„Operation Last Chance” – Die letzten lebenden NS-Täter zur Verantwortung ziehen

Daniel Schwerd, MdL, Piraten-NRW
Daniel Schwerd, MdL, Piraten-NRW

Der deutschen Ostfront im zweiten Weltkrieg folgte eine etwa 3000 Mann starke Tötungsbrigade, die sogenannten Einsatzgruppen. Sie wurden aus Polizisten, SD, Gestapo und Waffen-SS zusammengesetzt. Aufgeteilt in vier Gruppen bezeichnet mit A, B, C und D waren sie seit Juni 1941 in Osteuropa im Einsatz. Sie sollte in den eroberten Gebieten Führungspersonal, Beamte, Intellektuelle, Kranke und Behinderte, mutmaßliche Partisanen, vor allen Dingen aber: Juden töten. Unser Gastautor Daniel Schwerd ist Landtagsabgeordneter der Piraten in Nordrhein-Westfalen.

Man umstellte die Opfer – Männer, Frauen und Kinder – und brachte sie außerhalb der Ortschaften. Dort wurden die Menschen erschossen und in Panzergräben, Steinbrüchen, Kiesgruben oder Schluchten verscharrt. Mindestens eine Millionen Mal legten diese Einsatzgruppen das Gewehr an und erschossen einen Menschen. Das Unterkommando 4a der Einsatzgruppe C etwa tötete allein am 29. und 30. September 1941 in Zusammenarbeit mit Wehrmacht und Polizei in Kiew 33.771 Juden und verscharrten sie in der Schlucht von Babyn Jar. Später kamen mobile Gaswagen zum Einsatz, damit die Massentötungen die Einheiten nicht zu sehr seelisch belasten. Darin wurden die Opfer mit den Motorabgasen ermordet.

In den NS-Archiven liegen insgesamt 195 sog. Ereignismeldungen vor, insgesamt mehr als 4000 Seiten Papier. In ihnen ist, mit Datum, Ort und konkreten Umständen, der Mord an mindestens 535.000 Menschen dokumentiert.

Im sogenannten Einsatzgruppenprozess 1947 und 48 sollten diese Taten verfolgt werden. Insgesamt 24 Kommandeure standen vor Gericht – weil der Gerichtssaal über 24 Sitze für Angeklagte verfügte. Die meisten anderen Mitglieder der Einsatzgruppen blieben trotz der klaren Quellenlage unbehelligt. Das gleiche gilt für zahlreiche Täter in Konzentrationslagern, die sich später auf Befehlsnotstand beriefen.

Tradition des Wegschauens

Leider hat unser Land eine lange Tradition, solche Täter weder gerichtlich zu belangen, noch sie dorthin auszuliefern, wo ihnen der Prozess gemacht wurde. Auch innerhalb NRWs gibt es unrühmliche Beispiele wie den SS-General Heinz Lammerding, der die 2. SS-Panzer-Division „Das Reich“ gegen Partisanen kommandierte. Er wurde wegen des Massakers von Ordadour in Frankreich zum Tode verurteilt. Unbesorgt vor einer möglichen Auslieferung oder Verurteilung im Inland war Lammerding nach dem Krieg als Bauunternehmer im Düsseldorfer Norden tätig, und genoss anschließend seinen Lebensabend am Tegernsee.

2013 startete das Simon-Wiesenthal-Zentrum in Deutschland die Kampagne „Operation Last Chance“, mit deren Hilfe die letzten noch lebenden Kriegsverbrecher in Deutschland aufgespürt werden sollen. Zunächst wurden in Berlin, Hamburg und Köln insgesamt 2.000 Plakate mit dem Motto „Spät, aber nicht zu spät!“ aufgehängt. Auf den schwarz-roten Plakaten war das Tor zum KZ Auschwitz abgebildet.

Am 1. Oktober 2014 übergab das Simon-Wiesenthal-Zentrum dem Bundesinnen-ministerium eine Liste mit den Namen von achtzig möglicherweise noch lebenden Mitgliedern der Einsatzgruppen. Der Leiter des Simon-Wiesenthal-Zentrums, Efraim Zuroff, wies darauf hin, dass es sich bei den auf der Liste aufgeführten Personen um die jüngsten Mitglieder der mobilen Einsatzgruppen handele, die zwischen 1920 und 1924 geboren wurden. Aufgrund dessen gehe man davon aus, dass einige davon möglicherweise noch am Leben und gesund genug seien, um angeklagt zu werden.

