Der Werkbund NW und die Wirklichkeit

Der Werkbund NW hat mit einer Stellungnahme auf den Ruhrplan von Albert Speer Junior reagiert. Das Papier zeugt von einem bedenklichen Realitätsverlust.

Über den Pottblog wurde ich auf die „Stellungnahme zum Speer-Plan für die Metropole Ruhr“  des Deutschen Werkbund NRW aufmerksam. Über den Ruhrplan habe ich hier auf den Ruhrbaronen vor ein paar Wochen geschrieben. Das der Werkbund  NRW auf den Ruhrplan reagiert finde ich gut: Es wird viel zu wenig über das Ruhrgebiet und seine Strukturen gestritten.

Der Ruhrplan bietet eine gute Gelegenheit zum Streit: Das Büro Albert Speer und Partner (AS&P) fordert in dem Papier, die Emscher-Zone zum Teil aufzugeben. Siedlungen sollen abgerissen und alte Industriegelände zu Grünflächen umgewandelt werden. AS&P fordert, die öffentlichen Mittel in den wirtschaftlich stärkeren Städten entlang der A40 zu konzentrieren, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

AS&P hat aber auch den Mut, die politischen Strukturen im Revier zu kritisieren: Im Ruhrplan fordert das Büro eine Stärkung zentraler Entscheidungsinstanzen und beschreibt  die Kooperation der Städte als das, was sie ist:  Ineffiziente Kirchturmpolitik, die nicht in der Lage ist, den Schrumpfungsprozess des Ruhrgebiets zu begleiten.

Das alles sieht das Papier des Werkbund NW ganz anders. Nach einem, durchaus interessanten, Exkurs durch die regionale Planungsgeschichte, würdigt der Werkbund erst einmal die IBA als  wichtigen Schritt zur Erneuerung der Emscher-Zone:

Diese Internationale Bauausstellung setzte ihre 120 Projekte nicht in den reichen Süden, auch nicht in die Mitte, sondern in diesen „Hinterhof“. Absichtsvoll.

Der Grundgedanke: Endlich auch für diesen Bereich den Anspruch desGrundgesetzes und der Demokratie zu realisieren. Denn die Bevölkerung hat auch hier ein Menschenrecht auf Gleichheit. Und es ist Aufgabe der

Autoritäten, die Gleichheit der Lebenschancen zumindest tendenziell nach vorn zu treiben. Damit hat die IBA viel Ausgezeichnetes geleistet. Diese Internationale Bauausstellung setzte ihre 120 Projekte nicht in denreichen Süden, auch nicht in die Mitte, sondern in diesen „Hinterhof“.Absichtsvoll.Der Grundgedanke: Endlich auch für diesen Bereich den Anspruch desGrundgesetzes und der Demokratie zu realisieren. Denn die Bevölkerung hatauch hier ein Menschenrecht auf Gleichheit. Und es ist Aufgabe derAutoritäten, die Gleichheit der Lebenschancen zumindest tendenziell nachvorn zu treiben.Damit hat die IBA viel Ausgezeichnetes geleistet.

Was die Autoren verschweigen: Den wirtschaftlichen Abstand der Emscher-Zone zum Süden des Ruhrgebiets konnte die IBA nicht verringern.

Auch das Lob der Dezentralität des Reviers fällt mir ein wenig überschwenglich aus:

Die Dezentralisierung ist eine außerordentlich wichtige Struktur: Sie verhindert, dass Ruhr eine Megastadt wird – mit deren menschenfeindlichen Tendenzen zu hoher Ballung, Dimensionslosigkeit, Monostruktur und vielem mehr.

So hat das Ruhrgebiet neben viel Banalität, die es überall gibt, eine große Farbigkeit an unterschiedlichen Städten. Die Entfernungen sind gering. Man kann jede leicht erreichen.

Die meisten Städte im Ruhrgebiet sind, das ist nun einmal die Wirklichkeit, vom Bevölkerungsschwund gekennzeichnete öde Käffer. Die vom Werkbund geforderten Investionen, um deren Profil zu verstärken, sind reine Verschwendung: Welches Potential sollen  denn Herne, Bottrop oder der Essener Norden haben, das man pushen kann? Nutzt dieses Pushen den Menschen die da leben wirklich oder geht es nicht nur um den Erhalt überkommener Strukturen? Nur ein Mehr an Zentralität ist in der Lage die Situation im Revier zu verbessern und gleichzeitig Verwaltungskosten zu senken.

