ist, könnte es sein, dass die Anzeige erfolg hat.
Unverzüglich heisst sofort. Wenn also darauf hingewiesen wurde, und derjenige trotzdem nicht „sofort“ diese postings gelöscht hat (was an dem sehen kann, .dass zwischenzeitlich andere Statements abgegeben wurden) liegt eine strafrechtliche Relevanz vor.
http://www.juraforum.de/forum/t/haftung-fuer-aeusserungen-und-inhalte-dritter-in-meinungsforum.436881/
Wenn die 24 Stunden Frist überschritten ist, die man üblicherweise zugesteht, so muss die Anzeige normalerweise auch fruchten. Um 11.54 war also der Post noch gestanden, obwohl er am Vormittag des Vortages gespostet wurde (Also vor 11.54 des Vortages). Somit muss angenommen werden, dass die 24 Stunden Frist überschritten wurde. Ich nehme an, die Person, welche die Anzeige erstellt hat, weiß genau, von was sie redet und weiß um der 24-Stunden-Regelung.
„Die Forenhaftung basiert auf dem Telemediengesetz. In Artikel 10 steht zwar, dass Diensteanbieter nicht für fremde Informationen verantwortlich sind. Das gilt aber nur, solange sie keine Kenntnis von der Information – also etwa einem pöbelnden Kommentar – haben. Werden sie informiert, etwa durch eine Mail von Facebook, das ein neuer Kommentar eingegangen ist, müssen sie handeln und diesen Beitrag im Zweifel entfernen. Und das sogar „unverzüglich“, wie das Telemediengesetz fordert. Wobei Gerichte definiert haben, dass dieses „unverzüglich“ normalerweise eine Frist von 24 Stunden bedeutet.“
http://www.zeit.de/digital/internet/2012-05/facebook-forenhaftung
Die Rechtslage ist doch eigentlich recht klar:
http://t3n.de/news/urteil-betreiber-419171/
Urteil: Betreiber von Facebook-Fanseite haftet für Nutzerbeitrag – das gibt’s zu beachten
@ Locke Aber nicht strafrechtlich!
@Martina M Juristisch ist unverzüglich eben nicht sofort, sondern ohne _schuldhaftes_ zögern.
Wurde er persönlich denn auf das Posting hingewiesen? Bei über 6000 Postings nehme ich ihm ab, dass er nicht alle durchgegangen ist, auch wenn er zwischendurch selbst etwas geschrieben hat. Wenn er sich 1 Minute je Posting nimmt macht das über 100 Stunden, also fast 15 Stunden pro Tag, die er nur mit der Kontrolle dieser Postings hätte verbringen müssen.
Hier scheint es jede Menge Menschen zu geben, die dem Herrn Yüksel etwas nachsagen möchten. Doch zum Glück werden Menschen nicht aufgrund von Meinungen, wenn man es überhaupt Meinungen nennen darf, anderer Menschen rechtskräftig verurteilt. Dass er dieses Hakenkreuz übersehen hat, ist zwar tragisch, passiert aber eben bei einer großen Menge von Einträgen, zumal nicht jeder Post sofort erscheint, was mich selbst hin und wieder schon verwundert oder ungerechtfertigterweise verärgert hat. Wenn man Herrn Yüksel jetzt nachweisen könnte, dass er den Post gesehen, aber willentlich übersehen hätte, sähe die Sache anders aus. Und mal ein kleiner Gedanke zum Thema: es gibt sogar kritische Juden, die Israels Politik mit der der Nazis vergleichen. Wenn das nun Antisemiten sind oder wären (was z.B. Broder unglaubwüdrigerweise behauptet), würden sie sich selbst diffamieren, tun sie aber nicht, da sie kritisch mit der Politik Israels umgehen. Da besteht doch immer noch ein Unterschied.
Na warten wir doch einfach mal ab. Laut Gesetz geht man bei „unverzüglich“ von 24 Stunden aus. Nun, das er damit überlastet ist, das mag ein Grund sein, aber ist sicherlich sein Verschulden. Denn dann muss er dafür sorgen z.B. eine Person zu beauftragen, die mithilft.
Und er hat ja inzwischen neue Postings abgesetzt. Dafür hat er ja in der Zwischenzeit auch Zeit gefunden, anstatt erstmal dafür zu sorgen, die Postings zu moderieren. Er wusste ja bereits, dass es postings gibt, die entsprechend nicht da hingehören.
Warum kümmert er sich nicht erst da drum?
Wie das nun gesehen wird, werden ja irgendwann erfahren 😉
Ist nicht zuerst derjenige verantwortlich, der das posting gerschrieben hat?
Ich dachte bei FB gäbe es einen Klarnamen zwang.
Falls man nicht den Umweg über „Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole“ gehen will oder kann, wird das juristisch schwierig.
Den Volksverhetzungsparagraphen jetzt noch einmal ausweiten: da wird das BVerfG wohl nicht mehr mitspielen.