Liste liegt dem Bundesinnenministerium vor

Die Bundesregierung hat die Liste des Simon-Wiesenthal-Zentrums der „Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“ in Ludwigsburg übermittelt. Aufgabe der Zentralen Stelle in Ludwigsburg ist es, das gesamte erreichbare ermittlungsrelevante Material über nationalsozialistische Verbrechen weltweit zu sammeln, zu sichten und auszuwerten. Hauptziel ist es dabei, nach Ort, Zeit und Täterkreis begrenzte Tatkomplexe herauszuarbeiten, um noch lebende und verfolgbare Beschuldigte festzustellen. Ist dies so weit wie möglich gelungen, schließt die Zentrale Stelle – die keine Anklagebehörde ist – ihre Vorermittlungen ab und leitet den Vorgang der zuständigen Staatsanwaltschaft zu.

Seit 1961 ist im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung nationalsozialistischer Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund die „Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von Nationalsozialistischen Massenverbrechen“ eingerichtet worden. Falls es zu Anklagen kommen sollte, findet der Prozess vor dem örtlich zuständigen Gericht statt.

Keine Maßnahmen der Regierung NRW

Der Justizminister des Landes NRW bekräftigte zwar auf meine Kleine Anfrage 2754 mit Schreiben vom 31. Oktober 2014, dass die Verfolgung nationalsozialistischer Massenverbrechen der Landesregierung ein zentrales Anliegen sei, antwortete aber auch, dem Justizministerium des Landes sowie der “Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von Nationalsozialistischen Massenverbrechen” läge die Liste gegenwärtig nicht vor. Aktive Maßnahmen seitens der Strafverfolgungsbehörden des Landes, diese Liste zu erlangen nannte der Minister nicht.

Das ist mir deutlich zu wenig. Ich erwarte, dass sich die Justizbehörden des Landes NRW sich mit allen dafür in Frage kommenden Stellen im In- und Ausland in Verbindung setzen, diese Liste besorgen und sie auswerten. Die Landesregierung sollte sich dafür verantwortlich fühlen, die dazu notwendigen Daten zu beschaffen und weiterzuleiten. Daher habe ich einen entsprechenden Antrag geschrieben.

Da sich dieses Thema allerdings nicht für parteipolitische Spielchen eignet, habe ich mich um einen gemeinsamen Beschlusstext aller Fraktionen bemüht. Ich freue mich, dass sich alle Fraktionen diesem Antrag anschließen konnten, und wir im Parlament damit ein gemeinsames, starkes Zeichen setzen konnten, gerade auch angesichts wiederaufflackernder antisemitischer Taten in Deutschland und Europa.

Gemeinsamer Antrag im NRW-Parlament

Die Holschuld des Justizministeriums aus meinem ursprünglichen Antrag wurde leider in der späteren Beratung zu einer Bringschuld aller anderen Stellen abgeschwächt – das finde ich sehr schade. Ich erwarte, dass das Justizministerium sich auch ohne eine expliziten Beschluss dafür verantwortlich fühlt, alle relevanten Informationen zur Verfolgung der letzten lebenden NS-Täter aktiv beim Bundesinnenministerium, bei den Bundesjustizbehörden und beim Simon-Wiesenthal-Center abzuholen. Der vereinbarten Berichterstattung durch die Landesregierung bis zum Ende des Jahres sehen wir gespannt entgegen.

In einer aktuellen Umfrage der Bertelsmann-Stiftung sagen 81 Prozent der Deutschen, dass sie die Geschichte der Judenverfolgung gerne „hinter sich lassen“ würden. Und 58 Prozent der Befragten wollen einen regelrechten Schlussstrich unter dieses Kapitel der deutschen Geschichte ziehen.

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Gerd
Gerd
9 Jahre zuvor

Ich erlaube mir mal zynisch zu sein. Dass es der Justiz um die Bestrafung von Tätern geht, kann man Leuten erzählen, die sich die Hose mit der Kneifzange zumachen!

Die Justiz hat zuerst gepflegtes Desinteresse an einer Strafverfolgung gezeigt und dann auf einmal stellen sie ihre seit 1949 gültige Definition von Beihilfe auf dem Kopf, damit sie aktive werden können. Sinnesadel um fünf vor zwölf? Von wegen!

