NRW-Innenminister Reul warnt vor Bandenkriegen wie in den Niederlanden

Herbert Reul, CDU (Foto: Roland W. Waniek)
Herbert Reul, CDU (Foto: Roland W. Waniek)

Angesichts von gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen niederländischen Rauschgiftlieferanten und Drogenbanden in Köln warnt NRW-Innenminister Herbert Reul vor Drogenkriegen wie in den Niederlanden mit Folter, Auftragsmorden und Bombenanschlägen. „Die Gefahr besteht, dass solche Szenarien häufiger stattfinden“, sagte Reul dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Mittwoch-Ausgabe).

Nach der Teillegalisierung von Cannabis durch die Bundesregierung fürchtet Reul eine Ausweitung der illegalen Geschäfte niederländischen Banden an Rhein und Ruhr. „Wenn man den Konsum von Marihuana und Haschisch legalisiert, werden mehr Menschen einen Joint rauchen. Und wenn das legale Angebot nicht da ist, weil die ganzen Cannabis-Vereine noch gar nicht aktiv sind und weil die auch gar nicht so viel produzieren können, dann pumpen die Drogenhändler aus den Niederlanden und anderswo ihren Stoff auf den Markt“, so Reul. Das bedeute: „Mit dem Cannabis-Gesetz schaffen wir einen neuen Verkaufsraum für die Großdealer.“ Reul räumte ein, dass empirische Belege für seine These einer Ausweitung illegaler Geschäfte bislang fehlten. „Aber eigentlich ist es eine logische Folge.“

Zur Verfolgung der aktuell begangenen Gewaltverbrechen mit einer Serie von Sprengstoffanschlägen lobte Reul die Arbeit der Ermittler. Sie hätten das Problem frühzeitig erkannt und Tatverdächtige festgenommen. Zwölf von 15 Haftbefehlen seien vollstreckt. „Das ist eine superschnelle Reaktion, die sicherlich auch unter den Drogengangstern Wirkung zeigt. Allerdings muss man auch konstatieren, dass es sich nach den bisherigen Erkenntnissen um ein weit verzweigtes Netzwerk handelt, das auch in Köln Abnehmer hat.“

Ferner beklagte Reul im Interview, das Gesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) führe zur Überlastung von Justiz und Polizei. Derzeit müssten Staatsanwälte und Richter „Zigtausende Altfälle“ verurteilter Cannabis-Besitzer oder -Händler durchleuchten. In der Praxis sei die erlaubte Menge von 50 Gramm Marihuana zur privaten Aufbewahrung für die Polizei nicht handhabbar. Lauterbachs Gesetz „erschwert die Beweisführung enorm“, kritisierte Reul.

Interview im Wortlaut auf: www.ksta.de/844305

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