Ein ungewöhnlicher Zahlvorgang sorgt in der Stadt Essen weiter für Unruhe. Während die Stadtverwaltung und der Konzern E.on Ruhrgas einstimmig öffentlich versichern, bei der Überweisung von rund zwei Millionen aus den Kassen der klammen Kommune an den Versorger sei alles rechtens gewesen, sorgen weitere Details für neue Fragezeichen.
Es geht um den Bau der neuen Konzernzentrale von E.on Ruhrgas am Rand der Essener Innenstadt. Der Boden eines ehemaligen Stadions war hier in einer Ecke nicht fest genug, das neue E.on-Ruhrgas-Hochhaus zu tragen. Um die Störungzone zu beseitigen, mussten Betonpfähle in den Boden gerammt werden. Das verursachte Mehrkosten, von denen die Stadt die Hälfte trug.
Manche meinen, ich würde mit dieser Geschichte auf dünnem Eis segeln. Ich denke das nicht. Im Gegenteil.
Denn nach dem Kaufvertrag, der mir vorliegt, war die Stadt nicht zweifelsfrei zur Zahlung der Millionen verpflichtet. Sowohl E.on Ruhrgas als auch Stadtverwaltung sagen nur, man habe sich auf die Zahlung der Millionen „verständigt“. Beide Seiten bestätigen aber auch, es habe kein Zwang vorgelegen, zu zahlen. Dies wäre nur der Fall gewesen, wenn unter der Baustelle Bergbau nachgewiesen worden wäre.
Es heißt weiter, die Stadt habe sich an den Kosten beteiligt, um einen Rechtsstreit und daraus resultierende Risiken zu vermeiden. E.on Ruhrgas sagt, mit dem Kompromis sei der Konzern der Stadt entgegengekommen. Denn falls doch Bergbau nachgewiesen worden wäre, hätte die Stadt ein theoretisches Risiko von 6,5 Mio. Euro getragen.
In meinen Augen ist das ein Unding. Es sieht aus, als würden sich Stadtverwaltung und E.on Ruhrgas gegenseitig die Hände waschen.
Ich frage mich: Wie kann sich eine Stadt ohne zwingenden Grund an den Kosten fremder Dritter beteiligen? Es gab einen Vertrag. Auf dessen Basis hätte gehandelt werden müssen. Und nicht auf der Basis von hätte, wenn und aber. Und im Vertrag stand eindeutig, dass sich die Stadt nur im Fall von Bergschäden an den Mehrkosten für die Beseitigung der Störzone hätte beteiligen müssen.
Machen wir es ganz konkret: Da kommt einer zur Stadt und sagt, „Bei mir unter dem Haus war vielleicht mal Bergbau, kann ich zwei Millionen haben?“ Dann holt der Kerl zwei Gutachten ein, die beweisen sollen, dass unter dem Haus Bergbau war. Aber die Gutachter können das nicht beweisen. Dann geht der Kerl zur Stadt und sagt, wenn Ihr nicht zahlt, kann sich mein Bau verzögern. Dann sagt der Kerl, wenn es doch Bergbau geben würde, den meine Gutachter zwar nicht beweisen können, dann hättet Ihr einen noch größeren Batzen zu zahlen. Das nennt der Kerl dann Risiko der Stadt. Dass sein Bau nicht schnell fertig wird, soll ein Risiko der Stadt sein. Und dass er keinen Bergbau nachweisen kann, soll ein Risiko der Stadt sein.
Dann macht der Kerl ein Angebot. Er sagt: „Was haltet Ihr davon, wenn wir Halbe-Halbe von meinen Kosten machen?“
Eigentlich müsste die Stadt jetzt lachen. Doch nicht so hier. Hier sagt die Stadt: „OK, wir zahlen euch zwei Millionen“ – und ignoriert dabei konsequent, dass eben dieser Bergbau nicht nachgewiesen werden konnte, dass es keinen zwingenden Rechtsgrund für die Zahlungen gibt. Dafür treibt die Stadt die Parkgebühren hoch, dafür schließt die Stadt Kindergärten oder renoviert keine Schule, was auch immer.