Meiner Meinung nach zerren die die kleinsten Fische wie Sanitäter und Buchhalter nur aus einem Grund vor Gericht. Um davon abzulenken, dass sie die wahren Täter haben laufen lassen.

„Operation Last Chance” – das eigene Versagen vergessen zu machen.

der, der auszog
der, der auszog
9 Jahre zuvor

@#1

"Operation Last Chance” – das eigene Versagen vergessen zu machen."

Genauso ist es Gerd. Die deutsche Justiz, auch die in NRW, hat über Jahrzehnte gepennt, was die juristische Verfolgung von Naziverbrechen angeht. Verfahren, wie beispielsweise das derzeitige gegen den ehemalige SS-Mann Oskar Gröning aus Lüneburg, lenken wunderbar davon ab, dass unsere Justiz die Naziverbrechen 60 Jahre lang gar nicht oder nur halbherzig verfolgte. Die großen Fische ließ man ungeschoren davon kommen und jetzt arbeitete man sich an Tattergreisen ab, die nicht selten über 90 Jahre alt sind, weil sie die Kleidung von KZ Insassen nach Wertgegenständen untersuchten.

Henryk M. Broder schrieb vor einer Woche über das Thema einen interessanten Artikel in der Welt:
http://www.welt.de/debatte/henryk-m-broder/article139892503/Es-bleibt-eine-ewige-Schande-der-deutschen-Justiz.html

Berto
Berto
9 Jahre zuvor

Oder so:

http://www.focus.de/politik/deutschland/habe-den-nazis-vergeben-auschwitz-ueberlebende-reicht-ss-mann-die-hand-und-loest-heftige-debatte-aus_id_4642962.html

Eine Auschwitz-Überlebende nimmt einen angeklagten SS-Mann des Lagers in den Arm und vergibt ihm seine Taten. Diese große Geste im Gericht in Lüneburg sorgt für Streit unter Überlebenden. Kann es für den Massenmord ein Verzeihen geben?

Rainer Möller
Rainer Möller
9 Jahre zuvor

Interessant ist die Frage nach dem Strafzweck.

Das Simon-Wiesenthal-Zentrum dürfte von einem traditionellen Sühnezweck ausgehen. Die große Strafrechtsreform von 1969 wollte diesen Sühnegedanken durch "Resozialisierung" ersetzen. Weitere oft diskutierte Strafzwecke sind die Spezialprävention (Abschreckung des Täters), die Generalprävention (Abschreckung dritter Personen). Neuerdings geht es zunehmend um die Versöhnung des Opfers mit der Mehrheitsgesellschaft (eine Gedanke, der vor allem von Jan Reemtsma propagiert wurde).
Resozialisierung und Spezialprävention fallen bei der Verurteilung von Greisen weg.
Dann bleiben noch zwei Strafzwecke: die Generalprävention und die Versöhnung des Opfers mit der Mehrheitsgesellschaft.

Hier ist nun der Art.1 GG zu bedenken. In diesen beiden Fällen wird der Angeklagte zum bloßen Mittel eines kommunikativen Zwecks, der ihn selber gar nicht betrifft. Im einen Fall wendet sich die Mehrheitsgesellschaft an dritte Personen, um diese abzuschrecken. Im anderen Fall wendet sie sich an die Opfer, um diese freundlich zu stimmen. In beiden Fällen ist der Angeklagte nur Mittel zum Zweck, und in beiden Fällen ist es für den kommunikativen Erfolg wurscht, ob der Angeklagte persönlich tatsächlich schuldig ist oder nicht (was zu einer gewissen Oberflächlichkeit in der richterlichen Ermittlung des Tatbestands führt, vgl. den Fall Demjanjuk). Genau das wollte nun Art. 1 GG vermeiden: Menschen sollten nicht bloß Mittel zu fremden Zwecken sein.

Stefan Laurin
Admin
9 Jahre zuvor
Reply to  Rainer Möller

@Rainer Möller: hat jemand ein Verbrechen begangen? Dann kann er sich auch dafür verantworten. Kuscheljustiz ist doch weltfremd.

Arnold Voss
9 Jahre zuvor

Was erwartet ihr von einer Justiz die sich selbst bezüglich ihrer Verbrechen im Dritten Reich in keinem einzigen Fall zur Rechenschaft gezogen hat.Natürlich hat sie die Großen laufen lassen und kein Nachkriegspolitiker hat sie daran gehindert.Aber die Beamtenpensionen haben alle klaglos kassiert und viel sind dabei steinalt geworden.

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