Der Abmahnanwalt der Fotografin Helga Paris hat bei seinem Vorgehen gegen Blogs wegen der Verwendung eines alten Pressebildes von Sarah Wagenknecht (Die Linke) ein Desaster erlebt. Das Amtsgericht Charlottenburg in Berlin lehnte einen Eilantrag gegen den Blogger Thomas Rodenbücher, xtranews.de ab, diesen zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung – und damit zur Zahlung der Abmahnkosten – zu verpflichten. Rodenbücher bleibt damit vorerst straffrei. Der Abmahner kann nun überlegen, ob er in die Hauptsache geht. Bei der erlittenen Klatsche ist aber nicht davon auszugehen.
Andere betroffene Blogger dürfen dank dieser Entscheidung aufatmen, wenn sie ebenfalls von dem Abmahnanwalt Ronald Schmidt aus der Kanzlei Haupt aus Berlin in Sachen Sarah angegriffen wurden. Es dürfte diesem nun extrem schwer fallen, Blogs an die Wäsche zu gehen.
Der Blogger Rodenbücher hatte eines der meist verbreiteten Bilder von Wagenknecht benutzt, um damit einen Beitrag über die Politikerin zu illustrieren. Das Bild stand wahrscheinlich jahrelang frei und kostenlos zum Download auf der Seite der Linken bereit. Dort war es in verschiedenen Varianten als Pressefoto ausgewiesen. Fast jeder Deutsche kennt es.
Abmahnanwalt Schmidt hatte argumentiert, dass die Fotografin Paris das Bild vor elf Jahren nur für die Verwendung in einem Wahlkampf freigegeben hätte. Sarah Wagenknecht habe das Bild also nicht im Internet verbreiten dürfen. Es sei also widerrechtlich in Blogs verbreitet worden. Und aus diesem Grund hätten sich die Blogger einer Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht. Weitere Hintergründe siehe hier: klack
Der Blogger Rodenbücher sah diese Argumentation, wie die Ruhrbarone, nicht ein und weigerte sich eine kostenpflichtige Abmahnung zu unterschreiben. Seiner Ansicht nach, verbarg sich hinter dem ganzen Prozeßgehansel das Geschäftsmodell eines Abmahnanwaltes.
Das Gericht urteilte nun:
Da die Fotografin Paris und ihr Abmahnanwalt Kenntnis davon hatten, dass Sarah Wagenknecht das Foto zum download bereitgestellt hatte, und dies nicht unterbanden, mussten die Blogger davon ausgehen, dass die Fotos zum Abdruck freigegeben waren.
Zudem habe die Fotografin elf Jahre dabei zugesehen, wie das Foto zu einem der meist verbreiteten Fotos von Sarah Wagenknecht im Internet geworden ist – ohne etwas zu unternehmen.
Aus diesem Grund hätten:
„sich Dritte darauf verlassen können, dass es sich hierbei um ein Foto handelt, mit dessen öffentlicher Zugänglichmachung die Antragstellerin als Berechtigte einverstanden ist.
Alle Blogger, die in der Vergangenheit das Sarah-Wagenknecht-Foto von Paris benutzt haben, können aufatmen. Der Beschluss ist eindeutig. Hier gibt es ihn zu download, falls der Abmahner auch zu Euch kommt und ihr Argumente braucht: klack
Aber Achtung: Wer das Foto jetzt noch weiter ohne Einwilligung von Paris benutzt, kann trotzdem abgemahnt werden. Denn nun könnte ein Gericht sagen, seit dem Rechtsstreit ist bekannt, dass dieses Foto unter Urheberrecht steht und nicht frei ist.
Unser Tipp also: Jetzt löschen, keine Angst haben. Lassen wir das Sarah-Pic und damit Helga Paris samt ihrem Abmahnanwalt aus dem Netz verschwinden. Auf Wiedersehen.
P.S. Mich freut, dass vom Gericht die Argumente so gewogen wurden, wie wir es für richtig befanden, und nicht so, wie es sich Rechtsanwalt Markus Kompa ausgeknobelt hat. Gott sei Dank hat der uns nicht vertreten. Leider ist bei ihm die Kommentarfunktion ausgeschaltet, sonst hätte ich bei ihm Stellung bezogen, aber das ging ja leider nicht. 😉