Generell die „Beleidigung fremder Staaten“ verbieten: da würden unsere Neokonservativen aber keine Freude dran haben.
Es geht eigentlich nur so, dass man in die Verfassung ein ausdrückliches Israelprivileg einbaut (positive Sonderbehandlung Israels).
@ #32 AD
Eine typische SPD-Funktionärsantwort, die beiden Seiten gefallen will. Auf der HP der NRW-SPD jedenfalls bis jetzt kein Wort. Übrigens auch keines zu den Vorfällen der letzten Wochen. Schmaler Grat, wird hoffentlich misslingen.
25 % der Kommentare waren „unhaltbar“? Wenn ich so viel Zustimmung von fragwürdiger Seite bekäme, wäre es angebracht meine Äußerungen zu überdenken! Spiegelfechterei … Honi soit qui mal y pense
Aber ich rate mal, der Typ ist „ISrael-kritisch“?
Zumindest derjenige, der die Flagge verlinkt hat, sollte strafrechtlich belangt werden.
peace will come when the arabs love their children more than they hat us. golda meir 1956
Warum sollte die NRW-SPD Vorgänge um eine private Fb-Seite offiziell kommentieren?
25% Kommentare – nicht Zustimmung – von der falschen Seite gibt es zz. oft, schaut mal bei den Tweets der IDF. Von Zustimmung habe ich nichts gelesen.
Das kostet Serdar Yüksel wohl seine eigene Medizin:
http://www.dw.de/meinungsfreiheit-oder-volksverhetzung/a-17821566
Serdar Yüksel fühlt sich beleidigt. So sehr, dass er Strafanzeige erstattet hat. Es gehe um den Straftatbestand der Volksverhetzung, sagt er im Gespräch mit der Deutschen Welle. Den Zorn des 41-Jährigen hat Nicolaus Fest entfacht.
War die anzeigende Person tatsächlich eine Pädagogin, oder doch eher eine Proktologin?
Man kann sich bei sowas leicht mal vertun.
Man fühlt sich immer leicht berufen, sein persönliches Halbwissen in juristischen Dingen im Sinne eines persönlichen Gerechtigkeitsgefühls freien Lauf zu lassen, um seine eigene Meinung über eine Person bestätigt zu sehen. Man kann dieser Selbstgerechtigkeit applaudieren, man muss aber nicht.
Ich will mich einmal auf den Fall an sich beziehen und es politisch bewerten. In der Bild am Sonntag erscheint ein Kommentar, der den Islam an sich kritisiert, also die ganze Religion und als generelles Integrationshindernis ansieht. Wenn man das Wort Islam durch Juden ersetzt, wird es vielleicht auch für die deutlich, die immer gleich überall Antisemitismus wittern, welche Qualität diese Aussagen haben. Ich würde den Autor durchaus als Rassisten bezeichnen, der versuchte möglichst viel Provokation und Aufmerksamkeit im Sinne eines „Man wird in Deutschland doch mal sagen dürfen…“ zu erreichen.
Ein Landtagsabgeordneter aus dem Ruhrgebiet zeigt den Autor daraufhin an. Man kann durchaus glauben, dass der Mann sich mehr als beleidigt fühlte durch den Artikel und dagegen vorgehen will, jedoch wirkt es durch seine öffentliche Kommentierung wie ein einfacher Publicy Stunt – wobei es bessere gegeben hätte. An seiner Stelle hätte ich beispielsweise vor dem Springer-Hochhaus in Berlin ein Sofa aufgestellt samt Schild – „Kommen sie raus Herr Fest, ich will mit ihnen diskutieren“.
Stattdessen läuft er zur Staatsanwaltschaft und will es da klären lassen und postet es auf Facebook – ohne die Kommentarfunktion zu sperren, was für mich zeigt, dass er in diesen Dingen ahnungslos ist und die Sache nicht richtig durchdacht hat. Es wirkt eher wie das Buhlen um Aufmerksamkeit in der Sommerpause.
Die bekommt er dann von allen Seiten zwar – aber nicht nur in seinem Sinne, sondern auch von allen möglichen Gruppen, so auch von der, aus deren Reihen die Anzeige kommt. Die warten auf einen solchen Kommentar und Rennen ihrerseits sofort zur Staatsanwaltschaft, um wiederum so Aufmerksamkeit zu erlangen – mit dem Ziel den mittels des Abgeordneten wiederum den Kommentar aus der Redaktion des Springer-Blatts zu bestätigen.
Rassist trifft also Nachwuchspolitiker, der Spinner trifft. Es hat wahrscheinlich alles keine politischen Folgen – außer das man nun alle Namen näher kennt. Eine Debatte im politischen Raum gab es nicht, Folgen wird sie auch keine haben, außer das alle sich in ihrer vorgefertigten Meinung bestätigt fühlen. Das finde ich eher bedenklich, weil es die Grenzen verschiebt im Umgang in der Gesellschaft. Und dem kann man nicht applaudieren.
