NRW-NSU-Ausschuss Vorsitzende war Anwältin eines Nazis und dreifachen Polizistenmörders

Nadja Lüders ist Vorsitzende der Dortmunder SPD, Landtagsabgeordnete in NRW und Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses. Heute gab sie eine persönliche Erklärung ab:

lueders_berger

Michael Berger war 1999 fester Bestandteil in der Dortmunder Nazi-Szene und ermordete im Juni 2000 drei Polizeibeamten um, bevor er Selbstmord beging. Das die ehemalige Anwältin eines Nazis die Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses in NRW ist, ist ein Unding. Dass sie einen Dortmund Nazi vertrat und nun die Nazi-Szene in Dortmund auf mögliche Kontakte zum NSU untersuchen soll, geht nicht. Berger war schon als er Lüders Mandant war ein bekannter Nazi – und die Anwältin eines Nazis hat an der Spitze des NSU-Untersuchungsausschuss nichts zu suchen.

Dass Lüders in ihrer Stellungnahme keinerlei Zweifel erkennen lässt, belegt umso deutlicher, dass sie nicht in der Lage ist diesen Ausschuss zu leiten.

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Frank Heinze
9 Jahre zuvor

Das ist der Job eines Anwalts. Er, resp. sie, verteidigt den Täter, nicht die Tat.
Allein schon, dass die Anwältin sich gezwungen sah, eine solche Erklärung abgeben zu müssen, ist erschreckend.
Schily hat seinerzeit die RAF-Mörder verteidigt.

Übrigens ist eine Nazi-Anwältin eine Juristin mit faschistischer Überzeugung.
Es gibt solche. Horst Mahler zB.
Willst du Lüders ernsthaft auf eine Stufe mit Mahler stellen?

keineEigenverantwortung
keineEigenverantwortung
9 Jahre zuvor

Die sozialen Netzwerke zeigen, dass es sehr schnell passiert, dass Person A Person B kennt.

Das Thema NSU ist in der Lage, jedes Vertrauen der Bevölkerung an staatliche Behörden zu verspielen. Es ist deshalb wichtig, dass die parlamentarische Aufarbeitung absolut keinen Anlass für Verschwörungstheorien etc. gibt.

Hier muss die Politik insbesondere nach den Erfahrungen der letzten Monate sehr sensibel sein.

Gerd
Gerd
9 Jahre zuvor

Na und? Auch Abschaum hat Rechte. Sowas ist Kennzeichen einer freien Gesellschaft.

Wenn wir Anwälte dafür bestrafen, dass sie bestimmten Personen zu ihren verfassungsmäßigen Rechten verhelfen, können wir besagte Rechte gleich abschaffen.

Martin Kaysh
9 Jahre zuvor

Unfug, Stefan. So geht Juristerei nicht. Der Hinweis auf Schily von @Frank Heinze war richtig. Nach Deiner Logik, Stefan, hätte Schily nie Innenminister werden dürfen. Und wenn ich Stroebele mal richtig verstanden habe, hat man sich die RAF-Verteidigung seinerzeit nur leisten können, weil man andere, dubiose Mandate in Wirtschaftssachen hatte. Nazi-Anwältin, das ist auch einfach mal ein… ach… ein doofer Kampfbegriff.
Nadja Lüders ist clever, beharrlich, schlau und unabhängig genug, um diesen Ausschuss richtig gut zu führen. Glaube ich, fest. Schauen wir auf das Ergebnis und spielen wir nicht Skandalisierung, ausgerechnet erst, nachdem sie sich zu erkennen gegeben hat als ehemalige Anwältin in einem Arbeitsgerichtsprozess eines Nazis und späteren Mörders. Wobei, ich bin da nicht so informiert, verurteilt wurde er doch nicht, oder? Stimmt, gegen Tote wird aus rechtsstaatlichen Gründen ja nicht ermittelt. MH.

Ach so, und ganz wichtig: Ich bin mit Nadja Lüders hier bei Facebook befreundet, duze mich mit ihr, obwohl ich nicht in der SPD bin, und zur Wahl als SPD-Vorsitzende des Dortmunder SPD-Unterbezirks habe ich ihr auch gratuliert, persönlich.

Ach, Juristerei ist eine Kunst, die nicht jeder verstehen muss.

Aber lies einfach mal die großartigen Erinnerung Heinrich Hannovers, der als Strafverteidiger oft durch die kacke gelaufen ist. Warum? Weil Rechte erst dann wert haben, wenn sie auch bedingungslos für tatsächliche oder vermeintlich Scheusale gelten.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
9 Jahre zuvor

Die NRW-Gerichte sind lt. Art 41 Landesverfassung gegenüber einem U-Ausschuss zur Rechts- und Amtshilfe verpflichtet, müssten also auch hier Akteneinsicht in Arbeitsgerichts-Prozessakten gewähren. Damit könnte man zunächst klären, welchen Bezug das damalige AG-Verfahren zu Naziaktivitäten Bergers wirklich hatte, denn erzählen kann die Lüders ja viel.

