Ruhrpilot – Das Navigationssystem für das Ruhrgebiet


Rechte: ProNRW will  in  Duisburg marschieren…Der Westen

Linkspartei: Wagenknecht und Dagdelen blieben am Auschwitztag sitzen…xtranews

Ruhr2010: Next Generation…Der Westen

Theater: Müder Protest gegen Wuppertaler-Theaterschließung…Spiegel

Ruhr2010 II: Route der Wohnkultur…Der Westen

Kekse und Kohle: Weiter Ärger um van Dinther…Pottblog

Steuer-CD: Spenden für den Ankauf…Frontmotor

Gelsenkirchen: Pleite – natürlich unschuldig…Gelsenkirchen Blog

Ruhr2010 III: Lichterfest in Essen…Hometown Glory

Piraten: Besuch beim Stammtisch…Kontextschmiede

Haiti: Benefiz-Konzert in Gelsenkirchen…Hometown Glory

iPad: Die Angst der Buchhändler…Welt

iPad II: Gaaaanz trauriges iPhone…Geekculture

iPad III: Die Politik des iPads…FAZ

Karneval der hohen Tiere

Nur noch ein paar Tage bis zum Straßenkarneval, Höhepunkt der närrischen Session 2010. Und gerade noch rechtzeitig für den Ruhrbarone-Verkleidungstip für jecke Narren, närrische Jecken nebst Anhang: Gehen Sie doch als „zu Guttenbergs“.

Und so einfach gehts: Schultern aufpolstern (Kissen), Kragen aufbügeln, Haare einschmieren, schwere Brille tragen, Kunstzahnleiste, ausdauernd posieren (vorm Spiegel üben), außerdem brabbeln, lächeln, brabbeln, Stirn in Falten legen, weiterbrabbeln. Falls noch nicht zur Hand wird sich auch die repräsentative, angemessen hochnäsige Begleitung finden.

Ganz viel Spaß in den dollen Tagen wünschen die Ruhrbarone, von ganz altem Adel.

PS: Links Frau und Herr zu Guttenberg, rechts schwedischer Fitnesstrainer nebst Zukünftiger klick

Öffentlicher Dienst: Nicht fünf Prozent mehr für alle.

Nebenan im Pottblog hat Jens sich hinter die aktuelle Verdi-Forderung einer Lohnerhöhung von fünf Prozent für den Öffentlichen Dienst gestellt. Ich sehen das ein wenig anders.

In den vergangenen Jahren habe ich immer wieder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst erlebt, die über die Grenze ihrer leistungsfähig hinaus wunderbare Arbeit geleistet haben. Ich habe Krankenschwestern und Pfleger erlebt, die auch unter größter Belastung freundlich, engagiert und sogar noch humorvoll waren. Wenn ich mich morgens an den Rechner setze sehe ich vor meinem Fenster die Räumfahrzeuge vorbeifahren und auch der Müll wird bei tiefsten Frost meistens pünktlich abgeholt – ein Knochenjob. Ich weiß, dass Notfallärzte für einen Einsatz weniger bekommen als der Mann vom Schlüsseldienst. Eine gute Freundin von mir ist Konrektorin einer Sonderschule und reibt sich auf für ihre Kinder, von denen die meisten aus Verhältnisses kommen, die ich nur aus diesen Fernsehsendungen kenne, die ich sofort immer abschalte. Ihnen allen gönne ich fünf Prozent und gerne auch mehr.

Aber ich kenne auch viele, die traditionell ihre halbe Stunde Mittagspause von zwölf bis zwei nehmen. Muss ich mit einer Behörde telefonieren, rufe ich in dieser Zeit seit Jahren schon niemanden mehr an. Ich kenne Leute die im Büro meditieren und lesen, weil es für sie seit Jahren keine sinnvolle Beschäftigung mehr gibt – und sie auch nicht mehr in der Lage wären, ihnen gestellte Aufgaben zu erledigen. Fünf Prozent für die? Nein.

Was der öffentliche Dienst braucht ist ein Entlohnung nach Leistung. Gibt es in Ansätzen alles, aber das reicht nicht. Es ist ungerecht, wenn eine Nachtschwester weniger verdient als jemand, der als Grafiker in der Pressestelle der Müllabfuhr sitzt und einmal im Jahr einen Kalender entwirft. Solche Jobs gibt es viele und die die darauf sitzen, haben ihn häufig dem richtigen Parteibuch oder Eltern mit Beziehungen zu verdanken. Es gibt nicht „den öffentlichen Dienst“. Es gibt die unterschiedlichsten öffentlichen Dienste und sie müssen unterschiedlich behandelt werden – auch was die Entlohnung betrifft.

