Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW hat ein Problem und das heißt Naturschutzbund (NABU). In einer Pressemitteilung beklagen sich der Lobbyverband über die Klagen des NABU: „Nach Niedersachsen wurden dabei die meisten beklagten Anlagen aus Nordrhein-Westfalen gemeldet, wo rund 200 MW auf dem Gerichtsweg angegriffen werden. Besonders bemerkenswert ist, dass für 60 Prozent der bundesweit erfassten Klageverfahren Umwelt-/Naturschutzverbände verantwortlich sind. Rund die Hälfte der erfassten Verfahren (93 Anlagen) entfallen dabei laut Studie auf einen einzelnen namentlich nicht näher benannten bundesweit tätigen Verband. Nach Erfahrungen der Windenergiebranche in NRW kann es sich dabei nur um den Naturschutzbund Deutschlands (NABU) handeln.“
Andreas Lahme, der stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW ist empört. Der Nabu habe sich zum Hauptkläger gegen neue Windparks in Deutschland entwickelt . Das gelte im besonderen Maße für den NABU NRW, „der in den letzten Jahren Windenergieanlagen zum Hauptgegenstand seiner Verbandsklagen gemacht hat. Dabei ist der Klimawandel die größte Bedrohung für hiesige Arten, die wir nur mit einer dynamischen Energiewende aufhalten können.“
So ganz nachzuvollziehen ist die Aufregung nicht. Der NABU macht einfach das weiter, was die Umweltbewegung erfolgreich werden ließ. Und das war nicht der Artenschutz, sondern der Schutz der Immobilienwerte mit ökologischen Argumenten. Und Windräder vernichten nun einmal Immobilienwerte. Bitter für die Subventionsschnorrer des Landesverbandes Erneuerbare Energien, aber der NABU hat nun einmal ein anderes Geschäftsmodell.
Das wird das Umweltministerium bestimmt schnell ein paar Umweltschützer einfliegen lassen, damit sie das alles klären können. Der Kampf für die Umwelt fordert persönliche Opfer wie bspw. innerdeutsche Flugreisen. Für eine schnelle, günstige und bequeme Reise muss man schon mal mit dem Steigen des eigenen Schadstoffkontos leben. Aber was tut man nicht alles für die Umwelt.
Umweltschutz, Artenschutz wird immer mehr zum Generalargument, um andere Interessen durchsetzen zu können.
Beim NABU ist die Lage vermutlich eher differenzierter zu sehen:
https://correctiv.org/fakten-check/2018/10/29/nur-teile-des-reinhardswalds-duerfen-fuer-windkraft-gerodet-werden
Hier sind sie bspw. in der Nähe des Urwalds für Windräder im Wald bzw. nicht so richtig dagegen, obwohl dort sehr wenig Wind für die Wind-Riesen sein soll.
Ist der Klimawandel eine Bedrohung für Arten oder werden sie dorthin flüchten, wo die Lebensbedingungen passen bzw. ihr Reproduktionsverhalten anpassen? Final ist es Evolution im Zeitraffer. Änderungen gab es immer.
Wenn all die Klagen des NABU so erfolgreich sind, werden die Antragsteller wohl gravierende Verfahrensfehler bei der Planung machen, sonst würden die Klagen aus immissions-, arten- und landschaftsschutzrechtlichen Gründen wohl nicht zu so vielen positiven Urteilen führen.
Oder will der Autor uns glauben machen, dass die Judikative befangen sei ?
Da hält sich mein Mitleid für die Antragsteller und den Landesverband doch sehr in Grenzen.
@Andreas Flenker: Ich vertraue den Gerichten und halte das Verbandsklagerecht generell für einen Irrweg.
Die Gerichte vertrauen den Gutachtern … Und die Juristen in den versch. Ebenen denken sich immer neuere und komplexere Gesetze aus.
Ein ABM für Gerichte und Gutachter, die irgendwann den Rechtsstaat zerstören wird, weil er zu komplex ist und Verfahren so lange dauern, dass jede Entscheidung einfach nur blockiert werden kann.
Insbesondere im Bereich der komplexen Natur wird natürlich auch immer wieder etwas zu finden sein, was zu schützen oder zu untersuchen ist.
@Stefan Laurin:
Der EuGH in Luxemburg hat die Klagerechte (Urteil vom 12. Mai (Rs. C-115/09) von Umweltverbänden gegen industrielle Großvorhaben gestärkt und bestätigt. B e s t ä t i g t !
Diese Rechtsprechung ist somit in die Judikative der BRD übernommen und angewandt worden.
Für mich klingt demnach Ihre Auslegung sehr nach einer Doppelmoral.
Oder sehen Sie die Gewaltenteilung als einen Irrweg ?
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Die nachfolgenden Daten sind zwar nicht mehr gerade die aktuellsten, aber ich gehe davon aus, das der Trend sich bis heute hartnäckig hält.
„Nach den vorliegenden Daten sind für 2012 und 2013 in NRW 351 Genehmigungsverfahren nach den Nr. 1.6.1 und 1.6.2 der 4. BImSchV registriert. Von diesen 351 Verfahren hat in 308 Genehmigungsverfahren keine Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden. In insgesamt 43 von 351 Genehmigungsverfahren hat eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden. In 11 dieser 43 Verfahren wurde von der Durchführung einer UVP abgesehen. In 32 dieser 43 Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung wurde von der Durchführung einer UVP nicht abgesehen.“
Quelle: NABU
(Aus einer Antwort des NRWMinisteriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 3.12.2014 an das Landesbüro der Naturschutzverbände)
@Andreas Flenker: Ich halte es für einen Fehler, Lobbygruppen Klagerechte einzuräumen – das gab es nicht immer und die Gesetze könnten auch wieder geändert werden. Gerichte sprechen Recht auf Grundlage von Gesetzen – sie machen sie nicht. Das ist die Aufgabe der Legislative. Soviel zum Thema Gewaltenteilung.