Nichtsdestotrotz wäre eine Weiterführung ihres Vorsitz das Unsensibelste, was der Landtag in diesem Ausschuss verbrechen kann. Das hat noch nicht mal was mit ihrem Anwalts*job* zu tun (insofern ist der Schily-Vergleich in #1 Quatsch), sondern schlicht mit der Tatsache, dass sie als aktives SPD-Mitglied (2001 später wurde sie Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Dortmund-Lichtendorf) zumindest später über den Nazimörder Berger hätte informiert sein müssen und trotzdem den Vorsitz im U-Ausschuss übernahm.

Lüders kann wohl Niemandem glaubhaft verklickern, dass sie erst heute erfahren hat, wer Berger war, zumal SPON zu Berger und Lüders schon 2011 schrieb: „Auf einer Party seiner Anwältin, bei der er plötzlich auftauchte, fiel Berger, der 1,91-Meter-Mann, den Gästen auf: Er trug einen Ring mit Hakenkreuz. Bei anderer Gelegenheit hatte er sich in die Haare des Hinterkopfs zwei Achten einrasieren lassen – das Geheimsymbol der Neonazis.“ http://www.spiegel.de/panorama/justiz/polizistenmorde-in-nrw-der-ewige-verdacht-a-798680.html

Jurist
Jurist
9 Jahre zuvor

Es ist erstaunlich, dass jemand, der es nicht einmal fertig bringt, ein Dutzend Zeilen zu verfassen, ohne sich dabei mehrfach an der deutschen Sprache zu vergreifen, glaubt, er sei als Journalist geeignet. Immerhin passt sich der Inhalt des Artikels nahtlos dem formalen Niveau an. „Das geht nicht“ ist jedenfalls kein taugliches Argument für oder gegen irgendetwas. Dass dem Autor nicht mehr einfällt, verwundert freilich nicht. Die von ihm vertretene Ansicht ist schließlich völlig unsinnig und peinlich – für ihn und für die Seite, die seinen Text publiziert.

Polina
Polina
9 Jahre zuvor

Wie sieht es denn mit den anderen Mitgliedern des NSU-Ausschusses aus? Liegt das vielleicht noch mehr im Argen? Da sollte man ruhig mal jeden durchleuchten…

Julia Wachenfeld
Julia Wachenfeld
9 Jahre zuvor

Nadja Lüders ist seit etlichen Jahren sehr aktiv im Kampf gegen den Rechtsextremismus in Dortmund. Dabei zeigt sie so viel persönlichen Einsatz wie kaum ein anderer Politiker.
Das sie als junge Anwältin am Anfang ihrer Karriere einen Mann in einem arbeitsrechtlichen Verfahren verteidigt hat, hat nichts mit ihrer Befähigung als Ausschussvorsitzende oder eigenen politschen Überzeugung zu tun. Wir reden vom Jahr 1999, in dem man nicht jeden einfach googlen konnte. Man fragt als Anwältin ja nicht jeden, der in die Kanzlei kommt: „Sind sie eigentlich Nazi?“
Sie hat ihn lediglich aufgrund einer Kündigung vertreten. Das jetzt gefordert wird, dass sie zurücktreten soll, ist völliger Unfug.

Arnold Voss
9 Jahre zuvor

Auch ein Nazi hat das Recht auf Verteidigung, und das kann in einem Rechtsstaat nicht anders sein. Aber deswegen muss ein Anwalt ihn nicht verteidigen. Er kann es auch ablehnen. Auch das ist Teil unserer Rechtsordnung. Es kann aber nicht sein, dass ihm, wenn er es tut, daraus ein politischer Strick gedreht wird, wenn er nicht selbst ein Nazi ist.

Fassungslos über Scheuklappen
Fassungslos über Scheuklappen
9 Jahre zuvor

Skandal! Nazi-Anwältin! Die darf das nicht!

Ich bin fassungslos über soviel scheinbar scheugeklappte ideologische Verblendung.

Hier wird mal wieder ein Generalverdacht formuliert, der ebenso Bäcker_innen, Busfahrer_innen, Vermieter_innen, Arbeitgeber_innen, Stromanbieter, Frisör_innen, Kassierer_innen treffen könnte.

Herr Laurin, ich bitte Sie zu beachten, dass es Vertrags- und Dienstverhältnisse gibt, bei denen es nicht oder schwer möglich ist, sich dem Verhältnis zu entziehen ( z.B. Pflichtverteidiger_innen, Berater_innen ARGE, Gerichtsvollzugsbeamt_innen, gesetzl. Betreuer_innen ).

Es ist richtig, Umfelder über die rechte Gesinnung von Menschen zu informieren und diese zu sensibilisieren.
Sofern diese Informationen aber nicht vorliegen oder die Gesinnung nicht anderweitig zu Tage tritt, ist dem Umfeld grundsätzlich kein Vorwurf zu machen.