Manchmal ist das Werkbund Paper aber auch einfach nur peinlich:

Die Städte im Norden der Region sind vernünftig aufgestellt und ordentlich verwaltet. Es fehlt ihnen nichts, um dort gut zu leben. Die meisten Länder der Welt können sie um ihre Lebens-Qualitäten und um diesen Infrastruktur-Standard beneiden.

Erst einmal: Es geht um die Region zwischen A2 und A40 – das räumliche Zentrum des Ruhrgebiets und nicht um den integrierten Speckgürtel im Norden. Haltern, Kirchhellen – da ist die Welt noch  Ordnung. Das scheinen die Werkbündler übersehen zu haben. Auch übersehen haben sie die Massenarbeitslosigkeit, die hohe Umweltbelastung, den Sanierungsstau in den Siedlungen, die Leerstandsquoten, die Abwanderung…So toll kann es in der Emscher-Zone nicht sein.

Reflexartig stellt sich der Werkbund gegen die Ideen des Ruhrplans und verteidigt eine Planungspolitik, die gescheitert ist.  Das wundert nicht: Es ist die Politik die seine Mitglieder zum Teil begleitet und entwickelt haben. Eine Entschuldigung für ein so dürftiges Papier ist das allerdings nicht.

Niemand braucht einen Bundespräsidenten!

Schöne Aussicht: Bald zu vermieten?

Die höchste KW-Stelle im Staat: Der Neoliberale Horst Köhler hat das Sparkonzert eröffnet und sein Amt zum Kürzen frei gegeben. Endlich kann das unsinnige und teure Schlossgesicht abgeschafft werden. Bislang ist der Posten eine hoch bezahlte Versorgungsstelle für grauhaarige Wichtigtuer, die sich gerne reden hören.

Denn wofür braucht es einen Bundespräsidenten?

Er muss die Gesetze gegenzeichnen? Weil er von der Regierung bestimmt wird, wurde bislang fast jedes Gesetz abgenickt. Und wichtigste Instanz ist ohnehin das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Er kann begnadigen? Dieses Recht ist ein mittelalterliches rechtsstaatswidriges Relikt. Wie ein Monarch kann der Präsi nach Gutdünken Inhaftierte frei lassen. Das sollte er besser Gerichten überlassen.

Er ernennt die Mitglieder der Bundesregierung? Das kann auch der Bundestagspräsident. Urkunden zu überreichen ist nicht schwer.

Er kann das Parlament auflösen? Nach 61 Jahren Demokratie können diesen formalen Akt die gewählten Abgeordneten selbst vollziehen.

Oder wie die BBC gestern treffend formulierte: „The role of the german president is largely ceremonial.“ Also überflüssig. Unsere Republik braucht keinen Zeremonienmeister.

Ärger mit Tauss – Update

Jörg Tauss hat uns seinen Anwalt geschickt. Ja, Stefan Schröder hat ihn hart angegangen. Aber Tauss hat auch eine schäbige Tat begangen, für die er hart kritisiert werden kann. Von Stefan Laurin und Stefan Schröder.

Wir würden den ganzen Vorgang gerne dokumentieren, aber der Rechtsanwalt von Tauss will nicht, dass wir seine Abmahnung veröffentlichen oder daraus zitieren. Sollten wir das tun, hat uns Tauss’ Jurist mit rechtlichen Konsequenzen gedroht.

Nun gut. Zitieren wir also nicht aus den Papieren und setzen uns mit den Vorwürfen inhaltlich auseinander.

Im Kern greift Tauss’ Anwalt aus den beiden Artikeln über seinen Mandaten aus den vergangenen Tagen vier Punkte an:

Zunächst stört sich Tauss’ Jurist daran, dass wir geschrieben haben, „nun sei gerichtsfest“ bewiesen, dass Tauss eine Sammlung von Kindervergewaltigungsbildern hatte. Tauss Rechtsanwalt sagte, sein Mandant habe zuvor schon zugegeben, dass er die Sammlung hatte. Und es dürfe nicht der Eindruck entstehen, Tauss habe bestritten, die Vergewaltigungsbilder besessen zu haben.