Ich will auch, dass die, die sich Mühe geben, engagiert sind und Idee haben schnell Karriere machen können und das auch in ihrer Brieftasche merken. Und die die das nicht tun sich einen neuen Job suchen müssen.

Fünf Prozent für alle? Gerne zehn Prozent mehr für die Guten. Und einen freundlichen Abschiedsbrief für die, die es sich in ihren Amtsstuben einfach nur bequem gemacht haben.

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Uhlenberg-Ausschuss wird zum Justizskandal. Strafvereitelung oder Verfolgung Unschuldiger?

Foto: Umweltministerium / Der Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) steht links

Im Düsseldorfer Untersuchungsausschuss um die Verfolgung des ehemaligen Abteilungsleiters im NRW-Umweltministerium Harald F. tun sich Abgründe der Justiz auf. Während die Staatsanwaltschaft Wuppertal und einzelne Beamte des Landeskriminalamtes in ihren Aussagen den Verdacht auf eine NRW-Verschwörung streuen, bei der Jahr für Jahr Millionensummen veruntreut werden, werfen die Beamten aus der Generalstaatsanwaltschaft ihrer untergebenen Behörde in Wuppertal einen „Tunnelblick“, mangelhafte Aktenkenntnis und überflüssige Ermittlungen vor.

Laut Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth, lässt der Streit nur einen Schluss zu, entweder habe sich die Generalstaatsanwaltschaft der Strafvereitelung im Amt schuldig gemacht, oder der Wuppertaler Staatsanwalt der Verfolgung Unschuldiger. Ein Oberstaatsanwalt aus Wuppertal hat bereits die Aussage vor dem Untersuchungsausschuss mit dem Hinweis verweigert, er könne sich unter Umständen selbst belasten. Gegen ihn läuft ein Ordnungsgeldverfahren.

Unglaubliche Szenen.

Allen voran der Verdacht auf die NRW-Verschwörung wiegt schwer. Er wird von der Staatsanwaltschaft Wuppertal und einzelnen Beamten aus dem LKA genährt.

In harten Tönen greift zunächst der Wuppertaler Oberstaatsanwalt Ralf Meyer seine Vorgesetzten in der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft vor dem Untersuchungsausschuss an. Meyer sagt, der Verdacht sei nach wie vor begründet, dass Harald F. bei der Vergabe von Aufträgen von mehr als zwei Millionen Euro gegen Vorschriften verstoßen und Vorgesetzte getäuscht habe. So habe Friedrich aus einer Akte belastende Schreiben von Untergebenen entfernt, in denen diese vor einer gesetzeswidrigen Vergabe gewarnt hätten. Er habe diese Vorwürfe gerne weiter ermitteln wollen, sei aber von der Generalstaatsanwaltschaft angewiesen worden, die Ermittlungen abzubrechen, bevor wichtige Zeugen gehört und Gutachten eingeholt worden seien.

Gleichzeitig werden aus dem Landeskriminalamt (LKA) Aussagen kolportiert, wonach das Verfahren gegen den ehemaligen Abteilungsleiter im Umweltministerium Harald F. angeblich aus politischen Gründen blockiert worden sei. In einer internen Email eines Ermittlungsführers an LKA-Vorgesetzte heißt es: „Ich habe den Eindruck, dass wir mit unseren Ermittlungen möglicherweise der aktuellen Politik (…) zu nahe gekommen sind und man uns jetzt aus zu bremsen versucht.“ Ähnlich äußerte sich der Leiter der verantwortlichen Ermittlungskommission Stuhl, Eckhard Lech, vor den Parlamentariern. Während sein damaliger Vorgesetzter darauf gedrängt hätte, zu klären, ob an den Korruptionsvorwürfen etwas dran sei, habe er lieber die rechtmäßige Verwendung der Abwasserabgabe prüfen wollen. Hier sei es schließlich nicht um kleine Summen, wie Geschäftsessen gegangen, sondern um große Beträge. Die Abwasserabgabe macht etwa 250 Mio. Euro im Jahr aus. Hier habe die Staatsanwaltschaft Wuppertal den „objektiven Tatbestand“ festgestellt, das Mittel zumindest teilweise zweckwidrig eingesetzt worden seien. Man sei aber nicht in der Lage gewesen, zu prüfen, ob die Mittel auch veruntreut worden seien. Die Generalstaatsanwaltschaft habe die Ermittlungen „mittendrin“ abgebrochen. Weiter führte Kommissar Lech aus, dass einige von den Projekten, gegen die Ermittlungen gelaufen seien, auch heute noch vom Umweltministerium weitergeführt würden. Er bestätigte, dass eine Broschüre, in der die betroffenen Projekte von Umweltminister Eckhard Uhlenberg lobend gewürdigt worden seien, als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ geheim gestempelt worden seien. Damit sollte diese Unterlage für Außenstehende unzugänglich werden.