Der Skandal liegt darin, Frau Lüders mit bekannten Szene-Anwälten oder gar mit Herrn Mahler in einen Topf zu werfen, da bei diesen Personen die Gesinnung der Mandanten zumindest billigend in Kauf genommen wird. Für Frau Lüders ist m.E. dieser Verdacht völlig unbrauchbar.

Ich hoffe, Sie fragen Frau Lüders nach ihrem Verhältnis zu Herrn Berger im Jahre 1999 und überdenken ggf. Ihren Standpunkt.

Klibo
Klibo
9 Jahre zuvor

@Julia Wachenfeld:

Laut Spiegel kam der Nazi mit einem HK-Ring (!!!) zur Kanzlei Party, da muss man sicher nicht mehr googlen, ob der Mandat ein Nazi sein könnte.

Alles andere als ein Rücktritt wäre jetzt kontraproduktiv für den NSU-Ausschuss. Ausserdem halte ich ein PAV für sinnvoll, eine Nazi-Anwältin ist in der SPD untragbar!

Thomas Weigle
Thomas Weigle
9 Jahre zuvor

„…die Lösung des Terrors auch immer eine militärische ist.“ Nein, @ Stefan Laurin, in der Bundesrepublik nicht. Die bei der Terrorbekämpfung eingesetzten Kräfte waren Polizisten, auch die GSG 9 ist dem Innenminister unterstellt und somit (Bundes) Polizei.

Jürgen
Jürgen
9 Jahre zuvor

@ #12:
Sehr geehrter Hr. Laurin, ich muss Ihnen widersprechen. Gibt es aussagekräftige Belege dafür, dass Fr. Lüders in irgendeiner Weise Sympathien für ihre damalige Mandantschaft hegte? Gibt es irgendwelche Belege dafür, dass dies noch heute so ist? Ein Anwalt ist dazu verpflichtet, seinen Mandanten so gut wie möglich rechtlich zu vertreten. Egal, ob es sich dabei um einen offen agieren Neonazi handelt oder einen Päderasten und egal, um was für einen Vorgang es sich handelt.

Solange aber keine offensichtlichen Belege vorliegen, Fr. Lüders sympathisiert mit dieser Szene oder ist gar in diese verstrickt, gibt es resultierend aus ihrer anwaltlichen Tätigkeit keinerlei Gründe, sie als Vorsitzende des NSU-Ausschusses in NRW journalistisch zu demontieren. Fragen stellen, ja aber empörend von vornherein ihre Nichteignung rausschreien ist schlicht scheiße.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
9 Jahre zuvor

@“Fassungslos über Scheuklappen“: Sie haben richtigerweise ja schon im Ansatz darauf hingewiesen, dass ein Pflichtverteidiger sein Mandat aus triftigen Gründen auch ablehnen kann oder vom Gericht abgelehnt wird. Trfitg wäre es z.B., wenn die Kosten der Pflichtverteidigung die Gebühren für nur „notwendige Verteidigung“ übersteigen – ergo sind die Hürden einer Ablehnung nicht gerade unüberbrückbar.

Es geht aber auch um den Fakt, dass Frau Lüders erst 5 Monate *nach* ihrer Bestellung zur UA-Vorsitzenden auf die Idee kommt, ihre Kenntnis über ihren Ex-Mandanten und einen der Drahtzieher in der durch den UA zu untersuchenden Nazi-Zielgruppe, die ja wohl spätestens mit dem „Partyauftritt“ Bergers, mind. aber mit den überregionalen Meldungen über die Polizistenmorde und Bergers Selbstmord *seit 15 Jahren* vorlag, selbst publik zu machen. Und das auch erst, nachdem der Untersuchungs-Ausschuss durch die Sammlung von Gerichtsakten Kenntnis vom AG-Verfahren Bergers bekam.

Nö, das ist eindeutig zuviel „Zurückhaltung“ seitens Lüders, um sie weiter mit dem Vorsitz zu betrauen. Und es überrascht mich auch nicht, dass es „Fans“ und Parteigenossen Lüders sind, die dabei die Scheuklappen aufsetzen.

Peter
Peter
9 Jahre zuvor

Wenn Frau Lüders es errnst meint mit der AUfklärung, bei ZO gabs das:

http://blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2015/02/12/skinhead-schlaegt-schrille-toene-an-das-medienlog-vom-donnerstag-12-februar-2015/#comments

Besonders das Gutachten aus Kommentar 29 sollte Frau Lüders zu kritischen Fragen Anlass geben!

