Das Landesverfassungsgericht NRW hat den Nachtragshaushalt 2010 von SPD und Grünen für verfassungswidrig erklärt. Für SPD und Grüne eine gute Nachricht.
Wenn das Landesverfassungsgericht den Landeshaushalt kippt, weil die Regierung zu viele Schulden macht, ist das eigentlich eine Katastrophe. In NRW ist das anders: Nach der Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes in Münster gegen die Landesregierung sind Neuwahlen wahrscheinlich. Und der Gewinner scheint im Moment fest zu stehen: SPD und Grüne. Sogar ein drei oder vier Parteien-Parlament ist möglich, denn FDP und Linkspartei könnten an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern.
Obwohl das Urteil eine Steilvorlage für die Opposition ist, wird CDU-Chef Norbert Röttgen davon kaum profitieren können. Er ist der Atom-Minister, der E10-Minister, der Mann, auf den es nie ankommt, wenn es ernst wird. So einer wird nicht Ministerpräsident.
Aber wenn Rot-Grün die Wahl gewinnt, ist kein Problem gelöst: Die Schuldenpolitik, die Hannelore Kraft ausgerufen hat, bleibt illegal. Ändert sie ihren Kurs nicht, wird das Gericht auch die künftigen Haushalte der Landesregierung kassieren. Und NRW handlungsunfähig.
Hier die Erklärung des Gerichts:
Nachtragshaushaltsgesetz 2010 verfassungswidrig
Dies hat der Verfassungsgerichtshof NRW durch heute verkündetes Urteil entschieden und damit einem entsprechenden Antrag der Landtagsabgeordneten von CDU und FDP stattgegeben.
Der Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass das Nachtragshaushaltsgesetz 2010 wegen Überschreitung der Kreditgrenze gegen Art. 83 Satz 2 der Landesverfassung NRW (LV) verstößt.