Zwielicht fällt nach diesen Aussagen von Oberstaasanwalt Meyer und LKA-Mann Lech vor allem auf das Umweltministerium. Das Haus von Minister Eckhard Uhlenberg (CDU) hatte die Ermittlungen gegen den Ex-Mitarbeiter Harald F. zunächst durch gleich drei Anzeigen ausgelöst und mit Hilfe von zahlreichen Korruptionsvorwürfen befeuert, von denen keiner im weiteren Verfahren bestehen konnte. Später dann zeigte sich das Haus von Uhlenberg zögerlich als es darum ging, die Untreue-Vorwürfe bei der Verwendung der Abwasserabgabe zu untermauern. In einem Schreiben an Vorgesetzte führt Kommissar Lech mit Blick auf die erwähnte geheim gestempelte Broschüre aus: „Daher ist nachvollziehbar, das die (das Umweltministerium d.A.) sich jetzt mit einer Stellungnahme sehr schwer tun.“

Folgt man diesen Aussagen von Lech und Meyer, so ergibt sich der Verdacht, dass im Umweltministerium bis heute Millionensummen systematisch aus der Abwasserabgabe veruntreut werden. Und die ermittelnden Behörden von der Generalstaatsanwaltschaft an die Kette gelegt wurden, als sie drauf und dran waren aufzuklären, dass die neue wie die alte Landesregierung unter allen Farben des Parlamentes diese gigantische Untreue gedeckt, toleriert und befürwortet haben. Eine Art NRW-Verschwörung.

Aus dem Umfeld der Staatsanwaltschaft Wuppertal wird dazu passend das Gerücht verbreitet, der CDU-nahe Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth habe das Verfahren in seiner früheren Funktion als Leiter der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft zunächst im Jahr 2006 angeschoben – und als brisante Sache an die Korruptionsabteilung der Staatsanwaltschaft Wuppertal vermittelt. Es hieß, mit der Sache könne man sich politische Lorbeeren verschaffen, denn es gehe gegen einen alten Vertrauten von der Grünen Bärbel Höhn. Richtig mies wird es aber nach Ansicht der Verfechter dieser These, dass Steinforth nach seiner Beförderung zum Generalstaatsanwalt nun knapp drei Jahre später die Nummer beerdigen wolle, weil die Ermittlungen dem schwarzen Umweltminister Uhlenberg und der Rüttgers Landesregierung zu nahe gekommen seien.

Kommissar Lech sammelte sogar ein Dossier über Ministerpräsident Jürgen Rüttgers, in dem dokumentiert war, dass sich selbst der CDU-Chef in NRW mit der Abwasserabgabe befasst hat. Warum er das tat, was er mit dem Dossier erreichen wollte oder konnte, hat Lech vor dem Untersuchungsausschuss nicht schlüssig erklären können.

Gibt es tatsächlich eine NRW-Verschwörung?

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem Wuppertaler Meyer vor, mit einem „Tunnelblick“ an die Ermittlungen heranzugehen und keine ausreichende objektive Würdigung der Beweise mehr vorzunehmen. Zudem hätte der Wuppertaler Oberstaatsanwalt eine „kritische Distanz“ zum LKA vermissen lassen. Verdächtigungen seien als Beweise vorgebracht worden. Die Motive der wichtigsten Belastungszeugin wären nicht hinterfragt und entlastendes nicht gewürdigt worden. Als ein Beispiel führt der zuständige Sachbearbeiter in der Generalstaatsanwaltschaft aus, sei eine wichtige Zeugin monatelang nicht verhört worden, obwohl diese zur Rechtmäßigkeit der Vergaben habe Auskunft geben können. Die Zeugin, Sibylle Pawlowski, war für die rechtliche Würdigung der Ausgaben aus der Abwasserabgabe im Umweltministerium zuständig. Als sie endlich nach Monaten vernommen wurde, entlastete sie die Beschuldigten. Und widerlegte auch den Verdacht auf eine NRW-Verschwörung. Die Mittel aus der Abwasserabgabe seien den Gesetzen entsprechend ausgegeben worden. Dabei berief sie sich vor allem auf eine so genannte Generalklausel, wonach alle Maßnahmen aus der Abwasserabgabe bezahlt werden dürften, solange sie der Verbesserung der Wasserqualität dienen würden, sowohl direkt als auch mittelbar. Diese Regelung werde in NRW rigide umgesetzt. Trotzdem dürften auf Basis dieser Generalklausel auch Schulungszentren und Labors gefördert werden.