Dortmunder
Dortmunder
9 Jahre zuvor

Wie wäre es, kurz mal darüber nachzudenken, was wohl die Angehörigen der NSU-Opfer über den Fall denken – Menschen, die über Jahre mit polizeilichen und medialen Verdächtigungen gegen den Vater, den Sohn, den Freund leben mussten und nun Woche für Woche weitere Eindrücke vom Versagen des Staates geliefert bekommen.
Fr. Lüders ist natürlich nicht die Verteidigung eines Rechtsextremen vorzuwerfen – selbstverständlich ist das Teil unserer Rechtsordnung, die die Nazis bekämpfen. Und rechtsextrem ist sie mit Sicherheit auch nicht. Vorzuwerfen ist ihr dagegen, dass sie sich vor der Übernahme ihrer Tätigkeit im U-Ausschuss darüber Gedanken hätte machen müssen, was wohl die Angehörigen der Opfer über ihre Vorgeschichte denken. Dann hätte sie – ein Mindestmaß an Empathie vorausgesetzt – selbstverständlich den (karrieremäßig sicher ganz tollen) Schritt in den Ausschuss ablehnen müssen.

Matthias
Matthias
9 Jahre zuvor

Das ist populismus unterster Schublade und geht ja wohl mal gar nicht.
Wenn Frau Lüders Bäckereifachverkäuferin gewesen wäre und dem Nazi jeden morgen Brötchen verkauft hätte, wäre es dann auch ein „Unding“?

Wenn jemand ein Problem mit seinem Arbeitgeber hat, aber der eigene Anwalt sich nur mit Körperverletzung und Propagandadelikten auskennt, brauch man halt einen Rechtsbeistand. Soll die jedem Mandanten nachrecherchieren? „Ach Sie schreiben für Ruhrbarone? Na dann sehen sie mal zu, wie Sie aus der [Abmahnung/Bußgeldbescheid/Sorgerechtsstreit] rauskommen“ würde zu Recht ebenso gebasht werden.

Alvin Singer
Alvin Singer
9 Jahre zuvor

Stefan Laurin fragt: „@Jürgen: Habe ich geschrieben, das Lüders Sympathien für Nazis hat? Lesen Sie doch erst einmal den Artikel und die Kommentare, bevor Sie mir etwas unterstellen.“

Der Artikel unterstellt Frau Lüders zwischen jeder Zeile Sympathien für Nazis – und das übrigens auch in einem erbärmlichen Stil. Die Abgeordnete, die seit vielen Jahren innerhalb wie außerhalb des Landtages gegen Rechtsextremisten kämpft, wird in drei von vier Zeilen als „Nazi-Anwältin“ bezeichnet.
Von den Rechtschreibfehlern einmal abgesehen, zeugt der Artikel von der Unwissenheit, der Voreingenommenheit und der Skandal-Lust des Autors.
Fakt ist: Frau Lüders hat diesen Neo-Nazi vor 16 Jahren in einem Arbeitsgerichtsverfahren vertreten.
Da kann man gewiss einmal kritische Fragen stellen. Aber die indirekten Unterstellungen in diesem Artikel sind infam und unseriös.
Über den langjährigen und tatkräftigen Einsatz der Abegordneten weiß der Autor offenbar gar nichts.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
9 Jahre zuvor

@#22: Grade der „langjährige und tatkräftige Einsatz der Abegordneten“ (ups, ein Rächtschraibföhler;-) hätte sie in allzu guter Kenntnis der historischen Person Berger als Naziszene-Größe dazu bringen *müssen*, schon bei der Berufung in den UA und spätestens bei der Benennung als Vorsitzende auf ihre damaligen Kontakte zu Berger hinzuweisen. Erst dann eilig etwas einzugestehen, was dem Ausschuss nur durch die Beschäftigung mit allen möglichen Gerichtsakten auffiel, ist mindestens seltsam und für Vorsitzende ein markantes Versäumnis, welches der politische Gegner nun massiv ausnutzen wird. Dadurch gerät der gesamte UA in Gefahr und das kann auch eine Frau Lüders nicht ernsthaft wollen.

Thomas Weigle
Thomas Weigle
9 Jahre zuvor

Frau Lüders scheint zumindest die in diesem Fall die bitter nötige Sensibilität zu fehlen, egal welche Verdienste sie im Kampf gegen Rechts vorzuweisen hat. Sie hätte mit dieser Diskussion rechnen und deshalb vor Übernahme des Amtes auf diese causa hinweisen müssen. Dass sie das erst 5 Monate nach Übernahme des Amtes getan hat, wie @ Klaus Lohmann schreibt, ist schlicht dumm und ermöglicht erst alle möglichen Spekulationen, die dem Auftrag des Ausschusses nicht dienlich sind.

Fragender
Fragender
9 Jahre zuvor

Um mal etwas Ruhe ins Thema zu bringen, gibt es denn belastbare Quellen, die aussagen können, um was für ein Verfahren es damals konkret ging? Wie lang ging der Kontakt zu Berger dann noch weiter, zumal er ja auf diese Anwaltsparty eingeladen war?

