Prozess gegen Blogger Stefan Aigner: Protest gegen Maulkorb

Stefan Aigner, Regensburger Journalist und Blogger verteidigt seine Meinungsfreiheit gegen die Katholische Kirche. Bild: rheinneckarblog.de

Das Hamburger Landgericht hat heute einer Klage der Regensburger Diözese gegen den Journalisten und Blogger Stefan Aigner  von Regensburg Digital „recht“ gegeben. Wir veröffentlichen eine Protestnote des Bloggernetzwerks istlokal, zu dem Stefans Blog gehört. Stefan geht in die nächste Instanz. Wir schließen uns der Erklärung an.

Dem Journalisten Stefan Aigner ist untersagt worden, Zahlungen der katholischen Kirche an die Eltern eines durch einen Priester missbrauchten Jungen als „Schweigegeld“ zu bezeichnen.

Das Netzwerk istlokal.de protestiert auf Schärfste gegen diese mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbare Entscheidung.

In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Missbrauchsfälle bekannt. Duzende von Priestern hatten teils über Jahre hinweg hunderte von Ministranten und andere schutzbefohlene Kinder, überwiegend Jungen, sexuell missbraucht.

Anstatt diese Missbräuche an Leib und Seelen der Kinder konsequent aufzuklären, hat die katholische Kirche viele Fälle vertuscht, Priester versetzt, „Entschädigungszahlungen“ geleistet.

Nur auf großen Druck der Öffentlichkeit hat die katholische Kirche reagiert und immer nur das allernotwendigste getan, um „Aufklärung“ zu leisten.
Die Öffentlichkeit wurde und wird überwiegend durch mutige Journalisten wie Stefan Aigner über diese schon fast alltäglich zu nennende Missbrauchspraxis informiert.
Es ist nicht hinnehmbar, dass Journalisten, die über diese Missbrauchsfälle berichten, sich juristisch bedroht fühlen müssen.

Nicht die Journalisten begehen einen Missbrauch, indem sie über Missbräuche berichten, sondern die katholische Kirche missbraucht das Justizsystem, indem sie als „Großkonzern“ gegen Journalisten vorgeht.

Der Regensburger Journalist Stefan Aigner hatte im Vorfeld versucht, sich mit der Diözese Regensburg auf eine andere Formulierung zu einigen. Daran hatte die Diözese kein Interesse. Man muss davon ausgehen, dass dem Journalisten – und mit diesem Fall auch anderen – eine „Lektion“ erteilt werden soll.

Dabei bedient sich die Kirche des so genannten „fliegenden Gerichtsstands“ – man sucht sich das Gericht aus, von dem man sich ein „erwünschtes Urteil“ verspricht.
Das Hamburger Landgericht ist bundesweit für pressefeindliche Urteile bekannt. Die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz gilt hier nicht besonders viel und wird bis an den Rand der Unerträglichkeit begrenzt.

Die Prozesskosten für die erste Instanz schätzt Stefan Aigner auf rund 8.000 Euro. Ohne Unterstützung würden diese Kosten ihn in eine wirtschaftlich-existenzbedrohliche Lage bringen. Nach einem Spendenaufruf kamen rund 10.000 Euro zusammen – sonst hätte Stefan Aigner nicht vor Gericht gehen können, sondern sich sofort einer Unterlassungserklärung beugen müssen.

Aus Sicht des Netzwerks istlokal.de missbraucht die Kirche nun „Lücken“ im Rechtssystem, um sich missbräuchlich an der Presse- und Meinungsfreiheit zu vergehen. Anstatt die schändlichen Taten von Priestern lückenlos aufzuklären und öffentlich zu machen, soll Journalisten das berichten verboten werden. Man muss befürchten, dass Journalisten zukünftig nur noch mit der „Schere im Kopf“ über den Missbrauch von katholischen Priestern an Kindern berichten oder aus Angst vor Klagen ganz darauf verzichten.
Wir halten es für unerträglich und nicht hinnehmbar, dass eine Institution wie die katholische Kirche weder bereit ist, sich außergerichtlich zu einigen, sondern versucht, einen Journalisten wirtschaftlich zugrunde zu klagen.

Das Netzwerk istlokal.de fordert hiermit die Diözese Regensburg auf, alle Kosten des Prozesses zu übernehmen und die Aufhebung des Urteils zu beantragen.
Weiter fordern wir die Diözese Regensburg auf, mit dem Journalisten Stefan Aigner in einen Dialog zu treten und eine für beide Seiten „akzeptable“ Formulierung für den betreffenden Bericht zu finden.

Weiter fordern wir von der Diözese Regensburg eine Erklärung, dass sie die Presse- und Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz achtet und Journalisten bei der der Aufklärung und Veröffentlichung von Missbrauchsfällen ohne Einschränkung unterstützt.