Auch der Federführende Beamte der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, Jens Frobel, widersprach energisch dem Verdacht auf eine NRW-Verschwörung. Stattdessen warf er Oberstaatsanwalt Meyer Unkenntnis der Akten und eine falsche Ermittlungsführung vor. So habe sich der Wuppertaler nur mit Teilaspekten der Ermittlungen beschäftigt, entlastende Überlegungen ausgeblendet und selbst Abhörmaßnahmen gegen Landtagsabgeordnete zunächst laufen lassen. Ein Beispiel: Bei einer Besprechung über die Vorwürfe in der Generalstaatsanwaltschaft habe der Ermittlungsleiter keine ausreichende Aktenkenntnis über die Korrputionsvorwürfe gegen Harald F. gehabt. Zu Detailfragen habe er keine Auskunft geben können. Zudem habe er Unterlagen in die Ermittlungen einführen wollen, die schon lange zwischen den Papieren lagen. Die er aber offensichtlich nicht gelesen hatte.

Das Weglassen von entlastenden Überlegungen führt nach Ansicht von Oberstaatsanwalt Frobel auch im Detail zu falschen Bewertungen der Sachlage. So wird Harald F. beispielsweise von Meyer vorgeworfen, Stellungnahmen von Untergebenen aus den Akten entfernt zu haben, um seinen Vorgesetzten, Umweltstaatssekretär Alexander Schink (CDU) zu täuschen. Nach Ansicht von Frobel lässt sich aber bei den angeblich unrechtmäßig entfernten Schreiben kein Vorsatz nachweisen. Zudem habe selbst Staatssekretär Schink in seiner Vernehmung bestätigt, dass er vom Inhalt der Schreiben in groben Zügen informiert gewesen sei. In diesem Falle stelle sich die Frage, ob der Staatssekretär nicht hätte nachfragen müssen, bevor er sein OK zu einer Vergabe gibt, anstatt sich nachher hinzustellen und zu sagen: „Ich fühle mich getäuscht.“ Auf jeden Fall seien auf dieser Basis keine strafrechtlichen Vorwürfe „zu konstruieren“, wie das Oberstaatsanwalt Meyer geplant habe. Schink habe eindeutig bestätigt, dass er die fragliche Vergabe genehmigt habe, sagte Oberstaatsanwalt Frobel. Es sei also im Großen und Ganzen unerheblich, wo die Schreiben gelagert gewesen seien.

Auch auf den zweiten Blick machen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Wuppertal und des LKA-Beamten Lech sowie die Sache mit der NRW-Verschwörung wenig Sinn. Zunächst gibt es das Parlament. Das darf in seinem Haushalt frei über die Verwendung der Landesmittel entscheiden. Auch die Mittel aus der Abwasserabgabe sind im Landeshaushalt aufgeführt. Über die Verwendung der Mittel hat das Parlament entschieden. Damit ist das in Ordnung.

Dann gibt es auch die so genannte politische Verantwortung. Wenn die leitenden politischen Kräfte der Landesregierung – wie Abteilungsleiter oder Staatssekretäre – gedeckt von ihren Ministern sagen, um dieses politische Ziel zu erreichen, müssen wir jenes Geld ausgeben. Dann dürfen die das. Das hat das Landesverfassungsgericht so bestätigt.

Weiter ist das Gesetz zur Abwasserabgabe weit gefasst. Demnach darf Geld aus diesem Topf ausgegeben werden, wenn es der Verbesserung der Wasserqualität dient. Dies kann durch Forschung und Entwicklung oder durch andere geeignete Maßnahmen geschehen. Fast alles Wasserqualitätsfördernde ist zudem durch die schon erwähnte Generalklausel gedeckt.

Unbeeindruckt von dieser Rechtslage sagen Meyer und Lech, das wichtigste angegriffene Projekt sei keine Forschung und Entwicklung gewesen. Bei dem angegriffenen Projekt Mapro ging es um die wissenschaftliche Begleitung bei der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Weil die Begleitung keine Forschung gewesen sei, wäre die Vergabe von Mapro rechtswidrig, sagen Meyer und Lech. Und sie würden gerne in der Kiste weiterermitteln.