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
9 Jahre zuvor

@Fragender: Der Untersuchungsausschuss hat Zugriff auf alle thematisch passenden Gerichtsakten oder kann sie bei den Gerichten anfordern. Und bei Bergers sehr undurchsichtigen Rolle im gesamten Dortmunder Nazisumpf wird sich der UA auch mit Bergers möglichen NSU-Kontakten befassen, was Frau Lüders so gar nicht auf die Idee kommen lässt, sich selbst dafür zu interessieren, warum man bei Bergers Selbstmord ihre Visitenkarte in Bergers Brieftasche fand – was sie dann aber noch mehr unter Druck setzt.
http://www.derwesten.de/politik/ausschuss-vorsitzende-unter-druck-id10480917.html

basement
basement
9 Jahre zuvor

Ich frage mich, mit welchem Recht Frau Lüders den Sachverhalt offenbart hat. Als Rechtsanwältin unterliegt sie der Pflicht zur Verschwiegenheit, die sich auch darauf bezieht, ob und zu wem ein Mandatsverhältnis bestanden hat. Erst recht darf nichts über die Inhalte der anwaltlichen Vertretung preisgegeben werden. Das gilt über das Ende des Mandatsverhältnisses hinaus. Da der damalige Mandant anscheinend verstorben ist, konnte er Frau Lüders auch nicht von der Verschwiegenheitspflicht entbinden.
Im Übrigen – unterstellt, die Angaben von Frau Lüders treffen zu – : Wollen wir wirklich Nazis eine solche Macht über uns geben, dass ein einzelner Kontakt zu ihnen (hier: anwaltliche Vertretung in einem Arbeitsgerichtsverfahren), ohne jeden Bezug zur politischen Einstellung, noch dazu vor anderhalb Jahrzehnten (!) ausreicht, eine Person dauerhaft zu diskreditieren? Was wäre denn mit einem Hausarzt, der den genannten Nazi 1999 wegen Grippe behandelt hat (in Herrn Laurins Diktion: Nazi-Arzt): Wäre der jetzt auch von einer Leitung des PUA ausgeschlossen?

nussknacker56
nussknacker56
9 Jahre zuvor

Die Überschrift „… war Anwältin eines Nazis und dreifachen Polizistenmörders“ ist klar zu kritisieren. Zurzeit der fraglichen Verteidigung war B. noch kein Dreifach-Mörder. Deswegen war Frau Lüders auch nicht die Anwältin eines „dreifachen Polizistenmörders“. Diese Vermengung von zeitlichen Abfolgen dürfte Anlass für den geäußerten Unmut von einigen Kommentatoren hier sein.

Ich kenne Frau Lüders nicht, gehe aber davon aus, dass ihr nicht zur Gänze bewusst war, um wen es sich bei ihrem Mandanten handelt. Falls doch, muss die Frage gestellt werden, warum dieser Nazi bei einer privaten Feier von ihr auftaucht und nicht sofort hochkant wieder rausfliegt.

Alvin Singer
Alvin Singer
9 Jahre zuvor

@Stefan Laurin (23): Ich fühle mich schon besser. Vielen Dank.
Was mich aber nach wie vor ärgert, ist Ihr Kurzer-Prozess-Journalismus, der sich in apodiktischen Urteilen erschöpft, ohne auch nur fünf Minuten für eine Recherche der Hintergründe zu verschwenden.

Es reicht Ihnen, dass Frau Lüders vor 16 Jahren (!) als Berufsanfängerin einen Mandanten mit rechtsextremer Gesinnung vertreten hat (vielleicht auch vertreten musste), um sie heute „Anwältin eines Nazis“ zu nennen, und um ihr die Befähigung zum Vorsitz des NSU-Ausschusses abzusprechen.

Was aber disqualifiziert Frau Lüders heute, den Vorsitz im genannten Untersuchungsausschuss zu führen? Was ist Ihr Argument?
Da kämen eigentlich nur drei in Betracht:
1. Sie beherrscht das juristische und/oder parlamentarische Handwerk nicht;
2. Sie stände im begründeten Verdacht, nur die Sicherheitsbehörden von damals schützen zu wollen
3. Es gäbe den begründeten Verdacht, sie sympathisiere mit Rechtsextremisten

Die Punkte 1 und 2 stehen nicht zur Debatte. Ihr Artikel unterstellt aber den dritten Punkt.
Andernfalls hätten Sie ja überhaupt keinen Anlass, geschweige denn ein Argument für Ihren Artikel.
Sie schließen von der Übernahme eines anwaltlichen Mandats auf eine Identifikation mit den Taten bzw. mit der Gesinnung des Mandanten. (Dabei ging es damals um einen arbeitsrechtlichen Streit, nicht um eine politische Straftat).
Das ist aber ein intellektueller Kurzschluss, unangemessen und – ich bleibe dabei – böswillig.

Es gibt überhaupt keinen Grund anzunehmen, dass die Abgeordnete nicht willens wäre, die Verbrechen des NSU und das Versagen der Sicherheitskräfte aufklären zu wollen.
Im Gegenteil. Zehn Minuten Internet-Recherche zeigen, dass die Bekämpfung des Rechtsextremismus zu ihren politischen Kernanliegen zählt.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Natürlich muss sich Frau Lüders kritische Fragen gefallen lassen. Dass sie nicht schon früher auf den Prozess von vor 16 Jahren hingewiesen hat, kann man mit Recht als unglücklich, ungeschickt und von mir aus auch als „dumm“ bezeichnen.

