In Dortmund werden Rat und OB erst 2020 gemeinsam gewählt. OB Ullrich Sierau wird nicht im kommenden Jahr zurücktreten, um eine gemeinsame Wahl schon 2014 zu ermöglichen. Warum sollte er auch? Er wurde 2009 und 2010 gewählt und wäre dann erst gut vier Jahre im Amt. Wenn die Grünen nun vorrechnen, wie teuer Sieraus Entscheidung ist, ist das Unsinn. Sie forderten seine Neuwahl 2010 – auch diese Wahl kostete Geld und war trotzdem richtig.
Bei der Diskussion um die gemeinsame OB und Ratswahl im kommenden Jahr ist Dortmund Vorreiter. SPD und Grüne haben im Land ein schlampiges neues Wahlgesetz vorgelegt. Es soll moralischen Druck auf Oberbürgermeister ausüben, vor der Zeit auf ihr Amt zu verzichten. Einige werden das tun, andere nicht. NRW wird, was Wahlen betrifft, in den kommenden Jahren zu einem Flickenteppich. Erst 202o müssen Rats- und OB-Wahlen wieder an einem gemeinsamen Datum stattfinden. Der Effekt: Die Wahl des Rates wird kaum einen interessieren, alles wird von der Personenwahl überschattet, die zumeist in zwei Wahlgängen stattfinden wird.
Rotgrün soll lieber den unsäglichen Doppel-Vollp(f)osten „Oberbürgermeister“ in die Tonne kloppen. Die Wahllüge von Langemeyer und Sierau z.B. hat uns Steuerzahlern mehr Kohle gekostet, als anfänglich mit der Zusammenlegung von politischem und verwaltungstechnischem Obermacker in den kreisfreien Kommunen erhofft wurde.
Und mangels geeignetem Gegenkandidaten hat sich und wird sich in Dortmund Niemand für eine isolierte OB-Wahl interessieren – es sei denn, Jürgen Klopp würde antreten.
[…] OB Wahl: Sieraus vernünftige Entscheidung (Ruhrbarone) – Siehe auch Ruhr Nachrichten: Sierau verzichtet nicht: Gemeinsame Wahl von OB und Rat erst […]
Das Wahlgesetz ist nicht „schlampig“, da es sinnvoll ist, Wahltermine stärker zu vereinheitlichen. Für die vorherige Trennung von Wahlen und Amtszeiten kann diese Landesregierung nichts, sie war ja noch nicht im Amt. Diese Trennung war auch wegen der Klage der damaligen OB-Kandidaten herbeigeführt worden, dass die Pensionsfähigkeit erst nach 6 Jahren greift, man also einmal wiedergewählt werden musste.
Und wenn ich richtig rechne, ist es für Herrn Sierau daher auch persönlich lukrativer 2015 in die Wahl zu gehen. Wobei ich dieses Motiv nicht einmal schlimm fände, andere aber sicher ihre üblichen Probleme damit haben.
@Erdgeruch: Das Gesetz ist schlampig, weil es zur nächsten Wahl keine festen Regeln vorgeben kann, sondern von der Kooperation der OBs abhängig ist. Und es wird in vielen Städten für Ärger sorgen.
Sieraus vernünftige Entscheidung – und die unvernünftige Entscheidung seiner Parteifreunde!
Die Zusammenlegung von Rats- und Kreistagswahlen mit der Europawahl ab 2014 (ohne rot-grüne Klage wäre das schon ab 2009 so gewesen) lag auf der Hand. Während Landtage und der Bundestag sich vorzeitig auflösen können und (Ober)bürgermeister, zurücktreten, sterben oder amtsenthoben werden können, sind Rats-/Kreistagswahl und Europawahl die einzigen Urnengänge mit einem festen Takt.
Die krampfhafte Zusammenlegung hat doch schon zu genug wilden Auswüchsen geführt: So wurde Fritz Schramma in Köln beispielsweise für eine XXL-Amtszeit 2000-2009 gewählt, weil man nach dem Tod seines Vorgängers wieder in den Takt kommen wollte.