Dabei berufen sich die beiden zunächst auf die Forschungsdefinition, die das LKA aus dem Internetnachschlagewerk Wikipedia kopierte. Einen weiteren Baustein ihrer Forschungsdefinitionen besorgten sich die Ermittler Meyer und Lech bei der wichtigsten Belastungszeugin, Dorothea Delpino. In einer „VS – Nur für Dienstgebrauch“ geheim gestempelten Email ließ sich Lech am 8. Oktober 2007 eine sechszeilige Forschungsdefinition schicken. Dass sich diese nur auf die Vergabe von In-House Aufträgen an Unis bezog und nicht auf die Verwendung von Mitteln aus der Abwasserabgabe störte die weiteren Ermittlungen nicht besonders.

Wikipedia und sechs Zeilen. Eine gute Basis, um ein Gericht zu überzeugen, möchte man sagen.

Weiter führte Meyer aus, auch Gutachter der Verteidigung hätten gesagt, bei dem angegriffenen Projekt handele es sich nicht um Forschung und Entwicklung. Gut, aber die Gutachter der Verteidigung sagen auch, dass die Vergabe des angegriffenen Projektes falle unter den auch von Zeugin Pawlowski erwähnten so genannten Generalartikel, eben der Förderung der Wasserqualität durch andere geeignete Maßnahmen. Den Gutachtern war es also egal, ob es sich um Forschung oder sonst was handelte. Hauptsache die Wasserqualität steigt entweder durch direkte oder mittelbare Maßnahmen.

Gleichzeitig erscheint die Beweiswürdigung durch den Oberstaatsanwalt Meyer aus Wuppertal merkwürdig. Er behauptet beispielsweise, der Beschuldigte Harald F. habe Vermerke nachträglich gefälscht, um Besprechungen mit Staatssekretär Schink in einem besseren Licht erscheinen zu lassen. Oder er habe bewusst kritische Vermerke von Untergebenen verschwinden lassen. Beides Vorwürfe, die nicht zu beweisen sind, wie die Generalstaatsanwaltschaft ausführt. Wenn man genau in den Akten nachschaut sieht man, dass ein angeblich verschwundener Vermerk zumindest als Doppel nach der Entlassung von Harald F. in den Akten des Ministeriums zu finden gewesen ist. Er war nie ganz aus dem Ministerium verschwunden. Ein anderen Vermerk ist sogar von Staatssekretär Schink abgezeichnet gewesen – Meyer sagt, Harald F. habe diesen nachträglich erstellt und zu den Akten gegeben. Warum aber sollte Schink einen gefälschten Vermerk unterzeichnen? Zumal er in seiner Vernehmung zugab, über Widersprüche von Harald F. unterrichtet worden zu sein. Ohne Nachzufragen.

Ein weiterer Schwachpunkt in der Beweisführung Meyers ist ein angeblicher Geheimnisverrat von Harald F. in einem Bewerbungsverfahren. Während Meyer glaubt beweisen zu können, dass Harald F. der Zeugin Dorothea Delpino telefonisch die Fragen für ihr Vorstellungsgespräch im Ministerium vorab rechtswidrig verriet, erklärt die Generalstaatsanwaltschaft, an dem Vorwurf sei nichts dran. Zunächst sei unklar, ob es überhaupt ein Geheimnis gab, das hätte verraten werden können. Dann sei völlig unbewiesen, dass Harald F. der Zeugin Delpino die Fragen für ihr Einstellungsgespräch gepetzt habe. Eine angebliche Belastungszeugin entpuppe sich bei näherem Hinsehen als Entlastungszeugin.

Völlig dubios wird es, wenn Meyer einen angeblichen schriftlichen Beweis für das Verräter-Telefonat präsentiert. Am 20. Mai. 2009 informierte Delpino das LKA, dass sie noch handschriftliche Aufzeichnungen über das Gespräch habe. Zwei Tage zuvor hatte der LKA-Beamte Lech von sich aus bei Delpino angerufen, sich mit ihr über die Ermittlungen unterhalten und gefragt, ob sie noch Notizen über das Telefonat aus dem Jahr 2004 besitze. Davor hatte die Belastungszeugin Delpino sogar von der Staatsanwaltschaft Wuppertal widerrechtlich vollständige Akteneinsicht bekommen. Sie war also vollständig über die Ermittlungen im Bilde und wusste genau, was gefordert war.