Das war ein Fehler. Aber Fehler darf man machen, zumal es überhaupt keinen Hinweis darauf gibt, dass dieser Fehler die Aufklärungsarbeit des NSU-Ausschusses behindern könnte.
Wenn doch, dann würde ich ihn gerne erfahren.

Lieber Herr Laurin,
Sie wissen über den „Fall“ auch nur das, was die konventionellen Medien darüber berichten.
Aber Sie schießen, bevor Sie Fragen stellen. Da lohnt eine Antwort nicht mehr.

Dieser Maschinengewehr-Journalismus, der vor lauter Selbstgerechtigkeit nicht abwägt, nicht recherchiert, der nicht einmal Fragen stellt, bevor er Urteile fällt – und zwar Urteile, die zwischen den Zeilen an die Ehre einer demokratisch gewählten Abgeordneten gehen, dieser „Journalismus“ empört mich in der Tat.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
9 Jahre zuvor

: Berger war 1999 fester und wichtiger Bestandteil der Dortmunder Naziszene, Mitglied in DVU und bei den REP, Sympathisant der NPD und „Kumpel“ von „SS-Siggi“ Borchardt. Diese Verbindungen Bergers und der Verdacht, es habe zwischen dieser Szene und dem NSU Kontakte gegeben, sind einer der Gründe für die Existenz dieses UA, dem Lüders vorsitzt. Frau Lüders war auch 99 politisch für die lokale SPD sehr aktiv, was ein komplettes Unwissen über Nazi-Szenegrößen sehr unwahrscheinlich macht. Außerdem ist davon auszugehen, dass das Mandat Bergers bei Lüders auch noch in 2000 Bestand hatte, da man bei seinem Freitod die Visitenkarte Lüders in seiner Brieftasche fand. Dass sie ihn nicht mehr in einem Verfahren wg. dreifachem Polizistenmord unterstützen *konnte*, versteht sich von selbst.

Aber auch unter der unwahrscheinlichen Annahme einer größeren Naivität über die letzten 15 Jahre bestand bei ihrer Berufung als Vorsitzende in den UA vor 5 Monaten keinerlei Hindernis, die ihr zwischenzeitlich garantiert bekannt gewordene „Karriere“ Bergers zu verleugnen und ihren damaligen Kontakt zu verschweigen.

Und auch wenn einige Kommentatoren hier beständig Haare in der Suppe suchen, die Skizzierung Bergers als Nazi und Dreifachmörder ist ein historischer Fakt, der auch im UA eine wichtige Rolle spielen soll und wird.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
9 Jahre zuvor

@basement: Wer spricht bitte von „Diskreditierung“ Lüders?? Ohne irgendeinen Gesichtsverlust kann sie mit einem Vorsitzverzicht dem Ausschuss eine möglichst diskussions- und streitfreie Arbeit sichern und das ist ja wohl das sinnvollste politische Mittel in der parlamentarischen Aufklärung von Naziverbrechen. Die Nazis würden sich doch eher laut ins Fäustchen lachen, wenn der UA nun unter Dauerstreit um Lüders Position gerät.

keineEigenverantwortung
keineEigenverantwortung
9 Jahre zuvor

Nach den Pannen/Pleiten/Skandalen im Bereich NSU ist hier eine sorgfältige Aufarbeitung notwendig. Hierzu muss der Untersuchungsausschuss neutral arbeiten. Es ist sinnvoll, Verschwörungstheorien etc. im Vorfeld auszuschließen, d.h. die Ausschüsse müssen mit Personen besetzt werden, die möglichst ohne Bezug zu den Akteuren (Sicherheitsbehörden, Politik (wird schwer), rechte Organisationen) sind.

D.h. auch, dass die Ausschussteilnehmer aus meiner Sicht nicht besonders aktiv im Kampf gegen irgendeine Richtung aufgefallen sein dürfen.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
9 Jahre zuvor

@Alvin Singer: #34 hat es angesprochen. Im Rückblick auf die bisherigen Riesenpannen bei der Aufklärung der NSU-Morde ist jeder weitere, auch nur mikrokosmisch auftretenden Verdacht einer Befangenheit (die übrigens nichts mit Gesinnungen, Kenntnissen und Fertigkeiten zu tun hat, wie Sie drei mal fälschlicherweise vermuten) und die reflexhaft darauf folgenden politischen Auseinandersetzungen über Eignungen von Vorsitzenden (siehe aktuelle Presse) absolutes Gift für jede weitere Anstrengung zur Aufklärung, eben weil schon soviel Bürger-Vertrauen in die Behörden zerdeppert wurde.

