Nach den tödlichen Schüssen eines Polizisten auf einen Asylbewerber in Dortmund hat das NRW-Innenministerium die Entscheidung der beteiligten Beamten verteidigt, ihre Bodycams bei dem Einsatz nicht einzuschalten. Ein Sprecher des Ministeriums sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Mittwochausgabe), eine Dienstanweisung der NRW-Polizei enthalte Regelungen für den Einsatz von Bodycams. Danach sei das Filmen „höchstpersönlicher Lebenssachverhalte“ nicht gestattet. „Die höchstpersönliche Entscheidung, sein Leben beenden zu wollen und dabei ,gefilmt‘ zu werden, könnte darunter zu subsummieren sein“, sagte ein Sprecher der der Zeitung. Der Getötete hatte angekündigt, sich das Leben nehmen zu wollen.
Link zum Artikel: www.ksta.de/39880876
Wenn die Polizei Bodycams nur als Option nutzt, um sich selbst zu schützen, aber nicht, um Transparenz in schwierigen Situationen zu schaffen, dann muss sie sich nicht wundern, wenn ihre Glaubwürdigkeit in Frage gestellt wird. In NRW gehört zu dieser fragwürdigen Ideologie „die Polizei hat immer Recht“ ja auch, dass die Kennzeichnungspflicht für Polizisten abgeschafft wurde.
„Wenn die Polizei Bodycams nur als Option nutzt, um sich selbst zu schützen, aber nicht, um Transparenz in schwierigen Situationen zu schaffen, …“
Diese Regelung ist meines Wissens nicht auf dem Mist der Polizei gewachsen, sondern wurde zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Gefilmten von Datenschützern gefordert.
Das klingt für mich eher nach einer Schutzbehauptung. Dass ein solches Geschehen in aller Öffentlichkeit zum „Kernbereich privater Lebensgestaltung“ (wie es im Polizeigesetz heißt) gehören sollte, ist mMn eher abwegig. Dass ein Suizid eindeutig darunter fallen würde, behauptet ja übrigens nicht einmal die Polizei, sondern lediglich, das „könnte darunter zu subsummieren sein“. Die Person hat sich ja aber mit ihrer Suiziddrohung ganz im Gegenteil gezielt in die Öffentlichkeit begeben.
Es ist schade, dass – soweit ich sehe – praktisch alle Presseberichte diese Darstellung der Polizei völlig unkritisch übernehmen.
Aber es ist natürlich unheimlich praktisch, die Schuld für die mangelnde Dokumentation den doofen Datenschützern in die Schuhe schieben zu können, die man eh lästig findet.
Dieser Umgang mit Bodycams passt aber natürlich zum angegebenen Zweck ihrer Einführung. Da ging es explizit darum, Gewalt _gegen_ Polizeibeamte aufzuklären bzw. durch Abschreckung zu verhindern. Das ist ja auch kein falsches Ziel. Aber Gewalt _durch_ Polizeibeamte war auch da wieder einmal überhaupt nicht im Blick, obwohl die doch erfahrungsgemäß weitaus schwieriger aufzuklären ist als erstere.
Mdl Bialas, SPD hat am 26.9.2019 im Innenaussschus des Lantages zum Einsatz von Body Cams wie folgt argumentiert ( auszugsweise) : Rot-Grün habe die Bodycams mit Blick auf die gefahrenabwehrende Sicherheit der
Polizistinnen und Polizisten eingesetzt, nicht aber zu Beweissicherungszwecken. Dies
erfordere einen sensiblen Umgang Bevor man den Einsatz von BodyCams kommentiert, sollte man sich das Polizeigesetz NRW verinnerlichen und die entsprechende Rechtsprechung auch des Bundesverfassungsgerichtes zu Videoaufzeichnungen in Wohnungen ( Schutzräume gem. Art. 13 GG ) . Danach war der Einsatz von Body Cams zunächst rechtlich nicht zulässig. Ein Blick ins Gesetz hilft oft weiter.
in #3 heißt es:
„ Es ist schade, dass – soweit ich sehe – praktisch alle Presseberichte diese Darstellung der Polizei völlig unkritisch übernehmen.“
In #3 könnte aber genauso stehen:
„Was reden die da von einem Geisterfahrer? – die fahren doch alle verkehrt rum!
Das bedauerliche an Paule t ist sein Anliegen, in all den Beiträgen hier Kapital aus dieser Tragödie zu ziehen um sein kaputtes linkes Weltbild mit Nahrung zu versorgen in den wie selbstverständlich das Flüchtlingkind zum Opfer und die Polizei automatisch zum Töter gemacht wird. Wäre das Ergebnis dieser Tragödie andersherum und ein Polizist wäre zu schaden gekommen. Paule wäre derjenige hier bei den Ruhrbaronen, der am lautesten was von „es gilt die Unschuldsvermutung! Quasseln würde.