Etwas zum Nachdenken am Rande: Selbst die Bezirksregierung Arnsberg – dort das ehemalige Oberbergamt – teilte schriftlich mit, dass in der entsprechenden Zone kein Bergbau bekannt sei.
Ich meine: Hallo? Das soll kein Skandal sein? Wenn eine Stadt ohne zwingenden Rechtsgrund zwei Millionen Euro ausschüttet? Wie viele Leute gibt es, die jetzt auch sagen könnten: Hey, unter meinem Haus war vielleicht auch mal Bergbau, kann ich auch eine Millionen haben? Und über wen reden wir hier? Über einen armen Schlucker, oder über E.on Ruhrgas? Einem der reichsten Konzerne der Welt?
Das ist aber noch nicht alles. Der ganze Vorgang ist bis in die Hintergründe dubios.
Die Projektleitung für das Objekt hat das Büro von Klaus Wolff, die W+P Gesellschaft für Projektabwicklung. Diese Firma ist im Rathaus der Stadt Essen bekannt. Wolff zeichnete für die Philharmonie und das Museum Folkwang verantwortlich und ist Planer des neuen Fußballstadions von Rot-Weiss Essen.
Ich habe mal nachgesehen, wie es überhaupt zu der Zahl von zwei Millionen Euro gekommen ist. Denn im Vertrag steht, die Stadt habe nur die MEHRKOSTEN für die Gründungen zu tragen habe – wenn so was wie Bergbau nachgewiesen werden könnte.
Zunächst fällt mir auf, dass E.on Ruhrgas sagt, im September 2007 habe es eine Kostenschätzung für die Baugrundverbesserung gegeben, in der die Mehrkosten für die Gründung in Höhe von rund 4,6 Mio. Euro ausgewiesen worden wären. Dies stehe so in einer Tabelle.
Ich habe mir die Tabelle besorgt. Darin steht unter der entsprechenden zusammenfassenden Kostengruppe 10.320 aber nur „Gründung“, nicht „Mehrkosten für Gründung“. Das Wort „Gründung“ steht in meinen Augen für normale Gründungskosten – und nicht für MEHRKOSTEN einer Gründung. Und tatsächlich: Wenn man die Zahl von 4,6 Mio. Euro in der Tabelle auflöst, dann kommt man auf Kosten in Höhe von nur 1,5 Mio. Euro, die eindeutig als geschätzte MEHRKOSTEN ausgewiesen werden. Die restlichen rund 3,1 Mio. Euro sehen größtenteils so aus, wie normale Gründungskosten, die auf jeden Fall angefallen wären. Da stehen so Sachen wie Drainagen, Bauwerkabdichtungen und Bodenplatte, etc…
E.on sagt dazu offiziell nichts. Aber aus dem Haus des Energieversorgers heißt es, es habe eben nicht nur Mehrkosten für die Bodenverbesserung gegeben, sondern auch Mehrkosten bei den Drainagen und dem ganzen Rest. Deswegen seien auch die ausgewiesenen Drainagen und Co. als Mehrkosten ausgewiesen worden.
Ok. Lassen wir das mal so stehen. Für mich hört sich das zumindest komisch an.
Gehen wir weiter im Text. Aus Unterlagen des E.on-Konzern geht weiter hervor, dass in einer Kostenberechnung vom 31. Januar 2008 unter der detaillierten Kostenstelle 10.321 „Baugrundverbesserung, Gründungskosten Störzone“ zunächst 1,5 Mio. Euro ausgewiesen wurden, die später „zu Lasten Stadt Essen“ gehen sollten – wegen der angenommenen Bergschäden. Genauso wie man es auf Basis der zusammenfassenden Kostenstelle 10.320 vermuten sollte.
Eine Zeile weiter, unter der detaillierten Kostenstelle 10.322 „Flachgründung“ werden dann rund 4,2 Mio. ausgewiesen, die die normalen Gründungskosten darstellen sollen, die auch bei einer Gründung ohne Störzone angefallen wären.
Ein E.on-Sprecher sagte mir, man werde auch zu dieser internen Kostenberechnungen keine Stellung beziehen.