Aber wenn Sie möchten, dass Ihre persönlichen oder parteilichen Vorlieben wichtiger sein sollen als die Arbeit des NSU-UA an sich, dann müssen wir wohl damit leben, dass wir in unserer Demokratie kein effektives Werkzeug zur Aufklärung und weiteren Bekämpfung von Nazigewalt zustande bekommen, weil einzelne UA-Mitglieder es nicht fertigbringen, ihre Kontakte zu Nazis *rechtzeitig* zu offenbaren.

Barbara
Barbara
9 Jahre zuvor

Herzlichen Glückwunsch, Stefan. Mit Skandalisierungen die Ruhrbarone aufzublasen, ist ja nichts Neues. Und dazu eigenen sich ja immer am besten irgendwelche Sozialdemokraten oder Grünen, bei denen es offenbar nicht drauf ankommt, ein Thema ernsthaft zu analysieren und zu kommentieren, sondern es nur darum geht, sie mit allen Mitteln zu diskreditieren. Ich finde diese Masche infam und unseriös. Deinen Grünen- und SPD-Hass könnte man fast für behandlungsbedürftig halten. Mit politischer Auseinandersetzung und ernstzunehmender Kritik hat das in meinen Augen jedenfalls nichts zu tun.

Diesmal ist also Nadja Lüders dran. Die Du als „Nazi-Anwältin“ bezeichnest, weil sie Berger in einem Arbeitsgerichtsprozess vertreten hat. Auch das Kinderschänder-Beispiel (#16) ist unseriös. Ist man ein Kinderschänder-Anwalt, wenn man als Anwalt jemanden zum Beispiel in einer Diebstahlsache vertritt und der sich danach an Kindern vergeht?!

Alles egal. Ist doch super gelaufen, wenn SpOn die Ruhrbarone zitiert.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
9 Jahre zuvor

@http://www.derwesten.de/politik/lueders-tritt-von-amt-in-nsu-untersuchungsausschuss-zurueck-id10491215.html

Gut, Frau Lüders, richtige Erkenntnis. Geht doch.

keineEigenverantwortung
keineEigenverantwortung
9 Jahre zuvor

@38
Ja, die Entscheidung ist richtig.

Dortmund und NRW bieten auch genügend aktuelle Baustellen, wo die Bürger Ergebnisse von der Politik erwarten.

Helmut Junge
Helmut Junge
9 Jahre zuvor

@Stefan Laurin, es bleibt der Nachgeschmack, daß Parteifreunde und andere Supporter offenbar Null Sensibilität in solchen Dingen haben. Was da erst alles von außen kommen muß, damit die etwas merken, was jedem normalen Bürger spontan auffällt, ist schon gewaltig. Diese Verflechtungen der Politiker, die zu einer Mauer des Stillschweigens führt, müßte noch einmal extra aufgebröselt werden, denn das ist von dem, was unsere Demokratie zerstört, an erster Stelle einzuordnen. Und daß diese Frau selbst keine Einsicht zeigt, ist dagegen fast zweitrangig.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
9 Jahre zuvor

Es wäre genauso konsequent wie Lüders jetzige Entscheidung, wenn nun auch Fraktionschef Römer die Hosen runterlässt und erklärt, warum er und die restliche Fraktionsspitze das ganze unter den Teppich gekehrt hatte. Und es stellt sich damit auch die Frage, wer aus der SPD-Fraktion nun überhaupt noch für den Asschuss als Mitglied oder Vorsitz in Frage kommt, wenn Verschweigen besser als Wahrheit sein soll…

Thomas Weigle
Thomas Weigle
9 Jahre zuvor

@ Helmut Junge Der „normalen Bürger“ sieht vor allen Dingen den Splitter im Augen der anderen, ob Politiker oder nicht. Politiker fallen nicht vom Himmel, sondern sind zumindest auf kommunaler Ebene Menschen wie du und ich. Ich war selbst Mitglied im hiesigen Kreistag und in der Landschaftsversammlung. Ich weiß daher auch, dass diese Tätigkeit aufreibend und zeitintensiv ist. Der Regelfall ist in diesen Bereichen der Amateur und nicht der Vollprofi. Das sollte man bedenken, wenn man über deren Tätigkeit spricht.

Helmut Junge
Helmut Junge
9 Jahre zuvor

@Thomas Weigle, „Befangenheit“ sieht der „normale Bürger“ sehr viel schneller, wenn er kein Parteifreund ist, oder Anhänger der Partei des Befngenen ist. Noch schneller erkennen Gegner des Befangenen dessen Befangenheit. So einfach ist das.
Im Falle Lüders ist es so, daß sie mit einer der Personen, über die der Ausschuß zu befinden hat, in einer geschäftlichen Beziehung steht. Er ist ihr Mandant, wenn auch in einer anderen Angelegenheit. Es gibt diese geschäftliche Beziehung. Das allein zählt. Und so etwas nennt man Befangenheit und normalerweise sollte man einen Ausschuß nicht leiten. wenn man befangen ist.
Aber einen Ausschußvorsitz kriegt man zugesprochen, wenn man „dran“ ist. Damit verbunden sind einige Vorteile, und man läßt sich diese Gelegenheit nicht gerne entgehen.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
9 Jahre zuvor

@Helmut Junge: Kleine Ergänzung, damit das nicht verwechselt wird: eine Befangenheit im juristischen Sinn (wenn also Richter oder Anwälte in sich widersprüchliche Interessen vertreten), die nach Antrag zum Ausschluss der betroffenen Person von einem gerichtlichen Verfahren führen kann, gibt es bei solchen politischen Untersuchungsausschüssen nicht. Dort können (und sollen) auch widersprüchliche Interessen einzelner Politiker diskutiert werden. Daran scheitern ja auch manchmal Ausschüsse oder kommen einfach nicht weiter, siehe Edathy/Hartmann.

