Jörg Tauss hat uns seinen Anwalt geschickt. Ja, Stefan Schröder hat ihn hart angegangen. Aber Tauss hat auch eine schäbige Tat begangen, für die er hart kritisiert werden kann. Von Stefan Laurin und Stefan Schröder.
Wir würden den ganzen Vorgang gerne dokumentieren, aber der Rechtsanwalt von Tauss will nicht, dass wir seine Abmahnung veröffentlichen oder daraus zitieren. Sollten wir das tun, hat uns Tauss’ Jurist mit rechtlichen Konsequenzen gedroht.
Nun gut. Zitieren wir also nicht aus den Papieren und setzen uns mit den Vorwürfen inhaltlich auseinander.
Im Kern greift Tauss’ Anwalt aus den beiden Artikeln über seinen Mandaten aus den vergangenen Tagen vier Punkte an:
Zunächst stört sich Tauss’ Jurist daran, dass wir geschrieben haben, „nun sei gerichtsfest“ bewiesen, dass Tauss eine Sammlung von Kindervergewaltigungsbildern hatte. Tauss Rechtsanwalt sagte, sein Mandant habe zuvor schon zugegeben, dass er die Sammlung hatte. Und es dürfe nicht der Eindruck entstehen, Tauss habe bestritten, die Vergewaltigungsbilder besessen zu haben.
Das mag ja sein, nur ist es ein erheblicher Unterschied ob der Ex-SPD-Ex-Pirat Tauss sagt, er habe Kinderpornographie besessen, oder ob ein Gericht zweifelsfrei feststellt, Tauss verfügte, so die taz, über Bilder auf denen Analverkehr von Erwachsenen mit sechs bis achtjährigen Jungen zu sehen ist.
Bei diesem Punkt werden wir also nicht einknicken. Es ging um ein Urteil. Und über dieses wurde kommentiert.
Weiter störte sich der Rechtsanwalt daran, dass Stefan Schröder geschrieben hat, Tauss habe die Freiheit des Netzes missbraucht, um sich seine Vergewaltigungsbilder zu ziehen. Der Rechtsanwalt sagt, Tauss habe nicht das Internet benutzt, sondern sich seine Befriedigungsvorlagen auf anderen Wegen besorgt. Wir sollten also nicht den Eindruck erwecken, Tauss habe das Internet benutzt.
Diesen Vorwurf können wir nicht nachvollziehen. „Netz“ schließt hier in dieser Bedeutung die moderne Kommunikation ein. Von Usenet bis zum Mobilfunknetz. Es geht nicht nur um das runterladen der Bilder von einem Server XY. Wir finden Tauss’ Rechtsanwalt verkürzt hier den Begriff „Netz“ auf TCP/IP gestützte Systeme. An der angegriffenen Stelle ging es aber um die Freiheit der Kommunikation in modernen Netzen.
Auch in diesem Punkt haben wir keinen Grund, etwas zurückzunehmen.
Der nächste Punkt ist noch nebensächlicher. Tauss’ Rechtsanwalt sagt, sein Mandant habe das Handy mit den Analverkehrbildern zwischen Erwachsenen und Kindern, auf dem auch ein mit Sperma bedeckter Kinderkörper zu sehen ist oder eine Frau beim Oralverkehr an einem ein- bis zwei Jahre altem Kind, nicht aus „einem“ Mietwagen mit in die Wohnung genommen, sondern aus „seinem“ Mietwagen.
Was soll man darauf sagen? Ein Mietwagen gehört immer dem Vermieter. Tauss hat den Mietwagen genutzt. Das ist das Spannende. Und Ende. Es ist egal, ob man „ein“ oder „sein“ Mietwagen sagt.
Zuletzt geht es aber auch um etwas wichtiges. Auf Spiegel.de stand bis vor bis vor kurzem folgende Darstellung:
Stringent hat sie (die Karlsruher Staatsanwältin) in ihrer Argumentation vor Gericht die Widersprüche in den Aussagen des kinderlos verheirateten 56-Jährigen gezeigt.