Das mag ja sein, nur ist es ein erheblicher Unterschied ob der Ex-SPD-Ex-Pirat Tauss sagt, er habe Kinderpornographie  besessen, oder ob ein Gericht zweifelsfrei feststellt, Tauss verfügte, so die taz,  über Bilder auf denen Analverkehr von Erwachsenen mit sechs bis achtjährigen Jungen zu sehen ist.

Bei diesem Punkt werden wir also nicht einknicken. Es ging um ein Urteil. Und über dieses wurde kommentiert.

Weiter störte sich der Rechtsanwalt daran, dass Stefan Schröder geschrieben hat, Tauss habe die Freiheit des Netzes missbraucht, um sich seine Vergewaltigungsbilder zu ziehen. Der Rechtsanwalt sagt, Tauss habe nicht das Internet benutzt, sondern sich seine Befriedigungsvorlagen auf anderen Wegen besorgt. Wir sollten also nicht den Eindruck erwecken, Tauss habe das Internet benutzt.

Diesen Vorwurf können wir nicht nachvollziehen.  „Netz“ schließt hier in dieser Bedeutung die moderne Kommunikation ein. Von Usenet bis zum Mobilfunknetz. Es geht nicht nur um das runterladen der Bilder von einem Server XY. Wir finden Tauss’ Rechtsanwalt verkürzt hier den Begriff „Netz“ auf  TCP/IP gestützte Systeme. An der angegriffenen Stelle ging es aber um die Freiheit der Kommunikation in modernen Netzen.

Auch in diesem Punkt haben wir keinen Grund, etwas zurückzunehmen.

Der nächste Punkt ist noch nebensächlicher. Tauss’ Rechtsanwalt sagt, sein Mandant habe das Handy mit den Analverkehrbildern zwischen Erwachsenen und Kindern, auf dem auch ein mit Sperma bedeckter Kinderkörper zu sehen ist oder eine Frau beim Oralverkehr an einem ein- bis zwei Jahre altem Kind,   nicht aus „einem“ Mietwagen mit in die Wohnung genommen, sondern aus „seinem“ Mietwagen.

Was soll man darauf sagen? Ein Mietwagen gehört immer dem Vermieter. Tauss hat den Mietwagen genutzt. Das ist das Spannende. Und Ende. Es ist egal, ob man „ein“ oder „sein“ Mietwagen sagt.

Zuletzt geht es aber auch um etwas wichtiges. Auf Spiegel.de stand bis vor bis vor kurzem folgende Darstellung:

Stringent hat sie (die Karlsruher Staatsanwältin) in ihrer Argumentation vor Gericht die Widersprüche in den Aussagen des kinderlos verheirateten 56-Jährigen gezeigt.

(Absatz editiert und teilweise gelöscht nach einer erneuten Abmahnung von Tauss‘ Rechtsanwalt)

Dabei war das Handy auf den Abgeordneten zugelassen, es handelte sich um eines seiner offiziellen Diensttelefone. Wenn man es anschaltete, erschien jedoch der Begrüßungstext „Hallo Werner“ – „Werner“ war Tauss‘ Tarnname im Pädophilen-Milieu. Und es war diese Handy-Nummer, die die Fahnder überhaupt erst auf die Fährte von Jörg Tauss gebracht hatte.

Von einer angeblichen „Recherche“ war zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Rede. Erst knapp eine Woche später erklärte der Politiker – und zwar zunächst der Presse und erst dann den Ermittlern – den Besitz der strafbaren Dateien mit seiner Abgeordnetentätigkeit.

Diese Darstellung hat Stefan Schröder übernommen. Und sie verkürzt auf:

Wir reden hier von einem Kerl, nämlich von Tauss, der sich den Mist über ein Handy gezogen hat (Absatz editiert und teilweise gelöscht nach einer erneuten Abmahnung von Tauss‘ Rechtsanwalt).

Tauss’ Rechtsanwalt hat diese Darstellung angegriffen (die eben gelöschten Passagen) Sie entspreche nicht den Tatsachen. Sein Mandant habe nie bestritten, dass das Handy ihm gehörte. Er habe es zu Recherchezwecken benutzt, um die Pornoszene aufzuklären.

Wir haben bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt. Und sie bestätigen dort den Rechtsanwalt von Tauss: Die Darstellung im Spiegel und daher auch bei uns ist falsch.