Der Vorgang ist vor allem deshalb zwielichtig, da Delpino bereits 2006 alles Interessante und Uninteressante, alle möglichen Emails, Unterlagen, Akten und Daten von Harald F., derer sie nur irgendwie habhaft werden konnte, an das LKA ausgehändigt hatte – Hauptsache es erweckte den Eindruck, Harald F. habe etwas verbotenes getan. Der LKA-Beamte Lech stand zudem sehr lange mit Delpino in engem Kontakt und tauschte ganze Aktenordner mit angeblich belastendem Material aus. Unterlagen, die diese Aussage beweisen können, liegen mir vor.

Nur die wirklich belastenden, inkriminierenden, handschriftlichen Notizen über das wichtigste Telefonat will Delpino fast drei Jahre zu Hause gehortet haben, den rauchenden Colt, um ihn dann zu präsentieren, wenn sich der entsprechende Tatvorwurf in Luft aufzulösen droht? Glaubt das irgendwer?

Wie dem auch sei. Der Streit zwischen Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft in Wuppertal lässt nur einen Schluss zu, sagte Generalstaatsanwalt Steinforth vor dem Untersuchungsausschuss im Landtag:

Entweder habe sich die Generalstaatsanwaltschaft der Strafvereitelung im Amt schuldig gemacht, oder der Wuppertaler Staatsanwalt der Verfolgung Unschuldiger.

Völlig dubios wird es, wenn man bedenkt, dass dieses Durcheinander durch hanebüchene Korruptionsvorwürfe und gleich drei Anzeigen aus dem Umweltministerium von Eckhard Uhlenberg (CDU) angeschoben und befeuert worden war.

Es entsteht der Eindruck, als habe eine völlig außer Kontrolle geratene Intrige das Rechtswesen in NRW beschädigt, weil Politiker wie Uhlenberg und Schink ihre Macht missbraucht haben. Staatsanwalt Meyer ist in diesem Spiel genauso ein Opfer und Täter wie der LKA-Mann Lech. Zunächst haben sie sich verführen lassen, in dem Glauben das Richtige zu tun. Und dabei nur nicht bemerkt, wie sie missbraucht wurden. Später dann wurden sie zu Tätern, als sie nicht wahrhaben wollten, im Unrecht zu sein. Und ihre Opfer immer weiter in die falsche Richtung hetzten.

Den Schriftverkehr zwischen Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft Wuppertal habe ich hier dokumentiert. Klick. Aus den Briefen, Widersprüchen und Widerworten ergibt sich das ganze Bild des Skandals.

Zum Schluss: Wie geht es in dem Verfahren gegen Harald F. weiter? Denn noch immer verfolgt Staatsanwalt Meyer den ehemaligen Abteilungsleiter im Umweltministerium. Er versucht nach wie vor ihn fertig zu machen und vor Gericht zu stellen, seien die Vorwürfe auch noch so dünn.

Zunächst hält Staatsanwalt Meyer gegen Harald F. derzeit noch den Vorwurf wegen des Verdachtes aufrecht, der Ex-Ministriale habe sich in seiner Amtszeit zu oft zu Geschäftsessen einladen lassen. Streitwert irgendwas mit 1000 Euro für ein paar dutzend Speisen in ein paar Jahren. Beweisbar ist die Sache nicht, solange sich nicht Harald F. und der angebliche Gastgeber selbst beschuldigen. Zudem ist dieser Vorwurf lächerlich, bei den Ermittlungen, die angestellt wurden.

Beim letzten Vorwurf geht es um einen angeblichen Ausschreibungsbetrug. Harald F. habe Wettbewerbsunterlagen an einen Mitbeschuldigten weitergereicht, heißt es. Auch dieser Vorwurf ist sehr dünn, denn Harald F. hatte die Unterlagen nie in der Hand, wie Untersuchungen der Staatsanwaltschaft beweisen. Es ist völlig unklar, wie die Papiere aus dem Ministerium herauskamen und vor allem, ob sie überhaupt für einen Betrug genutzt wurden, oder ob es sich hier um einen gefälschten Beweis handeln könnte, wie es in einer Dienstaufsichtsbeschwerde von einer der renommiertesten Anwaltskanzleien Deutschlands formuliert wird. Die Dienstaufsichtsbeschwerde wird derzeit verhandelt.

Staatsanwalt Meyer hat einen Entwurf seiner Anklage über diese beiden Punkte an die Generalstaatsanwaltschaft zur Prüfung gegeben. Eine Bewertung der Papiere könne noch mehrere Wochen dauern, heißt dort. Erst wenn die Generalstaatsanwaltschaft zustimmt kann angeklagt werden. Ob das geschieht ist fraglich. Oberstaatsanwalt Frobel sagte bereits vor dem Untersuchungsausschuss, bevor man sich mit einer Anklage blamiert sollte man besser aufgeben.