Warum man als Google- Jurist und Hobbyschöffe nicht ersteinmal tief Luft holen und Ergebnisse abwarten kann, bleibt sein Geheimnis
@ #5 | Bart Wolfson, Zitat:
„In #3 könnte aber genauso stehen:
„Was reden die da von einem Geisterfahrer? – die fahren doch alle verkehrt rum!““
Das könnte dann genauso gut da stehen, wenn ich für meine Wertung kein Argument genannt hätte. Das habe ich aber unmittelbar vorher getan. Das Argument lautet: Eine Geschehen mit einer Suiziddrohung, das nicht nur in aller Öffentlichkeit stattfindet, sondern für das die entsprechende Person die Öffentlichkeit geradezu gesucht hat, gehört eher nicht zum „Kernbereich privater Lebensgestaltung“, und deswegen ist die Behauptung der Polizei, dass die Bodycams gar nicht hätten eingeschaltet sein dürfen, unplausibel.
Mit diesem Argument können Sie sich gerne auseinander setzen. Aber das Argument der großen Zahl alleine ist dagegen ziemlich schwach.
Das Problem der unkritischen Übernahme von Polizeimeldungen durch die Presse ist ja übrigens nicht neu. Viele Medien behandeln die Polizei als privilegierte Quelle, d.h. als sachliche, neutrale Quellen, deren Aussagen man – anders als bei den meisten Quellen – i.d.R. ohne kritische Überprüfung vertrauen kann, wie es z.B. bei Nachrichtenagenturen der Fall sein sollte. Bei Pressemeldungen der Polizei hat sich das oft genug als Fehler herausgestellt, wenn verzerrte oder einfach falsche Aussagen der Polizei einfach so übernommen wurden. Dass die Polizei keine neutrale Quelle ist, wenn es um mögliches Fehlverhalten der Polizei selbst geht, sollte eigentlich evident sein.
Zitat: „Das bedauerliche an Paule t ist sein Anliegen, in all den Beiträgen hier Kapital aus dieser Tragödie zu ziehen um sein kaputtes linkes Weltbild mit Nahrung zu versorgen in den wie selbstverständlich das Flüchtlingkind zum Opfer und die Polizei automatisch zum Töter gemacht wird.“
Ich möchte kein „Kapital aus dieser Tragödie ziehen“, sondern ich möchte, dass das Geschehen aufgeklärt wird. In diesem Zusammenhang habe ich nicht irgendwie spekuliert, sondern eine öffentliche Aussage der Polizei zu einem Detail des Geschehens mit einem sachlichen Argument kritisiert. Ich hätte gerne gewusst, was dabei bitte das Problem ist.
Und ja, ich vertrete die Meinung, dass die Arbeit der Polizei der Kontrolle bedarf (im Prinzip wie die Arbeit aller staatlichen Institutionen, wegen der besonderen Machtmittel der Polizei aber noch einmal besonders genau), einerseits durch andere staatliche Institutionen, andererseits durch eine kritische Öffentlichkeit. Ist das ein Zeichen für ein „kaputtes linkes Weltbild“? Ich würde es in einem demokratischen Rechtsstaat (im Gegensatz zu einem Obrigkeitsstaat) ja eher für eine Selbstverständlichkeit halten.
Zitat: „Paule wäre derjenige hier bei den Ruhrbaronen, der am lautesten was von „es gilt die Unschuldsvermutung! Quasseln würde.“
Auch Sie haben das Prinzip der Unschuldsvermutung offenbar nicht verstanden. Es gilt i.W. für den Strafprozess: Dort wird erst einmal die Unschuld angenommen, wenn die Schuld nicht bewiesen werden kann. Es gilt logischerweise nicht für die polizeiliche Untersuchung eines Geschehens – die Polizei vermutet vor oder während ihrer Ermittlungen weder Schuld noch Unschuld, sondern ermittelt ergebnisoffen. Und gleiches gilt natürlich für die öffentliche Diskussion.
Was Sie wahrscheinlich meinen, ist, dass man Vorverurteilungen vermeiden sollte. Das wäre aber etwas anderes; und ich habe auch an keiner Stelle vorverurteilt.
Zitat: „Warum man als Google- Jurist und Hobbyschöffe nicht ersteinmal tief Luft holen und Ergebnisse abwarten kann, bleibt sein Geheimnis“
Jetzt wird’s albern. Haben Sie meine Beiträge zum Thema überhaupt gelesen? Dass man die Ergebnisse der Untersuchung abwarten solle, ist von Anfang an meine Mahnung, und ich habe mich damit gegen Aussagen gewandt, die schon nach den allerersten Meldungen, bevor eine Untersuchung überhaupt angefangen hatte, der Polizei für ihre „professionelle Arbeit“ gedankt hatten und meinten, eine Untersuchung wäre überhaupt überflüssig.
Deswegen habe ich eben auch noch _keine_ Bewertung des Geschehens insgesamt formuliert, sondern ganz ausdrücklich mehrere Ergebnisse der Untersuchungen für möglich gehalten – wie gesagt im Gegensatz zu anderen, die das Verhalten der olizei von vorneherein richtig fanden.