Die Staatsanwaltschaft sagt: Das  Handy war in einem Koffer in Tauss Wohnung, in dem der Ex-Politiker Sachen aus seinem Mietauto hortete. Die Sachen in dem Koffer und damit auch das Handy sei immer Tauss zuzuordnen gewesen. Dieser Punkt sei nie strittig gewesen.

Vor kurzem wurde die Darstellung bei Spiegel Online geändert. Auch wir haben die Darstellung dieses Punktes in dem angegriffenen Text geändert.

Es war schlicht falsch. Tauss hat nie den Besitz des Handys bestritten. Die Frage um das Handy ist aber auch nicht der Kern der Sache.

Der Kern ist: Tauss wurde verurteilt, weil er sich Kinderpornos verschafft und versendet hat.

Der Kern ist: kann man Tauss glauben, dass er die Bilder nicht zu seinem Vergnügen gesammelt hat, sondern für Recherchen? Die Staatsanwaltschaft sagt: Tauss habe sich vom 6. Mai 2007 bis 2009 Bild- und Videomaterial auf sein Handy schicken lassen. Zu allen möglichen Tages- und Nachtzeiten. Einige Dateien kamen am 31. Dezember 2008, an Silvester, mitten in der Nacht, die letzte um 23.58 Uhr. Weiter sagt die Staatsanwaltschaft Tauss habe zunächst nicht davon gesprochen, er habe die schrecklichen Pornobilder zu Recherchezwecken gesammelt.

Dies habe er erst nach ein paar Tagen behauptet. Richter Udo Scholl hat schließlich festgestellt: Tauss habe „aus privaten Gründen“ gesammelt. Das Gericht lies allerdings offen, ob er sich die Bilder zur sexuellen Erregung besorgte. „Dies war für die Tatbestandsverwirklichung auch nicht erforderlich“, hieß in einer Pressemitteilung des Gerichts. Es könne auch sein, dass Tauss „schlicht aus Neugier“ gehandelt habe, sagte Richter Scholl.

Kann sein. Wir glauben das aber nicht. Wer still für sich Onaniervorlagen sammelt, wer keine Aufzeichnungen über seine angeblichen Recherchen macht, wer Ermittler nicht informiert, wer alles im heimlichen tut, der gleicht einem Bankräuber-Aufklärer, der zu Informationszwecken eine Bank ausraubt und das Geld versteckt. Würde so einem jemand glauben?

Wie dem auch sei. In dem Punkt mit dem Handy werden wir bis 12.00 Uhr eine  Unterlassungserklärung abgeben. Wir haben an dieser Stelle falsch berichtet und haben das korrigiert. Den Fehler einzugestehen, ist richtig. Tauss hatte nie behauptet, dass dieses Handy mit den dokumentierten Vergewaltigungen ihm NICHT gehörte.

—-

Update: Tauss‘ Anwalt hat uns erneut mit einer Abmahnung angegriffen.

Wir haben daraufhin zwei Dinge getan.

Zunächst haben wir oben im Text ein paar Absätze editiert, weil sie nur dazu dienten den Fehler, den wir gemacht haben, inhaltlich zu beschreiben. Da die Sätze sowieso falsch waren, wie wir im weiteren erklärt und dargelegt haben, lohnt sich ein Rechtsstreit wegen der falschen Sätze nicht. Also weg damit – wenn es der Wahrheitsfindung dient.

Weiter wurden wir aufgefordert, die Worte „Befriedigungsvorlage“ und „Onaniervorlage“ oben im Text zu löschen. Das werden wir allerdings nicht tun, da diese Worte freie Übersetzungen von Pornografie sind. (Pornografie ist die direkte Darstellung der menschlichen Sexualität oder des Sexualakts mit dem Ziel, den Betrachter sexuell zu erregen, wobei die Geschlechtsorgane in ihrer sexuellen Aktivität bewusst betont werden. Quelle: Wikipedia)

Während das griechische Wort seine tatsächliche Bedeutung hinter dem fremden Klang verbirgt, machen die konkreten deutschen Worte die Wahrheit hinter dem Begriff klar. Die freien Übersetzungen zeigen, was eigentlich Pornografie ist. Pornofotos sind nun mal „Befriedigungs- und Onaniervorlagen“. Tauss‘ Rechtsanwalt hat bestätigt, dass sein Mandant Kinderpornofotos besessen hatte und zwar auf seinem Handy. Damit hatte Tauss‘ Anwalt bestätigt, dass „Befriedigungs- und Onaniervorlagen“ seines Mandanten auf dem Handy waren.