Ich bin gespannt. Könnte sein, dass es mit Meyers und Lechs Karriere zu Ende geht.

Aus dem Uhlenberg-Ausschuss wurden uns übrigens mehrere Akten aus dem Justizministerium zugespielt. Diese sind sehr umfangreich – es geht um mehrere MB. Ihr könnt das ganze Pakte downloaden, wenn hier hier klickt: klack.

Ich habe schon öfter über den Skandal berichtet. Hier gibt es mehr zum Thema:

Ermittlungsakten für Zeugen – wie sich Mitarbeiter des NRW-Umweltministeriums auf Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss des Landtages vorbereiten können

LKA-Beamter setzt Uhlenberg-Ministerium unter Druck

LKA versus Umweltminister Uhlenberg

Uhlenberg-Untersuchungsausschuss: Spuren einer Intrige

Uhlenberg-Untersuchungsausschuss: Justiziar verwickelt sich in Widersprüche

Anfrage-Email wird im Uhlenberg-Untersuchungausschuss verteilt

LKA-Vermerk aus dem Uhlenberg-Ausschuss: “Hat Frau Delpino die Ermittlungen geführt?”

Uhlenberg-Skandal wird richtig übel

Dubiose Belastungszeugin präsentiert dubiose Belege

Der Untersuchungsausschuss “Uhlenberg” hat viel zu tun

Die Akte F – wie das NRW-Umweltministerium einen Ex-Mitarbeiter verfolgt

Berichte aus dem Sumpf, in dem Uhlenberg und das LKA sitzen

Abhörskandal im PFT-Fall

Mega-Lauschangriff in NRW

Der Fall F. – Ministerium erhält Einblick in Ermittlungsakte

Offene Akten für die Belastungszeugin

Verfahren Harald F – Pleite für die Staatsan

Ruhrpilot – Das Navigationssystem für das Ruhrgebiet

VRR: Streit um Sozialticket…RP Online

Ruhr2010: Worauf antwortet Architektur, Mr. Chipperfield?…FAZ

Ruhr2010: Museum Folkwang ist offen für alle…Der Westen

Pinkwart: Steuerkritik sorgt für Aufregung…Ruhr Nachrichten

NRW: Recht auf Rau…FAZ

NRW II: Wenn Rot-Rot-Grün regieren würde…Welt

Obama: State of Union…Der Morgen

BVB: Schwule Fans wollen bunte Kurve…Der Westen

Ruhr2010: Teilen mit dem Rheinland…Welt

Ruhr2010 II: Charta für das Revier…Welt

Duisburg: Orange-Lounge im Hundertmeister…xtranews

Verdi: Streik im öffentlichen Dienst?…Pottblog

Medien: Die Zeitung als lokales Navigationssystem…Nürnberger Nachrichten

Wetter: Blogausfall wegen Schnee…Zoom

Mehr Hilfe für Haiti

width="250"Auf gleich zwei Veranstaltungen kann man heute den Erdbebenopfern in Haiti helfen. Und am kommenden Wochenende geht es weiter…

Das ist erst einmal heute Nachmittag ab 15.00 Uhr der Run 4 Haiti – Spendenlauf. Natürlich auf einem Laufband und in geschlossenen Räumen. Mehr infos gibt es hier…Klack

Heute abend  veranstalten dann Bochumer Künstler in der Christuskirche ein Benefizkonzert für die Opfer des Erdbebens auf Haiti. Die Veranstaltung beginnt um 19.00 Uhr. Mehr Infos hier…Klack

Und am kommenden Samstag findet im Riff ein weiteres Benefizkonzert statt. Dann treten Tommy Finke, Doris Klit und viele andere im Riff für den guten Zweck auf: Die Einnahmen gehen an Ärzte ohne Grenzen.

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Lasst meine Mutter in Ruhe!

Ein bekannter Online-Abzocker will an das Geld meiner Mutter ran. Bekommen wird er es nicht.

Eine Rechnung hat meine Mutter nie bekommen, dafür eine Mahnung. Sie soll, so geht aus dem Schreiben hervor, bei Online-Downloaden.de einen Vertrag über einen 12-Monats-Zugang abgeschlossen und dann nicht bezahlt haben. Kosten soll der 86,00 Euro inklusive der Mahngebühr.

Beides kann nicht sein: Meine Mutter zahlt ihre Rechnungen immer sofort, und sie ist nicht so blöd, einen solchen Vertrag abzuschließen.

