Auch wenn es nervt, muss ich noch mal auf die Piratenpartei zurückkommen. Ich hoffe, es wird das letzte Mal sein. Und zwar habe ich jetzt diese unsäglichen Sachen gelesen, die der Bodo Thiesen über die Kinderpornographie geschrieben hat.
Er hat sich zwar von seinen Revisionistischen Ausfälle entschuldigt – damit aber nicht die Probleme der Piraten beseitigt. Wo offenbar jenseits von irgendwelchen Werten Unsinn erzählt werden kann.
Auch in einem zweiten Bereich hat Thiesen in meinen Augen den Blick auf den wertefreien Bullshit eröffnet, der bei den Piraten verzapft wird. Im Wiki der Partei hat Thiesen sich nämlich zu Kinderpornographie eingelassen.
Kurz: er fordert zumindest Teilweise die Freigabe des kriminellen Drecks.
Es fällt mir schwer, mich ernsthaft mit so einer Position auseinanderzusetzen. Aber zum Teil muss man es hier tun. Denn mit dem eingeständigen Kinderpornobesitzer und Ex- oder Noch-Immer-SPDler Tauss hat damit die Piratenpartei den zweiten Mann, der die Nummer mit den kriminellen Bildern nicht auf die Reihe kriegt.
Thiesen schreibt in seinen Forderungen:
Versetzen wir uns mal in einen Pädophilen. Wir wissen ob der Strafbarkeit von Sex mit Kindern und sehen das auch ein (die meisten Pädophilen werden nicht zu sexuellen Straftätern, das passiert nur einer kleinen Randgruppe). Was bleiben uns für Möglichkeiten der sexuellen Befriedigung? Bücher, Zeichnungen usw. die der sexuellen Befriedigung dienen könnten, sind alle verboten – bereits der Besitz davon. Jetzt verlassen wir mal kurz das Rollenspiel und überlegen uns, wie wir uns fühlen würden, wenn wir a) kein Sex mit Freund/Freundin/Ehepartner(in) haben könnten (ohne uns strafbar zu machen), b) keine Pornos, Liebesromane etc. sehen und lesen dürften und c) unsere Phantasien nicht niederschreiben dürfen – nichtmal in ein Tagebuch. Enthaltsamkeit das ganze Leben lang. Wer ist dazu fähig, bitte Hände hoch. Aha. Aber genau das verlangen wir von den Pädophilen. Unter dieser Voraussetzung erstaunt es mich ehrlich gesagt, daß so extrem wenig passiert – geachtet der rund 100 Tausend Pädohilen, die alleine in Deutschland leben – oder aber, die Dunkelziffer ist bedeutend höher, als man sich das eingestehen will.
Hierzu kann man Thiesen nur sagen: Ja verdammt, ich verlange von einem Kinderschänder, dass er sein Leben lang abstinent bleibt. Sonst geht er in den Knast und zwar zu recht.
Weiter schreibt Thiesen:
Ich stelle hiermit die provokante These auf, daß der Verbot Kinderpornographicher Schriften nach §184b tendenziell eher schädlich als nützlich ist.
Daher meine Forderungen:
1. Der sexuelle Mißbrauch von Kindern (§176) bleibt weiterhin strafbar.
2. Die Dokumentation der Handlungen nach §176 werden bedingt unter Strafe gestellt.
3. Alle Straftatbestände nach §184b, die ohne Handlungen mit Kindern stattfinden (Zeichnungen etc) werden bedingungslos gestrichen.
Zunächst zur Begrifflichkeit: Kinderpornografie ist Kinderpornografie ist Kinderpornografie. Diese Verniedlichung mit „Dokumentation der Handlungen nach §176“ ist erbärmlich. Das Fotografieren und Abfilmen der Vergewaltigung eines Kindes ist ein mieses Verbrechen für das die Typen in den Knast gehören. Wer solche Vergewaltigungen besitzt, gehört genauso in den Knast. Wer die Vergewaltigungen in dreckigen Geschichten verherrlicht, gehört in den Knast.
Manchmal ist das so einfach. Das ist gesellschaftlicher Konsens. Nicht nur hier – überall.
Die Polizei dokumentiert Verbrechen. In Schulen werden Vergehen auf weißen Blättern dokumentiert, aber nicht wenn Kinder von geilen Säcken mit und ohne Kamera vergewaltigt werden. Die Vergewaltiger dokumentieren nichts, die vergewaltigen.
Die Piratenpartei hat das auf ihren Seiten stehen, da wo über die Forderungen der Partei diskutiert werden soll. Und nennt das Meinungsfreiheit. Bitte.
Das passt ja gut zu Tauss, der Kinderpornos gekauft und besessen hat, und bei den Piraten eingetreten ist.
Vielleicht plaudern die beiden über die Freiheit für Kinderpornos mal am Tresen bei einer Piratenversammlung.
Da fällt mir noch was auf. Wir haben hier bei den Ruhrbaronen schon öfter über Kinderpornographie und die Piraten geschrieben. Dabei waren etliche Kommentare dabei die Kinderpornografie mit dieser noch erbärmlicheren Abkürzung „Kipo“ verniedlicht haben. Und es gab Kommentare in denen von der „Dokumentation von Kindesmissbrauch“ die Rede war. Daraus schließe ich mal einfach, dass dieses Thema in Reihen der Piraten durchaus gängig ist.
Ich hoffe nicht, dass die Piraten unter dem Deckmantel des Kampfes um die Meinungsfreiheit zum Sammelbecken der Kinderschänder in Deutschland werden. Ich hoffe es echt nicht. Die Gefahr aber sehe ich.
Es geht weiter mit der nächsten absurden Forderung des Piraten Thiesen. Er will Kinderpornografie zumindest teilweise legalisieren. Und zwar sollen die Vergewaltigungsopfer- wenn sie 18 sind – die Filme und Fotos ihrer Erniedrigung, ihrer Zerstörung, ihres Missbrauchs, ihrer seelischen und körperlichen Folter freiwillig freigeben "der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden". Damit andere Vergewaltiger sich daran aufgeilen können. Das fordert Thiesen:
Es sollte Entscheidung des Mißbrauchsopfers sein, ob diese Dokumentationen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden dürfen oder nicht. Zu diesem Zwecke kann sich das Mißbrauchsopfer ab dem 18 Lebensjahr persönlich bei einer Polizeibehörde melden um die Freigabe der entsprechenden Dokumentationen zu beantragen. Als Urheber im Sinne des Urhebergesetzes gilt in diesem Falle das Mißbrauchsopfer selbst. Diese Einverständniserklärung kann nur vom Mißbrauchsopfer selbst, nicht jedoch von Erziehungsberechtigten oder anderen gegeben werden. Die Behörden haben zu diesem Zwecke solche Dokumentation bis zum 28 Lebensjahr des Opfers aufzubewahren. Willigt das Opfer innerhalb dieser sich daraus ergebenden 10 Jahre nicht ein, so sind alle Kopien dieser Dokumente zu vernichten.
Thiesen weiß auch, was nicht passieren soll. Auf jeden Fall soll nämlich der Staat die Füße ob der Vergewaltigungen still halten. Thiesen schreibt:
In der Zwischenzeit dürfen diese (Kinderpornos . d.A.) auch nicht von Strafverfolgungsbehörden z.B. zum Zwecke der Ermittlungen in Umlauf gebracht werden.
Ich möchte hier mit dem letzten Thiesen-Satz schließen:
Für die Moral ist die Kirche zuständig, nicht der Gesetzgeber.