Japan: Reaktor kann wahrscheinlich nicht mit Kühlmitteln versorgt werden

Nach dem Erdbeben in Japan könnte es zu einem Atomkatastrophe kommen. Das Bundesumweltministerium bereitet den  Voralarm vor und  wird dann  zum Intensivbetrieb für die Radioaktivitätsüberwachung  übergehen.

Und für den Voralarm gibt es leider gute Gründe. Nach aktuellem Informationen die Sicherheitskreisen in Berlin via IAEO, die OECD/NEA und nach einem Telefonat  der GRS  mit der japanischen Aufsichtsbehörde vorliegen, stellt sich die Situation wie folgt dar: Eine Anlage am Standort Fukushima Daiichi hat offensichtlich einen Station Blackout. Es gibt keine externe Stromversorgung und die Diesel-Notstromsysteme funktionieren nicht mehr.Die Stromversorgung für die Kühlung des Reaktors kann noch für c. a. 2 Stunden durch die Batterien gewährleistet werden. Danach ist sehr wahrscheinlich keine Einspeisung von Kühlmittel in den Reaktor mehr möglich.Die Anlage befindet sich in einer Notstandsituation.

Atomalarm – Deutsche Behörden „Alert“

Die deutschen Behörden sind über den japanischen Atomalarm besorgt.

Bei dem schweren Erdbeben in Japan ist auch ein Kernkraftwerk beschädigt worden. Japan hat Atomalarm ausgelöst, obwohl keine Radioaktivität ausgetreten sein soll. Deutsche Behörden  sind nun ebenfalls in Bereitschaft. Sollte es doch noch zu einem Austritt von Radioaktivität kommen, könnte eine solche Wolke nach bis zu sieben Tage Europa erreichen. Nach uns vorliegenden Informationen sind die deutschen Behörden „Alert“.

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Ruhrpilot

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NRW III: CDU legt sich auf Neuwahlen in NRW fest…RP Online

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Internet: Grundrechte für eBook-Leser…Netzpolitik

Update Künstlerhaus: Es lag an ECE

Mit dem Center-Riesen ECE gibt es kein Künstlerhaus in Bochum.

Die Meldung kam eben rein. Sie stammt von Martina Murgia, der Initiatorin des Projekts. Anscheinend gab es keine Einigung zwischen der Künstlern und der IHK auf der einen und ECE auf der anderen Seite. ECE will auf dem Gelände ein Einkaufszentrum bauen.

Später mehr…:

Das Projekt der Ansiedlung der Kreativwirtschaft im Bochumer Telekomblock kann nicht umgesetzt werden. Die Vertragsverhandlungen haben sich als äußerst schwierig erwiesen und sind nicht zum Abschluss gekommen. Auch die IHK als Initiator bedauert, dass es auch aufgrund der nunmehr geforderten Konditionen nicht zu einer für die Kreativen finanzierbaren Lösung kommen wird. Die Nachfrage der Kreativunternehmen, sich in einem Bochumer Kunst- & Kulturhaus niederzulassen, war enorm: Über 120 Interessenten hatten sich bei Martina Murgia als Managerin des Projektes vormerken lassen. Um dieses große Netzwerk, das in knapp einem Jahr Arbeit entstanden ist, nicht zu verlieren und „Arts“ als Projekt zur Ansiedlung der Kreativwirtschaft in Bochum weiterhin zu unterstützen, wird sich die IHK in den nächsten Monaten nach anderen Immobilien umschauen.

Update:

Nach unseren Informationen scheiterte der Plan des Künstlerhauses an den Preisvorstellungen der ECE. ECE forderte einen Mietpreis (inkl. Nebenkosten) von 7,80 Euro haben. Für ein Zwischennutzungobjekt ein stolzer Preis: Für das Geld bekommt man auch eine ganz normale Immobilie am Rand der Innenstadt. Von dem Gerede der ECE, sie wolle ein  solches Projekt unterstützen, ist also nicht viel übrig geblieben. Ich habe es ECE sowieso nicht geglaubt.

Hilfsaktion: Ein Link für das Lab!

Das Lab2010 braucht unsere Hilfe. Die Besucherzahlen sind im Keller – um auch nach 2011 Fördermittel zu bekommen, braucht das Lab2010 Erfolge. Wir wollen helfen.