Wenn man sich die Firma Online-Downloaden.de etwas genauer anschaut, merkt man schnell, dass dahinter bekannte und erfahrene Online-Abzocker stehen. Laut Chip werden die Kunden über Googles-Textanzeigen für Allerweltsprogramme wie den Adobe Reader oder Google-Earth, die eigentlich gratis sind, angelockt, und geraten dann auf eine Seite, auf der sie nur ganz klein auf Kosten hingewiesen werden und sind schon in der Falle, wenn sie ein Programm runterladen.

Hinter der Firma, der Online-Downloaden-Service Limited, steht Michael Bardenhagen. Der nennt sich bescheiden Director und ist in der Abzocker-Szene kein Unbekannter. Er steckte auch hinter 99 Downloads, die in der Vergangenheit massiv gegen kritische Berichterstattung vorgegangen ist.

Nach der Lektüre des Chip-Artikels habe ich meiner Mutter geraten, zur Verbraucherzentrale zu gehen und mal mit ihrem Anwalt zu reden und auf gar keinen Fall zu zahlen.  Sie ist sich übrigens sicher, nie auf der Seite Online-download.de gewesen zu sein.

Online-Downloaden.de ist natürlich nicht die einzige Abzocker-Seite. Im Moment bekommt man, wenn man über Google nach dem Adobe Reader sucht, eine Anzeige der Antassia GmbH präsentiert, die dafür, dass man den kostenlosen Reader über ihre Seite herunterladen kann, über zwei Jahre jeden Monat acht Euro haben will – insgesamt 192 Euro. Abzocknews warnt schon vor Antassaia.

Es ist peinlich, dass Google solche Anzeigen veröffentlicht und viele andere Webseiten die Werbung für solche Firmen verbreiten, ohne  zu wissen wer da auf ihren Seiten wirbt. Weil es von diesen Unternehmen zu viele gibt und niemand mal nebenbei den Überblick behalten kann, wer da gerade als Abzocker unterwegs ist, ist es nicht zumutbar, dass die Webseiten-Betreiber sie einzeln sperren. So einen Service erwarte ich von Google. Das würde Google Geld kosten? Sicher, aber noch mehr Geld wird es Google kosten, wenn sich herum spricht, dass man besser nicht auf eine Google-Anzeige klickt, weil man nie sicher sein kann, dass man nicht auf eine Abzocker-Seite gerät.

Ich hätte Bardenhagen übrigens gerne angerufen und ein wenig beschimpft.  Und ihm gesagt, es soll meine Mutter in Ruhe lassen.  Aber bei nic.de ist nur eine 0180er Nummer angeben – 14 Cent die Minute aus dem deutschen Festnetz.  Zuviel Geld für ein Gespräch mit „Director“ Bardenhagen.

Nacktscanner – wir sollten etwas für unsere Würde tun.

nacktscanner

Norbert Hense, Piratenpartei-Mann oder zumindest Sympathisant, hat eine Online-Petition gegen den Nacktscanner gestartet. Er will nicht, dass der Bundestag diesen Eingriff in unsere Würde erlaubt. Wenn bis zum 23. Februar mehr als 49.999 Menschen die Petition mit unterschreiben, muss sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit diesem Anliegen befassen. Wir unterstützen die Petition. Denn auch wir bei den Ruhrbaronen finden, dass der Nacktscanner ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die Würde des Menschen ist und damit gegen das Grundgesetz verstößt. Hier ein Beitrag dazu: Unsere Würde ist antastbar.

Die Petition lautet:

Der Deutsche Bundestag möge sich dafür aussprechen keine Ganzkörperscanner (auch Nacktscanner genannt) an deutschen Flughäfen zuzulassen.

Begründung:

Der Einsatz von Nacktscanner ist ein tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Flugreisenden und ein Angriff auf die Menschenwürde die durch Artikel 1 des Grundgesetzes besonders geschützt ist.

Wer mitzeichnen will, muss hier klicken.

Eine Diskussion der Petition gibt es auch auf der Webseite des Bundestages. Bis jetzt haben die Petition 13.642 Leute unterzeichnet. Stand Samstag, den 29. Januar um 15:34. es läuft aber gut, es werden ständig mehr.

Um die Petition mitzuzeichnen, muss man sich legitimieren und private Daten angeben. Aber das dürfte in diesem Fall Ok sein.

Netzpolitik unterstützt ebenfalls die Petition.

Und Fefe hat einen schöne Stelle gefunden, an der ein Physiker erklärt, wie man den Nacktscanner austrickst.

Dank an Foolsmoon für den Anstubs.

Bildnachweis: Transportation Security Administration / WikiMedia Commons