Für diese Übersetzungen sind wir bereit vor Gericht zu streiten.  Sollte uns ein Gericht den Umgang mit diesen Worten verbieten, soll es so sein. Bis dahin stehen wir zum freien Wort.

Zuletzt will uns Tauss‘ Rechtsanwalt auch weiterhin mit seiner Definition von Netz beglücken. Das bedeutet: Er sieht das Netz eng auf das Internet bezogen, wir verstehen darunter unter anderem auch das Mobilfunknetz, soweit es dem Datenaustausch dient.

Sollte Herr Tauss darüber eine gerichtliche Klärung wünschen, sind wir bereit, mit ihm vor Gericht über diesen Punkt zu streiten.

Ansonsten hat uns Tauss‘ Rechtsanwalt eine hohe Kostennote reingedrückt. Den Streitwert hat er auf 20.000 Euro festgesetzt.

Wir werden uns jetzt einen Rechtsanwalt nehmen und gegen die Kostennote vorgehen, uns erscheint der Streitwert zu hoch. Wir halten 1000 bis 5000 Euro für angemessen.

Gleichzeitig werden wir uns gegen die weiteren Angriffe von Herrn Tauss wappnen.

Dazu gehört auch, dass wir die Kommentare zu den drei Tauss-Artikeln abgeschaltet haben. Tauss hat uns in der zweiten Abmahnung schon wegen eines Kommentars  attackiert. Ein weiterer Streitherd lohnt nicht. Deswegen kann es sein, dass wir auch einzelne alte Kommentare editieren oder ganz löschen.

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Vor der nächsten antisemitischen Protestwelle…

Ich weiß nicht, was in der Nacht im Mittelmeer passiert ist. Ich weiß, das Menschen gestorben sind,  Israel den Tod der Free-Gaza-Aktivisten bedauert. Ich weiß aber auch, was in den kommenden Tagen auf unseren Straßen geschehen wird.

Die Flotte der Free-Gaza Aktivisten hatte das Ziel Israel, an den Pranger zu stellen und die Aktion heute Nacht hat dazu geführt, dass dieses Ziel erreicht wurde. Es ist tragisch das Menschen gestorben sind. Aber die Toten sind nicht gestorben, weil die Menschen in Gaza auf diese Hilfslieferungen angewiesen  sind. Das macht ein Artikel aus der Welt deutlich:

Israel blockiert den Gazastreifen keineswegs, um es „auszuhungern“, sondern um Waffenlieferungen an die Hamas zu verhindern. Durch Hilfstransporte der UN ist die Versorgung der Bevölkerung gewährleistet. Jedenfalls so weit, dass ein Vergleich der Lage in Gaza mit der in wirklich schlimmen humanitären Krisengebieten, etwa in Darfur oder Sri Lanka, völlig abwegig ist.

In keinem anderen Krisengebiet der Welt kümmert sich das UN-Flüchtlingshilfswerk im Übrigen so personal- und materialintensiv um Opfer von Krieg und Vertreibung wie in Palästina.

Sie starben für eine Propagandaaktion. Und was wir in den kommenden Tagen erleben werden, sind keine Proteste gegen die israelische Politik. Gegen die israelische Politik kann und soll demonstriert werden wie gegen die Politik jedes anderen Landes. Was wir erleben werden, ist eine antisemitische Protestwelle, wie während des letzten Gaza-Krieges.  Und das bevor wir genau wissen, was heute Nacht geschah und gegen wen sich der Protest zu richten hat.

Ich fände es schon spannend zu erfahren, ob sich die Flotte wirklich geweigert hat, die Schiffe nach Waffen durchsuchen zu lassen. Oder warum das Angebot, die Hilfslieferungen über einen israelischen Hafen laufen zu lassen, abgelehnt wurde.

Ich würde auch gerne mehr über die „Friedensaktivisten“ auf den Schiffen wissen und was genau geschah, bevor geschossen wurde. Aber ich glaube, diese Zeit werden sich viele nicht nehmen.

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