Allerdings ist das Thema *dieses* UA mit Lüders an der Spitze derart sensibel und es wurde ja schon allgemein derart viel Vertrauens-Porzellan in der Bevölkerung zerdeppert, dass kein UA zum Thema Nazis es dulden sollte, statt aufzuklären sich endlose Befangenheits-Diskussionen zu leisten.

Thomas Weigle
Thomas Weigle
9 Jahre zuvor

@ Helmut Junge im Falle Lüders liegen wir groß nicht auseinander. Frau Lüders ist „Profi“, mir ging es in meinem Beitrag #43 um den Unterschied zwischen „Profis“ und „Amateuren“ in der Politik und dass sich in aller Regel die „normalen“ Bürger nicht groß von den Politamateuren unterscheiden. Auch halte ich dieses ständige und Politiker-Bashing für verhängnisvoll, denn wer will sich sein politisches Engagement auf der kommunalen Ebene ständig um die Ohren hauen lassen, wenn er nach Meinung einiger „normalen“ Bürger Fehler macht. Kommunalpolitik ist schwer zu machen aber leicht zu kritisieren.

Helmut Junge
Helmut Junge
9 Jahre zuvor

@Klaus Lohmann, ehrlich gesagt sind mir Definitionen von Befangenheit, die von Juristen formuliert werden zu weit vom natürlichen Empfinden entfernt, als das ich sie benutzen wollte. Ich habe schlicht und einfach meiner Frau den Verlauf der Diskussion erklärt, und ihre spontane Reaktion darauf in meinen Kommentar einfließen lassen.
In der Tat kann ich den Fall beleuchten, wie ich will, mir fällt kein anderer Begriff dazu ein.
Und bei Wikipedia finde ich folgende Anmerkung über befangenheit bei Politikern:
„In vielen Gremien, die sich aus gewählten Personen zusammensetzen, darf ein Mitglied an Beratungen und Abstimmungen zu einem Thema nicht teilnehmen, wenn es dabei „befangen“ ist, das heißt die persönlichen Interessen des Mitglieds mit den Interessen der von ihm in dem Gremium zu vertretenden Allgemeinheit (der Wähler) kollidieren könnten. Nimmt ein befangenes Mitglied teil, kann das zur Ungültigkeit der Abstimmung führen. Ein Beispiel sind Befangenheitsregeln für Gemeinderäte in Gemeindeordnungen (z.B. § 18 GemO für Baden-Württemberg).“
Für NRW mag das nicht gelten, aber wenn Sie geneigt sind, einmal mein Empfinden als für mich gültig, anzuerkennen, sage ich Ihnen, daß ich solche Geschichten in der Politik für äußerst schädlich einschätze, und da der Vorwurf der Befangenheit ja nicht ehrrührig ist, weil er ja lediglich aus einer Beziehung privater bzw. geschäftlicher Art entsteht, und nicht aus einem Tatvorwurf, und ich wirklich keinen anderen Ausdruck für solche Zusammenhänge kenne, auch keinen erfinden möchte, diesen Begriff im besagten Fall für richtig halte. Beim Sport kann ich darüber hinwegsehen, daß ein Schiedsrichter in privaten oder geschäflichem Kontakt zu einem der mehreren Spielern eine der beiden Mannschaften steht, weil ich mich nur mäßig für Sportergebnisse interessiere. Anderenfalls würde ich erst jedes Ergebnis infrage stellen.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
9 Jahre zuvor

@Helmut Junge: Ich habe die kurze Info deshalb für nützlich erachtet, weil parlamentarische Untersuchungsausschüsse eine nicht unerhebliche Machtstellung gegenüber der Justiz haben (uneingeschränkte Akteneinsicht bei allen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, die mit dem Thema zu tun haben könnten) und deshalb der falsche Eindruck entstehen könnte, es würden an die Mitglieder eines UA die gleichen Prozessmaßstäbe angesetzt wie gegen Prozessbeteiligte in einem Gerichtsverfahren.

trackback

[…] des Posten war nötig geworden, nachdem seine Vorgängerin Nadja Lüders (SPD) im Zuge der Debatte um einen Neonazi in ihrem Mandantenkreis den Vorsitz niedergelegt hatte. Die SPD-Fraktion hat das […]

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