Auch ist niemand im Landtag auf die Idee gekommen, das Londoner Wahlsystem einzuführen. Dabei wird auf dem Wahlzettel des ersten Wahlgangs direkt eine Ersatzstimme notiert, die eine separate Stimmabgabe an einem zusätzlichen Stichwahltermin (keine Extrakosten, keine sinkende Wahlbeteiligung) ersetzt. Die Kandidaten, die bei der Hauptstimme nur den dritten bis letzten Platz errungen haben, scheiden nach der ersten Auszählung aus – die Ersatzstimmen für die beiden Erstplatzierten werden zu deren Ergebnis hinzuaddiert.
Gute Entscheidung…..wird meine Wahl ja nicht wertlos…..
@Stefan Laurin
Ich habe die diversen Rechtsgutachten zur Anhörung gelesen und keiner der Experten hielt es für verfassungskomform die Amzszeit der Räte zu verlängern oder der Oberbürgermeister während der laufenden Amtsperiode zu kürzen. Eine Festlegung war also ohne Klagen nicht möglich. Daher war nur eine Zusammenführung der Wahltermine erst für die kommenden Amtsperioden möglich. Nun kann man den Parteien – parteilose OB hätte sowieso keiner zwingen können – vorwerfen, ihre eigenen Leute nicht gezwungen zu haben, aber die CDU hatte dem Gesetz sowieso nicht zugestimmt, so dass ein Konsens nicht möglich war. Darauf konnten sich die Amtsträger vor Ort auch berufen, zudem sitzen sie sowieso am längeren Hebel, denn man tauscht außerhalb von Dortmund nicht so schnell den Kandidaten.
Ich sehe wirklich schlampige Gesetze im Kommunalbereich – aktuell zum Beispiel die Thematik der Beamtenbesoldung (das kostet die Kommunen viel mehr als das Land) oder die Integration von Behinderten im Schulbereich (Viel bestellen, kaum was zahlen) -, aber das Gesetz gehört nicht dazu. Vielmehr wurden hier schnell den handelnden Parteien die Grenzen der Realität aufgezeigt. Schlampig war es eher, vorher lauthals andere Forderungen im Wahlprogramm aufzustellen.
Das hier diskutierte Problem zeigt wieder einmal, daß es grundsätzlich verfehlt ist, und zwar politisch, in der Regel nicht verfassungsrechtlich, wenn am Wahlrecht, am Wahlsystem, an der Wahlzeit laufend „herumgefummelt“ wird, weil die jeweilige Mehrheit im Landtag meint, dieses dem vermeintlich für sie parteipolitisch Besten zu schulden. Ich erinnere ergänzend zu dem jetzt diskutieren Problem z.B. an die permanenten Änderungen des Systemes -d’Hondt, Hare-Niemeier u.a.- bei der Sitzverteilung nach dem Verhältniswahlsystem sowohl bei der Wahl des Rates auch auch bei den Wahlen der Mitglieder in die komm.Ausschüsse durch den Rat. Ich erinnere -auf Bundesebene-an die andauernden Versuche, das Problem der Überhangmandate zu lösen, jetzt praktiziert aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.
Was wird denn in Sachen Wahlzeit, in Sachen Zusammenlegung/Trennung von Ratswahl/OB-Wahl- passieren, wenn sich bei der nächsten Landtagswahl die Mehrheitsverhältnisse, z.B. zu Gunsten von CDU/FDP, ändern sollten? Insofern sind z.B. Spekulationen über Rats- und OB-Wahlen über 2o2o hinaus müßig.
Also, wenn schon am Wahlrecht, am Wahlsystem, an der Wahlzeit Änderungen vorgenommen werden, dann sollte das nur mit großen Mehrheiten im Landtag geschehen(mit den Stimmen der jeweiligen Regierungs- und der jeweiligen Oppositionsfraktionen) und so mit einer gewissen Garantie für ihren „längeren Bestand“.
Das von den Bürger so wahrgenommene jetzige „Durcheinander“ könnte jedenfalls ein weiterer Beitrag dazu sein, daß sich bei Vielen den Eindruck verfestigt, bei den Wahlen zum Rat, bei der Wahl des OB gehe es vorrangig um kurzfristige parteipolitische Machtinteressen, und weniger darum, was denn „das Beste für die Stadt“ sein könnte. Letzteres dürfte nach den jüngsten Ereignissen insbesondere der Eindruck sein, den viele Bürger in DO in jüngster Zeit gewonnen haben. Wenn daraus folgendernd das bürgerschaftliche Interesse an diesen Wahlen und die Bereitschaft, wählen zu gehen, weiter sinken wird, kann das niemand verwundern.