@ Erdgeruch
Habe ich das jetzt richtig verstanden: Man darf den Islam an sich nicht kritisieren? Und natürlich auch nicht den jüdischen Glauben an sich? Ja überhaupt keine Religion an sich? Man darf auch keine Religion an sich als möglichen Grund für gesellschaftliche, geschweige den für Integrationsprobleme nennen?
@ Wanderer # 41
Sorry, das mag ihr Niveau sein, unseres ist es nicht.Versuchen sie es beim nächsten mal bitte woanders damit.
Natürlich, darf man Religion an sich als System ohne Zweifel kritisieren, wie sich auch theologisch oder Philosophisch fundiert Glaubenskonzepte diskutieren (die ich persönlich alle für sich genommen spezifisch lächerlich finde), aber sich einzelne herauszupicken führt nur zur Ausgrenzung, was ja auch meistens der Zweck ist und Verallgemeinerungen sollen ja auch genau das: Die sind anders als wir.
Und zum Thema Integration: die schlecht integrierteste Gruppe längerer Eingewanderter nach der zweiten Generation in NRW sind… die Italiener. Schlechteste Bildungsabschlüsse und so weiter. Und die sind glaube ich in Mehrheit katholisch. Aber es kam ja noch keiner auf die Idee hier nach Integrationsproblemen in der Religion zu suchen. Integration richtet sich nach sozialen Faktoren, eben gesellschaftlicher Teilhabe und weitaus weniger ein kulturelles Problem, als man in Deutschland immer noch gerne glaubt.
Wir haben ja um 1900 ausgiebige Diskussionen gehabt, ob Katholizismus ein Bildungshemmnis ist. War vielleicht auch nicht ganz falsch, aber wurde extrem übertrieben. Das fiel mir als erstes ein, als diese Debatten über den Islam als Bildungshemmnis aufkamen.
Auch ich halte es für ganz wichtig, zwischen kultureller Differenz und sozialer (Des-)Integration klar zu unterscheiden.
Andererseits ist die Lösung „gesellschaftliche Teilhabe“ längst von der Wirklichkeit überholt. An zunehmend vielen Schulen handelt es sich nicht mehr darum, ob die Zuwandererkinder am Leben der Ethnodeutschen teilhaben können, sondern andersrum. (Okay, speziell in der sehr konservativen Branche Journalismus fühlen sich die Zuwanderer noch als Außenseiter, und das verzerrt den journalistischen Blick auf diese Realität.)
Vernünftigerweise sollten wir von der einfachen Tatsache ausgehen, dass Integration für keine der Seiten ein Selbstzweck ist. Für die Einheimischen genau wie für die Zuwanderer gilt: Man lebt nicht in der BRD, um sich mit anderen zu integrieren, sondern um Geld zu verdienen. Und da gibt es eben zwei Fälle. Die einen brauchen sich nicht zu integrieren, weil sie das Geld auch so verdienen. Die anderen brauchen sich nicht zu integrieren, weil sie das Geld sowieso nicht verdienen. (Wenn man da was ändern wollte, müsste man das „System“ ändern – aber doch nicht hier bei den Ruhrbaronen, Gottseibeiuns!)
[…] Hakenkreuz auf Facebook-Seite – Strafanzeige gegen NRW-Landtagsabgeordneten Serdar Yüksel… […]
@Erdgeruch
Integration richtet sich nach sozialen Faktoren, eben gesellschaftlicher Teilhabe und weitaus weniger ein kulturelles Problem, als man in Deutschland immer noch gerne glaubt.
Was bedeutet die Theorie, dass die Integration auschließlich (oder fast auschließlich) von sozialen Faktoren anhänge und nicht von der Kultur? Doch nichts anderes, als dass die Kultur – also unter anderem die Erziehung, die Prägung durch Familie, die uns vermittelten Werte, Geflogengeiten und Denkweisen– keinen oder nur geringen Einfluss auf menschliches Verhalten haben soll. Das ist doch absolut unglaubwürdig.
Ich glaube hinter der Theorie, dass Integration von sozialen Faktoren abhängig sei, steckt das Bestreben einiger Linken, die von ihnen verehrten nicht-europäischen und nicht-westlichen Kulturen — wie beispielsweise die islamische Kultur — vor Kritik oder generell irgendeiner negativer Eigenschaft frei zu halten. Sie ist eine Folge der unter den heutigen Linken verbreiteten Zuneigung für „das Fremde“, die in eine Verklärung gimpfeln kann. Die so von den Linken vererhrten und bewunderten nicht-europäischen Migranten und deren Kultur (inklusive deren Religion) dürfen einfach nicht für eine schlechte Integration verantwortlich sein. Das Idealbild soll nicht gestört werden.