Die im Dunklen sieht man nicht. Ein trauriger Satz, ein wahrer Satz. Und er trifft auf das Lab2010 zu. Kaum einer kommentiert die Artikel des Kulturhauptstadt-Überbleibsels. Und kaum jemand liest die Texte. Gestern erklärten die Lab-Macher einer Besuchergruppe, dass sich nur 1300 Menschen Tag für Tag auf ihre Seite verirren. Wie viele von denen den lustige Nachnamen Google haben will  man lieber gar nicht so genau wissen. Sicher, wie alle die keinen Erfolg haben betonen auch die Lab-Leute, dass sie nicht viele Leser haben wollen, sondern nur ganz tolle, ausgewählte. Aber mal im ehrlich: 13oo am Tag ist schon peinlich. Gut, für Bernd Fesel nicht, der ist es gewohnt zu scheitern. Auch nicht für die Lab-Autoren. Die wissen ja nicht wie es ist, Leser zu haben und mit ihnen in Kommentaren zu diskutieren. Aber es ist peinlich für das Ruhrgebiet. Machen wir uns doch nichts vor: Am Ende bleibt es doch an uns hängen. „Die Ruhris sind doch zu blöd, eine Internetseite zu machen.“ Dabei haben wir mit der ganzen Geschichte nicht viel zu tun: Fesel kommt aus dem Rheinland, gestaltet hat den ungefähr Million Euro teuren Spaß Boros aus Wuppertal und aufgehübscht wird das Lab von einer Agentur  aus Düsseldorf. Nur blöd, dass das Ding irgendwie immer mit dem Ruhrgebiet in Verbindung gebracht werden. Also: Lasst uns die Seite verlinken, damit das Ganze nicht so peinlich ist. Macht mit bei: „Ein Link für das Lab“

Ich fang schon mal an: Ein Text von Bernd Fesel über Literatur. Coole Sache. Der Trend geht ja zum Zweitbuch.

Frage: Handy und Auto – Strafe auch ohne zu telefonieren?

Eine Bekannte von mir soll 40 Euro zahlen und kassiert einen Punkt. Und ich bin Schuld.

Vorhin rief ich eine Bekannte auf ihrem Handy an. Und was macht die? Drückt mich weg. OK, dachte ich mir, dann eben nicht und holte mit noch einen Kaffee aus der Küche. Eine halbe Stunde später rief sie dann zurück und erzählte mir, dass mein Anruf sie 40 Euro und einen Punkt in Flensburg gekostet hat, denn als ich sie anrief, fuhr sie gerade mit dem Auto durch die Gegend. Die Polizei hatte gesehen, dass sie das Handy kurz in der Hand hatte. Sie konnte beweisen, dass sie nicht telefoniert hatte, da der „letzte Anruf“   0 Sekunden gedauert hatte – klar, ich war ja weggedrückt worden. Das interessierte die Polizisten jedoch nicht. Schon das Handy in die Hand zu nehmen sei verboten. Das kommt mir nun merkwürdig vor, denn ein Handy auszuschalten ist ja nichts anderes als ein Radio zu bedienen. Darf ich ja auch. Nun meine Frage: Sollte sie dagegen Einspruch einlegen?

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Freedom of Speech

Das Buch zur Ausstellung (Cover)

Im Dezember haben die „Freedom of Speech“-Ausstellungen in Hamburg und Berlin für einige Debatten gesorgt: „Wie frei ist die Meinung?“, fragte der Tagesspiegel. Die taz schrieb von den „Grenzen des Sagbaren“, und der Welt ging es um „der Bilder Macht und Wahrheitsgehalt“. Die Hamburger Ausstellung ist noch zwei Wochen lang zu sehen. Jetzt ist auch das Buch zum Thema im Handel erhältlich. Darin machen die Autorinnen und Autoren die ganz großen Fässer auf. Ob nun die Mohammed-Karikaturen in der dänischen Tageszeitung Jyllands Posten, provokante Nazi-Inszenierungen im öffentlichen Raum von Christoph Schlingensief oder die Fake-Interviews des Schweizer Journalisten Tom Kummer: Es geht um Phänomene, die entweder die Grenzen der Redefreiheit austesteten oder von Zensur(forderungen) betroffen waren. Ziel des Ausstellungs- und Buchprojekts: Die Debatten sichtbar machen, die sich an den Exponaten entzündet haben.

Das Buch „Freedom of Speech“ zeichnet die Auseinandersetzungen um die Presseveröffentlichungen, Kunstwerke und Aktionen nach, die im Zentrum der beiden Ausstellungen stehen. Herausgegeben wird der Band von den Kuratoren Marius Babias und Florian Waldvogel. Die Analysetexte stammen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Duisburger Instituts für Sprach- und Sozialforschung (DISS), die sich über einen Zeitraum von acht Monaten an dem Projekt beteiligt haben.

Einer der Autoren ist der Literatur- und Sozialwissenschaftler Rolf van Raden. Ich sprach mit ihm über Meinungsfreiheit und die Suche nach Wahrheit.

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