(Absatz editiert und teilweise gelöscht nach einer erneuten Abmahnung von Tauss‘ Rechtsanwalt)
Dabei war das Handy auf den Abgeordneten zugelassen, es handelte sich um eines seiner offiziellen Diensttelefone. Wenn man es anschaltete, erschien jedoch der Begrüßungstext „Hallo Werner“ – „Werner“ war Tauss‘ Tarnname im Pädophilen-Milieu. Und es war diese Handy-Nummer, die die Fahnder überhaupt erst auf die Fährte von Jörg Tauss gebracht hatte.
Von einer angeblichen „Recherche“ war zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Rede. Erst knapp eine Woche später erklärte der Politiker – und zwar zunächst der Presse und erst dann den Ermittlern – den Besitz der strafbaren Dateien mit seiner Abgeordnetentätigkeit.
Diese Darstellung hat Stefan Schröder übernommen. Und sie verkürzt auf:
Wir reden hier von einem Kerl, nämlich von Tauss, der sich den Mist über ein Handy gezogen hat (Absatz editiert und teilweise gelöscht nach einer erneuten Abmahnung von Tauss‘ Rechtsanwalt).
Tauss’ Rechtsanwalt hat diese Darstellung angegriffen (die eben gelöschten Passagen) Sie entspreche nicht den Tatsachen. Sein Mandant habe nie bestritten, dass das Handy ihm gehörte. Er habe es zu Recherchezwecken benutzt, um die Pornoszene aufzuklären.
Wir haben bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt. Und sie bestätigen dort den Rechtsanwalt von Tauss: Die Darstellung im Spiegel und daher auch bei uns ist falsch.
Die Staatsanwaltschaft sagt: Das Handy war in einem Koffer in Tauss Wohnung, in dem der Ex-Politiker Sachen aus seinem Mietauto hortete. Die Sachen in dem Koffer und damit auch das Handy sei immer Tauss zuzuordnen gewesen. Dieser Punkt sei nie strittig gewesen.
Vor kurzem wurde die Darstellung bei Spiegel Online geändert. Auch wir haben die Darstellung dieses Punktes in dem angegriffenen Text geändert.
Es war schlicht falsch. Tauss hat nie den Besitz des Handys bestritten. Die Frage um das Handy ist aber auch nicht der Kern der Sache.
Der Kern ist: Tauss wurde verurteilt, weil er sich Kinderpornos verschafft und versendet hat.
Der Kern ist: kann man Tauss glauben, dass er die Bilder nicht zu seinem Vergnügen gesammelt hat, sondern für Recherchen? Die Staatsanwaltschaft sagt: Tauss habe sich vom 6. Mai 2007 bis 2009 Bild- und Videomaterial auf sein Handy schicken lassen. Zu allen möglichen Tages- und Nachtzeiten. Einige Dateien kamen am 31. Dezember 2008, an Silvester, mitten in der Nacht, die letzte um 23.58 Uhr. Weiter sagt die Staatsanwaltschaft Tauss habe zunächst nicht davon gesprochen, er habe die schrecklichen Pornobilder zu Recherchezwecken gesammelt.
Dies habe er erst nach ein paar Tagen behauptet. Richter Udo Scholl hat schließlich festgestellt: Tauss habe „aus privaten Gründen“ gesammelt. Das Gericht lies allerdings offen, ob er sich die Bilder zur sexuellen Erregung besorgte. „Dies war für die Tatbestandsverwirklichung auch nicht erforderlich“, hieß in einer Pressemitteilung des Gerichts. Es könne auch sein, dass Tauss „schlicht aus Neugier“ gehandelt habe, sagte Richter Scholl.
