Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat die Ermittlungen gegen die NRW-Staatssekretärin Zülfiye Kaykin abgeschlossen und fordert eine Geldstrafe. Der Vorwurf: Kaykin soll in ihrer Zeit als Geschäftsführerin der Begegnungsstätte der DITIB-Merkez-Moschee in Duisburg-Marxloh die Sozialversicherungsbeiträge eines Mitarbeiters nicht ordnungsgemäß abgeführt zu haben.
Die Landesregierung reagierte prompt auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft und entließ Kaykin.
Eine Mitteilung der Staatskanzlei besiegelte das Ende von Kaykin:
Die Staatssekretärin für Integration im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW, Zülfiye Kaykin, hat Ministerpräsidentin Hannelore Kraft heute darüber informiert, dass die Staatsanwaltschaft Duisburg einen Strafbefehl beantragt hat, der Vorgänge betrifft, die in die Zeit der früheren Tätigkeit von Frau Kaykin als Geschäftsführerin der DITIB-Begegnungsstätte in Duisburg-Marxloh zurückreichen. Im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, Guntram Schneider, wird die Ministerpräsidentin dem Kabinett vorschlagen, Frau Kaykin aus dem Amt als Staatsekretärin für Integration zu entlassen. Die Ministerpräsidentin dankt Frau Kaykin für ihre geleistete Arbeit und ihren engagierten Einsatz in der Integrationspolitik.
Kurz zuvor hatte der CDU-Fraktionsvorsitzende Karl-Josef Laumann die Entlassung Kaykins gefordert: „Frau Kraft muss jetzt umgehend die Notbremse ziehen: Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat den Erlass eines Strafbefehls sowie die Festsetzung einer Geldstrafe gegen Frau Kaykin beantragt. Der Vorwurf wiegt schwer: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie Beihilfe zum Betrug. Frau Kaykin ist nicht mehr als Staatssekretärin tragbar. Sollte sie nicht selbst zurücktreten, muss die Ministerpräsidentin sie hier und heute abberufen.“
Ich halte diese Entlassung für eine gute Idee. Ich frage mich aber was die Funktionärin der staatlichen Religionsanstalt DITIB in einer deutschen Regierung zu suchen hat.
Staat und Kirche sollten getrennt sein. Der Betrieb einer staatlichen (türkischen= muslimischen „Kirche“ beisst sich mit den Vorgaben des Grundgesetzes über die Trennung von Staat und Kirche.
Der deutsche Staat darf keeine Kirche einrichten.
An diese Regelungen sollte sich auch der türkische Staat hier halten.
Die Verpartnerung von deutschen Staat und dem türkischen Staat bei der Erteilung des konfessionellen (islamischen) Religionsunterricht halte ich für einen Skandal.
Im übrigen stellt sich angesichts des Vorwurfes der Hinterziehung von Sozialabgaben die Frage nach der Glaubwürdigkeit sozialdemokratischer Politik…
Achim
Links anne Ruhr (05.09.2013)…
Bochum: Klage gegen Opel wegen Zafira-Verlagerung wird im Dezember verhandelt (Ruhr Nachrichten) – Dortmund: BVB-Fans diskutieren mit Bundestagskandidaten über Fan-Politik (WAZ.de) – Essen: Messe Essen wirbt in Rüttenscheid um Unt…
@ Achim
DITIB-Moscheen befinden sich in der Trägerschaft von Ortsvereinen nach deutschem Vereinsrecht.
Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) arbeitet als Dachverband dieser Ortsvereine und ist dem türkischen Präsidialamt zugeordnet, s. https://de.wikipedia.org/wiki/DITIB.
Der Vorteil für den Ortsverein besteht darin, daß er nicht für den Hauptamtlichen Hodscha zahlen muß, der ist nämlich türkischer Beamter. Gleiches muß aber eben nicht für die Ortsvereinsmitglieder oder die Ortsvereinsvorstände gelten.
Ihr Verständnis von der Trennung von Kirche und Staat ist mehr als problematisch. Ihre Auslegung schränkt sowohl das Vereinigungsrecht von Menschen ein, die nicht ihre weltanschauliche Auffassung teilen, als auch deren Recht an gesellschaftlicher und politischer Teilhabe.
Der SPD, deren Freund ich nicht unbedingt bin, einen Vorwurf aus den Vorkommnissen zu machen, halte ich für lächerlich. Expost Klugscheißerei deutet nicht unbedingt auf einen klaren Verstand hin.
Stehen Sie der sogenannten „Linken“ nahe, dieser spinnerten Sekte von Capuccino-Kommunisten? Die labern auch so einen Scheiß.