
Ein Rechtsgutachten sagt: „Dass einem privaten Schulträger in Zukunft eine Monopolstellung zukommen kann, wird grundgesetzlich nicht ausgeschlossen.“ Und: „Er erfüllt dann die Aufgabe einer öffentlichen Schule.“ Gibt es bald eine Monopolstellung privater Schulen? Die Waldorfschule für alle? Von Andreas Lichte.
Wie die „Potsdamer Neueste Nachrichten“ am 29.11.2011 berichten, will die Brandenburger Koalition von SPD und Linke Kürzungen bei der Bezuschussung von Privatschulen vornehmen und begründet diese u.a. mit der wachsenden Existenz-Gefährdung der Öffentlichen Schulen durch Privatschulen.
Aufgrund der massiven Proteste der privaten Schulträger wurden die vom Brandenburger Kabinett bereits beschlossenen Kürzungen inzwischen abgemildert: bis zum Jahr 2015 sollen die Zuschüsse für Privatschulen statt ursprünglich um 20 Millionen Euro nun nur noch um 13,5 Millionen Euro gekürzt werden.
Dieses Zugeständnis hält die privaten Schulträger aber nicht davon ab, den Druck auf die Brandenburger Landesregierung weiter zu erhöhen: ein Rechtsgutachten von Professor Bodo Pieroth, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, wurde vorgestellt. Piroth hält es für mit dem Grundgesetz vereinbar, dass es in Regionen mit schrumpfenden Einwohner- und Kinderzahlen künftig keine Öffentlichen Schulen mehr gibt, sondern nur noch Privatschulen, Zitat Pieroth:
„Dass einem privaten Schulträger in Zukunft eine Monopolstellung zukommen kann, wird grundgesetzlich nicht ausgeschlossen.“ Und: „Er erfüllt dann die Aufgabe einer öffentlichen Schule.“
Das Grundgesetz, Artikel 7, Absatz 4, gewährleistet ausdrücklich „das Recht zur Errichtung von privaten Schulen“. Aber ist es noch eine „freie Gesellschaft“, wenn Eltern gezwungen werden, ihre Kinder auf eine Privatschule wie die Waldorfschule zu schicken?