Mehmet Daimagüler, einer der Vertreter der Nebenklage im NSU-Prozess in München hat auf Facebook die Urteile gegen Beate Zschäpe und die vier weiteren Angeklagten kommentiert und geschrieben, dass die Nebenklage eine Revision prüft. Ein Urteil kommt den Opferanwälten zu hart vor:
„Ein Urteil, das an einer erwartbaren Stelle hart, an einer unerwarteten Stelle zu hart und an einigen unerwarteten Stellen zu milde war. Das Lebenslang inkl. der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld für Frau Z. ist konsequent. Die Haftstrafe von 3 Jahren gegen Carsten S. ist zu hart. Für ihn hatten wir eine Bewährungsstrafe beantragt, alleine schon, weil es bei ihm nichts zu resozialisieren gibt. Er hat zur Aufklärung beigetragen, hat vor langer Zeit mit der Nazi-Szene gebrochen und hat glaubwürdig um Vergebung gebeten. Hingegen sehe ich nicht, dass die Strafen gegen Wohlleben und Eminger deren Rolle im NSU-Komplex gerecht werden. Beide haben nach meiner Einschätzung eine wichtigere Rolle beim NSU gespielt, als es nun im Strafmaß zum Ausdruck kommt. Dies gilt zum Teil auch für den Angeklagten Holger G. Wir werden deswegen das Urteil genau prüfen und gegebenenfalls Revision einlegen.“
NSU-Urteil: Opferanwälte prüfen Revision
2 Juristen 3 Meinungen. Ich habe immer grössere Zweifel, ob die riesigen Verfahren in dieser Form organisiert werden müssen. In vielen Fällen fehlt mir die Effizienz. Wer Arbeiten etc erstellt merkt schnell, dass es einen Punkt gibt, an dem der Erkenntnisgewinn nicht mehr relevant ist und nur noch Aufwand erzeugt wird.