@ ke:
Ist denn die Welt nicht permanent im Wandel und hat sich die “Gewalt und Macht“ nicht geschichtlich genau zu dem entwickelt, was wir als Gewaltenteilung und Demokratie heute besitzen und dafür sehr dankbar sind ?
Der Werdegang ist fortlaufend durch Prozesse und Korrekturen angepasst bzw. erweitert worden. Also nichts Neues !
Es ist also logisch, das bedingt durch den demokratischen Wandel auch neuere und komplexere Gesetze entstehen, die gerade wegen ihrer Komplexität mehr Zeit beanspruchen. Oder ist das etwa nicht rein logisch ?
Bei einem Weltbild, wo die Judikative durch verfälschte Gutachten untergraben wird, die derzeitige Rechtssprechung denn freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat zerstören wird, kann wohl auch kein Arzt mehr helfen.
Demnach werden wir hier in Kürze von Verbrecherjustiz und Wendehalsjustiz lesen, die Autonomie im Gebiss der Verschwörung.
@Stefan Laurin:
Lobbyismus bedeutet Interessenvertretung bzw. Einflussnahme auf Entscheidungsträger durch Dritte.
Sehen Sie diesen nur bei den Gruppen, die Ihren Vorstellungen und Wünschen nicht entsprechen, oder worin unterscheiden Sie, welche Verbände Lobbying betreiben und als solche (nur) Ihren Sprachgebrauch (wertfrei) unterliegen ?
@Andreas Flenker: Nein, bei allen. Ich halte nichts vom Verbandsklagerecht. Betroffene sollten natürlich klagen können.
@Stefan Laurin:
Ich finde Ihre Einstellung zum Thema sehr einsichtig, unobjektiv, egoistisch und besonders undemokratisch.
Wenn es nach alter Rechtssprechung so weiter gegangen wär, würden wohl viele Projekte rechtswidrig genehmigt, da niemand die Rechtswidrigkeit zur Klage bringen würde. Um so eine Klage gerichtlich zu beschreiten, bedarf es als erstes viel Geld, also eine auch oft genannte „pralle Kriegskasse“ und entsprechende fachanwaltliche Unterstützung und gutachterliche Expertisen.
Das kann eine einzelne (Privat-)Person in den allerwenigsten Fällen bieten und somit ist es nur fair, wenn sich mehrer Interessenten innerhalb eines Verbandes zusammenschließen.
Dadurch wird eine gewisse Gesetzmäßigkeit hergestellt, das Prinzip der beiderseitig ausgewogenen “Augenhöhe“.
Anders gefragt, worin sehen Sie einen „wettbewerbsverzerrenden“ Unterschied zwischen Naturschutzverbänden zu anderen Interessenten wie:
Wirtschaftsverbände
Bundestagsverbände der deutschen Industrie
Industrie- und Handelskammer
Gewerkschaften
Verbraucherschutz
Oder machen Sie nur bei den ideellen und gesellschaftspolitische Gruppen einen cut ? Dann sollte Ihrer Meinung nach auch Amnesty International juristisch kastriert werden
@Andreas Flenker: Mehrere Betroffene die sich zusammen schließen sind etwas anderes als gut organisierte Großorganisationen wie die Umwelthilfe, der BUND oder der NABU. Ich habe übrigens nichts von Wettbewerbsverzerrung geschrieben. Wenn der Nabu nun die Energiewende in Grund und Boden klagt, ist das zur Zeit vollkommens rechtens. Nach ein paar Blackouts wird man dann nach anderen Lösungen suchen. Erheiternd finde ich, dass es im Vorstand des LEE NRWs ehemalige Politiker gibt, die große Freunde der Verbandsklage waren und nun mit deren Auswirkungen konfrontiert sind. Es ist ein wenig wie im Zauberlehrling mit den Geistern die man rief.
Herr Laurin, keiner würde Windmühlen bauen, wenn deren zeitweilige Stromerzeugung nicht mit Kartell-Privilegien, wie 20 Jahre Einspeise-Vorrang zu hohen Vergütungen, vollkommen unabhängig vom Strombedarf im Netz, eine Lobby bereichert. Und das, auf Kosten der mittlerweile doppelt so hohen Strompreise, die der betrogenen Bevölkerung abgepresst werden.
Also müssen Scheinargumente wie CO2-Steuer, Klima-Wandel etc. die hinterhältigen Schelme schützen, die leugnen sogar, dass die Photosynthese den Luftsauerstoff erzeugt und dafür CO2 benötigt.
Dabei wird die technische Funktionsweise des Wechselstroms mit seinen Beziehungen, die einzig mit ständig regulierbaren Kraftwerken, am Laufen gehalten werden kann, ausgeblendet. Siehe https://www.netzfrequenzmessung.de/
Mit Windmühlen kann man das Wechselstromnetz lediglich stören, aber nicht in stabiler Balance halten und einen enormen Schaden anrichten.
Als Landschaftszerstörung und als Killer der Fauna, sie sind keine vernünftigen Anlagen.