Kann sein. Wir glauben das aber nicht. Wer still für sich Onaniervorlagen sammelt, wer keine Aufzeichnungen über seine angeblichen Recherchen macht, wer Ermittler nicht informiert, wer alles im heimlichen tut, der gleicht einem Bankräuber-Aufklärer, der zu Informationszwecken eine Bank ausraubt und das Geld versteckt. Würde so einem jemand glauben?
Wie dem auch sei. In dem Punkt mit dem Handy werden wir bis 12.00 Uhr eine Unterlassungserklärung abgeben. Wir haben an dieser Stelle falsch berichtet und haben das korrigiert. Den Fehler einzugestehen, ist richtig. Tauss hatte nie behauptet, dass dieses Handy mit den dokumentierten Vergewaltigungen ihm NICHT gehörte.
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Update: Tauss‘ Anwalt hat uns erneut mit einer Abmahnung angegriffen.
Wir haben daraufhin zwei Dinge getan.
Zunächst haben wir oben im Text ein paar Absätze editiert, weil sie nur dazu dienten den Fehler, den wir gemacht haben, inhaltlich zu beschreiben. Da die Sätze sowieso falsch waren, wie wir im weiteren erklärt und dargelegt haben, lohnt sich ein Rechtsstreit wegen der falschen Sätze nicht. Also weg damit – wenn es der Wahrheitsfindung dient.
Weiter wurden wir aufgefordert, die Worte „Befriedigungsvorlage“ und „Onaniervorlage“ oben im Text zu löschen. Das werden wir allerdings nicht tun, da diese Worte freie Übersetzungen von Pornografie sind. (Pornografie ist die direkte Darstellung der menschlichen Sexualität oder des Sexualakts mit dem Ziel, den Betrachter sexuell zu erregen, wobei die Geschlechtsorgane in ihrer sexuellen Aktivität bewusst betont werden. Quelle: Wikipedia)
Während das griechische Wort seine tatsächliche Bedeutung hinter dem fremden Klang verbirgt, machen die konkreten deutschen Worte die Wahrheit hinter dem Begriff klar. Die freien Übersetzungen zeigen, was eigentlich Pornografie ist. Pornofotos sind nun mal „Befriedigungs- und Onaniervorlagen“. Tauss‘ Rechtsanwalt hat bestätigt, dass sein Mandant Kinderpornofotos besessen hatte und zwar auf seinem Handy. Damit hatte Tauss‘ Anwalt bestätigt, dass „Befriedigungs- und Onaniervorlagen“ seines Mandanten auf dem Handy waren.
Für diese Übersetzungen sind wir bereit vor Gericht zu streiten. Sollte uns ein Gericht den Umgang mit diesen Worten verbieten, soll es so sein. Bis dahin stehen wir zum freien Wort.
Zuletzt will uns Tauss‘ Rechtsanwalt auch weiterhin mit seiner Definition von Netz beglücken. Das bedeutet: Er sieht das Netz eng auf das Internet bezogen, wir verstehen darunter unter anderem auch das Mobilfunknetz, soweit es dem Datenaustausch dient.
Sollte Herr Tauss darüber eine gerichtliche Klärung wünschen, sind wir bereit, mit ihm vor Gericht über diesen Punkt zu streiten.
Ansonsten hat uns Tauss‘ Rechtsanwalt eine hohe Kostennote reingedrückt. Den Streitwert hat er auf 20.000 Euro festgesetzt.
Wir werden uns jetzt einen Rechtsanwalt nehmen und gegen die Kostennote vorgehen, uns erscheint der Streitwert zu hoch. Wir halten 1000 bis 5000 Euro für angemessen.
Gleichzeitig werden wir uns gegen die weiteren Angriffe von Herrn Tauss wappnen.
Dazu gehört auch, dass wir die Kommentare zu den drei Tauss-Artikeln abgeschaltet haben. Tauss hat uns in der zweiten Abmahnung schon wegen eines Kommentars attackiert. Ein weiterer Streitherd lohnt nicht. Deswegen kann es sein, dass wir auch einzelne alte Kommentare editieren oder ganz löschen.