Aus dem Konzern heißt es allerdings, die 4,2 Mio. Euro seien vom zuständigen Ingenieurbüro irrtümlich in die Tabelle in die Zeile der Kostenstelle 10.322 eingetragen worden. Die Millionen hätten in der Zeile der Kostenstelle 10.321 hinter der Aussage „zu Lasten Stadt Essen“ stehen sollen. Als Beweis für den Fehler heißt es aus dem E.on-Konzern, es habe keine Flachgründung gegeben.
Diesen Widerspruch muss ich klären. Gab es einen Fehler bei der Erstellung der Tabelle?
Ich habe beim Ingenieurbüro nachgefragt, dass die Kostenschätzung damals für E.on Ruhrgas gemacht hat.
Und jetzt kommt die Überraschung: Das Ingenieurbüro widerspricht der Darstellung aus dem Haus von E.on Ruhrgas.
Auf Nachfrage sagte mir der Leiter des Ingenieurbüros, Bernhard Spitthöver, seine eigene Arbeit sei richtig – er habe keinen Schmuh gemacht. E.on Ruhrgas habe auf dem Baugelände außerdem unter anderem Flachgründungen vorgenommen. Und dafür und für andere Vorhaben seien die Kosten in der Januar-Berechnungen auf 4,2 Mio. Euro geschätzt worden. Die Kosten für die Beseitigung der Störung seien zum damaligen Zeitpunkt noch auf 1,5 Mio. Euro geschätzt worden. Zudem sei man davon ausgegangen, dass die Stadt die Kosten von den geschätzten 1.5 Mio. Euro nach Kaufvertrag übernehmen müsse.
Ich habe weiter in den Unterlagen von E.on Ruhrgas gestöbert. Dort findet sich ein weiterer Kostenzettel, der die 4,2 Mio. Euro erklären könnte. In dem Papier werden diese Kosten detailliert zerlegt: Da ist die Rede vom Bau der Fundamente für die Tiefgarage, für eine Aufzugsunterfahrt, für den Aushub der Fundamenten und für die Gründung des Flachbaus, der nicht auf der entsprechenden Störzone steht. Mit anderen Worten, wenig, was aussieht, wie echte MEHRKOSTEN für die Gründung auf der Störzone.
Gehen wir einen weiteren Schritt: Wann wurden die echten MEHRKOSTEN der Gründung tatsächlich bekannt? Frühestens im März 2008. Denn damals gab es die Ausschreibung für die Baugrundverfestigung der Störzone.
Auch das ist bemerkenswert. Ich befinde mich derzeit mit Christian Hülsmann in einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Köln über einen Telefonvermerk zu Sache, den ich bis zum Ende ausfechten werde. Da ich die Angaben aus dem Telefonvermerk vertrauenswürdig finde. Und ich bereit bin, dafür zu streiten. Eine einstweilige Verfügung hat da nicht viel zu sagen. Eine Entscheidung fällt erst im Hauptsacheverfahren.
Wie dem auch sei, dieser Punkt wird vor Gericht geklärt.
In der Geschichte des E.on Ruhrgas Baulochs geht es so weiter: im März 2008 folgten Ausschreibungen für die Beseitigung der Störzone und nach Beendigung der Maßnahmen lagen die Gesamtkosten für den Ausbau der Fundamente bei rund 3,8 Mio. Euro – netto. Davon trug die Stadt die Hälfte. Etwas mehr als die ursprünglich geschätzten 1,5 Mio. Euro. Das Geld wurde im Herbst 2008 überwiesen.
Der Rat der mit rund 3 Mrd. Euro verschuldeten Gemeinde wurde weder über den Vorgang noch über die Überweisung an den Energieriesen unterrichtet. Aus diesem Grund fordern nun SPD und Linkspartei in der kommenden Woche im Stadtrat Aufklärung über die dubiosen Abläufe.
Ich denke mit vollem Recht. Auch hier sehe ich einen Skandal.
Selbst wenn es juristisch nicht notwendig gewesen sein sollte, den Rat über die Überweisung an den Energieversorger zu unterrichten.
Politisch war dies auf jeden Fall geboten.